Österreich-Konvent, Ausschuss 10

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Dr.Handl - Politische Bildung
Advertisements

Aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale Finanzen, FAG Bildungsveranstaltung kofo aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale.
Welche Steuern sind für Gemeinden geeignet?
Der Europäische Reformvertrag – Meilenstein oder ‚One Hit-Wonder‘?
So profitiert Österreich Mit der SPÖ zur Top-5 Wirtschaftsnation – der Entwurf zum neuen Wirtschaftsprogramm Christoph Matznetter, Budget- und Finanzsprecher.
Finanzreform 2008/ Finanzausgleich/ Steuergesetzrevision: Die Sicht des VLG Orientierungen vom 22./28. Juni 2006.
„Kurs 2020: Haushalte auf Konsolidierungspfad?“
Wer soll das bezahlen? – Soziale Sicherheit nachhaltig finanzieren St. Gallen, 15. Mai 2009 Frühlingskonferenz der Städteinitiative Sozialpolitik: Wirtschaftskrise.
Willkommen bei ASD Arbeitssicherheit/Arbeitsmedizin
Perspektiven für die Pflege NR Mag. Michael Hammer.
„Haushalts- und Finanzwirtschaft 2015“ - Haushaltserlass -
Finanzwirtschaft.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Der Finanzausgleich 1998 (gemäß Finanzausgleichsgesetz 1997)
[BAP] Eval 1 [BAP] Kommunale Haushalts- analyse und -bewertung IFIP / TU Wien, Jänner 2005.
Herzlich Willkommen zum Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015.
OBERÖSTERREICHISCHER GEMEINDEBUND HR Dr. Hans Gargitter Die Gemeindefinanzen im Überblick Stand: Oktober 2013.
Abschlussrechnung 2014 Ergebnisse der Gesamtgebarung Verwaltungsüberschuss ,38 € Verwaltungsüberschuss bereits verwendet ,00 € Zu verwenden.
1 Einführung ins Gemeinderecht. 2 CH-Gemeinden in Zahlen 1990: 3021 Gemeinden 2000: : : : 2551.
Gemeindeaufsicht bei „notleidenden Gemeinden“ Univ.-Ass. Sebastian M. Kutsche, LL.M.
Familien- Jugend- und Seniorenbüro. Familien- Jugend- und Seniorenbüro.
§ 2 b UStG – Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand WP/StB Torsten Schweikert.
1 Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg gebracht!
Worker Representation
4. Tourismuspolitik auf Stadt-und Gemeinde- ebene
Gemeindekooperationen in Österreich und im internationalen Vergleich Status und Dynamiken Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Rankweil
Online-Bürgerbeteiligung Haushaltskonsolidierung
Einheitliches Entlohnungssystem für ArbeiterInnen und Angestellte
Stärkung der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bundesland Vorarlberg
Beziehungen Schweiz-EU
4. Tourismuspolitik auf Stadt-und Gemeinde- ebene
Entwicklungen in der Finanzpolitik
Budget 2017 Zahlen und Fakten
Steuerwettbewerb zwischen Effizienz und Gerechtigkeit
„3 Jahre Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg - Konzeption, Erfahrungen, Problemanzeigen, Zukunft ab 2017“ Fachtag Günther Elbel,
Thesenpapier der IALB zu Wissenstransfer und Beratung im Agrarbereich
Workshop zum Thema IKZ Herzlich Willkommen 11. Februar 2017.
1 Europäische Sportakademie Land Brandenburg
Verordnung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBV)
E-Democracy - Einführung
C Kartellverfahrensrecht
Forderungen der Anwaltschaft für einen Zivilprozess 4.0
Herzlich Willkommen zum Informationsabend des
Aktuelle finanzpolitische Herausforderungen aus Gemeindesicht
29. November 2017 Konferenz DatenTag Berlin
Zielsteuerungs-vertrag
im Land Sachsen-Anhalt
Der Finanzausgleich 1998 (gemäß Finanzausgleichsgesetz 1997)
Grundzüge des Finanzausgleichs, Stabilitätspakt, Konsultationsmechanismus  
Österreichische Gemeindenfinanzen bis 2014
Das neue bayerische Gymnasium
Kommunale Jugendarbeit aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags
Herzlich Willkommen.
Netzwerk Stadt/Land staatssekretär Dr. Ralf-Peter Weber
"Österreich-Konvent – Position des Österreichischen Städtebundes"
Einheit 11: Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
Langzeitpflege Rechtsfragen von Organisation und Finanzierung
Die Landkreise in Baden-Württemberg
Aktuelles Zusammenlegung Sozialministerium/Gesundheitsministerium
C Kartellverfahrensrecht
Kompetenzanerkennung – Stand der Dinge in Österreich
Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg gebracht!
Was unterscheidet Österreich von übrigen Staaten?
Kontakt Ein Angebot für Träger, Einrichtungen und Organisationen
Belastungen aus der Steuerreform – Gemeinden länderweise
Haushaltsplanentwurf 2011
Amtsverschwiegenheit oder Auskunftspflicht
Die Versorgungs-ordnung
Zwei Jahre Ausbildungsverpflichtung – Einblicke und Eindrücke
Kommunale Baulandentwicklung in Edingen-Neckarhausen für die Baugebiete Edingen-Südwest – Tennisgelände Wiese Wingertsäcker Neckarhausen-Nord Dr.
 Präsentation transkript:

Österreich-Konvent, Ausschuss 10 Aktuelle Entwicklungen und Positionen des Österreichischen Städtebundes, Mag. Dietmar Griebler

