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Lehrerbesprechung Karla Mix-Spagl

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Präsentation zum Thema: "Lehrerbesprechung Karla Mix-Spagl"—  Präsentation transkript:

1 Lehrerbesprechung 15.02.2017 Karla Mix-Spagl
Neues vom Klärschlamm Lehrerbesprechung Karla Mix-Spagl

2 Themen Klärschlammentsorgung – aktuelle Zahlen Rechtliche Situation
Neues vom Klärschlamm Themen Klärschlammentsorgung – aktuelle Zahlen Rechtliche Situation Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung Düngemittelverordnung Düngeverordnung Dezentrale Klärschlammverbrennung Neues DWA-Merkblatt Zusammenfassung © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

3 Klärschlammentsorgung in Bayern 2015
Neues vom Klärschlamm Klärschlammentsorgung in Bayern 2015 Entsorgte Menge: t Trockenmasse (TM) Landwirtschaftliche Verwertung 15 % Thermische Behandlung 63 % Rekultivierung, Landschaftsbau 22 % © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

4 Entwicklung der Klärschlammentsorgung in Bayern
Neues vom Klärschlamm Entwicklung der Klärschlammentsorgung in Bayern © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

5 Stand Novellierung der Klärschlammverordnung
Neues vom Klärschlamm Stand Novellierung der Klärschlammverordnung Neuer Referentenentwurf Notifizierung durch EU-Kommission Novellierungsentwurf vom Bundeskabinett beschlossen Zustimmung vom Bundestag und Bundesrat steht noch aus Auf der Grundlage der Stellungnahmen zum Referentenentwurf vom August 2015 (letztes Jahr vorgestellt) sowie der Ergebnisse aus den mündlichen Anhörungen ist im September 2016 ein neuer Referentenentwurf erschienen. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

6 Wesentliche Inhalte der neuen Klärschlammverordnung
Neues vom Klärschlamm Wesentliche Inhalte der neuen Klärschlammverordnung Gilt für die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost Ausdehnung des Anwendungsbereichs auch auf den Landschaftsbau Verschärfung der Grenzwerte bei Klärschlamm und Boden Stärkere Verzahnung mit dem Düngemittelrecht (z. B. Bezugnahme auf Schadstoffregelung der DüMV) Festlegung von Anforderungen an eine freiwillige Qualitätssicherung bei der Klärschlammverwertung Anforderungen an die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm oder -verbrennungsasche bei gleichzeitiger Beendigung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung Die Grenzwerte beim Klärschlamm werden vor allem bei organischen Parametern wie PCB, AOX, Benzoapyren (neuer Parameter) verschärft. Die im letzten Jahr vorgestellten Werte haben sich bei den organischen Parametern aber nicht verändert. Beim Boden bei Lehm/Schluff und Sand gelten strengere Bodengrenzwerte (Schwermetalle). Außerdem wurde ein Grenzwert für Zink festgesetzt. Bei den Anforderungen an die Phosphorrückgewinnung und der Beendigung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung haben sich hinsichtlich der Größenklasse und des Inkrafttretens der einzelnen Regelungen noch Änderungen ergeben. Auf diese werde ich gleich eingehen. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

7 Grenzwerte für Klärschlamm
Neues vom Klärschlamm Grenzwerte für Klärschlamm Anorganische Bestandteile Parameter derzeitiger Grenzwert (DüMV/AbfKlärV) (mg/kg TM) Grenzwert nach Referentenentwurf (mg/kg TM) As 40 Pb 150 Cd 1,5 Cr 900 kein Wert CrVI 2 Ni 80 Hg 1,0 Tl Cu 800 Zn 2.500/ 2.000* 4.000 * bei leichten Böden oder Böden mit pH-Wert 5-6 © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

8 Was ist neu am Novellierungsentwurf?
Neues vom Klärschlamm Was ist neu am Novellierungsentwurf? Bis zum Bericht der Klärschlammerzeuger an zuständige Behörde über geplante und eingeleitete Maßnahmen zur P-Rückgewinnung, zur Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf oder in Böden oder zur sonstigen Klärschlammentsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Im Jahr 2023 Klärschlammuntersuchung auf P-Gehalt und Gehalt an basisch wirksamen Stoffen insgesamt, bewertet als Calciumoxid, Ergebnis dem Bericht beifügen 2027 Wiederholung dieser Klärschlammuntersuchungen und Vorlage bei der zuständigen Behörde Calciumoxid: Es sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob evtl. sehr hohe Gehalte an CaO für niedrige P-Konzentrationen verantwortlich sind und somit der für die spätere P-Rückgewinnung relevante P-Gehalt von 20g P pro kg TM unterschritten wird. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

9 Was ist neu am Novellierungsentwurf?
Neues vom Klärschlamm Was ist neu am Novellierungsentwurf? Ab (=12 a nach Inkrafttreten der Verordnung): Klärschlammerzeuger muss bei P-Gehalt ≥ 20g/kg TM unmittelbar Phosphor zurückgewinnen oder Klärschlamm einer thermischen Vorbehandlung in einer Klärschlammverbrennungsanlage oder -mitverbrennungsanlage zuführen Abweichend davon: für Kläranlagen ≤ EW bodenbezogene Verwertung oder nach Zustimmung der zuständigen Behörde anderweitige Abfallentsorgung des Klärschlamms möglich => für Kläranlage > EW (und P-Gehalt ≥ 20g/kg TM) keine bodenbezogene Verwertung mehr möglich, sondern P-Rückgewinnungspflicht bzw. Abgabe des Klärschlamms zur thermischen Vorbehandlung Zur thermischen Vorbehandlung: Dies können Klärschlammmonoverbrennungsanlagen oder Klärschlammmitverbrennungsanlagen sein, wobei die Mitverbrennungsanlage mit Kohle oder Gas zu befeuern ist und der Aschegehalt der Kohle unter 2,5 % liegen muss. Aus der Klärschlammverbrennungsasche oder dem kohlenstoffhaltigen Rückstand (entsteht bei Vergasungsanlagen) ist der Phosphor zurückzugewinnen oder die Asche muss als P-Quelle direkt genutzt werden. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

10 Was ist neu am Novellierungsentwurf?
Neues vom Klärschlamm Was ist neu am Novellierungsentwurf? Ab (=15 a nach Inkrafttreten der Verordnung): Klärschlammerzeuger muss bei P-Gehalt ≥ 20g/kg TM unmittelbar Phosphor zurückgewinnen oder Klärschlamm einer thermischen Vorbehandlung in einer Klärschlammverbrennungsanlage oder -mitverbrennungsanlage zuführen Abweichend davon: für Kläranlagen ≤ EW bodenbezogene Verwertung oder nach Zustimmung der zuständigen Behörde anderweitige Abfallentsorgung des Klärschlamms möglich => für Kläranlage > EW (und P-Gehalt ≥ 20g/kg TM) keine bodenbezogene Verwertung mehr möglich, sondern P-Rückgewinnungspflicht bzw. Abgabe des Klärschlamms zur thermischen Vorbehandlung Zur thermischen Vorbehandlung: Dies können Klärschlammmonoverbrennungsanlagen oder Klärschlammmitverbrennungsanlagen sein, wobei die Mitverbrennungsanlage mit Kohle oder Gas zu befeuern ist und der Aschegehalt der Kohle unter 2,5 % liegen muss. Aus der Klärschlammverbrennungsasche oder dem kohlenstoffhaltigen Rückstand (entsteht bei Vergasungsanlagen) ist der Phosphor zurückzugewinnen oder die Asche muss als P-Quelle direkt genutzt werden. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

11 Regelung für Betreiber von Klärschlamm(mit)verbrennungsanlagen
Neues vom Klärschlamm Regelung für Betreiber von Klärschlamm(mit)verbrennungsanlagen Betreiber einer Klärschlammverbrennungsanlage oder –mitverbrennungs- anlage haben unabhängig vom P-Gehalt des eingesetzten Klärschlamms die Asche oder den kohlenstoffhaltigen Rückstand einer P-Rückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des P-Gehaltes der Verbrennungsasche oder des kohlenstoffhaltigen Rückstandes zuzuführen. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

12 Neues vom Klärschlamm Phosphorrückgewinnung für Kläranlagen > EW (2029) bzw. Kläranlagen > EW (2032) P-Gehalt ≥ 20 g/kg TM Rückgewinnung aus Klärschlamm Reduzierung des P-Gehalts um mind. 50 % und auf < 20 gP/kg TM Abgabe an die Monoverbrennung oder Mitverbrennung (Mitverbrennungsanlage ist mit Kohle oder Gas zu befeuern, Aschegehalt der Kohle < 2,5 %) P-Rückgewinnung aus Asche oder kohlenstoffhaltigem Rückstand mind. 80 % Restschlamm in Mitverbrennung (z.B. Zementwerk, Kraftwerk, Abfallverbrennung) zu Rückgewinnung aus Klärschlamm: Sonderregelung bei sehr hohem P-Gehalt: Ist bei einem P-Gehalt von mehr als 40g je kg Klärschlammtrockenmasse ein Rückgewinnungsverfahren nicht geeignet, den P-Gehalt auf weniger als 20g zu reduzieren, dann gilt nur die Reduzierung um mind. 50 %. zu P-Rückgewinnung aus Asche oder kohlenstoffhaltigem Rückstand mind 80%: Der Begriff „kohlenstoffhaltiger Rückstand“ ist neu. Hier bei handelt es sich um den Rückstand, der z. B. bei der Vergasung zurückbleibt. direkte Nutzung der Asche als P-Quelle Langzeitlagerung für spätere P-Rück-gewinnung P-Gehalt< 20 g/kg TM © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

13 Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung - Entwurf
Neues vom Klärschlamm Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung - Entwurf Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft muss Angemessenheit der Anforderungen an synthetische Polymere (Abbau von mindestens 20 % in zwei Jahren) bis zum überprüfen und bewerten. Übergangsvorschrift für synthetische Polymere wird bis zum verlängert. Polymere auf Basis von Chitin oder Stärke werden aufgenommen. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

14 Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung - Entwurf
Neues vom Klärschlamm Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung - Entwurf Ab : Kennzeichnungsvorgaben „Dieses Produkt oder Material enthält synthetische Polymere.“… Frachtenregelung: Auf einer Fläche aufgebrachte Menge an synthetischen Polymeren darf 15 kg (Wirksubstanz) jährlich im Durchschnitt eines 3-Jahreszeitraumes nicht überschreiten. => Aufwandmenge (an Klärschlamm) in kg TM/ha muss angegeben werden. Kennzeichnungsvorgaben entfallen für synthetische Polymere, für die ein Abbau von mindestens 20 % in zwei Jahren nachgewiesen worden ist. 45 kg WS/ha in 3 Jahren © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

15 Novellierung der Düngeverordnung
Neues vom Klärschlamm Novellierung der Düngeverordnung Ziel: Reduzierung von Nitrateinträgen sowie weiterer eutrophierend wirkender Nährstoffeinträge in Gewässer Ausdehnung der Sperrfristen: Kein Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Ackerflächen nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar (bisher: – ) => für ausreichende Lagerkapazität sorgen Einschränkung der Düngemengen => Verringerung der Abnahme-kapazität Stand: Anhörung im Bundesrat März 2017, Verabschiedung voraussichtlich Sommer/Herbst 2017 Ausnahmen bei Winterraps bei einer Ansaat bis ; Wintergerste bei einer Ansaat bis © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

16 Dezentrale Klärschlammverbrennung
Neues vom Klärschlamm Dezentrale Klärschlammverbrennung Auf Kläranlage Viechtach seit Herbst 2014 Erprobungsanlage zur Klärschlammverbrennung (Fa. Vebag AG), diskontinuierlicher Betrieb Verfahren: entwässerter Klärschlamm (ca. 25% TR) mit Abwärme der Verbrennungsanlage auf ca. 90 % TR getrocknet – Verbrennung des Klärschlamms mit Holzhackschnitzeln Umfangreiches Messprogramm durchgeführt Stadt Viechtach will Antrag auf Neuanlage stellen © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

17 Erprobungsanlage auf der Kläranlage Viechtach
Neues vom Klärschlamm Erprobungsanlage auf der Kläranlage Viechtach Holzhackschnitzel Klärschlammtrockner entwässerter Klärschlamm © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

18 Erprobungsanlage auf der Kläranlage Viechtach
Neues vom Klärschlamm Erprobungsanlage auf der Kläranlage Viechtach Abluftwäscher Ofen © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

19 Neues DWA-Merkblatt Merkblatt DWA-M 302
Neues vom Klärschlamm Neues DWA-Merkblatt Merkblatt DWA-M 302 Klärschlammdesintegration, Dezember 2016 Die Desintegration von Klärschlämmen wird inzwischen seit vielen Jahren wissenschaftlich untersucht und auch in der Praxis angewendet. Obwohl sie immer noch den innovativen Verfahren zugeordnet werden kann, liegen mittlerweile bereits umfangreiche Erfahrungen und Ergebnisse vor, die in diesem Merkblatt zusammengestellt sind. In diesem Merkblatt findet man Informationen u. a. über die verschiedenen Desintegrationsverfahren Analysenmethoden und Messgrößen über die Einsatzmöglichkeiten und Einsatzorte in der Kläranlage. Außerdem werden die bisher erreichten Ergebnisse dargestellt sowie Tipps für die Praxis genannt. © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

20 Zusammenfassung 266.478 t TM Klärschlamm im Jahr 2015 entsorgt
Neues vom Klärschlamm Zusammenfassung t TM Klärschlamm im Jahr 2015 entsorgt Verbrennung: 63 % - Landschaftsbau: 22 % - Landwirtschaft: 15 % Novellierungsentwurf zur AbfKlärV liegt vor ab 2023 P-Untersuchungs- und Berichtspflicht ab 2029 Pflicht zur P-Rückgewinnung ab 2029 KA> EW keine bodenbezogene KS-Verwertung mehr ab 2032 KA> EW keine bodenbezogene KS-Verwertung mehr Entwurf DüMV Verlängerung der Übergangsfrist (Polymere) bis Falls keine Abbaubarkeit um 20 % in 2 Jahren: Frachtenregelung Entwurf DüV – verlängerte Sperrfristen Merkblatt DWA-M 302, Klärschlammdesintegration © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Neues vom Klärschlamm Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und guten Appetit… © LfU / Referat 67 / Karla Mix-Spagl /


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