1. Teil: Allgemeine Fragen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Software und das neue Vertriebskartellrecht
Advertisements

Wettbewerbspolitik in der EU
Primärrechtliche Grundlagen
Der Staat als Unternehmer (3) Öffentliche Unternehmen und EG- Wettbewerbsrecht SS 2009 Kurt Reindl Kurt Reindl, Der Staat als Unternehmer, SS 2009,
Das EU-Wettbewerbsregime im Bereich des vertikalen Vertriebs Stand: Januar 2009.
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Europarecht Materielles Recht
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2014
2. Teil: Europäisches Kartellrecht D Grundzüge der Fusionskontrolle § 12 Grundlagen und Anwendungsbereich der Fusionskontrolle I. Funktion der Fusionskontrolle.
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
§ 17 Ausnahmen vom Kartellverbot
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
Rechtsordnung und Rechtsschutz
1. Teil: Allgemeine Fragen
§ 10 VO 1/2003 als Grundlage des EU-Kartellverfahrensrechts 2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht I. Die VO 1/2003 als neues Kartellverfahrensrecht.
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
4.Fusionskontrolle - Überblick RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Rechtsquellen EU-Recht.
Teil: Europäisches Kartellrecht
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
Pflichtübung aus Europarecht 21. Mai 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Überblick.
Deutsches Kartellrecht
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS 2008 Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG Verstößt der Vertrag/das.
Pflichtübung aus Europarecht 17. Dezember 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
§ 6 Zivilrechtliche Rechtsfolgen eines Verstoßes
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2015 Fall 5 – Wettbewerbsrecht PD Dr. iur. Simon.
1 Europäische Initiativen und Instrumente zur Reorganisation öffentlicher Dienstleistungen Klaus Dräger Öffentliche Dienstleistungen unter Privatisierungsdruck.
3. Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Überblick -
Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG
Das Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Union.
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
1 Kartellrecht – ein Überblick Prof. Dr. iur. Knut Werner Lange, Universität Bayreuth.
Freizügigkeitsabkommen Grundsätze. Freizügigkeitsabkommen mit EG (FZA) multilaterales bzw. gemischtes Abkommen zwischen Schweiz, EG und Mitgliedstaaten.
C Kartellverfahrensrecht
Die Anwendung des EU-Rechts in den nationalen Gerichten
3. Teil: Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
Grundgedanken der Richtlinie:
Das EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz vom 5. Dezember 2014
Das neue Datenschutzrecht der EU
Referat von Niklas Keller Kurs: Medienrecht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
D Grundzüge der Fusionskontrolle
Wettbewerbspolitik in der EU
§ 17 Ausnahmen vom Kartellverbot
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
C Kartellverfahrensrecht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Teil 3: Deutsches Kartellrecht
2. Teil: Europäisches Wettbewerbsrecht
1. Teil: Allgemeine Fragen
3. Teil: Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
Teil: Europäisches Kartellrecht
C Kartellverfahrensrecht
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
C Kartellverfahrensrecht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
2. Teil: Europäisches Wettbewerbsrecht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
Datenschutz in Schulen
Rolle und Zielsetzung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Dr. Sophie Germont GKV-Spitzenverband, DVKA
 Präsentation transkript:

1. Teil: Allgemeine Fragen § 2 Die Quellen des Wettbewerbsrechts der Union und Deutschlands I. Die Wettbewerbsregeln des primären Unionsrechts 1. Kategorien von Rechtsquellen des Unionsrechts Unternehmensbezogene Vorschriften der Wettbewerbsregeln des AEUV a) Das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV horizontale Beschränkungen vertikale Beschränkungen

Freistellung vom Kartellverbot nach Art. 101 Abs. 3 AEUV Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Art. 102 AEUV 3. Staatsbezogene Wettbewerbsnormen im primären Unionsrecht Art. 106 Abs. 1 AEUV: Bindung der Mitgliedstaaten an die Wettbewerbsregeln im Hinblick auf öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten ausschließliche oder besondere Rechte verliehen haben Die Wettbewerbsregeln gelten in derselben Weise wie für Privatunternehmen auch für öffentliche Unternehmen (vorbehaltlich Art. 106 Abs. 2 AEUV)

