Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig

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CD = Lieferung Privatperson Inland / EU / Drittland: immer 19% USt Unternehmen Inland: 19% USt EU: steuerfrei bei Nachweis Drittland: steuerfrei bei Nachweis.
FW Betrag / (V/D) Kurs niedrig FW Betrag / (V/D) Kurs hoch
 Präsentation transkript:

Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig Das System der Umsatzsteuer wird in unseren Arbeitskreisen für Mandatsträger und insbesondere in den Arbeitskreisen für Mitarbeiter intensiv angewandt. Dozent Peter Lentschig

System der Regelbesteuerung Art des Umsatzes steuerbarer Umsatz nicht steuerbarer Umsatz § 1 UStG steuerpflichtiger Umsatz steuerfreier Umsatz § 4 UStG Bemessungsgrundlage X Steuersatz Ausgangs- Umsatzsteuer = ./. Vorsteuer Zahllast / Überhang

Systemprüfung: Leistungsgeber 1. Art des Umsatzes 2. Ort des Umsatzes 3. Steuerbarkeit des Umsatzes 4. Steuerpflicht des Umsatzes Bemessungsgrundlage des Umsatzes 6. Steuersatz des Umsatzes 7. Ausgangs-USt des Umsatzes 8. Wer ist Schuldner der Steuer § 13a UStG oder § 13b UStG  

Systemprüfung: Leistungsempfänger Vorsteuerabzug § 15 UStG Abziehbare Vorsteuer § 15 Abs. 1 UStG Abzugsfähige Vorsteuer § 15 Abs. 2 UStG oder Abzugsverbote § 15 Abs. 3 UStG Vorsteueraufteilung § 15 Abs. 4 UStG Übernahme der Steuerschuld § 13b UStG

Umsatzarten des UStG innergem Leistung Einfuhr Erwerb   innergem Erwerb § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG Leistung § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Einfuhr § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG  

Umsatzart: Leistung Lieferung Sonstige Leistung Werk- lieferung Werk- § 3 (1) UStG Sonstige Leistung § 3 (9) UStG Haupt- Nebenleistung Abschn. 29 UStR Werk- lieferung § 3 (4) UStG Werk- leistung § 3 (4) UStG § 3 Abs. 6 und 7 UStG Leistungsort § 3a UStG § 3b UStG

Ort des Umsatzes

Ort des Umsatzes Lieferungen mit Warenbewegung: Abhollieferung Beförderungslieferung Versendungslieferung Ort der Lieferung: Beginn der Warenbewegung

Ort des Umsatzes Beachte Voraussetzung für eine Beförderungs- oder Versendungslieferung ist, 1. dass der Abnehmer bei Beginn des Transports bereits feststeht, 2. dass der Liefergegenstand befördert oder versendet wird.

Beispiel: Ort des Umsatzes Bäcker Hühnerfarm Deutschland Marktstand Straßburg / Frankreich 1.000 Brötchen 3.000 Brötchen Hotel Straßburg / Frankreich Fr ID Nr Bäcker Kehl / Deutschland DE ID Nr 5.000 Brötchen 1.000 Brötchen

Werklieferung § 3 Abs. 4 UStG Abschluss von einem Werkvertrag Der Leistungsgeber schuldet den Erfolg Er verwendet selbst beschaffte Hauptstoffe Zeitpunkt: bei Endabnahme Ort der Leistung: Lageort § 3 Abs. 7 Satz 1

Beispiel: Ort des Umsatzes Unternehmer im Inland verkauft ab Stuttgart 10.000 Dachziegel an Unternehmer in HH 10.000 Dachziegel an FR-ID-Nr. in Paris Mit 10.000 Dachziegel Dachneueindeckung Für FR-ID-Nr.Unternehmer in Paris

Leistungsort: sonstige Leistung

Leistungsort: § 3a Abs. 3 UStG

1. Übungsfall: § 3a Abs. 3 UStG Der Unternehmer Fritz Luchs betreibt in Ludwigsburg einen Computer-Laden. Er vermietet einen Computer : 1. an den Unternehmer Peter Müller, der ihn in seinem Unter-nehmen in Ulm nutzt. § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG § 3a Abs. 3 Satz 1 UStG Leistungsort: Ulm / Inland 2. an den Angestellten Roger Strauß aus Paris /Frankreich, der mit der Anlage seine private Buchführung erledigt Leistung an eine Privatperson mit Wohnsitz in der EU § 3a Abs. 1 UStG Ludwigsburg 3. an den Angestellten Peter Wägerli aus Zürich/Schweiz, der mit der Anlage ebenfalls eine private Buchführung erledigt Leistung an eine Privatperson Mit Wohnsitz im Drittland § 3a Abs. 3 Satz 3 UStG Leistungsort: Schweiz

2. Übungsfall: § 3a Abs. 3 UStG 1. Unternehmer X aus Freiburg vermietet einen Leihwagen an einen Unternehmer aus Frank-reich, der den Leihwagen abwechselnd in Deutschland, Frankreich und der Schweiz nutzt Kein § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG Kein § 3a Abs. 3 UStG Leistungsort: Freiburg § 3a Abs. 1 UStG 2. Der Unternehmer S mit Wohnsitz in Stuttgart zahlt an den Internetanbieter J in Tokio / Japan einen monatlichen Betrag für die Nutzung des Internets und die von J angebotenen Online-Dienste zur Information über die Börsendaten § 3a Abs. 4 Nr. 12 bis 15 UStG § 3a Abs. 3 Satz 1 UStG Leistungsort: Stuttgart / Inland § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG Unternehmer S schuldet nach § 13b Abs. 2 UStG Reverse-Charge-Verfahren

Entstehung der Umsatzsteuer § 13 Abs. 1 Nr. 1a § 13 Abs. 1 Nr. 2 Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) Ausführung der Leistung Vereinnahmung des Entgelt