Modul IV – Brandschutz Rechtliche Voraussetzungen (OIB2), Stand der Technik 2018 sowie Outlook Irmgard Eder, MA 37 – Kompetenzstelle Brandschutz.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Aktueller Stand „Richtlinie zur technischen Beratung, zum Verkauf und zur Montage von Gelenkarmmarkisen“ H. A. Kohlmann 14. Juni 2007.
Advertisements

Brandschutznachweis gem. § 11 BauVorlV
Energy Performance Building Directive - EPBD
Rauchmelder Eine Präsentation von Brandmeister Jürgen Arend.
Vorbeugender Brandschutz
Hessische Energiespar-Aktion“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Forsten „Hessische Energiespar-Aktion“ des Hessischen.
Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
„BARRIEREFREIES RATHAUS“ - Präsentation Vorplanung © 2016 Haas + Haas ARCHITEKTEN INGENIEURE Hauptstraße Eibelstadt Tel /
Modernisierung der Heizungsanlage zweier Wohnhäuser Einfamilienhaus: Schmidt-Bleibtreu-Str. 58 Mehrfamilienhaus: Grünstr. 6.
NEUBAU FOS-BOS ERDING BAUABLAUF. NEUBAU FOS-BOS ERDING BAUSTELLENSTAND Baufeld - Parkplatz - Pegelbohrung.
Freiwillige Feuerwehr Saal a.d.Donau Ersteller: Robert Fuchs Brandschutz in den eigenen vier Wänden - Rauchmelder - Referent: Robert Fuchs.
LKH Villach Brandschutzgutachten Brandschutzgutachten KABEG LKH VILLACH Baustufe I Nikolaigasse Villach IKE - Sicherheitstechnik KAISER - Ing.
Über uns Wir sind ein Familienbetrieb, der 1949 gegründet wurde und seit 2015 in 3. Generation von Uwe Landmann, dem Enkel des Gründers, geführt wird.
Tragwerksplanung Seite | 1  Der Gebäudekomplex „LKH Villach Neustrukturierung Baustufe 1“ besteht aus drei Bereichen die strukturell (statisch) und im.
Begehung von Wildbächen Rechtsgrundlagen Horst Fischer.
Vergütungen an Vereinsvorstände
Was regelt die Richtlinie?
Darstellung der Ergebnisse Dr.-Ing. K.-H. Dahlem, Rodenbach
Gasverordnung Wesentliche Aspekte.
ECAustria Die Plattform zur Förderung der elektronischen Geschäftsabwicklung in der österreichischen Wirtschaft Die Daten zum Sample: ECAustria Veranstaltungsteilnehmer.
Flucht- und Rettungswege
Eine Arbeitslose bewirbt sich als Reinigungskraft bei SAP.
Phallosan Forte
Vorbereitet von Olga Gryzyna 2.Studienjahr Gruppe mA
Appartementhäuser Grande Borne
Elefanten oder Kaninchen Gemeinde?
Vorspann beim Eintreffen der Gäste
FBV Stand: 2007 Zweck der Feuerbeschau, verhüten der Gefahren für…
Anmeldung zu den Studierenden-Portalen
BVerwG – 3 B v Nach § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztVO darf die Möglichkeit jedes Schweins, sich im Kastenstand hinzulegen und in Seitenlage.
WRRL Maßnahmenumsetzung in Schwerpunktgewässern
Neuordnung Meldewesen in der EKBO Projektbericht Zielgruppe
Der Feuerwehrplan als Einsatzmittel der Feuerwehr
Freifunk Paderborn stellt sich vor
Pflegereform Entlastung oder Bürde.
Brandschutz im Holzbau – Praxisbeispiele
Willkommen in der KIT-Bibliothek
Willkommen in der KIT-Bibliothek
Unterweisungsmodul Brandschutz.
Möglichkeiten der Validierung
Anmeldung zu den Studierenden-Portalen
Brandschutzkonzepte: Historie, Stand der Technik und Outlook
Module Abschluss Truppmann Grundlagen Führung
Modul I Do März Einführung (Status quo mehrgeschossiger Holzbau)
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten – BeVO – . Dipl.-Ing. Hans-Christian Willert.
Modellierung eines Büroraumes mit multifunktioneller Fassade
Beispiel „Expertentool“ Statikschulung / Eurocode Jörg Fleu. 18
BauSIM 2010 – Wien/Österreich Katrin Löwe1 Stefan Albrecht2
Sprechfunkausbildung
Sprechfunkausbildung
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten – VkVO –
Tool für die modulare Möblierungsplanung Fakultät für Mathematik
Was tun, wenn der Bescheid ausläuft?
Wieviele Säulen siehst du?
Aktuelle Entwicklungen in der Brandschutznormung
Die Ausbildung zum Futsal-Schiedsrichter - Ausgabe 2014 / 2015
Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B
Die Ausbildung zum Futsal-Schiedsrichter - Ausgabe 2014 / 2015
Diplomarbeit Thema Foto erwünscht Bearbeiter: Vorname Nachname
WERBEBAROMETER Rückblick auf 1. Quartal 2006
Bildung der Gesamtqualifikation
I. Personengesellschaften
Die Situation in Österreich mit Ausblick
BEOBACHTUNG DER ZR3 VON BLOCK 2 LOKALE INFORMATIONSKOMMISSION
Alle Preise enthalten die gesetzliche MWST.
Bauprojekt SMGV Bildungsgebäude.
Kickoff zum Fachkonzept
Gesetzliche Neuerungen und Aktivitäten zur Verbreitung von EMAS
Zertifizierung von Gasrückführungssystemen
Varroa.
 Präsentation transkript:

Modul IV – Brandschutz Rechtliche Voraussetzungen (OIB2), Stand der Technik 2018 sowie Outlook Irmgard Eder, MA 37 – Kompetenzstelle Brandschutz

Entwicklung des Holzbaus in Wien (Österreich) bis 2001 … § 102 Holzwände bei ebenerdigen Gebäuden und Gebäuden im Grünland Gebäuden der Bauklasse I Techniknovelle 2001, LGBl. Nr. 37/2001 vom 26.4.2001 maßgebend … Anzahl der oberirdischen Geschoße Techniknovelle 2007, LGBl. Nr. 24/2008 iVm 31/2008 Umsetzung der OIB-Richtlinien Ausgabe 2007 Techniknovelle 2012, LGBl. Nr. 64/2012 iVm 73/2012 Umsetzung der OIB-Richtlinien Ausgabe 2011 Wiener Bautechnikverordnung WBTV 2015, LGBl. 35/2015 Umsetzung der OIB-Richtlinien Ausgabe 2015

Techniknovelle 2001 2 Ebenen (Geschosse) DG EG Keller Decke...F30 Außenwand...F30 Trennwand...F30 DG EG Decke über Keller... F90-Bauteil gemäß BO Keller

Techniknovelle 2001 3 Ebenen (Geschosse) DG 1. Stock EG Keller Decke...F60 AW tragend...F60 AW nichttragend...F30 Trennwand...F60 DG 1. Stock EG Decke über Keller... F90-Bauteil gemäß BO Keller

Techniknovelle 2001 4 Ebenen (Geschosse) DG 2. Stock 1. Stock EG Decke...F60 Außenwand...F60 Außenseite B1 Trennwand...F60 2. Stock 1. Stock EG Decke über Keller... F90-Bauteil gemäß BO Keller

Techniknovelle 2001 5 Ebenen (Geschosse) DG 3. Stock 2. Stock 1. Stock Decke...F60 Außenwand...F60 Außenseite B1 Trennwand...F60 DG 3. Stock 2. Stock 1. Stock Decke, AW, Trennwand... F90-Bauteil gemäß BO EG Keller Decke über Keller... F90-Bauteil gemäß BO

mehr als 5 Ebenen (Geschosse) Techniknovelle 2001 mehr als 5 Ebenen (Geschosse) DG Trennwand im DG ... F60 4. Stock Decke, Außenwand, Trennwand ... F90 - Bauteil gemäß BO 3. Stock 2. Stock 1. Stock EG Decke über Keller... F90- Bauteil gemäß BO Keller

Techniknovelle 2012 … Tabelle 1b

Techniknovelle 2012 … Tabelle 1b

Techniknovelle 2015 … Tabelle 1b

Techniknovelle 2015 … Tabelle 1b

Techniknovelle 2015 … Gebäude der Gebäudeklasse 4

Techniknovelle 2015 … Gebäude der Gebäudeklasse 5a (höchstens sechs oberirdische Geschoße)

Techniknovelle 2015 … Gebäude der Gebäudeklasse 5b (mehr als sechs oberirdische Geschoße)

Fassaden … Tabelle 1a

Fassaden für Gebäude der GK4 und GK5 ... sinngemäß Einhaltung der ÖNORM B 3800-5 nachweisfreie Ausführungen u.a. für hinterlüftete und belüftete Fassadensysteme … ÖNORM B 2332 freistehende, an mindestens drei Seiten für die Feuerwehr zugängliche Gebäude der GK4 Dämmschicht bzw. Wärmedämmung in A2 Befestigungsmittel und Verbindungselemente mit Schmelzpunkt ≥ 1.000 Grad Außenschicht in A2, B oder Holz und Holzwerkstoffe in D allfälliger Hinterlüftungsspalt ≤ 6 cm

Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes gemäß Punkt 11 der OIB-Richtlinie 2 Versammlungsstätten mit mehr als 1000 Personen Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime Justizanstalten sonstige Gebäude Abweichungsfall (siehe Vorbemerkungen der OIB-Richtlinie 2) von den Anforderungen kann abgewichen werden, wenn das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der OIB-Richtlinien nachgewiesen wird OIB-Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte

Ausblick auf OIB-Richtlinien Ausgabe 2019 Rahmenanforderungen für Versammlungsstätten Altersheime, Altenwohnheime, Seniorenheime, Seniorenresidenzen sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung Pflegeheime Krankenhäuser Übernahme von anforderungsrelevanten Inhalten der TRVB 110 (Installationen) Regelung über stationäre Batteriespeicher Regelungen über Brandverhalten von Kabeln

Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 vom 11.12.1987 Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

MA 37 - KSB: ksb@ma37.wien.gv.at ars 31. Jänner 2018 Homepage: www.bauen.wien.at www.ksb.wien.at E-Mail-Adressen: MA 37: post@ma37.wien.gv.at MA 37 - KSB: ksb@ma37.wien.gv.at DI Irmgard Eder: irmgard.eder@wien.gv.at Telefon: DI Irmgard Eder: 4000 / 37201 Sozialbau 18. Februar 2013