Betriebsrente für Apotheken

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 Präsentation transkript:

Betriebsrente für Apotheken Der Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter/-innen Vertriebsinformation

Eckdaten zum Tarifvertrag Tarifvertrag zur Altersversorgung für Apotheken-mitarbeiter seit 01.01.2012 Darunter fallen: Apotheker/innen Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) Auszubildende im Bereich PKA (nach Probezeit) (Diplom-) Pharmazie-Ingenieure Apothekenassistenten, -helfer und -facharbeiter Bundesweiter Geltungsbereich Ausnahme: Kammerbezirke Nordrhein und Sachen1 1 Sachen ist kein Mitglied im AG-Verband ADA

Besonderheiten zum Tarifvertrag für den Kammerbezirk Nordrhein1 Entgeltumwandlung ist möglich Jedoch keine tariflich geregelte AG- Leistung oder AG-Zuschüsse für diese Region Abweichende tarifvertragliche Regelungen: Separate Regelung für die Entgeltumwandlung für Nordrhein vorhanden (Tariföffnungsklausel im Bundesrahmentarifvertrag) Tariföffnungsklausel gemäß Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der BBG/DRV (§1a BetrAVG) seit 01.01.2011 Durchführungsweg nur über Direktversicherung möglich 1 Quelle: Apothekerverband Nordrhein/Geschäftsbericht 2014

Tarifvertragliche Altersversorgung Arbeitgeberbeitrag Verpflichtender Arbeitgeberbeitrag zur bAV sowie Zuschuss des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung (20% - sofern SV-Ersparnis) Arbeitgeberbeitrag abhängig von Wochenarbeitszeit Wochenstunden Fester Arbeitgeberbeitrag > 30 Stunden 27,50 EUR > 20 Stunden 22,50 EUR > 10 Stunden 15,00 EUR 10,00 EUR ≤ 10 Stunden Auszubildende

Tarifvertragliche Altersversorgung Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung tariflich bis 4% der BBG zur GRV vorgesehen Entgeltumwandlungsvereinbarung wird von Tarifvertragsparteien zur Verfügung gestellt und ist bei Umsetzung zu verwenden Sofortige Unverfallbarkeit der AG-Leistung und des AG-Zuschusses

Durchführungsweg + Informationspflicht Ist ein Durchführungsweg vorgegeben? Der im Tarifvertrag festgelegte Durchführungsweg ist die Direktversicherung. Wer darf den Anbieter wählen? Der Arbeitgeber hat das Recht den Anbieter auszuwählen. Hat der Arbeitgeber eine Informationspflicht? Ja, der Apothekeninhaber muss seine Mitarbeiter über den Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag und die zusätzliche Möglichkeit der Entgeltumwandlung informieren.

So funktioniert die Betriebsrente für Apothekenmitarbeiter Arbeitgeber Arbeitnehmer Entgeltumwandlung Versorgungszusage Beiträge Leistung Rechtsanspruch

Die Helvetia Gruppe – ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition und Expertise aus über 150 Jahren Anlagevermögen 48 Mrd. CHF Solvabilitätsquote 205 % S&P A-Rating Kennzahlen Helvetia Gruppe Stand 31.12.2015

Tarifbindung Nahezu 90% der Arbeitgeber sind im Arbeitgeberverband tarifgebunden Damit die tariflichen Leistungen auch für Arbeitnehmer gelten ist die Mitgliedschaft in Gewerkschaft erforderlich 1. Sind die Parteien tarifgebunden? oft nein 2. Findet sich im Arbeitsvertrag Verweis auf Bindung? oft ja ? In der Regel wendet der tarifgebundene Arbeitgeber (über eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag) die Tarifverträge auch für die Arbeitnehmer an, die nicht in einer Gewerkschaft organisiert sind.

So rechnet sich der Tarifvertrag Beispiel: Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer > 30 Stunden Die 4 Bausteine zur Altersversorgung 1 Grundbetrag Arbeitgeber 27,50 EUR 2 Eigener Sparbeitrag 25,00 EUR 3 Steuer- und Sozialvers.ersparnis 4 Zuschuss Arbeitgeber (20% auf 2+3) 10,00 EUR = Ihr Sparbeitrag 87,50 EUR Ihr Nettoaufwand 25,00 EUR vereinfachte Annahme: 50% Steuer+SV-Beiträge

Betriebliche Altersversorgung erfolgreich umsetzen Drei Würfe zum Erfolg 1 Arbeitgebergespräch 2 Mitarbeiterpräsentation 3 Einzelberatung

Der Helvetia bAV-Gehaltsoptimierer Mit Tarifvertrag der Apothekenmitarbeiter Einfache und schnelle Berechnung Auch als Onlinerechner

Vorteile auf einen Blick Arbeitgeber Arbeitnehmer Bindung + Motivation der Mitarbeiter Imageförderung Minimaler Verwaltungsaufwand Erfüllung des Tarifvertrages Arbeitgeberzuschuss Zusätzliche Steuer- und SV-Ersparnis Bei Arbeitgeberwechsel übertragbar Rente oder Kapital wählbar

Allgemeine Hinweise zur Präsentation Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlage- empfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuer- gesetzgebung und Rechtsprechung. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen – jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden.