Spezial-Straf-Rechtsschutz für Handelsvertreter § Produktmanagement April 2012 Seite 1
Ausgangslage Handelsvertreter und ihre Mitarbeiter unterliegen aufgrund ihrer Tätigkeit einem nicht zu unterschätzenden strafrechtlichen Risiko. Typische Risiken und behauptete Vorwürfe dabei sind: Unterschlagung (Kundendaten/Schadenzahlungen) Versicherungsbetrug (Schadenregulierung) Kapitalanlagebetrug (wertlose Fonds/Schrottimmobilien) Sozialversicherungs-Betrug (scheinselbständige Mitarbeiter) Untreue (Schadenregulierung, Kapitalanlagen) Urkundenfälschung (Anträge, Schadenregulierung) Steuerhinterziehung (Kapitalanlagen) UWG (Verrat Geschäftsgeheimnisse mit Kündigungsfolge) DatenschutzG (Kunden- und Schadeninformationen/ Telefonwerbung)
Deckungskonzept Spezial-Straf-Rechtsschutz (1) Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit für den Agenturinhaber und seine Mitarbeiter. den Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben. Hierunter fallen sowohl fahrlässige als auch vorsätzliche Vergehen (Urkundenfälschung, Kapitalanlagebetrug etc.). die Vertretung bei verwaltungsrechtlichen (§ 34 GewO Gewerbeuntersagung, Registerlöschung), sozialrechtlichen (Sozialversicherungsbeiträge für Scheinselbständige) sowie steuerrechtlichen Angelegenheiten (Provisionen), die sich dem Strafverfahren anschließen. den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (UWG Telefonwerbung) oder § 18 VersVermV).
Deckungskonzept Spezial-Straf-Rechtsschutz (2) Weiterer Leistungsumfang: Tätigkeiten bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen Zeugenbeistand für versicherte Personen zur Vermeidung von Selbstbelastungen sowie Beistandsleistung für Entlastungszeugen angemessene Honorarvereinbarung für Sachverstän- digenkosten, die für die Verteidigung benötigt werden Regressverzicht bei Verurteilung durch Strafbefehl Wettbewerbsrecht in Zusammenhang mit Streitigkeiten, die sich aus der Kündigung des Agenturvertrages ergeben. Grundsätzlich angemessene Honorarvereinbarungen* mit Rechtsanwälten * Im Verkehrsbereich, Reisekosten und Vergütung für gegnerischen Rechtsanwalt: RVG
Deckungskonzept Spezial-Straf-Rechtsschutz (3) Voraussetzung: Beitritt zum AVV-Rahmen- und/oder BVK-Gruppenvertrag Deckungssumme: 2.000.000 EUR Wartezeit: keine Jahresbeitrag: 60 EUR für 0 – 3 Mitarbeiter* 120 EUR für 4 – 6 Mitarbeiter 150 EUR für 7-10 Mitarbeiter ** (Der Agenturinhaber wird bei der Angabe der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt) Einzelpolicierung *Durchschnittlicher Beitrag für eine Spezial-Straf-Rechtsschutz als Einzelrisiko für Gewerbetreibende beträgt EUR 180. ** ab 10 Mitarbeitern – Direktionsanfrage.
Vielen Dank für Ihr Interesse Rechtsanwältin Carolin Grimminger Abteilungsleiterin Produktmanagement Fon 0211 529 5448 Fax 0211 529 5399 carolin.grimminger@oerag.de ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199 40549 Düsseldorf www.oerag.de