Schulbegleitung unter besonderer Berücksichtigung der Unterstützten Kommunikation 12.11.2018.

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 Präsentation transkript:

Schulbegleitung unter besonderer Berücksichtigung der Unterstützten Kommunikation 12.11.2018

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Achim Hofmann, StR FS   Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Beratungszentrum für Kommunikationshilfe –ELECOK- www.sfk-wichernhaus-altdorf.de team.elecok@sfk-wichernhaus-altdorf.de 12.11.2018

www.elecok.de Rückblick : Einrichtung der Beratungsstellen ELECOK Modellversuch ELECOK Zeitpunkt: ab 1985 Zielgruppe: Schüler mit schwerer Körperbehinderung eingeschränkte oder fehlende verbale Kommunikation eingeschränkte oder fehlende Schreibfähigkeit (mit herkömmlichen Hilfsmitteln) schulische Bildungsinhalte können nicht auf herkömmliche Weise erfasst werden Zielstellung: Prüfung, ob durch den Einsatz elektronischer Systeme individuelle Erschwernisse gemildert oder ausgeglichen werden können selbständiges Handeln gefördert werden kann Einrichtung der Beratungsstellen ELECOK Zeitpunkt: 1990 Zielstellung: Aufbau von Beratungseinrichtungen für körperbehinderte Schüler (flächendeckend) Arbeitskreis ELECOK Sammeln und Sichten von Informationen über elektronische Hilfen Erprobung und Bewertung von elektonischen Hilfen Entwicklung von pädagogischen und didaktischen Konzepten Unterstützung und Fortbildung von Lehrern und Mitarbeitern in Schulen für Körperbehinderte Anregung und Begleitung von technischen Entwicklungen Zusammenwirken mit Kostenträgern und Organisationen der Behindertenhilfe 12.11.2018

Was ist Kommunikation? Kommunikation wird verstanden als Wechselwirkungsprozess der Übermittlung, Aufnahme und Sinngebung von Mitteilungen zwischen verschiedenen Menschen durch Ausdruck und Wahrnehmung von Zeichen aller Art… Allem voran ist zu klären … +Video 12.11.2018

Bedeutung der Kommunikationsförderung erfolgreiche Kommunikation beeinträchtigte Kommunikation Befriedigung von Bedürfnissen Selbststeuerung Selbstbewußtsein Sozialkontakt Frustrationen Fremdsteuerung Minderwertigkeitsgefühle Isolation Beispiele: Essen, Toilette Film Freizeitbeschäftigung +Video 12.11.2018

Unterstützte Kommunikation Wunderpille? 12.11.2018

AAC = Augmentative (die Lautsprache ersetzend) Alternative (die Lautsprache ergänzend) Communication  beinhaltet alle Kommunikationsformen, Hilfsmittel, Techniken und Strategien , die es einer betroffenen Person erlauben, sich besser zu verständigen … diese Formen, Hilfsmittel und Techniken werden wir nun anschneiden… Aber zuvor brauchen wir einen erweiterten Kommunikationsbegriff… 12.11.2018

erweiterter Kommunikationsbegriff nicht nur der verbale/nonverbale oder schriftliche Austausch zwischen Personen, sondern auch jegliche Interaktion im näheren und weiteren Umfeld untrennbar verbunden mit Handlungskompetenz (Umfeldkontrolle) und Bewegungsmöglichkeit (Mobilität) …Also, da gibt es … 12.11.2018

Die UN-Behindertenrechtskonvention Würde Teilhabe Selbstbestimmung Chancengleichheit Barrierefreiheit Inklusion Rechte von Menschen mit Behinderung Stichworte … Dazu einige Gedanken Wichtig: Behindertenrechtskonvention ist kein „Sonderrecht“, sondern verurteilt bestehende Barrieren und Diskriminierung als Verletzung der Menschenwürde Behinderung, Beeinträchtigung und im speziellen Fall ist also kein persönliches Problem, sondern ein gesellschaftliches: Jedem einzelnen muss die Teilnahme und Teilhabe an gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden – und das unabhängig von seinen ind. Voraussetzungen Auch das Unterlassen kann eine Form der Diskriminierung sein – UK nicht anzubieten, obwohl im Einzelfall gesichert ist, dass UK am Start sein müsste… Das Bewusstsein muss erst geschaffen werden – allem voran ein respektvoller Umgang mit UK-Nutzern Keine Bevormundung Keine Unterschätzung Auswahl der Kommunikationsform und damit ein Scheitern riskieren dürfen (Katharina Jäck wollte nicht Sprachausgabe) Und natürlich der Begriff Inklusion fasst das sozusagen zusammen… + Video 12.11.2018

körpereigene Kommunikationsformen Körpersignale Zeige- und Blickbewegungen Zeichen für Zustimmung und Ablehnung Gebärden … Atem/Puls … Blick Hoch JA/ Blick runter NEIN Allen voran DGS Deutsche Gebärdensprache  Bei der Deutschen Gebärdensprache handelt es sie um die Gebärdensprache der Gehörlosen, die eine anerkannte Sprache mit eigenen Regeln zu Grammatik und Syntax hat 12.11.2018

nichtelektronische Kommunikationshilfen Kommunikationskästen mit realen Gegenständen Kommunikationskarten/Fotos Kommunikationstafeln Kommunikationsordner Kommunikationsbücher … Material zeigen… 12.11.2018

elektronische Kommunikationshilfen Einfache Hilfen zur Kommunikationsanbahnung Sprechende Taster Statische Systeme Dynamische Systeme Schriftsprachbasierte Systeme … bei mir einfache Hilfen und Taster aber auch bei Herrn Lindner, Klaus Kracker  Musik, … 12.11.2018

technische Schreibhilfen Eingabehilfen über Windows PC ohne/mit Fingerführung, stationär/mobil Spezialtastaturen Bildschirmtastaturen spezielle Schreibprogramme Spracheingabe … zeigen 12.11.2018

Einsatz von Schulbegleitern bei UK-Nutzern

Schulbegleitung – warum und für welchen Personenkreis? -Die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Befähigung zu einem möglichst selbstbestimmten Leben sind Kernziele der Eingliederungshilfe nach SGB XII § 53,54 (Eingliederungshilfe) bzw. SGB VIII § 35a (Kinder- und Jugendhilfe). - Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben unter den Voraussetzungen des Art. 41 Abs. 1 BayEUG die Möglichkeit, an einer allgemeinen Schule unterrichtet zu werden.

