eines Vereins Beendigung

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 Präsentation transkript:

eines Vereins Beendigung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Beendigung eines rechtsfähigen Vereins Vereinsberatung : Steuern Beendigung eines rechtsfähigen Vereins Verlust der Rechtsfähigkeit Auflösung des e.V. Andere Gründe Entzug der Rechts- fähigkeit durch Behördenentscheidung Verein hat weniger als drei Mitglieder Registerlöschung Eigene Entscheidung des e.V. durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder Verlegung des Vereinssitzes ins Ausland Satzungsbestimmungen über Auflösungen Eröffnung des Insolvenzver- fahrens Verein hat keine Mitglieder mehr Verschmelzung des e.V. nach dem Umwandlungsgesetz Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Auflösung eines Vereins e.V. Vereinsberatung : Steuern Auflösung eines Vereins e.V. durch satzungsgemäßen Beschluss der Mitgliederversammlung durch Zeitablauf durch Eintritt eines bestimmten Ereignisses welches in der Satzung geregelt sein muss Verlegung des Vereinssitz ins Ausland Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Verlust der Rechtsfähigkeit Vereinsberatung : Steuern Verlust der Rechtsfähigkeit Entzug der Rechtsfähigkeit durch Behördenentscheidung: - Vereinshandlungen verstößt gegen das Gemeinwohl - Verein hat sich strafbar gemacht - Verein verfolgt entgegen der Vereinssatzung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als Hauptzweck Auf Antrag des Vereinsvorstands, wenn die Mitgliederzahl unter drei sinkt Registerlöschung, wenn die Eintragung zu Unrecht erfolgte Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Andere Gründe Ein Verein ohne Mitglieder ist ohne Liquidation erloschen Wenn ein Verein durch Umwandlungsgesetz verschmolzen wird Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Eine gemeinnützige Körperschaft die durch Entscheidung der Mitgliederversammlung aufgelöst werden soll, ist mit Beendigung der Mitgliederversammlung noch nicht beendet. Die Mitgliederversammlung muss in der beschließenden Versammlung Liquidatoren wählen (wenn die Liquidation nicht der bisher gewählte Vorstand erfüllen soll), die die Restabwicklungen des Vereins bis zur Löschung im Vereinsregister vornehmen sollen. Im Rahmen der Restabwicklung des Vereins ist noch vorhandenes Vereinsvermögen, welches aus dem Ideellen Tätigkeitsbereich und dem Zweckbetrieb stammt, an die in der Vereinssatzung bezeichneten Körperschaft auszuzahlen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013