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Energy Performance Building Directive - EPBD

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Präsentation zum Thema: "Energy Performance Building Directive - EPBD"—  Präsentation transkript:

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2 Energy Performance Building Directive - EPBD
Einleitung Energy Performance Building Directive - EPBD Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ziele Berechnungsmethode (Bauphysik, Haustechnik) Mindestanforderungen für neue Gebäude Mindestanforderungen für große Sanierungen Erstellung von Energieausweisen regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen

3 Umsetzungserfordernisse
Einleitung Umsetzungserfordernisse Berechnungsmethoden ... ÖNORMen Anforderungen … Länder (OIB-Richtlinie 6) Energieausweis Verkauf und Vermietung … EAV-Gesetz Inhalt … Länder (OIB-Richtlinie 6) Anbringung bei öffentlichen Gebäuden … Länder Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen ... Länder Unabhängiges Fachpersonal … Bund, Länder

4 ÖNORM B 8110 ... Wärmeschutz im Hochbau
Berechnungsmethoden ÖNORM B Wärmeschutz im Hochbau Teil Klimamodell und Nutzungsprofile Teil Grundlagen und Nachweisverfahren Heizwärmebedarf und Kühlbedarf Teil Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse Teil 2 … Wasserdampfdiffusion und Kondensations schutz Teil Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/ Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf

5 Vornorm ÖNORM H 505x ... Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Berechnungsmethoden Vornorm ÖNORM H 505x ... Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden H Heiztechnik-Energiebedarf H Raumlufttechnik-Energiebedarf für Wohn und Nichtwohngebäude H Kühltechnik-Energiebedarf H Beleuchtungs-Energiebedarf H Energieausweis für Gebäude

6 Vereinfachtes Verfahren ... nur für bestehende Gebäude
Berechnungsmethoden Vereinfachtes Verfahren ... nur für bestehende Gebäude Gebäudegeometrie Bauphysik ... U-Werte für Kellerdecke oberste Geschossdecke, Dachfläche Außenwand Fenster, Außentüren Gesamtenergiedurchlassgrad Default-Werte von Bundesländern festgelegte Werte Haustechnik

7 Einteilung der Gebäude nach
Berechnungsmethoden Einteilung der Gebäude nach Typ Wohngebäude natürlich konditionierte (unkontrolliert) Nicht-Wohngebäude technisch konditionierte (kontrolliert) Nicht-Wohngebäude sonstige Gebäude Status Neubau umfassende Sanierung Bestand WG nat. NWG tech. NWG Sonstige Gebäude Neubau umf. San. Bestand keine Anforderungen

8 Nutzungsprofile gemäß ÖNORM B 8110-5
Berechnungsmethoden Nutzungsprofile gemäß ÖNORM B Wohngebäude (WG) Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Nicht-Wohngebäude (NWG) Bürogebäude Kindergarten und Pflichtschulen Höhere Schulen und Hochschulen Krankenhäuser Pflegeheime Pensionen Hotels Gaststätten Veranstaltungsstätten Sportstätten Verkaufsstätten Sonstige Gebäude (SG)

9 für Neubau (gemäß OIB-Richtlinie 6)
Anforderungen für Neubau (gemäß OIB-Richtlinie 6) für Zu- und Umbau, umfassende Sanierung geringere Anforderungen (gemäß OIB-Richtlinie 6) WG HWBBGF 8110-3 EEB (HEB) U-Werte NWG HWB*V oder KB*V --- SG

10 Erfordernis eines Energieausweises
baurechtliche Vorschriften der Länder Wien … § 63 und § 118 BO für Wien (LGBl. Nr. 24/2008) Neubau (WG, NWG, SG) Zu- und Umbau, bauliche Änderungen … in Abhängigkeit von Größe des Zubaus (50 m²) Denkmalschutz, gegliederte Fassade, Schutzzone Gesamtnutzfläche des bestehenden Gebäudes (1000 m²) Umfang der baulichen Änderung (25 %)

11 Erfordernis eines Energieausweises
Verkauf und Vermietung Energieausweis-Vorlage-Gesetz - EAVG Gesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energie-ausweises beim Verkauf und der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten Energieausweis ... gemäß bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften Inkrafttreten … am Übergangsbestimmung … Energieausweis erforderlich ab bei Verkauf und In-Bestand-Gabe von Gebäuden auf Grund Baubewilligung vor

12 Erfordernis eines Energieausweises
Aushangpflicht gemäß landesgesetzlicher Bestimmungen Wien … § 118 Abs. 6 BO für Wien an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m², die von Behörden oder von Einrichtungen, die für eine große Anzahl von Personen öffentliche Dienstleistungen erbringen und deshalb von diesen häufig aufgesucht werden, genutzt werden bis spätestens 1. Jänner 2009

13 Ersteller/innen von Energieausweisen
ein/e nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigter/e gemäß Ziviltechnikergesetz Gewerbeordnung … jedenfalls Baumeister/innen Elektrotechniker/innen Gas- und Sanitärtechniker/innen Heizungstechniker/innen Kälte- und Klimatechniker/innen Lüftungstechniker/innen ... Technische Büros – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure/innen) einschlägiger Fachrichtung hiefür akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen

14 Aussehen des Energieausweises - Wohngebäude

15 Aussehen des Energieausweises – Nicht-Wohngebäude

16 Aussehen des Energieausweises – Sonstige Gebäude

17 Aussehen des Energieausweises – alle Gebäude
Inhalt des Anhanges sämtliche erforderlichen Aufbauten Angabe der verwendeten EDV-Programme validiert gemäß Beiblätter zu ÖNORM B 8110 und H 5056, 5057, 5058 und 5059 Angabe über Eingabedaten für Geometrie, Bauphysik und Haustechnik Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude Übermittlung in elektronischer Form (in Wien)

18 Impulsvortrag Energieausweis
Homepage der MA 37: -Adressen: MA 37: Fachgruppen: Gruppe B: DI Irmgard Eder: Telefon: DI Irmgard Eder: 4000 / 37151 WKW 25. September 2008


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