Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Prof. Dr. Andreas Feuerborn August 2008.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Prof. Dr. Andreas Feuerborn August 2008."—  Präsentation transkript:

1 Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Prof. Dr. Andreas Feuerborn August 2008

2 Kurs 20: Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Arbeitsrecht Teil 2: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis Dienstag, 19. August 2008 Prof. Dr. Andreas Feuerborn

3 MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 1: Überblick Arbeitnehmer HauptpflichtNebenpflichtenHauptpflicht Vergütungspflicht Vergütung in Geld ausnahmsweise Naturallohn Grund- und Zusatzvergütungen einklagbar vollstreckbar Interessenwahrg. („Fürsorgepflicht“) Schutz des AN Beschäftigung Urlaub SozVers-Beiträge Haftungsfreistellg Abrechnungen Papiere, Zeugnis Arbeitspflicht Konkretisierung im Wege des Direktionsrechts Mitbestimmung BR einklagbar nicht vollstreckbar Überblick über die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Nebenpflichten Interessenwahrg. („Treuepflicht“) Obhut über ArbGeb.-Sachen Hinweise/Anzeigen Überstunden Konkurrenzverbot Geheimhaltung keine unerl. NT Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Arbeitgeber

4 Arbeitspflicht Vollzeitarbeit –starre Vollzeitarbeit –gleitende Arbeitszeit –variable Arbeitszeit –Schicht-, Nachtarbeit –rollierendes System –Tele-, Heimarbeit MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 2: Arbeitspflicht höchstpersönliche Verpflichtung Konkretisierung durch Weisungen des Arbeitgebers Beispiele verschiedener Arbeitszeitmodelle: Teilzeitarbeit -starre Teilzeitarbeit -kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit („Abrufarbeit“) -Job-Sharing -Jahresarbeitszeit -Bandbreiten-Modell -Lebensarbeitszeit -Sabbatical

5 Geldvergütung Grundvergütung Zuschläge –Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage, Wechselschicht –Erschwernisse, Gefahren –Leistung Erfolgsvergütungen –Umsatzbeteiligung –Provision –Tantieme –Prämie Gratifikationen Altersversorgung MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 3: Geldvergütung

6 Naturalvergütung Produkte aus eigener Herstellung (beachte aber „Truckverbot“, § 107 Abs. 2 GewO) Kost und Logis Werkmietwohnung Dienstfahrzeuge zur privaten Nutzung zinsloses oder zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen sonstige Sachbezüge (vgl. Sozialversicherungsentgelt-VO) MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 4: Naturalvergütung

7 Jahressonderzahlungen Rechtsgrundlage: –Arbeitsvertrag –Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung –betriebliche Übung (ggf. mit allgemeinem arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz) Zwecke: –zusätzliche Vergütung für Arbeit im Bezugsjahr –Anerkennung erwiesener Betriebstreue –Anreiz für zukünftige Betriebstreue –Förderung sonstiger Zwecke (Urlaub, Konsum) –Kombinationen mit Mischcharakter MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 5: Jahressonderzahlg.

8 Rückzahlungsklauseln bei Sonderzahlungen Grundsatz der Vertragsfreiheit aber: Unzulässigkeit einer unangemessenen und unzumutbaren Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis Staffelung des BAG (Grenzwerte): MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 6: Rückzahlungskl. obis 100 €: o100 € bis zu einem Monatsgehalt: oein Monatsgehalt bis zwei Monatsgehälter: ozwei Monatsgehälter und mehr:  Bagatellgrenze  Bindung bis 31.3. des Folgejahres  Bindung bis 30.6. des Folgejahres  gestaffelte Rückzahlungs- vereinbarung möglich

9 Erholungsurlaub gesetzlicher Mindestanspruch von 24 Werktagen (= vier Wochen) Wartezeit von sechs Monaten Teilurlaub im Ein- und Austrittsjahr Gewährung durch Arbeitgeber erforderlich Urlaubsentgelt, evtl. zusätzliches Urlaubsgeld Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Übertragung nach Gesetz nur Ausnahmefall MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 7: Erholungsurlaub

10 Nichtleistung der Arbeit im normalen Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Nachholung der Arbeit („absolute Fixschuld“) grds. erlischt der Entgeltanspruch („Ohne Arbeit kein Lohn“) Ausnahmen: –Vertretenmüssen des Arbeitgebers –Annahmeverzug des Arbeitgebers (Bsp.: Suspendierung bei unwirksamer Kündigung, „Wirtschaftsrisiko“) –„Betriebsrisiko“ –vorübergehende Verhinderung des AN aus persönlichen Gründen –weitere Sonderregeln (Bsp.: EFZ im Krankheitsfall) weitere mögliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 8: Nichtleistg. Arbeit

11 Ersatzpflicht des Arbeitnehmers für Sachschäden beim Arbeitgeber Einschränkung der AN-Haftung unter Billigkeitsgesichtspunkten Voraussetzung: betrieblich veranlasste Tätigkeit Dreiteilung der Rechtsprechung: –leichteste Fahrlässigkeit: keine Haftung –mittlere (normale) Fahrlässigkeit: Quotelung –grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz: grds. volle Haftung Besonderheiten: –günstigere tarifliche Regelungen möglich –evtl. Versicherungsobliegenheit des Arbeitgebers –Quotelung trotz grober Fahrlässigkeit bei „ruinösen Folgen“ MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 9: Sachschäden

12 Ersatzpflicht des Arbeitnehmers für Sachschäden bei Dritten (Außenhaftung) MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 10: Außenhaftung AußenverhältnisInnenverhältnis Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung greifen nicht ein keine Verträge zu Lasten Dritter gesetzliche Regelung erforder- lich Haftungsbeschränkung greift ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers nach Zahlung an den Dritten Rückgriffsanspruch des Arbeit- nehmers Arbeitnehmer trägt Risiko der Insolvenz seines Arbeitgebers

13 Ersatzpflicht des Arbeitnehmers für Personenschäden des ArbGeb. oder von Kollegen Haftungsprivilegierung des Schädigers wegen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 105 Abs. 1 SGB VII) eigene Haftung des AN nur bei –vorsätzlicher Schädigung –Wegeunfall (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 – 4 SGB VII) Gründe für die Privilegierung: –Berufsgenossenschaft als solvente Schuldnerin (dafür kein Schmerzensgeld) –innerbetrieblicher Friede –keine Doppelbelastung des Arbeitgebers MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 11: Personenschäden

14 Pflichtverletzungen des Arbeitgebers Nichtzahlung des Arbeitsentgelts Pflicht zum Ersatz des Verzugsschadens Zurückbehaltungsrecht des AN an der Arbeitsleistung Möglichkeit des AN zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses Verletzung von Nebenpflichten Pflicht zum Ersatz von Sachschäden bei Personenschäden Haftungsprivilegierung wegen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 104 SGB VII) bei Einsatz eigener Sachen des AN für betriebliche Zwecke Gefährdungshaftung des Arbeitgebers MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornRechte und Pflichten im ArbeitsverhältnisÜbers. 12: Haftung ArbGeb.

15 K o n t a k t Düsseldorf Business School Prof. Dr. Andreas Feuerborn Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Universitätsstr.1, 40225 Düsseldorf Andreas.Feuerborn@uni-duesseldorf.de www.business-school-duesseldorf.de

16 one step further


Herunterladen ppt "Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Prof. Dr. Andreas Feuerborn August 2008."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen