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2. Teil: Europäisches Kartellrecht

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Präsentation zum Thema: "2. Teil: Europäisches Kartellrecht"—  Präsentation transkript:

1 2. Teil: Europäisches Kartellrecht
A Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV § 6 Zivilrechtliche Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV und gegen §§ 1, 19 GWB I. Die zivilrechtliche Nichtigkeit wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 Abs. 2 AEUV 1. Gegenstände der Nichtigkeitsfolge: Vereinbarungen von Unter-nehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen 2. Die Absolutheit der Nichtigkeit: eine gegen Art. 101 Abs.1 AEUV verstoßende Vereinbarung entfaltet – weder in der Zukunft noch in der Vergangenheit irgendwelche Bindungswirkungen

2 EuGH 14.12.1983, Rs. 319/82, Slg. 1983, 4173 „Ciments/Kerpen&Kerpen“
3. Reichweite der Nichtigkeitsfolge a) Nichtigkeit des gesamten Vertrages Teilnichtigkeit nach Art. 101 Abs. 2 AEUV als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (unionsrechtliche Teilnichtigkeit) c) Teilnichtigkeit nach dem Zivilrecht der Mitgliedstaaten: §139 BGB und salvatorische Klauseln

3 4. