Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung

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 Präsentation transkript:

Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Dr. Kurt Müller Bayr. Landesamt für Umwelt

Abwasser und Substrate aus Abwasseranlagen Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Faulbehälter mit freien Kapazitäten + Co-Substrate = Co-Vergärung Organische Abfälle aus Lebensmittelindustrie, Gastronomie, Großküchen, Grünflächen ... Abwasser und Substrate aus Abwasseranlagen © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Kostenloser Download Keine Druckversion www.bestellen.bayern.de Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Kostenloser Download Keine Druckversion www.bestellen.bayern.de © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_abfall_00181.htm © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Einleitung und Zielsetzung Co-Vergärung Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Zusammenfassung Einleitung und Zielsetzung Co-Vergärung Rechtliche Zusammenhänge und Genehmigungsaspekte Hinweise für das Genehmigungsverfahren Abfallrecht Wasserrecht Immissionsschutzrecht Antragsunterlagen + fachliche Prüfung Weitere betroffene Rechtsgebiete Literaturverzeichnis © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Einleitung und Zielsetzung Co-Vergärung Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Zusammenfassung Einleitung und Zielsetzung Co-Vergärung Rechtliche Zusammenhänge und Genehmigungsaspekte Hinweise für das Genehmigungsverfahren Abfallrecht Wasserrecht Immissionsschutzrecht Antragsunterlagen + fachliche Prüfung Weitere betroffene Rechtsgebiete Literaturverzeichnis © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Genehmigungsaspekte Gas Rohschlamm Faulbehälter Co-Substrat Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Genehmigungsaspekte Gas Verwertung Rohschlamm Faulbehälter Co-Substrat Klärschlamm Lagerung Aufbereitung Abwasser Entsorgung Gewässer Abfall Immissionsschutz Wasser © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Kommt das Co-Substrat direkt aus einer Abwasseranlage zur Kläranlage? Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Genehmigungsaspekte Im Wesentlichen entscheiden zwei Fragen über die genehmigungsrechtliche Behandlung der Co-Vergärung: Kommt das Co-Substrat direkt aus einer Abwasseranlage zur Kläranlage? Ist der Faulbehälter ein integraler Bestandteil der Kläranlage oder eine separat betriebene Anlage, die nicht der Abwasserbehandlung dient? © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Kommt das Co-Substrat direkt aus einer Abwasseranlage zur Kläranlage? Ja! Abwasseranlage z. B. Fettabscheider Der Kläranlagenbetreiber prüft eigenverantwortlich: Ist das Co-Substrat für die Vergärung geeignet? Kann der Erlaubnisbescheid eingehalten werden? Ja! Co-Vergärung ohne behördliche Zulassung möglich © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Kommt das Co-Substrat direkt aus einer Abwasseranlage zur Kläranlage? Nein! Abwasseranlage z. B. Fettabscheider Abfallanlage Abfall z. B. Hemmstoffmilch, Küchenabfälle Co-Vergärung nur mit behördlicher Zulassung möglich! © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Ist der Faulbehälter ein integraler Bestandteil der Kläranlage oder eine separat betriebene Anlage, die nicht der Abwasserbehandlung dient? Alter Faulbehälter nur für Bioabfall = Abfallbehandlung Neue Faulbehälter für Rohschlamm = Abwasserbehandlung KA Ammersee, Eching; Foto: GÜNTHER REGER (© GÜNTHER REGER) © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Der Faulbehälter ist kein integraler Bestandteil der Kläranlage Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Der Faulbehälter ist kein integraler Bestandteil der Kläranlage KA Ammersee, Eching; Foto: GÜNTHER REGER (© GÜNTHER REGER) Für die Co-Vergärung ist eine BImSchG-Genehmigung erforderlich! © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Der Faulbehälter ist ein integraler Bestandteil der Kläranlage Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Der Faulbehälter ist ein integraler Bestandteil der Kläranlage Die Kläranlage ist als Verwerter für das Co-Substrat zugelassen Eine Beeinträchtigung des Kläranlagenbetriebes ist nicht zu erwarten Es werden keine unzulässigen Schadstofffrachten eingetragen Die allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten werden erfüllt Voraussetzungen: Für die Co-Vergärung ist eine Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis ausreichend (Abfallverwertung als weiterer Zweck) KA Ammersee, Eching; Foto: GÜNTHER REGER (© GÜNTHER REGER) © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Nebenanlagen? Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Genehmigungsaspekte „Feinheiten“ Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Nebenanlagen? Seuchenhygienische Aspekte? Bei Einsatz von tier. Nebenprodukte ist eine eigenständige Zulassung nach Art. 24 Nebenprodukte-Verordnung erforderlich (Biogasanlage) Infos zum Veterinärrecht im Biogashandbuch Kap. 2.2.6 www.lfu.bayern.de/abfall/biogashandbuch/doc/kap226.pdf © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Fazit Behördliche Zulassung ist nicht erforderlich, solange nur Co-Substrate eingesetzt werden, die unmittelbar aus Abwasseranlagen stammen Bei allen anderen Co-Substraten ist eine behördliche Zulassung erforderlich Im Regelfall muss dann nur die wasserrechtliche Erlaubnis angepasst werden Bei separat betriebenen Vergärungsanlagen ist ein BImSchG-Verfahren erforderlich © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Der Leitfaden enthält auch Hinweise zur Charakterisierung der Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung Fachliche Prüfung Der Leitfaden enthält auch Hinweise zur Charakterisierung der Co-Substrate Menge, Herkunft, Zusammensetzung, Anfall Gasproduktion, Methangehalt Beschaffenheit Auswirkungen auf den Kläranlagenbetrieb und das Gewässer Behandlungskapazität (Faulbehälter, Belebung) Prozessstabilität Abwassereinleitung © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012

Vielen Dank! Der neue Leitfaden zur Co-Vergärung © LfU / Referat 68 / Dr. K. Müller/ 15.02.2012