Gliederung 1. Ablauf in der Einführungsphase 2. Voraussetzungen 3. Ablauf in der Qualifikationsphase 4. Ablauf Abiturprüfung.

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 Präsentation transkript:

Erste Informationen und Eindrücke zu Sport als Prüfungsfach (P5) Stand: 15.11.2017

Gliederung 1. Ablauf in der Einführungsphase 2. Voraussetzungen 3. Ablauf in der Qualifikationsphase 4. Ablauf Abiturprüfung

1. Ablauf in der Einführungsphase Belegung des Theorie-Vorbereitungskurses in der Einführungs- phase: zusätzlicher Kurs im ersten Halbjahr des 11. Jahrgangs Ziel (laut KC in Anhörfassung): „Dieser [Kurs, d. V.] bereitet im Praxis-Theorie-Verbund auf die Anforderungen im Prüfungsfach Sport vor und führt in exemplarischer Weise in den Unterricht der Sporttheorie ein.” Hinweise: „Ein isolierter Theoriekurs erfüllt diese Funktion nicht. Im Einführungskurs Sporttheorie wird eine Klausur geschrieben. Die Leistungen im Wahlfach Sporttheorie sind nicht versetzungs- und abschlussrelevant, können aber als Ausgleich herangezogen werden” (KC in Anhörfassung, S. 11)

1. Ablauf in der Einführungsphase Themen im Vorbereitungskurs gemäß KC (in Anhörfassung) Sportbiologische bzw. –physiologische Grundlagen (Aufbau/Funktion des Bewegungsapparates, der Skelettmuskulatur, Erwärmung etc.) Trainingswissenschaftliche Grundlagen (Grundlagen sportlichen Trainings, Übersicht konditionelle und koordinative Fähigkeiten) Bewegungswissenschaftliche Grundlagen (Grundlagen der Bewegungsanalyse) Sportsoziologische Grundlagen (Motive/Motivation sportlichen Handelns, Funktionen/ Dysfunktionen des Sports)

2. Voraussetzungen Teilnahme am Vorbereitungskurs im 1. Halbjahr des 11. Jahrganges ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zu Beginn der Qualifikationsphase (nicht älter als ein halbes Jahr)

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sporttheorie (2 Std.) „Der Sporttheorieunterricht beschäftigt sich mit Inhalten aus den Themenbereichen Sportbiologie und Trainingswissenschaft, Bewegungswissenschaft sowie Sport und Gesellschaft” (KC in Anhörfassung, S. 38) genauere Inhalte sind dem KC zu entnehmen (vgl. Relevante Informationsquellen) Bewertung des reinen Theorieteils nach Fachkonferenzbeschluss: eine Klausur pro Halbjahr (ca. 40%) und Mitarbeit (ca. 60%)

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sportpraxis (2 Std.) übergeordnete Bewegungsfelder sind: Erfahrungs- und Lernfeld A (Individualsportarten): z.B. Leichtathletik, Turnen Erfahrungs- und Lernfeld B (Partner- /Mannschaftssportarten): z.B. Fußball, Basketball, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Faustball Thematisierung von voraussichtlich fünf Sportarten, wobei nach KC gelten muss: „[..] zwei sportpraktische Inhalte aus dem Erfahrungs- und Lernfeldbereich A sowie drei sportpraktische Inhalte aus dem Erfahrungs- und Lernfeldbereich B, wobei ein Zielschuss- und ein Rückschlagspiel enthalten sein müssen.”

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sportpraxis (2 Std.) Bewertung der Sportpraxis: abiturnahe Bewertungsstrukturen (z.B. unterschiedliche Prüfungsteile; Wertetabellen des EPAs) Festlegung der sportpraktischen Inhalte wird sich weitestgehend nach Prüfungswünschen der Schülerinnen und Schüler sowie unterrichtlicher Realisierbarkeit richten. Sportarten der Prüfung müssen Bestandteil des Unterrichtes sein.

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Theorie-Praxis-Verbund theoretische Betrachtung der erlebten Praxis Erprobung theoretischer Aspekte in der Praxis Gesamtbewertung des Faches 50% praktische sowie 50% theoretische Teilnote Hinweis: Es ist ein Ersatzfach (für P5) festzulegen (für langanhaltende Verletzung und folgliche Aufgabe des Prüfungsfaches Sport); evtl. zusätzlicher Kurs ggf. individuell mit Herrn Kratsch zu klären

4. Ablauf Abiturprüfung Praktische Prüfung Prüfung in einer Individualsportart (Lernfeld A) und einer Mannschaftsportart (Lernfeld B) nicht an einem Tag (z.B. Leichtathletik in 12/1) Theoretische Prüfung mündliches Prüfungsgespräch mit thematischem Semesterübergriff Rückbezug auf eigenes sportliches Treiben

4. Ablauf Abiturprüfung Bewertung gemäß der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Anlage 1a ( zu § 4 Abs. 2 Satz 1 ): 3. Sport als fünftes Prüfungsfach Berechnungsformel: E = (8p + 4m) : 3 E = Prüfungsergebnis; p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung

4. Ablauf Abiturprüfung Hinweise: Kann aus Verletzungsgründen keine sportpraktische Prüfung erfolgen (auch nicht im Zuge einer Nachprüfung), wird ausschließlich die Note der mündlichen Prüfung in die Abiturnote eingehen. II) Verordnung über Abschlüsse der Gymnasialen Oberstufe: „Wenn im Fach Sport der [..] sportpraktische oder mündliche Teil der Prüfung mit der Note ,mangelhaft‘ oder ,ungenügend‘ bewertet worden ist, kann das Gesamtergebnis bei der Bewertung eines Prüfungsteils mit der Note ,mangelhaft‘ nicht über 6 Punkte und bei der Bewertung eines Prüfungsteils mit der Note ,ungenügend‘ nicht über 3 Punkte hinausgehen.“

Relevante Informationsquellen Kerncurriculum für das Gymnasium – Gymnasiale Oberstufe; die Gesamtschule – gymnasiale Oberstufe das Berufliche Gymnasium ; das Kolleg im Fach Sport (in Bearbeitung) Quelle: https://nline.nibis.de/cuvo/forum/upload/public/jensbol/sp_go_kc_anho erung_2017.pdf Ergänzende Bestimmungen für die Abiturprüfung im Lande Niedersachsen – Sport (aktuelle Version) Quelle: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/20150828_epa_eb_sport.pdf Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung – Sport (aktuelle Version) Quelle: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_sport.pdf Sämtliche Verordnung sind unter www.schure.de zu finden.