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Veröffentlicht von:Elke Richter Geändert vor über 7 Jahren
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Gemeindeaufsicht bei „notleidenden Gemeinden“ Univ.-Ass. Sebastian M. Kutsche, LL.M.
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Inhalt Gemeindeautonomie Selbstverwaltung Kommunale Finanzhoheit Finanzielle Ausstattung Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle Aufsichtsinstrumente Bedarfszuweisungen SEITE 2
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Gemeindeautonomie I Selbstverwaltung Art 116 Abs 1 B-VG Eigener Wirkungsbereich „Gesetzesvorbehalt“ Aufsichtsrechte des Bundes und des Landes SEITE 3
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Gemeindeautonomie II Kommunale Finanzhoheit Art 116 Abs 2 B-VG Beschränkt durch F-VG und FAG Eigene Abgabenhoheit der Gemeinde SEITE 4
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Gemeindeautonomie III Finanzielle Ausstattung der Gemeinde Lastenadäquanz Leistungsfähigkeit Rücksichtnahme auf Erhalt der Leistungsfähigkeit § 12 F-VG: Bedarfszuweisungen als Härteausgleichsregelung SEITE 5
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Sphären der Gemeindeaufsicht Allgemeine Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle gem Art 119a B-VG Mittelbare Aufsicht auf Grund von Bedingungen bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen SEITE 6
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Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle I Zuständigkeiten Adhäsionskompetenz Wirkungsbereich Bund: Landeshauptmann Land: Grds Landesregierung/Bezirksverwaltungsbehörden Gebarungskontrolle als alleinige Landeskompetenz § 15 EO? SEITE 7
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Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle II Rechtsaufsicht Fakultative und obligatorische Instrumente Gebarungskontrolle Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Zweckmäßigkeit Opportunitätsprinzip SEITE 8
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Gemeindeaufsicht und Gebarungskontrolle III Die Aufsichtsinstrumente Informations- und Auskunftsrechte Genehmigungsvorbehalte Ersatzvornahme Haushaltsvoranschlag Zwangsetatisierung Verordnungsprüfung Auflösung des Gemeinderates SEITE 9
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Informations- und Aufsichtsrechte Präventives Aufsichtsmittel Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen Bürgermeister hat Ergebnis dem Gemeinderat mitzuteilen Keine Umsetzungspflicht der Gemeinde Keine Sanktionsmöglichkeiten SEITE 10
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Empfehlungen Aufsichtsbehörde I SEITE 11
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Empfehlungen Aufsichtsbehörde II SEITE 12
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Empfehlungen Aufsichtsbehörde III SEITE 13
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Genehmigungsvorbehalte Berührung überörtlicher Interessen Maßnahmen von besonderer finanzieller Bedeutung Erhaltung der Leistungsfähigkeit ZB Stundungen und Ratenzahlungen, Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und Haftungen Rechtsgeschäft schwebend unwirksam Spekulationen? SEITE 14
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Ersatzvornahme Zeitweise Aufhebung der Gemeindeautonomie Unbedingte Notwendigkeit Anwendungsbereiche Haushaltsvorschlag durch Ersatzvornahme gem Art 119a Abs 7 B-VG Zwangsetatisierung gem § 8 Abs 6 F-VG SEITE 15
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Verordnungsprüfung Mitteilung gem Art 119a Abs 6 B-VG an Aufsichtsbehörde Verordnungen aus eigenem Wirkungsbereich Rechtmäßigkeitskontrolle Aufhebung zur Gänze oder in Teilen Keine Überprüfung/Aufhebung in Bezug auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit SEITE 16
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Bedarfszuweisungen I Kein Rechtsanspruch § 12 F-VG Bedarfszuweisungen Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts des Haushalts Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse Ausgleich von Härten Bedingungen für Vergabe SEITE 17
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Bedarfszuweisungen II 42 % der österreichischen Gemeinden Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt Abgangs-/Sanierungsgemeinde Einflussnahme auf Gemeinde durch Land Richtlinien der Länder Voraussetzungen und Bedingungen Unterlagen Sperren, Rückforderungen, Stundungen SEITE 18
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Bedarfszuweisungen III Bedingungen Prüfungsverfahren Ausschöpfung sämtlicher Einnahmemöglichkeiten Sanierungskonzept Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen Einnahmeseitige Maßnahmen Ausgabenseitige Maßnahmen SEITE 19
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Ausblick „Feinsteuerungsinstrument“ Bedarfszuweisung als wirksamstes „ex post Aufsichtsinstrument“? Widerspruch Gemeindeautonomie und Aufsicht Objektivierte Bedarfszuweisung in Kärnten als Vorbild? Ziele der Bedarfszuweisung? Sachlichkeit der Vergabe SEITE 20
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