Arbeitsmarktpolitische Herausforderungen in der Zukunft

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Arbeitsmarktpolitische Herausforderungen in der Zukunft 60 Jahre ESF – Arbeitsmarktpolitische Herausforderungen gestern, heute und in der Zukunft Boppard, 19. Oktober 2017

Licht und Schatten am Arbeitsmarkt Erwerbstätigkeit: historischer Höchststand sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Stand zur Zeit der deutschen Einigung wieder erreicht Arbeitslosigkeit: niedriger als vor der Einigung Risiko, arbeitslos zu werden: gering wie selten Chance von Arbeitslosen, eingestellt zu werden: sehr gering Langzeitarbeitslosigkeit stagniert seit 2011 um 1 Mio. 236.000 Personen vier Jahre und länger arbeitslos – steigende Tendenz Polarisierung des Arbeitsmarktes zwischen "drinnen" und "draußen" zunehmend ungleiche Verteilung der Arbeitszeit (und auch deshalb von Arbeitseinkommen) ungleiche Verteilung der Risiken von Beschäftigungsflexibilität Polarisierung des Arbeitsmarktes auch "drinnen"

Herausforderungen Spaltung(en) des Arbeitsmarktes als ein Element wachsender sozialer Ungleichheit, wahrgenommener Gerechtigkeitsdefizite und der Zunahme von Befindlichkeiten des "Zurückgesetztseins" Stärkung sozialer Kohäsion – oder Zunahme des Rechtspopulismus neue Schübe des Strukturwandels Mobilitätswende Null-Zins-Banking …. "Digitalisierung "/ "Arbeiten 4.0" ersetzt Helfer- und Facharbeitertätigkeiten (soweit es funktioniert) soweit es nicht funktioniert: Problemlösungskapazitäten und Stressresilienz weit über Facharbeiterniveau gefordert berufliche Weiterbildung und Weiterentwicklung weit über bloßes "upgrading" hinaus Arbeitsmarktintegration von bisher rund 500.000 Geflüchteten im Erwerbsalter Arbeitsmarkt und berufliche Bildung für Neuankömmlinge zugänglicher machen – oder vermehrter Langzeitbezug von Sozialleistungen auch niedrigschwellige Zugänge ermöglichen

arbeitsmarktpolitische Situation seit der "aktivie-renden" Wende (1997-2005) Reduzierung von Sicherungsversprechen bei Polarisierung der Risiken Aktivitätsquote der Arbeitsmarktpolitik gesunken – also Deaktivierung der Arbeitsmarktpolitik! "Aktivitätsquote" = Verhältnis von Förderung zu Arbeitslosigkeit, von aktiv zu passiv (in Ausgaben oder durchschnittlichen Personenbeständen) "Aktivierung"  "verhaltensorientierte" Arbeitsmarktpolitik hat sich erschöpft wirkungslos bei dauerhaft von Erwerbstätigkeit Ausgeschlossenen Arbeitsmarktpolitik muss sich auch richten auf die Verhältnisse am Arbeitsmarkt (Gelegenheitsstrukturen, Arbeits- und Beschäftigungsqualität) die Haltung der Arbeitsuchenden ("Augenhöhe", Selbstvertrauen, Befähigung) ausschließlich verhaltensorientierte Arbeitsmarktpolitik führt zur Verschlechterung von Verhältnissen und Haltung

Grundlinien von Reformvorschlägen "Instrumentenreformen" ändern allein wenig – Reformbedarf besteht auf der Regime-Ebene: Zielsetzungen, Grundorientierungen beider "Rechtskreise" institutionalisierte Handlungslogiken der beiden "Arbeitsverwaltungen" Verhaltenserwartungen an Arbeitsuchende / Leistungen Beziehende "Geist" der beiden auf den Arbeitsmarkt bezogenen sozialen Sicherungssysteme neue Kalibrierung zwischen den "Rechtskreisen" SGB II und SGB III Ankoppelung des SGB II an die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des SGB III "verhaltensorientierte" Aktivierung des SGB II darf nicht länger gesamtwirtschaftliche und –gesellschaftliche Ziele des SGB III konterkarieren "Status" muss auch im SGB II respektiert und gefördert werden Eigenständigkeit des SGB II als Teilhabegesetz stärken

