Falsch stehender Grenzstein

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

Projektumfeld Gesellschaftliche Strömungen Strukturen/ Gliederung
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Universität Stuttgart Institut für Kernenergetik und Energiesysteme LE 3.2- LM 8 - LO 9 Definitionen zu LM 8.
V. Jürgen Habermas und die Diskursethik
Verwaltungsverfahren bei der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen
Kontakt- und Wurfvergehen
Bescheid – Widerspruch
Sportgerichtsverfahren Zuständigkeiten und Verfahrensweisen
Schulrecht - Ebenen Gesetze: BayEUG Schulfinanzierungsgesetz
Das Verwaltungsverfahren
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
Befreiung von Verboten der StVO
Beteiligung § 220. Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (§ 210 Abs. 2) der Angeklagte (§ 48 Abs. 1 Z 2), der Haftungsbeteiligte.
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Rechtsschutz und Verbandsklage
Rechtsverhälntissen Probleme der Anwendung des Verwaltungsrechts
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 23. April 2013
Bescheidprüfung, Art 144.
AutorInnen: Prof. Dr. Christoph Ritz/ Dr. Birgitt U. Koran Advance Ruling Verbindliche Auskunft.
ZGB-Inhaltsübersicht
Bekanntgabe.
Forum Liegenschaftskataster 2014 Falsch stehender Grenzstein
Rechtsgrundlagen des Agenturvertrages. RA Dr. Erich Schwarz 5020 Salzburg
Geradlinigkeiten sachgerecht i. S. des Katasters
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Forum Liegenschaftskataster 2014 Sonderung
Berichtigung in Personenstandsbüchern
Das gerichtliche Mahnverfahren
Forum Liegenschaftskataster 2014 Bekanntgabe
Rechtsquellen und Normenhierachie auf
Forum Liegenschaftskataster 2014 Einzelfragen / Sonstiges
Forum Liegenschaftskataster 2014 Inhalt der Grenzniederschrift
Ermessung Brandenburg Einzelfragen. ermessung Brandenburg Dokumentationen für Fortführungen, die keine Liegenschaftsvermessungen sind Es führt beim ÖbVI.
Forum Liegenschaftskataster 2014 Maßgeblicher Nachweis
2. FALL Mag. Marie-Therese Richter. 2 Sachverhalt EU 200 Mio Euro.
Einheit IX DAS STRAFVERFAHREN.
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Grobschema zur Rechtmäßigkeit des VA
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
RA/Lehrbeauftragter, LL.M.
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Referenten: Nicole Jahn Jan Krannich Marén Weisner Katja Wetzel
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT UNGETREUE GESCHÄFTSBESORGUNG (ART.158) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Das internationale Patentsystem Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2015.
dass alles, was wir über einen Menschen wissen,
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS.
Radikaler Konstruktivismus
Verkehr und Gewässer sollen fliessen Bedeutung von und Umgang mit Kantonalen Nutzungsplänen (TBA) Planeranlass 2. November 2015 Referent:Martin.
Verwaltungsrecht – Fall 6
Ρ. ri x ecker.recht Eine streitige parlamentarische Untersuchung Vorüberlegungen: Worum geht es? Zu erkennen: Anträge werden gestellt -von zwei Fraktionen.
Ρ. ri x ecker.recht Erziehung zur Mündigkeit Vorüberlegung: Worum geht es?  T (15 Jahre) erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die (behördlichen?) und gerichtlichen.
1 Symposium Der K(r)ampf um das Recht in der Schule
Europäische Patientenakademie zu Therapeutischen Innovationen Aspekte der Pharmakovigilanz: Öffentliche Anhörungen.
Ρ. ri x ecker.recht Geschwindigkeitsmessungen A.Zulässigkeit der Klage I.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 VwGO) [behaupten!] II.Statthafte.
Ρ. ri x ecker.recht Eine verbösernde Rückforderung Probleme des Falles: Verwaltungsprozessrechtliche Bedeutung einer „Verböserung“ Anspruchsgrundlage für.
Der Versuch, die Andeutungen eines geschriebenen Textes zu verstehen. Beim Lesen den tieferen Sinn ermitteln, der sich nicht unmittelbar aus dem Geschriebenen.
Die rechtliche Sicherung von Leitungen SBV – Weiterbildungskurse 2016 Durchleitungsrechte für Wasserversorgungsanlagen Jsabelle Scheidegger-Blunschy, Rechtsanwältin.
Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene – Lösungsvorschlag –
The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2016.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Anhörung des Beteiligten § 28 VwVfG Dr. Lothar Gellert Grundschema: I. Voraussetzungen 1.Erlass eines VA 2.am Verfahren Beteiligter 3.VA greift in die.
Fortsetzungsfeststellungsklage
Zusammenarbeit Grundbuch und Liegenschaftskataster
 Präsentation transkript:

