Informationen zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10)  

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 Präsentation transkript:

Informationen zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10)  

Gesetzliche Grundlagen   1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 03.11.2016 2. Versetzungsverordnung vom 17.12.2009 3. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom 09.12.2012  

Gymnasiale Oberstufe • Einführungsphase (10. Klasse) Noten • Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Punktesystem  

Versetzung in die Einführungsphase   Versetzt wird bei: • zumindest ausreichenden Leistungen (Note 4) in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches • mangelhafter Leistung (Note 5) in nur einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach Versetzt wird auch bei: • mangelhafter Leistung in einem Kernfach und mangelhafter Leistung in nur einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach oder mangelhaften Leistungen in zwei sonstigen versetzungsrelevanten Fächern

Versetzung in die Einführungsphase • Alle nicht ausreichenden Leistungen müssen ausgeglichen werden. • Eine mangelhafte Leistung in einem Kernfach kann nur durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Kernfach ausgeglichen werden. • Mangelhafte Leistungen in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach können durch mindestens befriedigende Leistung in einem versetzungsrelevanten Fach ausgeglichen werden.

Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzt wird bei: • zumindest ausreichenden Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches Versetzt wird auch bei: • mangelhafter Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich • mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich

Versetzung in die Qualifikationsphase Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Versetzungszeugnis)

Übergänge vom Gymnasium an die Sekundarschule • auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres • im Ausnahmefall auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des 2. Schulhalbjahres in eine Klasse desselben Schuljahrganges der Sekundarschule • im 10. Schuljahrgang nur zum 1. Dezember

Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe - in der Regel 3 Jahre (Einführungsphase, 4 KHJ Qualifikationsphase)   - mindestens 2 Jahre (ohne Besuch der Einführungsphase z. B. bei Auslandsaufenthalt)      - höchstens 4 Jahre (Freiwilliger Rücktritt und Wiederholung ist 1x möglich!) Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Verweildauer um ein Jahr überschritten werden.

Stundentafel für den 10. Schuljahrgang Fach Stundenzahl Deutsch 4 Englisch 3 zweite Fremdsprache Musik oder Kunsterziehung 2 Geographie oder Sozialkunde Geschichte Religionsunterricht oder Ethikunterricht Mathematik Biologie Chemie Physik Sport Pool gesamt 34

Stundenzuweisung 10. Schuljahrgang Wahl von Klasse 9 nach Klasse 10 - momentan 4 Klassen - 100 Schüler Gesamtschülerzahl unter 79 (-21) - 3 Klassen Stundenzuweisung: 4 Klassen Pool 12 Sockel 3 Summe 15 Anzahl der Kurse Stundenbedarf Summe Stundenbedarf Italienisch 1 3 Rechtskunde 2 5 Sozialkunde bili 2 (+1 Extrazuweisung) 7 Wirtschaft 4 11 Informatik 13 Berufsvorbereitung 15

Einführungsphase 2018/ 2019 Name, Vorname: ________________________ Klasse: _________________________ Pflichtfächer: Deutsch, Geschichte, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Sport, Englisch, Französisch 2. Wahlpflichtfächer: ( 4 Fächer Pflichtbelegung ) Pro Wahlentscheidung ist nur ein Fach möglich: Musik oder Kunsterziehung Geographie oder Sozialkunde oder Sozialkunde bilingual (nur als Fortführung) ev. Religion oder Ethik

Einführungsphase 2018/ 2019 Aus den folgenden Fächern ist ein weiteres Fach zu wählen. Bitte einen Erst- und einen Zweitwunsch angeben!   Informatik - Kunsterziehung - Sozialkunde Rechtskunde - Musik - Geografie - Wirtschaftslehrer - Italienisch (nur als Fortführung) Erstwunsch: __________________ Zweitwunsch: ___________________ Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Kurs besteht nicht. Die Kurswahl ist für beide Halbjahre verbindlich. Die hier aufgeführten Kurse können auch gewählt werden, wenn sie in Klasse 9 nicht belegt wurden. Datum: _______________ Unterschriften: _____________________ ____________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)

Einführungsphase 2018/ 2019 Besonderer Hinweis für das Fach Informatik Ein Quereinstieg in der 11. Klasse ist rechtlich möglich. Die Unterrichtsinhalte der 10., 11. und 12. Klasse bauen aufeinander auf. Ein erfolgreiches Lernen in der Qualifikationsphase im Fach Informatik setzt den Unterricht in der 10. Klasse voraus.

Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer Die Abiturprüfung Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer Aus den Kern- und Profilfächern (D,Ma,Ge,FS,NW) sind vier Fächer als schriftliche Prüfungsfächer zu benennen. Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache sein. Dabei dürfen jeweils höchstens eine Fremdsprache und höchstens eine Naturwissenschaft gewählt werden.

Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Die Abiturprüfung Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Zulässig sind dabei nur Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe seit Beginn der Einführungsphase durchgängig belegt wurden. (Ausnahme: Sport)

Mögliche Kombinationen mündl. PF NW FS Deu Ges Mat beliebig GWS