Regimelogiken der beiden Rechtskreise Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosigkeit  Statusgefährdung  Verunsicherung, Statusangst Gestaltungsprinzip: Leistungsgerechtigkeit Ziele: Statussicherung und –verbesserung  Sicherheitsempfinden, Zuversicht, Veränderungsbereitschaft Grundsicherung: Armut  soziale Ausgrenzung  Erwartungslosigkeit, Statusresignation Gestaltungsprinzip: Bedarfsgerechtigkeit Ziele: Armutsvermeidung, Sicherung sozialer Teilhabe, Statuserwerb

hoher Beschäftigungsstand, Verbesserung der Beschäftigungsstruktur Ein Arbeitsmarkt – derzeit unterschiedliche Ziele und Ordnungen der Rechtskreise hoher Beschäftigungsstand, Verbesserung der Beschäftigungsstruktur SGB III SGB II Vermeidung unterwertiger Beschäftigung, Trans-parenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen Arbeitsmarktordnung und Beschäftigungsqualität individuelle Chancen abgestufte Zumutbarkeit AWStG: Relativierung des Vermittlungsvorrangs, etwas stärker investive Ausrichtung Fehlanzeige individuelle Pflichten; keinerlei positives Versprechen im Hinblick auf Erwerbstätigkeit Sittenwidrigkeit als unterste Grenze Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, berufliche und regionale Mobilität Das Minderheitsregime SGB III postuliert einen Arbeitsmarkt, den das Mehrheitsregime SGB II normativ negiert!

Marginalisierung von Statussicherung / Leistungsgerechtigkeit "Hartz-Schock" *) Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen **) Empfänger von Leistungen, die nach der Lohnhöhe bemessen wurden (ALG + Alhi) Quelle: Rahlf, Thomas: Deutschland in Daten. Zeitreihen zur historischen Statistik. Hg. v. Thomas Rahlf. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn. Online verfügbar unter http://www.deutschland-in-daten.de/datensatz

Vorschläge (1) – normative Ebene "Ziele der Arbeitsförderung" des SGB III auch im SGB II voll zur Geltung bringen Überwindung betriebswirtschaftlicher Verengung des Förderns ("aktive" Ausgaben zweckverengt auf Einsparung "passiver" Ausgaben in der kurzen Frist) weitere Stärkung der sozialinvestiven und präventiven Ausrichtung des Förderns – in beiden Rechtskreisen "Ziele der Grundsicherung" um soziale Teilhabe ergänzen: als Ermöglichungsform der "menschenwürdigen Lebensführung" kommunale Leistungen als Pflichtleistungen - nicht zweckverengt auf Eingliederung in Arbeit, sondern auch zur sozialen Teilhabe

Vorschläge (2) – Stärkung sozialer Sicherungs-funktionen Deckungsgrad der Arbeitslosenversicherung erweitern, Zugänglichkeit für unständig Beschäftigte verbessern: Erweiterung der Rahmenfrist Verkürzung der Anwartschaftszeit Einführung von Elementen der Leistungsgerechtigkeit/ Statusanerkennung in der Grundsicherung: vertikale statt horizontale Einkommensanrechnung – Konstrukt der kollektiven Bedürftigkeit abschaffen: wer für sich selbst sorgen kann, wird nicht als (korrektur-)bedürftig definiert erhöhte Freibeträge für individuell nicht Bedürftige Berücksichtigung vorausgegangener Erwerbstätigkeit bei der Zumutbarkeit analog SGB III Nachrangigkeit der Grundsicherung relativieren Schluss mit den Resten der "Zwangsverrentung" mit Abschlägen Schutz von durch Leistung erworbenen Ansprüchen hat Vorrang vor Einsparungen der Grundsicherung Unterhaltssicherung bei Studienaufnahme aus SGB II-Leistungsbezug, wenn BAföG nicht gewährt wird

