Generationen- & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee Private Banking

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 Präsentation transkript:

Generationen- & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee Private Banking Kreisseniorenrat Thomas Renz Dezember 2017

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 2 Private Banking der Sparkasse Bodensee beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Mit unserem Generationenmanagement unterstützen wir Sie dabei, rechtzeitig und richtig vorzusorgen. Ihre Familie und Ihr Unternehmen sichern wir gemeinsam für nahezu alle Eventualitäten ab . Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt formen wir Ihr persönliches Nachfolgekonzept. Damit es sitzt wie ein Maßanzug, steht Ihnen auf Wunsch ein Netzwerk von Gutachtern und Experten für Recht und Steuern zur Verfügung.

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 3 Unser Beratungs- & Strukturierungsprozess Ihre Ausgangssituation Strukturierungsprozess Private Banking Ergebnis Strukturierungsprozess Durch den Strukturierungsprozess im Private Banking setzen wir aus Ihren Vermögensbestandteilen mehr als die bloße Summe der einzelnen Teile zusammen. Ziel ist es , alle Komponenten so miteinander zu verzahnen, dass Ihr Gesamt-vermögen in Kombination mit einer regelmäßigen Überprüfung und Wartung stets auf Höhe der Zeit gehalten wird.

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 4 Unser Leistungsangebot im Generationenmanagement Vollmachten & Verfügungen Gut, wenn Sie Wichtiges rechtzeitig und schriftlich regeln. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – die höchstpersönlichen Entscheidungen treffen Sie. Vermögensnachfolge Es ist ein komplexer und sensibler Vorgang, Vermögensnachfolge und speziell die Erbschaft vorausschauend zu planen. Schritt für Schritt gehen wir systematisch und ganzheitlich vor. Testament Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an einem Testament vorbei. Sonst regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt. Absicherung der Hinterbliebenen Es ist ein gutes Gefühl, den hinterbliebenen Partner oder die Kinder gut versorgt zu wissen. Allerdings sind erbrechtliche Angelegenheiten ohne weiteichende Kenntnisse nicht einfach zu gestalten.

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 5 Unser Leistungsangebot im Generationenmanagement Schenkungen Wer schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen und dabei Steuern sparen möchte, sollte eine Schenkung in Betracht ziehen. Unternehmensnachfolge Für den komplexen Prozess der Firmenübergabe erarbeiten wir zusammen mit Ihnen und Ihren rechtlichen bzw. steuerlichen Beratern einen klug getakteten Fahrplan, eng abgestimmt mit Ihrem Firmenkundenberater. Stiftungen Immer mehr Menschen wollen „auf ewig“ Gutes bewirken – und nicht den gesamten Nachlass den Erben hinterlassen. Mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bodensee haben wir die Vorzüge gemeinnütziger Stiftungen gebündelt und möchten diese an Sie weitergeben. Schon ab einem Betrag von 20.000,-- EUR können Sie über unsere Stiftergemeinschaft Ihre eigene Namensstiftung errichten.

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 6 Vollmachten & Verfügungen | Arten von Vollmachten Generalvollmacht: Eine Generalvollmacht berechtigt grundsätzlich zur Vertretung bei allen Rechtsgeschäften Vorsorgevollmacht: Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine andere Person mit der Wahrnehmung einzelner oder sogar aller Angelegenheiten für den Fall bevollmächtigen, dass man seine Geschäftsfähigkeit einbüßt. Unter anderen das BMJ stellt Muster für Vorsorgevollmachten zur Verfügung. Enthalten ist dort auch ein Hinweis darauf, dass für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten nach Möglichkeit auf die von der Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgegriffen und dass diese grundsätzlich in der Sparkasse unterzeichnet werden sollte, um etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung auszuräumen. Betreuungsverfügung: Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus Regelungen für den Fall der Anordnung einer Betreuung treffen, z. B. wen das Betreuungsgericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Dem Vorschlag zur Person des Betreuers wird das Betreuungsgericht grundsätzlich entsprechen, wenn es dem Wohl des zu Betreuenden nicht zuwiderläuft.

