Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland

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 Präsentation transkript:

Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses 1. Dezember 2015 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen | FG Behinderung und Inklusion

Übersicht Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen Budgets Eckpunkte der Ausgestaltung Stand der Umsetzung – Diskussion ausgewählter Ergebnisse Anzahl und Personenkreis Budgetbemessung Budgetverwendung Beratung und Unterstützung Hemmnisse und förderliche Bedingungen Wirkungen

Maßstab ist die UN-Behindertenrechtskonvention Allgemeine Grundsätze Autonomie „In der Erkenntnis, wie wichtig die individuelle Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen ist, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen.“ (Präambel BRK) Recht auf Selbstbestimmung: ist ein wesentliches Moment der Teilhabe an den kulturellen Errungenschaften einer demokratisch verfassten Gesellschaft Die Verwirklichung ist nicht voraussetzungslos, sie erfordert Entscheidungs- und Handlungsspielräume (Zugänge, Gelegenheiten, Möglichkeiten) und Ressourcen (Bildung, Beratung, Unterstützung)

Ohne das Persönliche Budget (Sachleistung): Von der Sachleistung zur Geldleistung Ohne das Persönliche Budget (Sachleistung): Geld vom Staat Anbieter (z.B. Wohnheim) Unterstützung Inhalt, Umfang, Qualität und Preis der Leistungen werden zwischen dem Leistungsträger und dem Anbieter verhandelt Behinderte Menschen haben wenig Wahlmöglichkeiten und nur wenig Einfluss auf die Gestaltung der Unterstützung (Welche Unterstützung? Wann? Welche Person?)

Umsteuern! Leistungen für behinderte Menschen sollen zielgenauer und wirksamer erbracht werden: Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe (= Effektivität) Die Kostenentwicklung in der Sozialhilfe soll gedämpft, vorhandene Ressourcen wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden (= Effizienz) Die Position der behinderten Menschen als Nutzer/Kunde soll gestärkt werden Markt und Wettbewerb im Bereich sozialer Dienste sollen gefördert werden Ein Angebotswandel gemäß Nachfrage zugunsten flexibler, offener Hilfen soll erfolgen Soziale Ressourcen sollen genutzt und gefördert werden

(Behindertenbeauftragter a.D.) 2004 Umsteuern! „Das Persönliche Budget ist ein sinnvolles und notwendiges Steuerungsinstrument gegen verkrustete Strukturen.“ Karl Hermann Haack (Behindertenbeauftragter a.D.) 2004

Ohne das Persönliche Budget (Sachleistung): Von der Sachleistung zur Geldleistung Ohne das Persönliche Budget (Sachleistung): Geld vom Staat Anbieter (z.B. Wohnheim) Unterstützung Mit einem Persönlichen Budget (Geldleistung): Person Unterstützung Geld vom Staat

Von der Sachleistung zur Geldleistung „Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“ (§ 17 Abs. 2 SGB IX) Professionelle Dienste Arbeitgebermodell (Persönliche Assistenz) Privatpersonen, einschließlich Angehörige Allgemeine Dienstleistungen und Infrastruktur Sachmittel

Entwicklungslinien Persönliches Budget 2001 Gesetzliche Einführung des Persönlichen Budgets („Kann-Leistung“) 2002-2004 Start Modellversuche in vier Bundesländern, landesweite Umsetzung in einem Bundesland 2004-2007 Weitere Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Budgetverordnung) Modellversuche in acht Bundesländern (2004-2007), wissenschaftliche Begleitung „Der zuständige Leistungsträger kann Leistungen zur Teilhabe (…) durch ein persönliches Budgets ausführen.“ (Ermessensspielraum, Modellerprobung) 2004 Weitere Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Persönlichen Budget – u.a. im Zuge der Einordnung des Sozialhilferechts in das neue SGB XII. Neu ist auch die Einführung einer Komplexleistung Trägerübergreifendes Persönliches Budget. Zudem tritt im gleichen Jahr die Budgetverordnung in Kraft, welche die Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens regelt. Es starten ebenfalls 2004 auf Initiative des BMAS (BMG)in 8 Bundesländern Modellversuche zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Diese werden bis 2007 im Forschungsverbund der TU Dortmund, Universität Tübingen und PH Ludwigsburg wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Seit 2008 gibt einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Das heißt, der Mensch mit Behinderung hat das Wunsch- und Wahlrecht zu entscheiden, ob er die Leistung in Form einer Sachleistung oder als Persönliches Budget in Anspruch nehmen möchte (oder Kombination). Der Ermessensspielraum und Status der Modellerprobung ist damit aufgehoben! Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer/-innen in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind. (muss offensichtlich noch betont werden, scheint noch nicht allen Leistungsträgern klar zu sein) Um das Persönliche Budget noch weiter bekannt zu machen gab es zahlreiche Initiativen und Kampagne seitens der Bundesregierung, u.a .die Budgettour der ehemaligen Beauftragen für die Belange behinderter Menschen, Infoveranstaltungen und Regionalkonferenzen und von 2008 bis 2010 das Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung des Persönlichen Budgets, im Rahmen dessen etwa 30 Einzelprojekte mit unterschiedlichen Konzepten.   2008 Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget Öffentlichkeitskampagnen und Programme zur Verbreitung von Persönlichen Budgets der Bundesregierung