Vorschläge (3) – Stärkung der Stellung der Leistungs-berechtigten beide Rechtskreise: rechtskreisübergreifende Grundsätze der Arbeitsvermittlung mit weiterer Relativierung des Vermittlungsvorrangs  investive Ausrichtung auch bei Vorhandensein eines Berufsabschlusses Beteiligungs- und Informationsrechte gesetzlich verankern Eingliederungsvereinbarung reformieren: Arbeitsbündnis "auf Augenhöhe", keine Ersetzung durch Verwaltungsakt Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose abschaffen (wird faktisch nicht genutzt) SGB II: Instanzen zur vor- oder außergerichtlichen Konfliktmediation bei den Jobcentern schaffen Zumutbarkeitsregeln konform zur "guten Ordnung" des Arbeitsmarktes ausgestalten verschärftes Sanktionsregime für Jugendliche abschaffen "schwer zu erreichende junge Menschen" (§ 16h SGB II) müssen nicht erst noch durch Sanktionen produziert werden! SGB III: sanktionsbewehrte Pflicht zur "frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung" ersetzen durch Vorrangvermittlung für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die sich freiwillig arbeitsuchend melden

Vorschläge (4a) – "Fördern" durch Qualifizierung berufliche Weiterbildung und nachholenden Qualifikationserwerb stärken: dauerhafte, unabhängige, gut sichtbare und vernetzte Infrastruktur der beruflichen Bildungs- und Laufbahnberatung mit Zugang für alle, ungeachtet sozialrechtlicher Zuordnungen dringender Bedarf auch für Geflüchtete mehr Weiterbildung mit Abschluss oder in abschlussorientierten Modulen: Anteil der Erwerbsbevölkerung ohne Abschluss senken Verengung der nachholenden Qualifizierung auf Berufe nach BBiG überwinden: Öffnung für vollzeitschulische Ausbildungen und Hochschulstudium Geflüchtete sind nicht "Retter des dualen Systems" Ausnahmen vom Verkürzungsgebot abschlussbezogener Maßnahmen zulassen Erschließung vollzeitschulischer Ausbildungen Abschlüsse in BBiG-Berufen erreichbar machen für Lernungewohnte wichtig auch für Geflüchtete

Vorschläge (4b) – "Fördern" durch Qualifizierung "Qualifizierungsgeld": "Weiterbildung muss man sich leisten können" - finanzielle Anreize während der Teilnahme, nicht nur als Erfolgsprämie analog "Mehraufwandsentschädigung" bei AGH (pro Stunde tatsächlicher Beteiligung) oder monatlicher Festbetrag in beiden Rechtskreisen einschließlich Nichtleistungsbezieher/-innen wichtig auch für Geflüchtete arbeitsintegrierte Lernformen – u.a. geförderte Beschäftigung wieder stärker mit beruflicher Qualifizierung verbinden Flexibilisierung der "Transaktionsformen" (Zuwendung, Vergabe, Gutscheine) erforderlich

Vorschläge (5a) – "Fördern" durch Beschäftigung geförderte Beschäftigung als Einlösung des Teilhabeversprechens des SGB II (wenn allgemeiner Arbeitsmarkt nicht erreichbar) "Sozialer Arbeitsmarkt" - § 16e "Förderung von Arbeitsverhältnissen" reformieren: 3 Säulen: private Unternehmen, öffentliche Verwaltungen/Unternehmen, Träger/soziale Beschäftigungsunternehmen erfordert gezielte Anstrengungen zur Gewinnung von privaten Unternehmen und zur Stabilisierung von sozialen Beschäftigungsunternehmen Zielgruppendefinition: von der Defizitorientierung ("Vermittlungshemmnisse") zur Feststellung von Entwicklungspotenzialen plus objektive Bestimmung der Arbeitsmarktferne aufgrund Erwerbsgeschichte

Vorschläge (5b) – "Fördern" durch Beschäftigung paradoxe Vorlaufphase ("verstärkte vermittlerische Unterstützung") umgestalten zu kollektiver Vorbereitungsphase (mit Offenheit für Übergänge in allg. AM) marktkompatible Verfahrensgestaltung: statt Antrag, Zuweisung und Abberufung – Freiwilligkeit , Bewerbungsverfahren und ggf. Vermittlung in ungeförderte Beschäftigung Einbeziehung der Beschäftigungsverhältnisse in die Arbeitslosenversicherung Statuserwerb, Teilhabe; Ausschluss nicht gerechtfertigt; ursprüngliche Begründung seit 2005 gegenstandslos teilweise Refinanzierung aus eingesparten "passiven" Leistungen aufgrund der Anrechnung von Erwerbseinkommen (oder im Grenzfall Verlassen des Leistungsbezugs) "Passiv-Aktiv-Transfer"