Art. 106 Abs. 1 AEUV erfasst tatbestandsmäßig das Verhalten der Mitgliedstaaten gegenüber ihren öffentlichen Unternehmen, nicht das Verhalten der Unternehmen selbst im Wettbewerb; Die Vorschrift ist nicht unmittelbar anwendbar, da sie keine subjektiven Rechte begründet; unmittelbare Anwendbarkeit anderer Vorschriften wie Artt. 101, 102 AEUV wird dadurch nicht berührt; Öffentliches Unternehmen: jede rechtlich/organisatorisch verselbständigte Stelle, die wirtschaftlich handelt und auf die die öffent- liche Hand einwirken kann, ohne auf hoheitliche Mittel angewiesen zu sein; Verbotene Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art.18 AEUV oder gegen die Wettbewerbsregeln der Artt. 101 ff AEUV (Bsp.: ein Staat verpflichtet seine öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Geltendmachung seines Einflusses in den maßgeblichen Gremien der Rundfunkanstalten, Programmmaterial nur von inländischen Produzenten zu erwerben.)

b). Die Ausnahme des Art. 106 Abs. 2 AEUV zugunsten von b) Die Ausnahme des Art. 106 Abs. 2 AEUV zugunsten von Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols aufweisen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Beispiele: Einrichtung und Betrieb öffentlicher Fernmeldenetze, öffentliche Verteilung von Postsendungen, Arbeitsvermittlung, Versorgung eines Gebietes mit Rundfunksendungen durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten; öffentliche Versorgungs- leistungen mit Strom und Gas; bestimmte Verkehrsdienst- leistungen; Tätigkeit einer landwirtschaftlichen Forschungsanstalt) Nachweis einer besonderen Verpflichtung oder Aufgabe bei der Erbringung der Dienstleistung (z.B. flächendeckendes Angebot zu einheitlichen Tarifen, service-public-Konzept des französischen Rechts)

- Betrauung Finanzmonopole (Aufgabe: Sicherung einer besonderen Finanz- quelle für den betreffenden Mitgliedstaat) Keine Anwendung der Vertragsvorschriften, insbesondere der Wettbewerbsregeln, wenn deren Anwendung die Erfüllung der Aufgaben solcher Unternehmen rechtlich oder tatsächlich verhindern würde. Rückeinschränkung: Die Ausnahme von der Anwendung der Vertragsvorschriften darf den Handelsverkehr nicht so stark beeinträchtigen, daß dies dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderläuft. Beispiele: EuGH 19.5.1993, Rs. C-320/91, Slg. 1993 I-2563 „Corbeau“; EuGH 27.4.1994, Rs. C-393/92, Slg. 1994 I-1508 „Almelo“.

c) Beihilferegeln: Artt. 107-109 AEUV Grundsätzliches Verbot staatlicher Beihilfen wegen ihrer wettbe- werbsverzerrenden Wirkungen (Art. 107 Abs. 1 AEUV); Aber weitgehende Ausnahmemöglichkeiten im Katalog des Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV. Zur Überwachung der Einhaltung von Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV weitreichende Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Kommission. Bemerkenswert: Freistellungsbefugnis des Rates außerhalb des Rahmens von Art. 107 AEUV, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (Art. 108 Abs. 2 S.3 AEUV).

4. Ausnahmebereich Landwirtschaft: Art. 42 AEUV Anwendung der Wettbewerbsregeln auf die Produktion von Agrarer- zeugnissen und den Handel damit nur, soweit vom Rat durch Rechts-akt genehmigt. Über Art. 107 AEUV hinausgehende Befugnis zur Gewährung von Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe durch die Mitgliedstaaten. Keine weiteren Ausnahmebereiche von der Anwendung der Wettbe-werbsregeln

II. Wettbewerbsrecht in Rechtsakten des sekundären Unionsrechts (Art. 288 AEUV) 1. Verordnungen und Richtlinien als normative Rechtsakte der Union Verordnung: allgemeine Geltung; umfassende Verbindlichkeit; unmittelbare Geltung b) Richtlinie: keine allgemeine Geltung, i.d.R. nicht unmittelbar anwendbar;

