Beratungskonzept an der Gesamtschule Rheinbach

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 Präsentation transkript:

Beratungskonzept an der Gesamtschule Rheinbach Stand: Januar 2015

In dieser Power-Point-Präsentation wird die männliche Form der Substantive verwendet. Diese Vorgehensweise beinhaltet keine Diskriminierung, sondern dient der Vereinfachung.

Inhalt 1. Einleitung: Zur Notwendigkeit eines Beratungskonzepts 2. Grundsätze der Beratung 3. Rahmenbedingungen der Beratung 4. Beteiligte und ihre Funktion im Beratungskonzept der Gesamtschule

1. Einleitung: Zur Notwendigkeit eines Beratungskonzepts

1.1 Was bedeutet „Beratung“ an der Gesamtschule Rheinbach? Grundsätzlich ist die Beratungstätigkeit in der Schule Aufgabe aller Lehrer (§4 Abs. 1 und §8 Abs. 1 ADO – BASS 21 -02Nr.4). Ausgebildete Beratungslehrer unterstützen das Lehrerkollegium bei dieser Tätigkeit (§31 Abs. 1 ADO). Auch die Beratung bei sonderpädagogischen Fragen ist Bestandteil des Beratungskonzepts der Gesamtschule Rheinbach. Immer wieder kommt es im System Schule zu Anlässen, in denen die Beratung verschiedenste und vielfältige Ressourcen erfordert.

1.2 Warum gibt es ein Beratungskonzept? Ein Beratungskonzept schafft ein Gerüst für die Beratungsarbeit aller an der Gesamtschule Rheinbach Tätigen. Hilfreich ist eine Übersicht: Wer ist wofür zuständig? Dadurch wird deutlich, wer alles Beratung leistet und dass Beratung ein weites Feld ist. Das Beratungskonzept der Gesamtschule Rheinbach ist im Aufbau begriffen und wächst durch den Aufbau der Schule. Auch danach soll das Beratungskonzept flexibel sein. Eine regelmäßige Evaluation ist obligatorisch!

1.3 Ziel des Beratungsangebots ist … … ein breit aufgestelltes Beratungsangebot für die unter- schiedlichsten Bereiche; … Hilfe zur Selbsthilfe als Optimum; … Lebenshilfe für Schüler und Eltern in Konfliktsituationen; … eine Stärkung der Problemlösungs- und Kommunikations- kompetenz, sowohl innerhalb der Schule als auch für den weiteren Lebensweg. ABER: Ein beratender Lehrer ist weder ein Zauberer noch ein seelischer Mülleimer noch die „allwissende Müllhalde“!

2. Grundsätze der Beratung

Grundzüge der Beratungsarbeit sind: - Freiwilligkeit - größtmögliche Vertraulichkeit - Unabhängigkeit und Offenheit - Zielorientierung - Allparteilichkeit der Beratungskraft

3. Rahmenbedingungen der Beratungstätigkeit

3.1 Anlässe und Aufgabenbereiche Das Beratungsteam befindet sich zur Zeit im Aufbau und wird nach Kontaktaufnahme von Lehrern, Eltern und Schülern aktiv bei folgenden Anlässen: Probleme im Lern- und Arbeitsverhalten Schullaufbahnberatung und Lernberatung Fragen zum Thema Inklusion und sonderpädagogische Förderung Schulangst / Prüfungsangst / Schulverweigerung Auffälligkeiten im emotionalen Verhalten, Aggressionsprobleme Mitarbeit im Kriseninterventionsteam Kooperation zu außerschulischen Kooperationspartnern Fragen zu den Neuen Medien (z.B. Cybermobbing, Sucht …) Dysfunktionale Strukturen in Klassen

3.1.1 Weitere Anlässe Folgende Anlässe liegen ebenfalls im Aufgabenbereich des Beratungsteams, sind aber noch im Aufbau befindlich: Fragen zu ADS und ADHS Ausbildung und Begleitung von Streitschlichtern Fragen zur Migration Fragen zur Sexualpädagogik, zur sexuellen Orientierung und zum sexuellen Missbrauch Fragen zu Drogen- und Suchtprävention Laufbahnberatung Sek II Fragen zur Berufsorientierung und Berufswahl

3.1.2 Schulinterne Bereiche der Beratung Möglichkeiten sind: Kollegiale Fallberatung Kollegiale Beratung Mediation zwischen Kollegen

3.2 Räumlichkeiten Zur Zeit gibt es keinen festen Raum für die Beratung. Unbedingt wünschenswert ist aber ein eigener, ausreichend großer und freundlicher Beratungsraum für das Beratungsteam, der Folgendes beinhaltet: Schreibtisch mit Stühlen Regale / abschließbare Schränke „gemütliche Ecke“ Flip Chart und andere notwendige Ausstattung