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 7 Vollmachten & Verfügungen | Arten von Vollmachten Patientenverfügung: In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizi-nische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Sorgerechtsverfügung: Das Gesetz ordnet sorgeberechtigten Eltern das Bestimmungsrecht darüber zu, welche Person im Todesfall der Eltern zum Vormund der minderjährigen Kinder zu berufen ist. Die wirksame Bestimmung zum Vormund durch die Eltern hat zur Folge, dass das Familiengericht die benannte Person grundsätzlich zum Vormund bestellen muss, sofern diese bereit ist und dem keine Gründe entgegenstehen.

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 8 Vermögensnachfolge | Übersicht gesetzliche Erbfolge 3. Ordnung Großvater Großmutter 2. Ordnung Vater Mutter Tante/Onkel Cousinen Cousins Geschwister Ehegatte* Erblasser 1. Ordnung * auch eingetragener Lebenspartner Kinder Nichten Neffen Enkelkinder

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 9 Testament | Anzahl der Deutschen mit einem Testament oder Erbvertrag Ein nach den Wünschen des Erblassers gestalteter Vermögensübergang ist in jedem Fall wünschenswert - wird jedoch selten in die Tat umgesetzt Die meisten Deutschen haben dies nicht entsprechend geregelt

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 10 Testament | Testamentsformen Privatschriftliches Testament: ganzer Text vom Erblasser vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben. Es kann in amtliche Verwahrung gegeben oder vom Testierenden selbst verwahrt werden. Öffentliches Testament: vom Notar nach den Angaben des Erblassers als öffentliche Urkunde errichtetes Testament. Wird stets amtlich verwahrt. Gemeinschaftliches Ehegattentestament: gemeinsame testamentarische Verfügung von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern in einer einzigen Urkunde. Berliner Testament: Ehegatten setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben nach dem Längerlebenden ein. Behindertentestament: Für ein Behindertentestament gibt es keine Standardformel. Jedes Testament muss individuell auf die Familienkonstellation und die Art des zu vererbenden Vermögens zugeschnitten sein (Vorerbe, Nacherbe, Testamentsvollstreckung). Häufig erfolgt die Benennung eines Testamentsvollstreckers.

Absicherung der Hinterbliebenen Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 11 Absicherung der Hinterbliebenen | Handlungsbedarf? Absicherung der Hinterbliebenen Ehegatte Kinder Wohnsituation finanzielle Absicherung (Lebensversicherung) Liquiditätsbedarf im Erbfall (Beisetzung, Pflichtteilsansprüche, Erbschaftsteuer) Ausbildung Liquiditätsbedarf im Erbfall (Beisetzung, Pflichtteils-ansprüche, Erbschaftsteuer)

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 12 Schenkungen Frühzeitige Vermögensübergabe Bei großen Vermögen können z. B. von beiden Elternteilen Schenkungen auf die Kinder in Höhe der persönlichen Freibeträge innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums schenkungsteuerfrei erfolgen Dadurch: bei mehrfacher Ausnutzung der persönlichen Freibeträge steuerfreie Übertragung auch großer Vermögen möglich Regelung der Unternehmensnachfolge: rechtzeitige Übergabe des Geschäftsbetriebs Steuerersparnis Persönliche Freibeträge können alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden Durch frühzeitigen Beginn von Schenkungen ist ein mehrfaches Ausnutzen der Freibeträge möglich Steuerersparnis durch spezielle Übertragungskonzepte (z. B. Beteiligungen) Hinweis: Eine Vermögensübertragung sollte niemals die eigene Einkommens- bzw. Versorgungs-situation gefährden, z. B. im Pflegefall! Nießbrauch Durch Nießbrauchsvereinbarung wird die Substanz übertragen, die Erträge verbleiben jedoch beim Schenker Langfristige Sicherung der Ertragssituation Keine einkommensteuerlichen Veränderungen beim Schenker Der Kapitalwert des Nießbrauchs ist bei der Berechnung der Schenkungsteuer voll abzugsfähig

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 13 Unternehmensnachfolge Schenkung Verkauf Renten-zahlung ? Familien-tradition Wert des Unter-nehmens Eigene Lebens-planung ? Dauer: 5 Jahre Nachfolgeplanung Umsetzung

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 14 Stiftungen | Motive zur Errichtung einer Stiftung Erbschaft- steuerfreie Übertragung Soziales Engagement Einflussnahme auf die Mittelverwendung Dauerhafter Kapitalerhalt Individuelle Gestaltung Motive und Vorteile Dauerhafte Unterstützung kleinerer Institutionen Absicherung der Familie/Kinder Frühzeitige Vermögensübergabe

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 15 Stiftungen | Möglichkeiten zur Errichtung einer Stiftung Stiftungsmanagement Stiftungsgründung Stiftungsverwaltung Vermögensverwaltung Treuhandstiftung (Stiftergemeinschaft Sparkasse Bodensee) Zustiftung Rechtsfähige Stiftung Vermittlung als Spende oder Zustiftung an eine bestehende Stiftung bzw. gemeinnützige Körperschaft (lebzeitig/von Todes wegen) < 5.000 € (Spende) < 50.000 € (Zustiftung) Begleitung/Beratung bei der Errichtung einer (nicht rechts-fähigen) Treuhandstiftung (lebzeitig/von Todes wegen) ≥ 20.000 € Begleitung/Beratung bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung unter Einbindung von externen Netzwerkpartnern ≥ 1.000.000 € Quelle: metamorf business consulting GmbH, 2011

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 16 Stiftungen | Kurzportrait Deutsche Stiftungstreuhand Die Deutsche Stiftungstreuhand wurde im Juli 2001 gegründet. Sie ist Treuhänderin einer großen Zahl von unselbständigen Stiftungen von Sparkassen, Privatpersonen, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Der Stifterwille ist uns Gebot: Deshalb richten wir für jede Stiftung Kontrollorgane ein, die auch mit externen sachkundigen Personen besetzt sind. Dies bietet unseren Stiftern ein Höchstmaß an Sicherheit weit über das eigene Leben hinaus. Die Deutsche Stiftungstreuhand berät Privatpersonen, Unternehmen, Sparkassen, Versicherungen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen und unterstützt diese mit ihrem Dienstleistungsangebot bei Errichtung und Konzeption von unselbständigen und rechtsfähigen Stiftungen. Mitarbeiter (inkl. Teilzeit): 14 Betreute Stifter: > 1.800 Unternehmen der S-Finanzgruppe: > 75 Kommunale und Bürgerstiftungen: > 250 Betreutes Vermögen in €: im dreistelligen Mio. Bereich

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 17 Stiftungen | Referenzen Caritas-Haus Feldberg Stiftung für Mutter und Kind

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 18 Stiftungen | Dienstleistungsangebot der Deutschen Stiftungstreuhand AG Stifterberatung Sparkassen Privatpersonen Unternehmen – Unternehmensstiftung und Unternehmensnachfolge Kommunale Gebietskörperschaften Gemeinnützige Einrichtungen Stiftungsverwaltung Stiftergemeinschaften Treuhandstiftungen Rechtsfähige Stiftungen Fundraising für Stiftungen Konzeption Begleitung bei der Umsetzung

Private Banking Generationen & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee 19 Juristische & Steuerliche Beratung Rechtsanwälte Steuerberater Notare In Deutschland ist das Erbringen von Rechtsdienstleistungen gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich Rechtsanwälten und die geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG) grundsätzlich Steuerberatern vorbehalten. In diesen Fragen greifen wir daher auf unser Netzwerk zurück und empfehlen gerne einen entsprechenden Experten.

Private Banking Ihre Ansprechpartner 20 Hendrik Pfeiffer Thomas Renz Berater Private Banking | Unternehmen Telefon: +49(0)7531/ 2 85 53 03 Telefax: +49(0)7531/ 2 85 11 53 03 E-Mail: hendrik.pfeiffer@sparkasse-bodensee.de Thomas Renz Telefon: +49 (0)7541 7 04 42 18 Telefax: +49 (0)7541 7 04 11 42 18 E-Mail: thomas.renz@sparkasse-bodensee.de