Der Kanton Wallis hindernisfrei!

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 Präsentation transkript:

Der Kanton Wallis hindernisfrei! 19. September 2017 Der Kanton Wallis hindernisfrei! Infoveranstaltung über das hindernisfreie Bauen für Gemeindeverantwortliche Brig-Glis, Stiftung Atelier Manus, 6. September 2017 Susten, Dilei, Meschlersaal, 14. September 2017 Visp, Rathaussaal, 19. September 2017 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 1

Programmablauf Begrüssung und Präsentation der Tagesordnung: 19. September 2017 Programmablauf Begrüssung und Präsentation der Tagesordnung: Einführung in die Thematik: „Der Kanton Wallis hindernisfrei!“ Kurzreferat: Wo sind die täglichen Hindrnisse von Menschen mit Behinderung Gesetzliche Grundlagen Aufgaben Kompetenzen Vorgehen Beiträge des Kantons Anwendungsgebiet der Behindertengesetzgebung und der Normen Kantonales Behindertengesetz und BehiG Schlussbemerkungen Fragen und Verschiedenes Pfammatter Valentin, Präsident Procap Oberwallis Rehmann Stefan, Brig Margot Venetz, Amtschefin Koordinations- stelle für soziale Institutionen Roten Alain, Leiter Bauberatung Procap Oberwallis Müller Christophe, Geschäftsführer Procap Oberwallis Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

2. Einführung in die Thematik: „Der Kanton Wallis hindernisfrei!“ 19. September 2017 2. Einführung in die Thematik: „Der Kanton Wallis hindernisfrei!“ Pfammatter Valentin Präsident Procap Oberwallis Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 3

Die Bedeutung des hindernisfreien Bauens 19. September 2017 Die Bedeutung des hindernisfreien Bauens „Der Kanton Wallis hindernisfrei!“ Die Bedeutung des hindernisfreien Bauens „Der Kanton Wallis hindernisfrei“ „Der Behinderte sollte die Post, den Bahnhof, den Arbeitsplatz, den Arzt, die Krankenkasse und die öffentlichen Verwaltungen, die Kirchen, das Theater und das Kino ohne fremde Hilfe erreichen können. Was nützt die beste berufliche Rehabilitation, wenn der Schwerbehinderte auf dem Weg zur Arbeit oder in Bezug auf eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsortes überall auf architektonische Hindernisse stösst, die einer beruflichen Eingliederung hinderlich sind?“ Diese Sätze wurden vor 51 Jahren im ersten Leitfaden zur Vermeidung von architektonischen Barrieren vom Schweiz. Invaliden-Verband SIV (heute Procap) geschrieben. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 4

Bedeutung des hindernisfreien Bauens für Procap 19. September 2017 Bedeutung des hindernisfreien Bauens für Procap „Der Behinderte sollte die Post, den Bahnhof, den Arbeitsplatz, den Arzt, die Krankenkasse und die öffentlichen Verwaltungen, die Kirchen, das Theater und das Kino ohne fremde Hilfe erreichen können. Was nützt die beste berufliche Rehabilitation, wenn der Schwerbehinderte auf dem Weg zur Arbeit oder in Bezug auf eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsortes überall auf architektonische Hindernisse stösst, die einer beruflichen Eingliederung hinderlich sind?“ Zitat aus dem 1962 herausgegeben ersten Leitfaden zur Vermeidung von architektonischen Barrieren vom Schweizerischen Invaliden-Verband SIV (heute Procap Schweiz) Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 5

Bedeutung des hindernisfreien Bauens für Procap 19. September 2017 Bedeutung des hindernisfreien Bauens für Procap 1962 Erster Leitfaden „Richtiges Planen hilft architektonische Barrieren vermeiden“. 1983 Kantonales Behindertengesetz, das erstmalig in der Schweiz Subventionen für den Abbau bestehender baulicher Hindernisse vorsieht. 1989 SIV- Leitfaden mit integrierter Norm „Behindertengerechtes Bauen“. 1991 bekommt das Wallis ein wegweisendes „Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen“. Hugo Roten, damaliger Präsident von Procap Oberwallis und Grossrat, kann als sein geistiger Vater bezeichnet werden. 1993 Eröffnung Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen im Oberwallis durch Procap. 1996 Procap- Bauberatungsstelle auch im Unterwallis. 2005 Am 28. April startete Procap zusammen mit ihren Partnern die Sensibilisierungskampagne „Der Kanton Wallis hindernisfrei“. 2006 1. Verleihung des Preises für hindernisfreies Bauen an: Ferien- und Sportcenter Fiesch 2008 2. Verleihung des Preises für hindernisfreies Bauen an: Rathaus Leuk-Stadt 2010 3. Verleihung des Preises für hindernisfreies Bauen an: MGB Brig 2010 Procap betreibt 10 regionale Bauberatungsstellen und deckt 11 Kantone ab. Ein kurzer Rückblick zeigt auf, wie wichtig das hindernisfreie Bauen für Procap war und auch heute noch ist: 1963 Erster Leitfaden „Richtiges Planen hilft architektonische Barrieren vermeiden“. 1983 Kantonales Behindertengesetzt, das erstmalig in der Schweiz Subventionen für den Abbau bestehender baulicher Hindernisse vorsieht. 1989 SIV- Leitfaden mit integrierter Norm „Behindertengerechtes Bauen“. bekommt das Wallis ein wegweisendes „Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen“. Hugo Roten, damaliger Präsident von Procap Oberwallis und Grossrat, kann als sein geistiger Vater bezeichnet werden. 1993 Eröffnung Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen im Oberwallis durch Procap. 1996 Procap- Bauberatungsstelle auch im Unterwallis. 2005 Am 28. April startete Procap zusammen mit ihren Partnern die Kampagne „Der Kanton Wallis hindernisfrei“. 2006 1. Verleihung des Preises für hindernisfreies Bauen an: Ferien- und Sportcenter Fiesch 2. Verleihung des Preises für hindernisfreies Bauen an: Rathaus Leuk-Stadt 2010 3. Verleihung des Preises für hindernisfreies Bauen an: Verwaltungsgebäude MGB Brig 2010 Procap betreibt 10 regionale Bauberatungsstellen und deckt 11 Kantone ab. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 6

Die Bedeutung des hindernisfreien Bauens 19. September 2017 Die Bedeutung des hindernisfreien Bauens Leitlinien erleichtern Sehbehinderten die Orientierung im öffentlichen Raum Im Kanton Wallis sind heute die Voraussetzungen für die Schaffung einer hindernisfreien Umwelt vorhanden: Wir haben gute Gesetze, Verordnungen, Normen und Empfehlungen und für beide Kantonsteile auch kompetente Bauberatungsstellen. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 7

Die Bedeutung des hindernisfreien Bauens 19. September 2017 Die Bedeutung des hindernisfreien Bauens Hörbehinderte benötigen gut lesbare Anschriften, Untertitel u.ä., um sich zu orientieren. Jetzt geht es darum, diese Vorgaben in der harten Alltagspraxis des Bauens konsequent umzusetzen. Dafür wollen wir mit unserer Kampagne alle am Bau Beteiligten sensibilisieren und gemeinsam unser ehrgeiziges Ziel nach hindernisfreiem Bauen verfolgen. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 8

Eine hindernisfreie Umwelt – ein Grundrecht 19. September 2017 Eine hindernisfreie Umwelt – ein Grundrecht Jeder Mensch hat das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu muss ihm die Umwelt hindernisfrei zugänglich sein. Eine hindernisfreie Umwelt ist ein Grundrecht. Jeder Mensch hat das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu muss ihm die Umwelt hindernisfrei zugänglich sein. Viele denken vielleicht, mich kümmert das nicht. Ich bin jung, gesund, nicht behindert. Das ist kurzfristig gedacht. Es kann jeden treffen. Sie haben Nachwuchs; mit dem Kinderwagen kommt man nicht in den Lift. Sperrige Kommissionen oder das Reisegepäck finden keinen Platz im Lift, ebenso Lieferungen von schweren Waren. Was nun? Oder: Sie werden älter, die Beine wollen nicht mehr. Es wird immer schlimmer. Sie brauchen einen Rollstuhl. Der Lift ist aber nicht behindertengerecht. Ihr Rollstuhl geht nicht in den Lift. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 9

19. September 2017 Wir haben bereits vorbildliche Bauten, Beispiele, die zeigen, dass behindertengerechtes Bauen, wird es rechtzeitig richtig geplant, nicht grosse Mehrkosten mit sich bringt. Teuer wird es erst, wenn man nachträglich mit viel Kosten anpassen muss. Unsere Kampagne soll deshalb für diese Probleme sensibilisieren und Bauherrschaften zur Überzeugung bringen, dass man besser und günstiger von Anfang an hindernisfrei baut und damit nicht nur Behinderten, sondern allen Bewohnern und Benützern einen Dienst erweist. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 10

19. September 2017 3. Kurzreferat: Wo sind die täglichen Hindernisse von Menschen mit einer Behinderung Lic. phil. Stefan Rehmann Fachpsychologe für Psychotherapie FSP Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

4. Gesetzliche Grundlagen Aufgaben Kompetenzen Vorgehen Beiträge des Kantons Margot Venetz Amtschefin Koordinationsstelle für soziale Institutionen

Hindernisfreies Bauen im Kanton Wallis Gesetzliche Grundlagen 19. September 2017 Hindernisfreies Bauen im Kanton Wallis Gesetzliche Grundlagen Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Gesetzliche Grundlagen des Kantons Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen vom 31. Januar 1991 Artikel 22 Behindertengerechtes Bauen Neue öffentliche und private der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude und Anlagen Bestehende öffentliche und private der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude und Anlagen Neue Mehrfamilienhäuser und neue Gebäude mit Arbeitsplätzen Erteilung der Baubewilligung oder der Betriebsbewilligung abhängig von der Einhaltung der Bestimmungen über das behindertengerechte Bauen Finanzielle Beiträge für die Anpassung von bestehenden Gebäuden und Anlagen Private Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen

Verordnung betreffend die Anwendung des Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen vom 24. Juni 1992 Artikel 22 Behindertengerechtes Bauen Anwendung der Norm SIA 500 Gemeinden bezeichnen eine verantwortliche Person für das behindertengerechte Bauen (Mitteilung an den Kanton) Artikel 23 Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhaus: vier und mehr Wohnungen Artikel 39 Finanzielle Hilfen Beiträge an die anerkannten Kosten für die Beseitigung von bestehenden architektonischen Barrieren a) an die Gemeinden: 30% Grundbeitrag b) an Private: 50% (Beschluss Staatsrat: 19.01.1994)

Baugesetz vom 8. Februar 1996 Artikel 28 Rücksichtnahme auf Behinderte Verweis auf das Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen

Gesetzliche Grundlagen des Bundes BehiG Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) Als nationale Rahmenvorschriften seit 01.01.2004 in Kraft.

Artikel 3 Geltungsbereich Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für welche eine Bewilligung für den Bau oder für die Erneuerung erteilt wird Öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen

Artikel 7 Rechtsansprüche bei Bauten, Einrichtungen oder Fahrzeugen Wer benachteiligt wird, kann während des Baubewilligungsverfahren verlangen, dass die Benachteiligung unterlassen wird nach Abschluss des Baubewilligungsverfahren einen Rechtsanspruch geltend machen, wenn das Fehlen der Vorkehren im Baubewilligungsverfahren nicht ersichtlich war Artikel 9 Beschwerderecht und Klagelegitimation von Behindertenorganisationen Behindertenorganisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung wenn eine grosse Zahl Behinderter betroffen sind

Artikel 12 Besondere Fälle Verhältnismässigkeit unverhältnismässig ist, wenn der Aufwand für die Anpassung 5% des Gebäudeversicherungswertes oder des Neuwertes oder 20% der Erneuerungskosten übersteigt

Weitere kantonale Bestimmungen Beschluss des Staatsrates vom 19. Januar 1994 betreffend die Beiträge für die Beseitigung von bautechnischen Hindernissen an bestehenden Gebäuden und Anlagen Geltungsbereich, Prinzip, Festlegung der Kosten, Beitragsansatz, Beitragsgesuch Richtlinien des Departements vom 28. Oktober 1993 zuhanden der zuständigen Gemeinde- und Kantonsbehörden betreffend das behindertengerechte Bauen Zusammenstellung der wichtigsten Bestimmungen Präzisierungen

BehiG – Kantonale Gesetzgebung Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) unterscheidet sich zum Kantonalen Gesetz über die Eingliederung wie folgt: Wohnbauten; BehiG mit mehr als 8 Wohnungen, zusätzlich Aufzugspflicht und Erschliessung, auch bei Umbauten. Öffentliche Gebäude und Anlagen; (Behindertengerechter Zugang und Benützbarkeit des gesamten öffentlichen Bereichs. Befristete Einrichtungen, Provisorien; Behindertengerechter Zugang und Benützung des öffentlichen Bereichs. Gebäude mit Arbeitsplätzen; Erreichbarkeit, Liftpflicht und Gebäudeinneres behindertengerecht, Norm Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Einsprachen; Einspracheberechtigt bei allen öffentlichen Gebäuden und Anlagen, sowie bei Wohnüberbauungen mit mehr als 8 Wohneinheiten.

BehiG - Verhältnis zum kantonalem Recht 19. September 2017 BehiG - Verhältnis zum kantonalem Recht Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) steht weitergehenden Bestimmungen des Kantons zu Gunsten der Menschen mit Behinderungen nicht entgegen. Verhältnis zum kantonalem Recht: Das Behindertengleichstellungsgesetz steht weitergehenden Bestimmungen des Kantons zu Gunsten der Menschen mit Behinderungen nicht entgegen. Das kantonale Gesetz im Kanton Wallis geht vor allem im Wohnungsbau weiter als das BehiG und wird deshalb auch in Zukunft weiterhin angewendet wie bisher. Für öffentliche und private der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden und Anlagen werden künftig beide Rechte zur Anwendung kommen, vor allem die klare Regelung der Verhältnismässigkeit bei Umbauten. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 24

5. Anwendungsgebiet der Behindertengesetzgebung und der Normen Kantonales Behindertengesetz und BehiG Roten Alain Leiter Bauberatung Procap Oberwallis Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen

Arbeitsweise der Beratungsstelle 19. September 2017 Anwendungsgebiet der Behindertengesetzgebung und der Normen Arbeitsweise der Beratungsstelle Grundsätzlich werden die veröffentlichten sowie die zur Vormeinung an den Kanton zugestellten Baugesuche (MFH mit vier und mehr Wohneinheiten und öffentliche Gebäude und Anlagen) geprüft. Massgebend ist die Schweizer Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Arbeitsweise der Beratungsstelle:Grundsätzlich werden die veröffentlichten sowie die zur Vormeinung an den Kanton zugestellten Baugesuche (MFH mit vier und mehr Wohneinheiten und öffentliche Gebäude und Anlagen) geprüft. Bestimmt wird die Prüfung durch den Art. 22 des Kantonalen Behindertengesetzes und dem Dekret. Im Dekret ist festgehalten, dass die Schweizer Norm SN 521 500 für die Gebäudekategorien A (öffentlich zugänglich) und B (Wohnbauten) anzuwenden ist; Heute ist diese Norm ersetzt worden durch SIA 500 Hindernisfreie Bauten Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 26