Mandat des Ausschusses 10 (Auszug) Gesetzestechnik, Abgabentypologie Reduktion der Komplexität des Finanzausgleichs Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung

Mandat des Ausschusses 10 (Auszug) Zustandekommen des FAG´s Verhältnis F-VG:Stabilitätspakt:Konsultationsmechanismus Konnexitätsgrundsatz - Kostentragungsfragen

Wesentliche Forderungen des ÖStB Dreigliedriger Finanzausgleich I - Ablehnung einer Länderzuständigkeit zur Regelung der Finanzausstattung der Gemeinden - Deckungsbedürfnisse der Gebietskörperschafts- ebenen sind gleichwertig

Wesentliche Forderungen des ÖStB Parität der Gebietskörperschaften I - Zurückdrängung der dominierenden Stellung des einfachen Bundesgesetzgebers - Sanktioniertes Verhandlungsgebot bei Gesetz- gebungsakten, die Mehrkosten oder Minder- einnahmen verursachen § 7 FAG-Verhandlungen FAG läuft automatisch eine gewisse Zeit lang weiter, Dann kommt es zur Einrichtung eines Treuhandkontos, wo von allen 3 GKS-Ebenen die EA teilweise hinterlegt werden – für alle steigt der Druck, zu Ergebnis zu kommen!

Wesentliche Forderungen des ÖStB Parität der Gebietskörperschaften II - Auslaufen des FAG´s – gleiche Konsequenzen für alle Gebietskörperschaften - FAG-Paktum als verfassungsunmittelbare Rechtsquelle „sui generis“ § 7 FAG-Verhandlungen FAG läuft automatisch eine gewisse Zeit lang weiter, Dann kommt es zur Einrichtung eines Treuhandkontos, wo von allen 3 GKS-Ebenen die EA teilweise hinterlegt werden – für alle steigt der Druck, zu Ergebnis zu kommen!

Wesentliche Forderungen des ÖStB Konnexitätsgrundsatz - Beibehaltung der Koppelung von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung - Einseitige Kostenüberwälzungen werden abgelehnt - Freiwillige Kostenübernahmen sollen weiter- hin möglich sein

Wesentliche Forderungen des ÖStB Stärkung der Gemeindefinanzen I - Berücksichtigung von zentralörtlichen und ballungsraumspezifischen Aufgaben - Berücksichtigung der Aufgaben der Daseinsvorsorge

Wesentliche Forderungen des ÖStB Stärkung der Gemeindefinanzen II - Verfassungsgesetzlich garantierte Selbstver- waltung bedingt entsprechende Finanzausstattung - Unabhängigkeit der Haushaltsführung

Wesentliche Forderungen des ÖStB Stärkung der Gemeindefinanzen III - „Gleichschaltung“ der derzeitigen Bestimmungen des § 7 Abs. 5 und § 8 Abs. 5 F-VG 1948 - Abschaffung der Landesumlage

Wesentliche Forderungen des ÖStB Haushaltskoordinierung - Keine über den Stabilitätspakt bzw. die GebarungsstatistikVO hinausgehenden Meldepflichten - Ablehnung einer Kompetenz des einfachen Bundesgesetzgebers für Regelungen zur Haus- haltskoordinierung bzw. Vorgabe von Defizit- und Schuldengrenzen

Wesentliche Forderungen des ÖStB Interkommunale Zusammenarbeit - Flexibilisierung der Möglichkeiten zur inter- kommunalen Zusammenarbeit - Verankerung des Prinzips der Freiwilligkeit - Einzelne Gemeinden sollen „öffentlichrechtlichen Vertrag“ abschließen können

Wesentliche Forderungen des ÖStB Allgemeines - Festhalten am Verbundsystem - Transfers sind zur Feinabstimmung unverzichtbar - Adaptierter Konsultationsmechanismus gehört in die F-VG - Stabilitätspakt darf nicht Teil der F-VG werden

Bisherige Beratungen Position des Bundes I - F-VG 1948 hat sich „bestens bewährt“ - Länder und Gemeinden werden schon dzt. in alle Bereiche/Vorgänge eingebunden - Kompetenzen des einfachen Bundesgesetzgebers (Haushaltskoordinierung, Defizit- und Verschul- densgrenzen, Sanktionen) gehören ausgebaut

Bisherige Beratungen Position des Bundes II (Auszug) - Grundsätze des Konsultationsmechanismus und des Stabilitätspaktes in F-VG integrieren - Parität der Gebietskörperschaften darf nicht zu Blockademöglichkeiten führen - Größere Steuerhoheit für die Länder

Bisherige Beratungen Position des Gemeindebundes (Auszug) - Berücksichtigung des Prinzips der „Gleichheit der Lebensverhältnisse“ - Rechtsanspruch zur Delegierung von Aufgaben an Behörden der staatlichen Verwaltung

Bisherige Beratungen Erste Ergebnisse I - Dreigliedriger Finanzausgleich bleibt - Landesumlage ist Fremdkörper, Abschaffung bei Ersatz für Länder vorstellbar - Verrechtlichung des Verhältnisses Länder – Gemeinden

Bisherige Beratungen Erste Ergebnisse II - Konnexitätsgrundsatz bleibt - Interkommunale Kooperation

Bisherige Beratungen Erste Ergebnisse III - Grundsatz „Aufgabentransfers nur in Verbindung mit Geldtransfers“ zzgl. Evaluierung - Abgabentyp „Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand“ soll abgeschafft werden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Detail-Informationen finden Sie unter www.konvent.gv.at sowie www.staedtebund.at