42. BImSchV - Das neue Fachmodul für die Akkreditierung -

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42. BImSchV - Das neue Fachmodul für die Akkreditierung - 09.11.2018 42. BImSchV - Das neue Fachmodul für die Akkreditierung - Jahrestagung des VUP Berlin 14. Juni 2018 Dr. Detlef Wagner, Fachbereich 61

Inhalt Allgemeines Prüfbereiche Anforderungen an Personal und Ausstattung Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit Nachweise Qualifikation von Fachgutachtern Dr. Detlef Wagner, FB 61

Allgemeines Untersuchungen und Inspektionen nach 42. BImSchV Immissionsschutzrechtliche Regelungen (s.a. FMI) Gesundheitsgefahren! Bedeutung der Kompetenz Akkreditierung als Kompetenznachweis Scope muss zur Untersuchungsaufgabe passen Weitere Unterlagen für Behörden über Akkreditierung (Abweichungen, Begutachtungstiefe,….) Dr. Detlef Wagner, FB 61

Prüfbereiche (s.a. Anlage 1 des Fachmoduls) Tätigkeitsbereiche und Stoffbereiche Anforderungen aus anzuwendenden Rechtlichen Vorschriften Normen Richtlinien Unterauftragsvergabe Spezialisierung im Hinblick auf Auftragserteilung Dr. Detlef Wagner, FB 61

Exkurs: „Unterauftragsvergabe“ § 3 Abs.8 der 42. BImSchV Der Betreiber hat …Laboruntersuchungen….und Probenahmen jeweils von einem akkreditierten Prüflaboratorium durchführen zu lassen. d.h.: getrennte Vergabe PN, Analytik möglich (s. FM) Unterauftragsvergabe nicht möglich Dr. Detlef Wagner, FB 61

Anforderungen an das Personal (I) Fachkundiges Personal in ausreichendem Umfang Hauptberuflich mit Messungen/Analysen beschäftigt Fachlich Verantwortlicher und Stellvertreter Qualifikation von FV und StV (s.a. VDI 4220) Kenntnisse Rechts- und Verwaltungsvorschriften Grundsätze des Immissionsschutzrechtes BImSchG 42. BImSchV Fachmodul und dessen Sinn Dr. Detlef Wagner, FB 61

Anforderungen an das Personal (II) Kenntnisse der technischen Regeln Kenntnisse Untersuchungsverfahren Fortbildungen mit praktischen Übungen (Inhalte der Fortbildungen, Wirksamkeitskontrolle!) Erfahrungsaustausche Fachlich Verantwortlicher oder Stellvertreter an jedem Standort Alle Anforderungen gelten gleichermaßen für fachlich Verantwortliche und deren Stellvertreter Dr. Detlef Wagner, FB 61

Exkurs: Geeignete Fortbildungsmaßnahmen gesetzliche Grundlagen der 42. BImSchV Normen und Vorschriften gemäß Fachmodul Technik der dort genannten Anlagen Probenahme (Planung, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation) vor-Ort-Messungen von chemisch-physikalischen Parametern Praktische Übungen zu Probenahme und vor-Ort-Messung mikrobiologischen Untersuchungen Qualitätssicherungs- und –kontrollmaßnahmen Teilnahmenachweis erfordert Wirksamkeitskontrolle Dr. Detlef Wagner, FB 61

Anforderungen an die Ausstattung DIN EN ISO/IEC 17025 Gemäß Leistungsspektrum (Scope der Akkreditierung) Entsprechend den Anforderungen der zitierten Normen Entsprechend UBA-Empfehlungen Dr. Detlef Wagner, FB 61

Zuverlässigkeit (I) Regelung analog 41. BImSchV Persönliche Eignung der Geschäftsführung, der fachlich Verantwortlichen und des fachkundigen Personals Nur hauptberufliche Beschäftigung von FV Keine rechtskräftige Verurteilungen (Strafrecht, Umweltrecht, Infektionsschutzrecht, Betäubungsmittelrecht) Keine Geldstrafe wg. Verletzung der Vorschriften Keine wiederholte Verletzung von Vorschriften Keine grob pflichtwidriger Verstoß gegen Vorschriften Dr. Detlef Wagner, FB 61