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Geltungsbereich 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Geltungsbereich Die Norm gilt für: Projektierung und Ausführung im Hochbau (Neubauten, Umbauten, Instandsetzung, Umnutzung, Ausstattung von Bauten / Anlagen) Gebäude und Umgebung ab Grundstücksgrenze, inklusive Gestaltung Aussenräume, aber ohne den öffentlichen Raum ( Richtlinie Strassen-Wege-Plätze, resp. VSS-Normen) Abgrenzung Die SIA 500 ist nicht hinreichend für Sonderbauten*, hier sind zusätzlich die spezifischen, dem jeweiligen Zweck entsprechenden Anforderungen einzuhalten. *Spitäler, Reha-Kliniken, Wohn- und Pflegeheime, Alterswohnungen, etc. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Begriffe 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Begriffe Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Spezifische Begriffe 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Spezifische Begriffe Anpassbar, Anpassbarkeit Bauten, welche die Voraussetzungen für bedarfsgerechte nachträgliche Anpassungen an individuelle Bedürfnisse mit geringem baulichem Aufwand erfüllen Das Konzept der Anpassbarkeit verlangt also nur gerade soviel wie nötig ist, damit auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderung eine Wohnung benutzen können. (keine umfassende Behindertengerechtigkeit wie bei öffentlich zugänglichen Bauten) Zusätzliche Massnahmen (z.B. Handläufe, Haltegriffe, bodenebene Duschen, etc.) können - den individuellen Bedürfnisse der Bewohner/innen entsprechend – nachträglich (dann wenn sie auch im Detail bekannt sind) realisiert werden. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Spezifische Begriffe 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Spezifische Begriffe Bedingt zulässig Ersatz- oder Behelfsanforderung, die nur im begründeten Einzelfall an Stelle der Regelvorgabe treten darf. Die Begründung muss nachweisen, dass bestehende Gegebenheiten die Erfüllung der Regelvorgabe verunmöglichen oder einen unverhältnismässigen Aufwand erfordern (kann insbesondere bei Umbauten oder schwieriger Topografie gegeben sein) Vorzugsweise Bezeichnet von mehreren, dem selben Zweck dienenden Anforderungen diejenige, die den Zielen der Norm am besten entspricht Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Öffentlich zugänglichen Bauten 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Öffentlich zugänglichen Bauten Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Öffentlich zugängliche Bauten 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Öffentlich zugängliche Bauten Konzept: - Für alle jederzeit ohne Hilfe Dritter zugänglich und benutzbar, auch für Personen mit einer Seh-, Hör- oder Körperbehinderung Zur Kategorie Öffentlich zugängliche Bauten gehören: Dem allgemeinen Publikum zugänglichen Bauten (z.B. Restaurants, Hotels, Banken, Läden, Theater, Sportanlagen) Bestimmten Personenkreisen vorbehaltene Bauten (z.B. Schulen, Kirchen, Clubanlagen) Bauten für persönliche Dienstleistungen (z.B. Arztpraxen, Anwaltskanzleien) Besuchsbereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen (z.B. Sitzungs-, Schulungs- und Ausstellungsräume, Konferenzzimmer, Kantinen) Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Öffentlich zugängliche Bauten: Erschliessung 3.1 Grundsätze 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Erschliessung 3.1 Grundsätze Alle Haupteingänge müssen hindernisfrei gestaltet sein Es ist bedingt zulässig, Bauten ausschliesslich über einen Nebeneingang hindernisfrei zu erschliessen; dabei sind konzeptionelle und dispositive Vorgaben einzuhalten. Niveauunterschiede müssen stufenlos mit Rampen oder Aufzügen überwindbar sein Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Öffentlich zugängliche Bauten: Erschliessung 3.5 Rampen 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Erschliessung 3.5 Rampen Gefälle max. 6% bis 12% bedingt zulässig (Handlauf erforderlich) Breite Min. 1.20 m bis Höhe 0.4 m: Breite 1.0 m bedingt zulässig Podeste Am Anfang und Ende Bei Niveauunterschied < 1.50 m vorzugsweise mit Zwischenpodest Länge: min. 1.40 m Breite: mindestens wie Rampe Bei Richtungsänderungen ab 45°: min. 1.40 m x 1.40 m Sicherheit Bei Höhen über 0.4 m: seitliche Aufbordung von 0.1 m oder Rampenbreite < 1.80 m Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Öffentlich zugängliche Bauten: Erschliessung 3.7 Aufzüge 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Erschliessung 3.7 Aufzüge Mindestmasse Aufzugskabinen   Breite Tiefe In Bauten 1.10 1.40 Bedingt zulässig 1.00 1.25 Aussenraum 2.00 Kabinentüren über Eck Bedienelemente - In der Kabine, gemäss SN EN 81-70: max. 1.20 m über Boden An der Haltestelle: max. 1.10 m über Boden, seitliche Freifläche min. 0.70 m Befehlsgeber: Mindestkontrast Priorität II Gegensprechanlagen für Notrufe mit optischer Anzeige Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Spezifische Einrichtungen 7.2.3 Rollstuhlgerechte Toilette Legende A Bodenfläche B Flügeltüren nach aussen öffnend, keine Türschliesser C Zuziehgriff horizontal D Horizontaler und vertikaler Haltegriff oder L-förmiger Haltegriff E Klappgriff F Wandklosett mit AP-Spülkasten G Papierhalter unter Haltegriff H Unterfahrbares Waschbecken mit gerundeten Ecken I Unterfahrbare Ablage neben Waschbecken K Montagebereich für Handtuchhalter Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

vorzugsweise neben Platz für Begleitperson 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Spezifische Einrichtungen 7.7 Rollstuhlgerechte Zuschauerplätze - 1.10 m breit, 1.40 m lang vorzugsweise neben Platz für Begleitperson Breite geradlinige Zufahrt min. 1.0 m (ansonsten 1.20 m) Anzahl in Vortragsräumen und Sälen (Anhang A.5.2): bis 50 Plätze: 2 51-100 Plätze: 3 101-200 Plätze: 4 je weitere 250 +1 Anzahl in Freizeit- Sport und Grünanlagen (Anhang A.8.2): bis 300 Plätze: 2 je weitere 300 +1 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Kennzeichnung der ausgerüsteten Räume beim Eingang 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Spezifische Einrichtungen 7.8 Höranlagen Erforderlich in Versammlungsräumen mit mehr als 80 m2 Fläche als Richtwert oder mit Beschallungsanlagen (welche nicht ausschliesslich der Musikdarbietung dienen) Mindestens 20 % der Plätze im Empfangsbereich der Übertragung, vorzugsweise alle Kennzeichnung der ausgerüsteten Räume beim Eingang vorzugsweise als induktive Übertragungsanlagen (bei Infrarot- oder Funkanlagen sind Zusatzeinrichtungen für induktiven Empfang erforderlich) Induktive Übertragungsanlagen gemäss SN EN 60118-4 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Minimalmasse gemäss Beispielskizze: 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Spezifische Einrichtungen 7.9.1 Gästezimmer rollstuhlgerecht Anzahl (Richtwert gemäss Anhang A): - 3 % der Gästezimmer, mindestens eines/ VS=5% Minimalmasse gemäss Beispielskizze: Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Boden eben, befahrbar und gleitsicher, Gefälle max. 2 % 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Spezifische Einrichtungen 7.10 Rollstuhlgerechte Parkplätze Minimum ein rollstuhlgerechter Parkplatz; vorzugsweise witterungsgeschützt und nahe beim Eingang Mit ICTA-Signet gekennzeichnet (auschliessliche Benützung durch Menschen mit Behinderung) Boden eben, befahrbar und gleitsicher, Gefälle max. 2 % Längsparkierung: Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Schrägparkierung: Masse analog Querparkierung 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Spezifische Einrichtungen 7.10 Rollstuhlgerechte Parkplätze Schrägparkierung: Masse analog Querparkierung Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