Alle Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach SGB IX Welche Leistungen kommen für ein Persönliches Budget in Frage? Alle Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach SGB IX beim Wohnen Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bei der Arbeit um überall hin zu kommen um Freunde zu treffen

Persönliches Budget – trägerübergreifend Komplexleistung „aus einer Hand“ Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Krankenversicherung (SGB V) Bundesagentur für Arbeit (SGB III) Unfallversicherung (SGB VII) Rentenversicherung (SGB VII) Kriegsopferversorgung/-fürsorge (BVG, SGB XII, KfürsV) Jugendhilfe (SGB VIII) Sozialhilfe (SGB XII) Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Integrationsämter (SGB IX)

Wer kann das Persönliche Budget bekommen? Alle Personen mit Behinderung, die einen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe haben. > Niemand wird aufgrund von Alter, Art und Ausmaß der Beeinträchtigung bzw. der notwendigen Unterstützung oder der Wohnsituation ausgeschlossen!

Wie läuft das Verfahren? Antrag bei einem Leistungsträger (Servicestelle) Bedarfsfeststellungsverfahren Bedarf, Leistungen, Budgethöhe Zielvereinbarung Leistungsziele, Nachweispflicht, Qualitätssicherung Verwaltungsakt/ Bewilligungsbescheid Überweisung auf das Konto

Das Persönliche Budget erfordert Partizipation! Was ändert sich im Verfahren? Das Persönliche Budget erfordert Partizipation! Menschen mit Behinderung müssen aktiv am Verfahren mitwirken, um ihre eigenen Ziele, Wünsche und Vorstellungen einbringen zu können.

Pauschalen nach Bedarfsgruppen Wie viel Geld bekommen die Personen? Persönliche Budgets werden (…) so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten. Stundensätze Teilpauschalen für differenzierte Leistungen (z.B. Mobilität, Freizeit, Unterstützung im Haushalt) Pauschalen nach Bedarfsgruppen

die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, Zielvereinbarung Die Zielvereinbarung wird zwischen der Antrag stellenden Person und dem Beauftragten abgeschlossen. Sie enthält mindestens Regelungen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des individuellen Bedarfs die Qualitätssicherung

Stand der Umsetzung – ausgewählte Ergebnisse Anzahl der Persönlichen Budgets dynamische Entwicklung, seit Rechtsanspruch 2008 jährliche Steigerung um 3.000 - 4.000 Personen 2007: 850 | 2010: 14.200 weniger als 2% aller Leistungsempfänger nehmen das Persönliche Budget in Anspruch Unterschiede zwischen den Bundesländern/Regionen

Budgetnehmer: Personenkreis Stand der Umsetzung – ausgewählte Ergebnisse Budgetnehmer: Personenkreis Männer und Frauen gleichermaßen alle Altersgruppen sind vertreten, Durchschnittsalter: Mitte 30 unterschiedliche Formen von Beeinträchtigungen: psychische Beeinträchtigungen (42%) kognitive Beeinträchtigungen (31%) körperliche Beeinträchtigungen (19%) sonstige Beeinträchtigungen (8%) Überwiegend Personen in Privatwohnungen, einige im ambulant betreuten Wohnen, kaum Personen im Wohnheim

