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Von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12) Informationen zum.

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Präsentation zum Thema: "Von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12) Informationen zum."—  Präsentation transkript:

1 von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12) Informationen zum Übergang

2 Versetzung in die Qualifikationsphase Gesetzliche Grundlagen: 1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 24.03.2003; zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.03.2011 2. Versetzungsverordnung vom 17.12.2009; GVBl. LSA Nr. 25/2009 3. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom 20.07.2004 SVBl. LSA Nr. 9/2004 Gymnasiale Oberstufe: Einführungsphase (10. Klasse) Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Versetzung in die Qualifikationsphase: zumindest ausreichende Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches mangelhafte Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Zeugnis)

3 Wiederholung der 10. Klasse am Gymnasium nach Nichtversetzung möglich (Verweildauer beachten) freiwillig möglich- die zuletzt ausgesprochene Versetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen (Verweildauer beachten) der Erwerb eines dem erweiterten Realschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist hinfällig keine positive Versetzungsentscheidung nach dem Wiederholungsjahr – das Gymnasium muss verlassen werden - Hauptschulabschluss

4 Wiederholung der 10. Klasse an der Sekundarschule nach Nichtversetzung möglich, jedoch nicht nach einem Wiederholungsjahr freiwillig möglich – Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf freiwillige Wiederholung Wechsel zur Sekundarschule erfolgt auf Antrag der Eltern Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!

5 Kurswahl für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

6 Stundenzuweisung für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Extrazuweisung 4 Stunden Russisch 140224214 139222,4214 138220,8214 137219,2214 136217,6214 135216214 134214,4214 133212,8214 132211,2214 131209,6214 130208196 129206,4196 128204,8196 127203,2196 126201,6196 125200196 124198,4196 123196,8196 122195,2196 121193,6196 120192190

7 Stundenbedarf Fach10.WochenstundenKursebenötigte StundenSumme Deutsch140KF4520 Englisch140PF452040 Französisch58PF42848 Russisch33PF41452 Latein49PF41456 Kunsterziehung125WF261268 Musik21WF21270 Sozialkunde66WF23676 Geschichte140KF452096 Geographie52WF236102 ev. Religion43WF224106 Ethik97WF248114 Sozialkunde bilingual23WF212116 Wirtschaft54WF236122 Mathematik140KF4520142 Physik140PF4416158 Chemie140PF428166 Biologie140PF4520186 Informatik20WF212188 Rechtskunde23WF212190 Astronomie30WF212192 Sport140WF2612 204 – 4 = 200

8 1. Verbindliche Kurswahl 2015/ 2016 AufgabenfeldFachKernfachProfilfachWahlpflichtfach sprachlich- literarisch- künstlerisches- Aufgabenfeld DeutschX-- Englisch-- Französisch-- Russisch-- Latein-- Kunsterziehung-- Musik-- gesellschafts- wissenschaftliches Aufgabenfeld GeschichteX-- Geographie-- Sozialkunde-- Sozialkunde bilingual-- Ethik-- ev. Religion-- Rechtskunde-- Wirtschaft-- mathematisch- naturwissenschaftlich- technisches Aufgabenfeld MathematikX-- Physik-- Chemie-- Biologie-- Astronomie-- Informatik-- nicht zugeordnetSport*-- Mindestbelegung33**5***

9 2. Verbindliche Kurswahl 2015/2016 Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musikund Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz) *Wahl der Sportkurse auf der Rückseite **Die Wahl von 4 Profilfächern ist möglich, dann werden nur 4 Wahlpflichtfächer belegt. (36 Wochenstunden) *** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich. (36 Wochenstunden) Datum: ______________Unterschriften: ___________________________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in) Teilnahme am Cambridge- Englisch ( 1Std.) (Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtend)

10 Verbindliche Wahl der Sportkurse Name: Vorname: Klasse: 11/1 Sportart oder Ersatzsportart Es werden folgende Kurse angeboten: 11/1:Leichtathletik, Judo, Gymnastik/ Tanz, Ski* *Der Sportunterricht im 1. Kurshalbjahr beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager (Dezember oder Januar, Kosten ca. 350 €) Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an. Pro Kurs muss eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Schülern erreicht werden. Unterschreitet die Zahl der Interessenten für einen Sportkurs diese Anzahl wesentlich, kann der Kurs nicht eingereicht werden. Bitte unbedingt eine Ersatzsportart als Alternativwunsch eintragen.

11 Schienenbelegung Abiturjahrgang 15 Schiene 1Schiene 2Schiene 3Schiene 4Schiene 5Schiene 6 DeutschGeschichteMathematikPF 1PF 2PF 3 Schiene 7Schiene 8Schiene 9Schiene 10Schiene 11Schiene 12 PF 4 (2) WF 3WF 4WF 5Sport WF 1WF 2Ceng Schiene 13Schiene 14 Sport Ceng

12 Die Abiturprüfung Schriftliche Prüfungen in vier Fächern aus dem Kern- und Profilfachbereich  Mathematik,  Deutsch,  Geschichte,  Biologie,  Chemie,  Physik,  Englisch,  Russisch,  Französisch Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind:  Mathematik,  Deutsch,  eine Fremdsprache,  Geschichte oder eine Naturwissenschaft Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt. Dabei kann nur eine Fremdsprache und aus den Fächern Geschichte, Biologie, Physik und Chemie nur eines gewählt werden. Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.

13 Besondere Lernleistung Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können. Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen. Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen. Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen. Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben. Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau.. Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.


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