- Entsprechend ihrem sozialrechtlichen Hilfebedarf können sie sich bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 der Eingliederungshilfeverordnung sowie der nachfolgenden schulrechtlichen Voraussetzungen dabei von einem Schulbegleiter unterstützen lassen. Auch für den Besuch einer Förderschule kann eine Schulbegleitung bewilligt werden.

Was ist zu tun? -Erziehungsberechtigte bzw. der amtliche Vormund oder der volljährige Schüler stellt einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme bei dem zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger. Verantwortliche Leistungsträger bei einer ICD-10-Diagnose nach SGB XII § 53 und 54 (z.B. körperliche Behinderung, geistige Behinderung, chronische Erkrankung, frühkindlicher Autismus) sind die Bezirke. - Die Jugendämter sind bei einer ICD-10-Diagnose nach SGB VIII (z.B. Asperger Autismus, sozial- emotionaler Förderbedarf) zuständig.  

-Ggf. können auch Krankenkassen oder Unfallversicherungen (bei medizinischer Notwendigkeit der Begleitung) als Kostenträger in der Verantwortung sein.   Sabine Struller - tracheothomiertes Kind und UK-Bedarf

- Der Einsatz eines Schulbegleiters bedarf der Zustimmung der Schulleitung, bei privaten Schulen auch des Schulträgers. Vor diesem Hintergrund ist eine Absprache zwischen Schule, Eltern und beteiligten Stellen (ggf. MSD/ Beratungslehrkraft/Schulpsychologe) von besonderer Bedeutung, vor allem hinsichtlich Umfang (Zeiten/ Pause/, Vor- und Nachbetreuungszeiten/ggf. Anleitungs-, Fallbesprechungszeiten), Aufgaben, Zielsetzung und Qualifikation der Schulbegleitung. Dazu ist eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht nötig.

Was noch? - Fachärztliches Gutachten/kinder- und jugendspsychiatrisches Gutachten - Stellungnahme der Schule/ evtl. auch von Eltern, … - „Sozialpädagogisch-Medizinischer Dienst“ macht sich ein Bild vor Ort…

Wichtig! - Frühzeitige Antragstellung - befristete Eingliederungshilfe  Folgeantrag zum Ende des Schuljahres - Nahe Verwandte kommen „eigentlich“ nicht in Frage!?  Private Trägerorganisation für Beschäftigung von Schulbegleitungen (positiv v.a. in Vertretungs- situationen)  http://sozialatlas.bezirkmittelfranken.de/index.php?id=54 7&no_cache=1  Natalie … Ist aber etwas kompliziert: bei den Suchkriterien muss man bei Lebensbereich „Schule“ wählen und dann bei Angebote  „Schulbegleitung“, der Reiter Raum schränkt dann noch die Region ein. 

Ziele und Aufgaben der Schulbegleitung - Schulbegleiter tragen dazu bei, den Eingliederungshilfebedarf von Schülern mit Behinderung, im Schulalltag abzudecken. Art und Umfang der Assistenzleistungen richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Die Assistenzleistungen sollen dazu beitragen, dass der Schüler den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen kann.

 Grundsatz: "So wenig Hilfe wie möglich, so viel Hilfe wie nötig", möglichst nach dem Prinzip der abnehmenden Hilfe.

Ganz konkret… - Lebenspraktische Hilfestellungen - Unterstützung beim Erarbeiten von Lerninhalten - Hilfen zur Mobilität - Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich - Krisen vorbeugen/in Krisen Hilfestellung leisten - Einfache pflegerische Tätigkeiten wie Ein- und Ausräumen der Schultasche, Vorbereiten des Arbeitsplatzes in Unterrichtsräumen, Unterstützung in den Pausen, An- und Ausziehen, Sicherstellen der Körperhygiene wie Hilfe beim Erlesen von Texten, Verschriften von Unterrichtsinhalten bei Hefteinträgen wie Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus und bei Schulfahrten wie Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Schülern mit dem Ziel der Integration in den Klassen-verband, Unterstützung bei Motivationsproblemen (Aufmerksamkeit wecken, loben), Hilfestellung zu angemessenem Verhalten z.B. Hilfestellung bei Selbst-, Fremd- und Sachaggression, Angebot von Maßnahmen zur Beruhigung, Ermöglichung von „Auszeiten“ aus dem Klassenkontext nach Anleitung durch die Klassenlehrkraft und zur Unterstützung der Zweitkraft z.B. Hilfe bei der Essensaufnahme und beim Toilettengang, Bereitstellen von Hilfsmitteln

UND Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern z.B. Hilfestellung bei der Anwendung, Pflege und Individualisierung von Kommunikationshilfen (wie Bildkarten, Talker) nach Anleitung und in enger Absprache mit der Lehrkraft, Hilfestellung zum Einhalten von Kommunikationsregeln im Klassenverband, Schaffung von Kommunikationssituationen GÄSTE!!! Berichte aus der Praxis Hilfen hinsichtlich UK Absprache mit Eltern und Lehrern …

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12.11.2018