3.3 Beratungszeiten des Beratungslehrers Zurzeit gibt es keine festen Beratungszeiten. Ein Beratungsgespräch ist nach Absprache bzw. in der Sprechstunde möglich. Ggf. ist eine sofortige Beratung unumgänglich! Ab kommendem Schuljahr muss es feste Beratungszeiten für die Beratungslehrertätigkeit geben. Pro angefangene 200 Schüler steht eine Beratungsstunde zur Verfügung. Das macht ab dem kommenden Schuljahr zwei Beratungsstunden für den / die Beratungslehrer. Maximal können für die Beratungsarbeit fünf Stunden für alle Beratungslehrer angerechnet werden.

3.4 Kommunikation des Beratungsangebots Ein Beratungsgespräch kann erfolgen aufgrund der Bitte um ein Gespräch (das ist die Regel) oder aber aufgrund der Initiative aus dem Kollegium. Die Internetpräsenz auf der Website der Gesamtschule Rheinbach ist erforderlich. Die Vernetzung mit außerschulischen Kooperationspartnern und das Wirken der „Rheinbacher Runde“ können der Kommunikation ebenfalls dienlich sein.

3.5 Präventions- und Projektarbeit Sinnvoll: Einmal jährlich Eltern-Informationsabend zu den Neuen Medien seitens des Kriminalkommissariats für Prävention Sinnvoll: Regelmäßig wiederkehrende Projekttage zu den Neuen Medien und zum Sozialen Lernen (bei uns existent in Form der Sozialstunde) Sinnvoll: erlebnispädagogische Tage No-Blame-Approach-Angebot, z.B. bei massivem Mobbing in einer Klasse

4. Beteiligte und ihre Funktion im Beratungskonzept der Gesamtschule

4.1 Aufbau des Beratungsteams Das Beratungsteam umfasst folgende Gruppen: Beratungslehrer: Tom Schipper Lehrer für Sonderpädagogik: Birgit Beißel Dennis Howe Im Aufbau: Lehrer für Mediation Berufskoordinator Suchtbeauftragter

Weitere Personen und Gruppen mit einer Beratungsfunktion sind: - Schulleitung - Klassenlehrer - Lehrerrat - SV-Lehrer - Gleichstellungsbeauftragte - externe Kooperationspartner, z.B. Jugendamt, Schul- psychologischer Dienst, Erziehungsberatungsstelle, Ansprechpartner der Arbeitsagentur und weitere Be- ratungsstellen

4.2 Mitglieder des Beratungsteams Birgit Beißel, Lehrerin für Sonderpädagogik Aufgabenfelder: Förderung der Schüler mit einem sonderpädagogischem Förder- bedarf Eltern- und Schülerberatung bei sonderpädagog. Lernproblemen Kollegiale Beratung bei sonder- pädagogischen Fragen Erstellung von Förderplänen bei Schülern mit einem sonderpäda- gogischem Förderbedarf

Dennis Howe, Lehrer für Sonderpädagogik Aufgabenfelder: Förderung der Schüler mit einem sonderpädagogischem Förder- bedarf Eltern- und Schülerberatung bei sonderpädagog. Lernproblemen Kollegiale Beratung bei sonder- pädagogischen Fragen Erstellung von Förderplänen bei Schülern mit einem sonderpäda- gogischem Förderbedarf

Tom Schipper, Beratungslehrer Aufgabenfelder: Individuelle Einzelfallberatung von Schülern Elternberatung Kooperation zwischen Schule und externen Kooperations- partnern Kollegiale Fallberatung Kollegiale Beratung Mitglied im Kriseninter- ventionsteam Schulklassenbezogene Unter- stützung

4.3 Kontaktaufnahme zum Beratungsteam Zur Kontaktaufnahme mit dem Beratungslehrer seitens des Kollegiums ist – vermutlich - ab dem kommenden Schuljahr ein Anmeldebogen auszufüllen und in das Fach (nicht auf den Platz!) von Herrn Schipper zu legen Der Anmeldebogen für die Kontaktaufnahme wird zurzeit noch erstellt. Ebenfalls erstellt werden soll für die Eltern ein Formular zur Schweigerechtsentbindung. Die ist vonnöten für den Kontakt mit Ärzten, dem Jugendamt usw. Ebenfalls erstellt wird eine Art „Beratungskartei“ mit den wichtigsten Beratungsinstitutionen in Bonn / im Rhein-Sieg-Kreis. Diese – stets zu evaluierende - Kartei wird einen festen Platz erhalten und für alle Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Wenn sie fertig gestellt ist, wird das kommuniziert.