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Sexting Sexting erklärt.

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Präsentation zum Thema: "Sexting Sexting erklärt."—  Präsentation transkript:

1 Sexting Sexting erklärt

2 Problem Sexting In USA: ca. 4 – 10% der Jugendlichen
Erpressung der Bilder Verbreitung der Bilder (Absicht, Zufall) Rechtliche Aspekte Victim blaming Quelle:

3 Kinder- / Jugendpornografie
Oben Ohne Bilder, Bikini Bilder oder Bilder in Aufreizender Pose gelten nicht als pornografische Bilder. Das StGB § 184c definiert Jugendpornografie als sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren. Kinderpornografische Darstellungen sind entsprechend sexuelle Handlungen an unter 14-Jährigen. Sexuelle Handlungen sind bspw. Darstellungen von Sex, Masturbation oder fokussierte Darstellungen der Geschlechtsorgane. Pornografisch sind diese Handlungen dann, wenn „sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rücken und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielen." (BGH St 23,44;37,55) Quelle:

4 Recht am eigenen Bild § 22 KunstUrhG bestimmt: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. ...“ § 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Quelle:

5 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
§ 201a StGB Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (4)… Anschluss I saw your willy Quelle:

6 Ansätze zum Umgang Einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen ebenso wie einvernehmlichen Sex akzeptieren Nicht-einvernehmliches Weiterleiten bloßstellender Bilder als Problem fokussieren Unterstützung für Mobbing-Opfer durch Peers, Erwachsene und Institutionen verbessern Sexueller Doppelmoral und Verunglimpfung von sexuell aktiven Mädchen als „Schlampen“ entgegen wirken Ausdrückliches Einverständnis als Richtschnur jeglichen sexuellen Handelns besser verankern und dabei die Jungen stärker in die Pflicht nehmen Foto-Missbrauch in einer sozialen Gruppe nicht auf ein Medienproblem verkürzen, sondern als Symptom grundlegenderer Konflikte behandeln Quelle:


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