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Veröffentlicht von:Susanne Stein Geändert vor über 8 Jahren
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Prüfungsanmeldung Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb der Anmeldefrist (in der Regel bis 3 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin) online über links auf unserer homepage unter den Rubriken „Schwarzes Brett – Prüfungstermine“ oder direkt über LFU:online. Prüfungsabmeldung - Achtung! Die Studierenden sind bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin berechtigt, sich ohne Angabe von Gründen über LFU:online wieder abzumelden. Wenn Studierende, die sich nicht bis spätestens drei Tage vor der Prüfung abgemeldet haben, einen Prüfungstermin ohne einen wichtigen Grund versäumen, dürfen sie beim nachfolgenden Prüfungstermin nicht antreten! Wer nicht angemeldet ist, wird zur Prüfung nicht zugelassen! Wichtiger Hinweis! Prüfungen können nur von Studierenden abgelegt werden, die sowohl für das Semester der Abhaltung der betreffenden Lehrveranstaltung als auch im Semester der Ablegung der Prüfung eine gültige Meldung für ein ordentliches Studium oder für einen Universitätslehrgang an der Universität Innsbruck nachweisen können. Das Ablegen einer Prüfung für eine Lehrveranstaltung, die in einem Semester abgehalten wurde, für welches die oder der Studierende beurlaubt oder nicht gemeldet war, ist unzulässig. Bitte beachten Sie auch, dass nach § 63 Abs. 9 des Universitätsgesetzes 2002 die Ablegung von Prüfungen für eine Studienrichtung an einer anderen als der Universität, an der Sie gemeldet sind, unter anderem nur zulässig ist, wenn das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ die Ablegung der Prüfung an der anderen Universität im Voraus genehmigt, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der der/die Studierende für dieses Studium zugelassen ist, nicht möglich ist. Beachten Sie auch, dass die Universität Innsbruck und die Medizinische Universität Innsbruck zwei getrennte und eigenständige Universitäten sind und deshalb die Ablegung von Prüfungen an der jeweils anderen als Ihrer Stammuniversität innerhalb der semestralen Zulassungs- und Meldefrist genehmigt werden muss (Mitbelegung). Den formalen Ablauf dieser Genehmigungen erfahren Sie von den Studienabteilungen. Diese Mitbelegung für Studierende, die nur einen Universitätslehrgang besuchen, erfolgt über das Lehrgangssekretariat. Prüfungsordnung Auf Grund der Vielzahl von Anmeldungen und der Kapazitätsgrenzen unseres Hörsaales kommt es oft zu einer Aufteilung in mehrere Prüfungsgruppen, die in der Regel in einer alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen der Angemeldeten vorgenommen wird. Aus organisatorischen Gründen ist ein Wechseln von einer Gruppe in eine andere in Hinkunft nicht mehr möglich. Die alphabetische Gruppeneinteilungen müssen streng eingehalten werden! Prüfungstermine Für Vorlesungen gibt es in der Regel insgesamt 7 Prüfungstermine: Der Hauptprüfungstermin im Semester der Abhaltung der Vorlesung und jeweils 3 weitere Prüfungstermine in den 2 Folgesemestern. Prüfungsergebnis Nach abgelegter Prüfung übermittelt der/die LehrveranstaltungsleiterIn das Prüfungsergebnis mittels eines Prüfungsprotokolls dem Sekretariat. Die Eingabe der Noten erfolgt per Computer. Anschließend leitet das Sekretariat die Prüfungslisten an das Prüfungsreferat zur Freischaltung weiter, und die Prüfungsdaten können dann über das Studierendenportal LFU:online abgefragt und ausgedruckt werden. PRÜFUNGSINFORMATIONEN Prüfungsanmeldung, Prüfungsabmeldung, Prüfungsordnung, Prüfungsergebnisse
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