Für ein gutes Bundesteilhabegesetz

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 Präsentation transkript:

Für ein gutes Bundesteilhabegesetz Ottmar Miles-Paul Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Initiativen für ein Bundesteilhabegesetz Antrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 11.5.1973 Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Dezember 1973 den Entwurf eines Leistungsgesetzes für Behinderte vorzulegen mit der Zielsetzung, das Leistungsrecht für Behinderte aus dem Bundessozialhilfegesetz herauszunehmen und die vorgesehenen Leistungen unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen und ihrer Familien zu gewähren. Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Initiativen für ein Bundesteilhabegesetz Beschlüsse der ASMK zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe seit 2007 Entwurf des Gesetzes zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter JuristInnen vom 3.5.2013 Verankerung der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Koalitionsvertrag vom 27.11.2013 Stellungnahmen verschiedener Verbände Ziel: Gesetzentwurf Mitte 2015, Verabschiedung Mitte 2016, Inkrafttreten 1.1.2017 Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Menschen, die die Entwicklung geprägt haben Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Kernpunkte für ein gutes Gesetz „Nichts über uns ohne uns“ Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände: Getreu dem im Koalitionsvertrag verankerten Motto „Nichts über uns ohne uns“ müssen behinderte ExpertInnen und Verbände behinderter Menschen bei der Entwicklung des Gesetzes von Anfang an effektiv mit einbezogen werden. Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Erfahrungen aus der Gleichstellungsbewegung Es kommt auf uns selbst an Erfahrungen aus der Gleichstellungsbewegung Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Bis Frühjahr 2015 sollen die Grundzüge des Gesetzes erarbeitet werden AG Bundesteilhabegesetz im BMAS Bis Frühjahr 2015 sollen die Grundzüge des Gesetzes erarbeitet werden Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Keine Anrechnung des Einkommens und Vermögens Behinderte Menschen, ihre PartnerInnen und Angehörigen dürfen nicht länger arm gemacht werden. Wer als behinderter Mensch auf Leistungen aus der Sozialhilfe angewiesen ist, darf im Regelfall über kein höheres Vermögen als 2.600 Euro und deren PartnerInnen nur über 614 Euro verfügen. Beide müssen zudem häufig einen Teil ihres Einkommens abgeben. Die Unterstützung muss aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Sozialgesetzbuch IX einkommens- und vermögensunabhängig verankert werden. Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Liebe macht arm! Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Bundesteilhabegeld als Nachteilsausgleich Ein bedarfsdeckender Nachteilsausgleich in Form eines Bundesteilhabegeldes für behinderte Menschen muss im Bundesteilhabegesetz geschaffen werden. Das Teilhabegeld darf nicht auf das Einkommen und Vermögen angerechnet werden und muss die Nachteile unterschiedlicher Behindertengruppen ausgleichen. Die Bestimmungen auf Landesebene für blinde, gehörlose und taubblinde Menschen müssen durch ein Bundesteilhabegeld einheitlich und ohne Verschlechterungen geregelt werden. Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Grundbetrag für ein Bundesteilhabegeld 50,00 € für erheblich beeinträchtigte Menschen, 80,00 € für schwer beeinträchtigte Menschen, 100,00 € für besonders schwer beeinträchtigte Menschen 120,00 € für schwerstbeeinträchtigte Menschen. Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Zusatzbetrag zum Bundesteilhabegeld bei einer schweren Hörschädigung 150,00 € bei einer Gehörlosigkeit 300,00 € bei einer schweren Sehschädigung 150,00 € bei Blindheit 600,00 € bei Taubblindheit 900,00 € bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I 150,00 € bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II 350,00 € bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III 550,00 € Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Zusatzbetrag zum Bundesteilhabegeld 9. bei Anerkennung eines Härtefalls nach § 36 Abs. 4 des Elften Buches 650,00 € 10. bei Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen 150,00 € 11. bei Menschen mit Lernschwierigkeiten mit einem Bedarf für die Verständigung in leichter Sprache 150,00 € Grundbetrag und Zusatzbetrag gelten grundsätzlich nebeneinander, Gesamtsumme maximal 1100,00 € Jährliche Anpassung an Lebenshaltungskosten Teilhabegeld kein Einkommen, auch nicht bei Personen, an die es weitergegeben wird Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Umfassende Assistenz und Unterstützung Mit einem offenen Leistungskatalog ist ein umfassender Anspruch auf Leistungen zügig sicher zu stellen. Die Persönliche Unterstützung und Assistenz muss als umfassender Anspruch bedarfsdeckend und bundeseinheitlich im Bundesteilhabegesetz verankert werden: Zur gleichberechtigten Teilhabe ist Assistenz im Kindergarten, in der Schule sowie bei der Ausbildung, im Studium und am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, Kommunikation, Mobilität und im Urlaub sowie die Unterstützung und Assistenz behinderter Eltern. Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Vorfahrt für die Inklusion Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen sind von Anfang an inklusiv auszugestalten. Hilfen für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche müssen inklusiv und aus einer Hand erfolgen. Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen bzw. zu Tagesförderstätten müssen ermöglicht, ein Leben Daheim statt im Heim mitten in der Gemeinde muss gefördert werden. Die Nutzung persönlicher Budgets ist zu unterstützen und die Inklusion ermöglichende Wahlmöglichkeiten müssen sichergestellt werden. Durch die Trennung von existenzsichernden und Unterstützungsleistungen im stationären Bereich und die Streichung des Kostenvorbehalts für ambulante Leistungen, sind Barrieren auf dem Weg aus Sondereinrichtungen für behinderte Menschen zu beseitigen. Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Leben mit Persönlicher Assistenz „32 Jahre habe ich in einer großen Behinderteneinrichtung gelebt. Jetzt lebe ich seit mehr als zwei Jahren in einer eigenen barrierefreien Wohnung. Dort werde ich von meinen Assistentinnen und Assistenten unterstützt. Ich wünsche mir, dass viel mehr Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen Wohnung leben könnten.“ Marianne Münz aus Bad Kreuznach

Barrierefreie Information und unabhängige Beratung Um die Teilhabe behinderter Menschen zu fördern, bedarf es einer unabhängigen, an den Interessen behinderter Menschen ausgerichteten, Beratung und barrierefreier Informationen über rechtliche Möglichkeiten, wie in Leichter Sprache und in Formaten, die für sinnesbehinderte Menschen barrierefrei zugänglich sind. Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

VIELEN DANK www.teilhabegesetz.org Ottmar Miles-Paul - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de