Krisenmanagement Hamburg | 02.10.2015 | Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer.

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 Präsentation transkript:

Krisenmanagement Hamburg | 02.10.2015 | Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

Agenda Öffentlicher Rückruf EU-Schnellwarnung Meldepflichten gegenüber den Behörden Informationspflichten der Behörden Informationsrechte von Verbrauchern Sanktionen und Innerbetriebliche Verantwortung

Einleitung Erkenntnisquellen einer Lebensmittelkrise Eigenuntersuchung / Untersuchung des Rohstofflieferanten amtlicher Befund Verbraucherreklamation Schnellwarnung / Öffentliche Warnung / § 40 LFGB Medien (Klarheit&Wahrheit, StiWA etc.)

Übersicht über die Beteiligten im Krisenfall Vorlieferant Meldepflichten: Art. 19 III, § 44 Abs. 4 LFGB (auch bei Art. 14 II b), § 44a LFGB Labor Information der Öffentlichkeit: Art. 19 I, Art. 14 „gesundheitsschädlich“ (Art. 14 III) Ausnahme: Ausreißer (Art. 14 Abs. VI) ggf. Anordnung, Maßnahme §39 I 2 Nr. 8 LFGB Öffentlichkeit Behörde (n) / Untersuchungsämter VIG Information der Öffentlichkeit: Art. 10 178/2002,§ 40 LFGB / §40a LFGB (n.F.) / Art. 50 178/2002