je weitere an-gebrochene 250 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten: Spezifische Einrichtungen A.2.2 Parkierungsanlagen Anzahl Rollstuhlgerechte Parkplätze (RPP) in Abhängigkeit der Grösse der Parkierungsanlage Total Parkplätze Anzahl RPP (Richtwert) bis 50 1 51- 100 2 101-150 3 151-200 4 201-300 5 301-500 6 je weitere an-gebrochene 250 +1 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Öffentlich zugängliche Bauten 8. Alarmierung und Evakuierung 19. September 2017 Öffentlich zugängliche Bauten 8. Alarmierung und Evakuierung Fluchtwege Nach VKF Vorschriften und gemäss Kap. 4 auch für Menschen mit Sehbehinderung erkennbar Fluchttüren ohne Schwellen Brandgesicherte Bereiche Erforderlich, wenn Fluchtwege über Stufen / Treppen führen Rollstuhlplätze erforderlich für 2% der Belegung, oder nach Gebäudenutzung Alarm- und Notrufanlagen Visuell und akustisch Erfordernis ist insbesondere für brandgesicherte Bereiche und in abgelegen Räume zu prüfen Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Bauten mit Wohnungen 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Bauten mit Wohnungen Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Bauten mit Wohnungen 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Bauten mit Wohnungen Konzept: Rollstuhlgerechte Erreichbarkeit der Wohnungen Anpassbarkeit des Wohnungsinnern Besuchseignung für alle, allenfalls mit Hilfe Dritter Zur Kategorie Bauten mit Wohnungen gehören: Zur Wohnnutzung bestimmte Bauten (oder Teile davon) Nicht dazu gehören: - Spezifische Wohnnutzungen wie Wohnheime und Alterswohnungen (für diese gelten erhöhte Anforderungen) Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Wohnbauten: Erschliessung bis zu den Wohnungen 9.1 Grundsätze 19. September 2017 Wohnbauten: Erschliessung bis zu den Wohnungen 9.1 Grundsätze Erschliessung stufen- und schwellenlos Niveauunterschiede mit Rampen oder Aufzügen Im Gebäudeinnern sind Rampen nur zwischen Parkierungs-anlage und Treppenhaus zulässig Falls mindestens ein Vollgeschoss stufenlos zugänglich und der nachträgliche Einbau einer Einrichtung zur Höhenüberwindung möglich ist, ist die Erschliessung der übrigen Geschosse nur über Treppen bedingt zulässig Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Wohnbauten: Erschliessung bis zu den Wohnungen 9.7 Rollstuhlgerechte Parkplätze Anforderungen - Bodenfläche max. 2 % Gefälle und gut befahrbar (Anhang B) - Senkrecht- und Schrägparkierung: min.3.50 m breit, - Längsparkierung: min. 8.0 m lang Anzahl Bewohnerparkplätze - Pro 25 Parkplätzen muss mindestens einer im Sinne der Anpassbarkeit bereitgestellt werden können (Kennzeichnung nicht zum voraus erforderlich) Anzahl Besuchsparkplätze - Mindestens einer (Kennzeichnung nicht erforderlich) Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Wohnbauten: Erschliessung bis zu den Wohnungen Türen, Korridore und Rampen (Zugang von der Einstellhalle) A = min. 0.20 m, vorzugsweise 0.60 m A + B = min. 1.20 Pro 25 Abstellplätze ist mindestens ein rollstuhlgerechter Abstellplatz auszuweisen Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Wohnbauten: Erschliessung bis zu den Wohnungen Türen, Korridore und Rampen (Zugang von der Einstellhalle) A = min. 0.20 m, vorzugsweise 0.60 m A + B = min. 1.20 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Wohnbauten: Wohnungen und Nebenräume 10.1.3 Ausgänge zu Balkonen / Terrassen / Sitzplätzen Anforderungen Schwellen bis 25 mm über Innen- und Aussenboden zulässig Höherer Absatz aussen zulässig, wenn der Aussen- boden unter Einhaltung der Norm SIA 358 an die erfor- derliche Höhe angepasst werden kann. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Wohnbauten: Wohnungen und Nebenräume 10.2.1 Anpassbarer Bad-/Duschraum mit WC Mindestens ein Raum pro Wohnung muss folgende Bedingungen erfüllen: Nutzfläche min. 3.8 m2 x = min. 1.70 m y = min. 1.70 m Apparate dürfen in diese Fläche hineinragen, Vormauerungen nicht (sie gelten als Funktionsfläche) - WC vorzugsweise mit Achsabstand 0.45 m ab Raumecke Türe vorzugsweise nach aussen öffnend Duschen vorzugsweise bodeneben Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Bauten mit Arbeitsplätzen 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Bauten mit Arbeitsplätzen Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Bauten mit Arbeitsplätzen 19. September 2017 Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten Bauten mit Arbeitsplätzen Konzept: Rollstuhlgerechte Erreichbarkeit der Arbeitsplätze (die Anpassbarkeit der Arbeitsplätze gilt als gegeben) Zur Kategorie Bauten mit Arbeitsplätzen gehören: Bauten in denen Arbeiten/ Dienstleistungen erbracht werden (z.B. Büro-, Gewerbe- und Industriebauten) Nicht dazu gehören: - Besuchsbereiche ( Kategorie I) Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Bauten mit Arbeitsplätzen II Erschliessung der Arbeitsplätze 19. September 2017 Bauten mit Arbeitsplätzen II Erschliessung der Arbeitsplätze Erschliessung stufen- und schwellenlos Niveauunterschiede mit Rampen oder Aufzügen, im Gebäudeinnern sind Rampen bedingt zulässig Alle Durchgänge min. 0.80 m breit Pro Vertikalerschliessung muss min. eine rollstuhlgerechte Toilette allgemein zugänglich sein Nachweis für Erstellen eines rollstuhlgerechten Parkplatzes erforderlich Anforderungen an Alarmierung und Evakuierung gemäss Kapitel 8 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) 19. September 2017 Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) 19. September 2017 Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) Konzept: Die VSS Norm 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum» gilt seit Dezember 2014, regelt die Ausführung und Umsetzung des hindernisfreien Bauens im öffentlichen Raum. Sie gilt für: Verkehrsanlagen auf denen Fussverkehr zugelassen ist Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (Bus- und Strassenbahnhaltestellen) Anlagen für das Parkieren öffentlich zugängliche Park- und Freizeitanlagen Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) 19. September 2017 Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) 19. September 2017 Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) Gegenstand und Zweck: Zweck der Norm ist es sicher zu stellen, dass Verkehrsanlagen nach standardisierten Grundsätzen, hindernisfrei zugänglich und benutzbar gestaltet und betrieben werden. Die Norm regelt, welche Grundsätze und Anforderungen bei der Planung, dem Bau und dem Unterhalt von hindernisfreien Verkehrsanlagen einzuhalten sind. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) 19. September 2017 Norm VSS 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum (neu) Abweichungen: Abweichungen von der Norm sind nur zulässig, wenn der Zweck der Bestimmung auf andere Art nachweislich erreicht wird. Wenn bei einem Bauvorhaben einzelne Bestimmungen der Norm nicht eingehalten werden können. (Topographie oder der technischen Machbarkeit) Stehen den Anforderungen andere öffentliche Interessen entgegen, wird eine Interessenabwägung vorgenommen (z.B. der Verkehrssicherheit oder der wirtschaftliche Aufwand) dieser wird ermittelt, gewichtet und im Entscheid angemessen berücksichtigt. Wenn bei einem Bauvorhaben einzelne Bestimmungen der Norm nicht eingehalten werden können, (Topographie oder der technischen Machbarkeit) sind die zulässigen Abweichungen im Rahmen der Verhältnismässigkeit durch die zuständigen Instanzen festzulegen Stehen den Anforderungen andere öffentliche Interessen entgegen, nimmt die zuständige Entscheidungsbehörde eine Interessenabwägung vor, indem sie alle begründeten Anliegen bzw. Interessen (z.B. der Verkehrssicherheit oder des wirtschaftlichen Aufwands) ermittelt, gewichtet und im Entscheid angemessen berücksichtigt Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Geschäftsführer Procap Oberwallis 6. Aufgaben der Beratungsstelle und Schlussbemerkungen Müller Christophe Geschäftsführer Procap Oberwallis

Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen 19. September 2017 Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen Gesetzliche Grundlage der Beratungsstelle Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen vom 31. Januar 1991 Art. 22 Behindertengerechtes Bauen 6 Vom Staatsrat wird ein privates Beratungs- und Konsultationsorgan für behindertengerechtes Bauen bezeichnet. Das Departement unterstützt es finanziell. Die Schaffung der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen beruht auf Art. 22 des Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen. Die Beratungsstelle ist in erster Linie ein Beratungs- und Konsultationsorgan. Erst dann der „Polizist“, welcher die Einhaltung der Normen „überwacht“. Procap ist nun durch die Schaffung des BehiG als eine der Organisationen welche vom Bundesrat ernannt wurde, berechtigt Einsprachen zu tätigen. Es ist aber nicht das Ziel von Procap und der Beratungsstelle Einsprachen des Einsprachenwillens zu tätigen. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 62

Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen 19. September 2017 Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen Aufgrund des vorhin erwähnten Gesetzes und Artikel beauftragte der Staatsrat des Kantons Wallis durch seinen Beschluss an der Sitzung vom 21. August 1991, die Sektionen Ober- und Unterwallis des Schweizerischen Invaliden-Verbandes (heute Procap) diese Beratungsstellen im Ober- und Unterwallis nach Möglichkeit des Budgets und in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Soziales zu schaffen. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 63

Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen 19. September 2017 Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen 1. Juli 1993 Eröffnung der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen im Oberwallis. Am 1. Juli 1993 wurde daher in Brig die erste Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen im Wallis eröffnet. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 64

Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen 19. September 2017 Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen Auftrag Verordnung betreffend die Anwendung des Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen vom 24. Juni 1992 Art. 22 Behindertengerechtes Bauen 13 Das Beratungs- und Konsultationsorgan informiert die Gemeinwesen und die Privaten über die Massnahmen, die bezüglich des behindertengerechten Bauens zu treffen sind. Es bietet seine Hilfe an bei der Planung von Bauten und Umbauten. In der Verordnung betreffend die Anwendung des Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen vom 24. Juni 1992 ist der Auftrag der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen klar formuliert. Das Beratungs- und Konsultationsorgan informiert die Gemeinwesen und die Privaten über die Massnahmen, die bezüglich des behindertengerechten Bauens zu treffen sind. Es bietet seine Hilfe an bei der Planung von Bauten und Umbauten. Daher wird auch die heute Info-Veranstaltung für die Gemeindeverantwortlichen durchgeführt. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 65

Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen 19. September 2017 Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen Richtlinien zuhanden der zuständigen Gemeinde- und Kantonsbehörden betreffend das behindergerechte Bauen vom 28. Oktober 1993 Art. 10 Beratungs- und Konsultationsorgan 1 Das vom Staatsrat bezeichnete Beratungs- und Konsultationsorgan arbeitet mit im Bereich des behindertengerechten Bauens. Der Kanton, die Gemeinden und die Privaten können sich an dieses Organ wenden um Auskünfte und Informationen über die zu treffenden Massnahmen oder Vorschläge bei Projektierungen einzuholen. Im weiteren sind die Aufgaben der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen im Art. 10 der Richtlinien zuhanden der zuständigen Gemeinde- und Kantonsbehörden betreffend das behindergerechte Bauen vom 28. Oktober 1993 klar formuliert: Richtlinien zuhanden der zuständigen Gemeinde- und Kantonsbehörden betreffend das behindergerechte Bauen vom 28. Oktober 1993 Art. 10 Beratungs- und Konsultationsorgan 1 Das vom Staatsrat bezeichnete Beratungs- und Konsultationsorgan arbeitet mit im Bereich des behindertengerechten Bauens. Der Kanton, die Gemeinden und die Privaten können sich an dieses Organ wenden um Auskünfte und Informationen über die zu treffenden Massnahmen oder Vorschläge bei Projektierungen einzuholen. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 66

Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen 19. September 2017 Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen Alain Roten Bauberater seit 1.2.2016 Seit Eröffnung der Beratungsstelle -1.7.1993- ist Rudolf Wenger der Leiter dieser Stelle und konnte am 6.9.2001 anlässlich der Preisverleihung für eine erfolgreiche Ausbildung und berufliche Eingliederung an der OGA die Auszeichnung für spezielle Leistungen im Bereiche der Eingliederung stellvertretend für die Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen des Oberwalliser Invalidenverbandes entgegennehmen. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 67

Hindernisfreies Bauen im Kanton Wallis 19. September 2017 Hindernisfreies Bauen im Kanton Wallis Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen www.procap-bauen.ch; www.procapoberwallis.ch Gesetzesgrundlagen, Merkblätter und Erläuterungen (insbesondere auch zur SIA 500) Procap Oberwallis -Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen Tel. 027 921 23 78 / Mail: alain.roten@procapoberwallis.ch Englisch-Gruss-Strasse 6, Postfach 365, 3900 Brig-Glis Auskünfte, Baugesuchsprüfungen, Fachberatung für ArchitektInnen und PlanerInnen, Bauberatung für Betroffene bei individuellen Wohnungsanpassungen. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Unsere Wünsche an die Baubewilligungsbehörde Stellungnahme der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen als integrierender Bestandteil der Baubewilligung. Zustellung: Auszug aus der Baubewilligung, woraus die Stellungnahme der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen ersichtlich ist. Zusammenarbeit bei den Bauabnahmen Auf die Möglichkeit der Individualberatung aufmerksam machen.

Schlussbemerkungen Nur wer hindernisfrei baut, baut nachhaltig 19. September 2017 Schlussbemerkungen Nur wer hindernisfrei baut, baut nachhaltig Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Schlussbemerkunegn Nur wer hindernisfrei baut, baut nachhaltig 19. September 2017 Schlussbemerkunegn Nur wer hindernisfrei baut, baut nachhaltig Die soziale Nachhaltigkeit, verlangt, dass es zur dauerhaften Sicherung einer lebenswerten Gesellschaft allen Mitgliedern möglich sein muss, an der Gemeinschaft teilzunehmen. Dies ist aber nur möglich, wenn ein lückenloses Netz von hindernisfreien Bauten und Anlagen zur Verfügung steht. Den unbedeutenden Mehrkosten für die hindernisfreie Bauweise stehen zudem erhebliche gesellschaftliche Einsparungsmöglichkeiten gegenüber. Hindernisfreie Bauten sind, wie folgendes Beispiel zeigt, auch unter dem ökonomischen Aspekt nachhaltig: Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Schlussbemerkungen Nur wer hindernisfrei baut, baut nachhaltig 19. September 2017 Schlussbemerkungen Nur wer hindernisfrei baut, baut nachhaltig 2.2 Milliarden CHF So viel kann die Schweiz im Jahre 2030 einsparen, wenn der Eintritt von alten Menschen ins Pflegeheim um durchschnitt- lich ein Jahr verzögert wird*. Voraussetzung dafür ist ein durchgehendes Netz von hindernisfreien (anpassbaren) Wohnungen. Daneben braucht es natürlich auch Unterstützungsmass-nahmen wie Spitex, Haushalthilfen, Entlastungsdienste, Assistenz, etc. * Eine düstere Prognose für die Kosten der Alterspflege, Artikel von Antonio Cortesi im TagesAnzeiger vom 5. April 2006 über die Studie der Universität Neuenburg „kantonaler Vergleich der Langzeitpflege in der Schweiz“ vom Mai 2006 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Schlussbemerkungen Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention; 29.8.17 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Schlussbemerkungen Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention; 29.8.17 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

19. September 2017 Schlussbemerkungen Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention; 29.8.17 Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis

Wir zählen auf Eure Mitarbeit 19. September 2017 Wir zählen auf Eure Mitarbeit Dafür danken Ihnen rund 1.600.000 Menschen mit Handicap in der Schweiz von Wir zählen auf die Mitarbeit aller zuständigen Organe damit rund 700 000 behinderte Menschen in der Schweiz nicht mehr auf Hindernisse stossen beim Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen. Das dies nötig ist, beweist eine Schätzung von Fachleuten, dass 70 – 80 % der öffentlichen Bauten für Menschen mit einer Behinderung nicht zugänglich sind. Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis 76

7. Verschiedenes

Hindernisfreies Bauen im Kanton Wallis Weitere Fragen? 19. September 2017 Hindernisfreies Bauen im Kanton Wallis Weitere Fragen? Procap - Kanton Wallis - Hindernisfreies Bauen in der Praxis