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Grundlagenwissen für Aufsichtsräte Fortbildungsangebote des vdw Sachsen Dozententeam: Rechtsanwalt Jörg-Dieter Battke Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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Präsentation zum Thema: "Grundlagenwissen für Aufsichtsräte Fortbildungsangebote des vdw Sachsen Dozententeam: Rechtsanwalt Jörg-Dieter Battke Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht."—  Präsentation transkript:

1 Grundlagenwissen für Aufsichtsräte Fortbildungsangebote des vdw Sachsen
Dozententeam: Rechtsanwalt Jörg-Dieter Battke Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht Battke Grünberg Rechtsanwälte PartGmbB, Dresden Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Jens Held Diplom-Kaufmann, Göken Pollak & Partner Treuhandgesellschaft mbH, Chemnitz Niederlassungsleiter Dr. Jörg Bräunig Funk Gruppe GmbH, Dresden Sie vermitteln den Teilnehmern einen umfassenden Überblick über Rechte, Pflichten & das „richtige“ Verhalten von Aufsichtsratsmitgliedern, um bestehende teils erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Verhaltenspflichten, Kompetenzen, Entscheidungsspielräume & der Verantwortlichkeiten zu korrigieren & sie in die Lage zu bringen, ihren Pflichten als Aufsichtsratsmitglied „ohne Wenn und Aber“ zu entsprechen.

2 Aufsichtsrat und Vertreter in der Gesellschafterversammlung
1. Aus- und Fortbildungsverpflichtung Vertreter in den Gesellschafterversammlungen kommunaler Unternehmen müssen über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen (§ 98 Absatz 1 SächsGemO) Aufsichtsräte in kommunalen Unternehmen haben sich regelmäßig zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben fortzubilden (§ 98 Absatz V SächsGemO) Die Gemeinde hat den o.g. Personen Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu geben, die der Wahrnehmung ihrer Aufgaben dienlich sind (§ 98 Abs. 5 SächsGemO)

3 Aufsichtsrat und Vertreter in der Gesellschafterversammlung
2. Haftung von Vertretern der Gemeinde in kommunalen Wohnungsunternehmen Wird ein Vertreter der Gemeinde wegen seiner Tätigkeit im Organ eines Unternehmens haftbar gemacht, hat ihm die Gemeinde den Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat; auch in diesem Fall ist der Schaden zu ersetzen, wenn er nach Weisung der Gemeinde gehandelt hat § 98 Abs. 4 SächsGemO) => Unmittelbare und persönliche Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz droht Die Vertreter müssen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Überwachers der Geschäftsführung anwenden und diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die notwendig sind, "um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können" (BGHZ 85, 293, 295 f. für den Aufsichtsrat einer AG; § 52 Abs. 1 GmbHG iVm. §§ 116, 93 AktG).

4 Aufsichtsrat und Vertreter in der Gesellschafterversammlung
3. Fortbildungsangebot des vdw Sachsen Der vdw Sachsen bietet in den verschiedenen sächsischen Regionen speziell auf die kommunale Wohnungswirtschaft zugeschnittene Fortbildungsveranstaltungen an. Die Teilnehmer erhalten bei der ersten Fortbildungsveranstaltung einen umfassenden Überblick über die Rechte, Pflichten und das „richtige“ Verhalten von Aufsichtsrats- mitgliedern in kommunalen Wohnungsgesellschaften. Verhaltenspflichten, Kompetenzen, Entscheidungsspielräume und Verantwortlich- keiten werden erörtert und die notwendige Fachkompetenz für die effiziente und regelgerechte Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats vermittelt.

5 Aufsichtsrat und Vertreter in der Gesellschafterversammlung
Ziel Vermittlung substantieller Kenntnisse hinsichtl. Rechte & Pflichten v. Mitgliedern kommunaler Aufsichtsräte Inhalt Rechtliche Grundlagen Inhalt und Umfang der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates Mindestkenntnisse, Weisungsunabhängigkeit und Verschwiegenheitsverpflichtung Beurteilung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat Zivilrechtliche Haftungsrisiken, strafrechtliche Verantwortlichkeit und Strategien zu deren Vermeidung, einschließlich D&O-Versicherung Zielgruppe Aufsichtsräte kommunaler GmbHs; Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Mitarbeiter/innen in der Wohnungswirtschaft und auch von Beteiligungsverwaltungen aus Gebietskörperschaften

6 Termine Kamenz Hartha Thalheim Hartha Tag Freitag, 14:00 bis 19:00 Uhr
Datum Ort Hartha – Rathaus Karl-Marx-Straße 32, Hartha Code Kamenz Hartha Thalheim Tag Freitag, 14:00 bis 19:00 Uhr Datum Ort Thalheim – Rathaus Hauptstraße 5, Thalheim/Erzgeb. Code Thalheim Kamenz Tag Freitag, 14:00 bis 19:00 Uhr Datum Ort Kamenz – Rathaus Markt 1, Kamenz Code

7 Anmeldung Tel / Fax 0351 /


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