27. Vorlesung: Juristische Aspekte der Psychiatrie

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27. Vorlesung: Juristische Aspekte der Psychiatrie Prof. László Tringer

Hauptgebiete der forensischen Psychiatrie Strafrecht Zivilrecht Familienrecht

Strafrecht Krankhafter seelischer Zustand Gutachtertätigkeit Gutachten des Alkohol- und Rauschgiftskonsums

Schuldunfähigkeit § 20 StGB lautet: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

Krankhafter seelischer Zustand: Zurechnungsunfähigkeit Bewusstseinsstörung Geisteskrankheit Schwachsinn Persönlichkeitsstörung

Jugendstrafrecht Kinder unter 14. – strafunmündig Jugendliche 14-18. Individuelle Beurteilung Heranwachsende 18-21. Volle Verantwortlichkeit Strafrecht der Erwachsenen oder der Jugendlichen (Marburger Richtlinien)

Die Marburger Richtlinien die Fähigkeit zum selbstständigen Urteilen und Entscheiden; die Fähigkeit, Gefühlsurteile rational zu untermauern; ernsthafte Einstellung zur Arbeit; eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber anderen Menschen; eine gewisse Lebensplanung.

Psychiatrische Unterbringung Straftat Schuldunfähigkeit oder verminderte Unfähigkeit Gefahr weiterer Straftaten 0-0-0 Spezielle Krankenhäuser oder Abteilungen

Zivil- und Familienrecht Zivilrecht Betreuungsrecht, (keine totale Vormundschaft) Geschäftsfähigkeit Testierfähigkeit Haftungs- und Schadenersatzrecht Einwilligungsunfähigkeit Familienrecht Kinderunterbringungsprozesse

Gesetzliche Regelung der Psychiatrischen Tätigkeit Psychiatrische Einweisung Unterbringung mit Einwilligung des Patienten Unterbringung ohne Einwilligung Richterliche Kontrolle Einschränkende Maßnahmen Zwangseinweisung Zwangsmaßnahmen in der Institution