Wofür wird das Geld eingesetzt? Ausschließlich professionelle Dienste (48%) Kombination professionelle Dienste und nicht professionelle UnterstützerInnen (14%) Ausschließlich nicht professionelle UnterstützerInnen (13%) Arbeitgebermodell (13%) Allgemeine Dienstleistungen/Sachmittel (6%) Sonstiges

Information, Beratung vor/bei Antragstellung Beratung und Unterstützung ist unverzichtbar Information, Beratung vor/bei Antragstellung Beratung während des Budgetbezuges Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung des Budgets Wer verwaltet das Budget? Budgetnehmer alleine (1/3) Budgetnehmer mit Unterstützung (1/3) Jemand anderes (1/3) - Unsicherheit bezüglich der Budgetverwendung (z.B. „zu Anfang war unklar, was für Dinge in Frage kommen, kompliziert und stressig“// „große Ängste, ob das Budget richtig eingesetzt wird“) Fragen der Budgetabrechung, Steuer- und Versicherungsrecht (z.B. „Steuerfragen bei Arbeitgebermodell (Anstellungsfragen)“// „es ist schon schwer, die Übersicht bei der Kontoführung zu behalten. Habe ein zweites Konto eröffnet“) Fragen/ Probleme bezüglich Leistungserbringer (z.B. „Adressen einholen von Haushaltshilfen, damit man geeignete Kräfte findet// „Konflikte mit Personen, die Leistungen erbringen“) Fragen/ Probleme bezüglich des Antrags- /Weiterbewilligungsverfahrens (z.B. „Schwierigkeiten, wer zuständig ist (Sozialamt oder Jugendamt“// „Vorbereitung zur Fallbesprechung“) Fragen bezüglich Verwendungsnachweisen (z.B. „Probleme mit Rechnungen“) > Gesetzliche Betreuer, Eltern/Angehörige, Mitarbeiter sozialer Dienste, Budgetassistenz

Gründe, kein Persönliches Budget zu beantragen Es gibt keine (unabhängige, gute) Information und Beratung Man erfährt vorher nicht, wie der Bedarf ermittelt wird und wie viel Geld man bekommt Es dauert sehr lange, bis der Antrag entschieden wird und die Beantragung kostet viel Kraft Die Leistungsträger bestimmen zu viel, wofür das Geld ausgeben werden darf Prof. Dr. Gudrun Wansing | Behinderung und Inklusion

Der Weg ist nicht (immer) das Ziel! Keine engen Zweckbindungen individuelle Lösungen ermöglichen von den Wirkungen der Leistungen her denken Ergebnisqualität sichern

Gründe, kein Persönliches Budget zu beantragen Es gibt keine (unabhängige, gute) Information und Beratung Man erfährt vorher nicht, wie der Bedarf ermittelt wird und wie viel Geld man bekommt Es dauert sehr lange, bis der Antrag entschieden wird und die Beantragung kostet viel Kraft Die Leistungsträger bestimmen zu viel, wofür das Geld ausgeben werden darf Die Budgetnehmer müssen sehr genau nachweisen, wofür sie das Geld ausgegeben haben Wenn Budgetassistenz benötigt wird, gibt es dafür häufig kein extra Geld Es ist sehr schwierig, passende Unterstützer zu finden Prof. Dr. Gudrun Wansing | Behinderung und Inklusion

Positive Veränderungen im Leben Mehr Aktivitäten und soziale Teilhabe „Ich komme öfter raus, ich treffe häufiger Menschen“ Psychische Stabilisierung und Wohlbefinden „Es geht mir gut, ich komme klar“ Passendere Hilfen „Ich bestimme wann ich welche Unterstützung bekomme“ Erhalt oder Verbesserung der Selbständigkeit „Ich lebe in einer eigenen Wohnung, ich bestimme über meinen Alltag“ Versorgungssicherheit, auch in Krisensituationen „Wenn ich Hilfe brauche, kann ich sie organisieren“ Mehr Selbstbewusstsein „Ich bin stolz, dass ich meine Hilfen selbst auswähle und bezahle“ Die Mehrzahl (80%) berichtet von positiven Veränderungen im Leben (2% zum schlechteren, 8% sowohl als auch, 10% keine Veränderungen)

„Wie man sich früher auf Weihnachten gefreut hat, so ist das mit dem Persönlichen Budget: Alles, was man sich wünscht, kriegt man natürlich nicht, aber vieles ist doch dabei“.