2. Zuständigkeiten zum Erlaß der von Verordnungen und Richtlinien auf auf dem Gebiet des Kartellrechts Art. 103 Abs.1 AEUV: Zweckdienliche Verordnungen und Richtlinien werden vom Rat auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des Parlaments erlassen (besonderes Gesetzgebungsverfahren, Art. 289 Abs. 2 AEUV) Besonderheiten bei den Gruppenfreistellungsverordnungen (Rahmenverordnung durch den Rat; Gruppenfreistellungsverordnung aufgrund gesetzgeberischer Delegation durch die Kommission): Art. 105 Abs. 3 AEUV Richtlinienkompetenz der Kommission nach Art. 106 Abs. 3: Beachtung der Wettbewerbsregeln durch Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre öffentlichen Unternehmen. Vorschrift diente als Kompetenzgrundlage für den Erlass der Telekommunikationsendgeräte- Richtlinie (1988) und der Telekommunikationsdienste-Richtlinie (1990) für die Aufhebung von ausschließlichen Rechten auf diesen Gebieten.

3. Die EU - Fusionskontrollverordnung (FKVO) a) Sinn und Zweck der EU-Fusionskontrolle b) Marktstrukturkontrolle c) Wesentliche Regelungsinhalte Unternehmenszusammenschluß (Kontrollerwerb, Fusionen, Gemeinschaftsunternehmen) Präventive Kontrolle Vollzugsverbot Beurteilungskriterium für die Zulässigkeit von Unternehmenszusammenschlüssen: erhebliche Behinderung des Wettbewerbs im gemeinsamen Markt durch den Zusammenschluß

4. Gruppenfreistellungsverordnungen zur Durchführung v. Art. 101 Abs 4. Gruppenfreistellungsverordnungen zur Durchführung v. Art. 101 Abs. 3 AEUV 5. Vergaberichtlinien der Gemeinschaft a) Kompetenzgrundlage: Artt. 114, 115 AEUV – Rechtsangleichung für das Funktionieren des Binnenmarktes b) Zielsetzung des EU-Vergaberechts: Ausschluß der Diskriminierung von Lieferanten auf dem Binnenmarkt

c) Wesentliche Regelungen Adressaten: Öffentliche Hand; im Bereich der Energiever- sorgung, Post und Telekommunikation auch private Unternehmen Verpflichtung zur gemeinschaftsweiten Ausschreibung von Be- schaffungsvorhaben ab einem bestimmten Umfang der Maßnahme; Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens (offene/beschränkte Ausschreibung); Auswahl des Lieferanten aufgrund sachlich nachvollziehbarer, nicht- diskriminierender und nachprüfbarer Maßstäbe, - Beschwerdemöglichkeit für nicht zum Zug gekommene Bewerber

6. Empfehlungen, Stellungnahmen, Leitlinien, Bekanntmachungen der Kommission gem. Art. 288 Abs. 5 AEUV im Bereich des Kartellrechts Funktion Grad an Rechtsverbindlichkeit Beispiele Leitlinien zur Anwendung von Art. 81 Abs. 3 EG-Vertrag, Abl. EG 2004 Nr. C 101/97 Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, Abl. EU 2011, Nr. C 11/1 Erläuterungen zu den Prioritäten der Kommission bei der Anwendung von Art. 82 des EG-Vertrags auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen, Abl. EU 2009 Nr. C 45/7.

7. Beschlüsse der Kommission gemäß Art. 288 Abs 7. Beschlüsse der Kommission gemäß Art. 288 Abs. 4 AEUV (früher: Entscheidungen) Funktion Adressatenkreis und Rechtsverbindlichkeit Beispiele: Art. 7 VO 1/2003 Bußgeldentscheidungen Abstellungsentscheidungen Untersagungsentscheidungen Feststellungsentscheidungen

III. Rechtsgrundlagen des deutschen Kartellrechts Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen v. 27.7.1957 i.d.F.vom 10.3.2017 (9. GWB-Novelle) Gruppenfreistellungsverordnungen des europäischen Kartellrechts gem. § 2 Abs. 2 GWB Buchpreisbindungsgesetz vom 2.9.2002 Regulierungsgesetze für bestimmte Wirtschaftssektoren als Wettbewerbsgesetze Telekommunikationsgesetz (TKG) v. 22.4.2004 (BGBl. 2004 I, 1190) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) v. 27. 12.1993 (BGBl.1993 I, 2378) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) v. 7.7.2005, BGBl. 2005 I, 3621