Zuverlässigkeit (II) Kein Einsatz von Personal ohne Fachkunde Keine wiederholt nicht bestandene Ringversuche Untersuchungsergebnisse richtig/vollständig wiedergeben Anforderungen des technischen Regelwerkes einhalten Keine wiederholt erhebliche Mängel bei Berichten Keine Firstversäumnisse zur Vorlage der Berichte Dr. Detlef Wagner, FB 61

Unabhängigkeit Regelung analog 41. BImSchV Fachlich Verantwortliche hauptberuflich beschäftigen Keine Herstellung oder Vertrieb von Einrichtungen zur Verminderung der Last von Mikroorganismen Keine organisatorische, wirtschaftliche, personelle kapitalmäßige Verflechtung mit Dritten, deren Einflussnahme nicht auszuschließen ist (auch Anschein ist auszuschließen) => Keine Verflechtungen mit Anlagenbetrieb Dr. Detlef Wagner, FB 61

Nachweise (I) Regelung ähnlich 41. BImSchV FV und StV nur bei einer Stelle beschäftigt Fachliche Qualifikation (vergleichbar Hochschulstudium Diplom/Master) Dreijährige hauptberufliche Tätigkeit die die geforderten Kenntnisse und Erfahrung vermittelt hat Kompetenz zur Festlegung und Verifizierung von Referenzwerten Erfahrung an unterschiedlichen Anlagenarten Kenntnisse der Verfahrenstechnik der Anlagen Dr. Detlef Wagner, FB 61

Nachweise (II) mikrobiologische Untersuchung Vollständige Messverfahren (Probenahme und Analytik) Gesamtverantwortung beim mikrobiologischen Labor Zusammenarbeit mit probenehmender Stelle Validität der Ergebnisse (Identität der Probe) Termingerechter Untersuchungsbericht Untersuchungsbericht Bundeseinheitlicher Mustermessbericht UBA-Empfehlung Standardreferenzmessverfahren Umsetzung UBA-Empfehlungen Dr. Detlef Wagner, FB 61

Nachweise (III) mikrobiologische Untersuchung Teilnahme an anerkannten Ringversuchen (alle 2 Jahre) Andere qualitätssichernde Maßnahmen Überprüfung in der Überwachung durch DAkkS Vorlage bei der Behörde mit Untersuchungsergebnissen Praktische Erfahrungen bei Ermittlungen 3 Berichte, max. 3 Jahre alt ohne Mängel Untersuchungsverfahren dokumentiert Verschiedene Anlagenarten Nachweise aus dem Bereich Trinkwasser/Badewasser werden nicht akzeptiert Dr. Detlef Wagner, FB 61

Nachweise (IV) Inspektionen Jährliche praktische Erfahrungen Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes Sofortmaßnahmen zur Verminderung mikrobieller Belastungen (42. BImSchV) Kenntnisse fachspezifischer immissionsschutzrechtlicher Regelungen Kenntnisse der für den Betreiber vorgeschriebenen Untersuchungen 3 Untersuchungsberichte als Erfahrungsnachweis (FV und StV) ohne Mängel Nachweise aus dem Bereich Trinkwasser/Badewasser werden nicht akzeptiert Dr. Detlef Wagner, FB 61

Nachweise (V) Inspektionen Regelmäßige Fortbildungen Interne Fortbildungen Anerkannte Fortbildungen Anerkannte Erfahrungsaustausche Themen: Anlagentechnologie, Anlagenbetrieb nach 42. BImSchV, neue Behandlungen, Probenahmeverfahren, Bewertung von Ergebnissen Nachweise aus dem Bereich Trinkwasser/Badewasser werden nicht akzeptiert Dr. Detlef Wagner, FB 61

Anforderungen an die Fachgutachter (s. a. Anlage 2 des Fachmoduls) gemäß Regeln zum Begutachterwesen der DAkkS 4 jährige Berufserfahrung Nicht länger als 4 Jahre zurückliegend Kenntnisse mind. wie fachlich Verantwortliche aber breiter Dr. Detlef Wagner, FB 61

Fazit Anforderungen gemäß Immissionsschutzrecht In den Ländergremien (LAI mit den Ausschüssen Technik und L/W/V) verabschiedet BMU hat UBA beauftragt das FM an den AKB zu geben AKB an DAkkS zur Beachtung Möglicherweise später auch Bekanntgabe auf Basis der Akkreditierung (§29b BImSchG) Dr. Detlef Wagner, FB 61

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!