Falsch stehender Grenzstein

Beispiel

Fragen: Ist der falsch stehende Grenzstein zwingend zu ziehen? Wenn ja, ist dann ein neuer VA zu erlassen und das Grenzzeichen mit der Festlegung im Liegenschaftskataster in Übereinstimmung zu bringen? Steht es im sachverständigem Ermessen der Vermessungsstelle, das Grenzzeichen zu entfernen?

Beteilgte: Das Entfernen eines Grenzzeichens ist ein eigenständiger VA. Im Bsp. muss daher beim Entmarkungsverfahren der Eigentümer 372/9 als zusätzlicher Beteiligter beigezogen werden: § 13 VwVfG (Beteiligte): (1) Beteiligte sind: 1. Antragsteller und Antragsgegner, 2. diejenigen, an die die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat ...

Beteilgte: § 28 VwVfG (Anhörung Beteiligter): Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. u.a. Kostenfolge für (spätere) neue Abmarkung

Verfahren: Stimmt die Abmarkung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster nicht überein, tritt keine Grenzänderung ein, sondern die Abmarkung ist rechtswidrig. § 48 VwVfG (Rücknahme eines rechtswidrigen VA): (1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. ...

BVerwG, 1.4.1971 - IV B 59.70 (DÖV 1972, 174) Amtlicher Leitsatz: Eine Grenzvermarkung kann als beurkundender Verwaltungsakt nach Eintritt der Bestandskraft nur im Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer oder auf Grund eines zivilgerichtlichen Urteils, aus dem sich die Unrichtigkeit der Grenzziehung ergibt, geändert werden.

Rechtsgrundlage für einseitiges Handeln von Amts wegen (ohne Antrag) könnte lauten: Ein Grenzzeichen, dessen Lage nicht mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters übereinstimmt, ist zu entfernen. § 15 Abs. 4 BbgVermG: Überflüssig gewordene Grenzzeichen sollen entfernt und entwidmet werden.

Begründung: Absatz 4 schafft die Rechtsgrundlage zur Beseitigung und Entwidmung von Grenzzeichen, die den richtigen Grenzverlauf nicht mehr kennzeichnen und insofern zur Verwirrung beitragen können. Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einem klaren Grenzverlauf.

Abgrenzung: Ist das falsch stehende Grenzzeichen im Gegensatz zum Eingangsbeispiel unmittelbarer Antragsgegenstand (GF oder Abm.), dann handelt es sich um einen anderen Sachverhalt. Die Antragserledigung beinhaltet dann auch: die Versetzung eines falsch stehenden Grenzzeichens, die Erneuerung eines beschädigten Grenzzeichens, das Höhersetzen eines zu tief sitzenden Grenzzeichens

Indirekte Abmarkung

Fragen: Ist der Grenznachbar zu beteiligen? Ist eine mehrfache indirekte Abmarkung zulässig? Ist das indirekt abgemarkte Grenzzeichen zu entfernen, wenn nachträglich der Grenzpunkt abgemarkt werden kann? Oder entsteht dadurch ein Läuferstein?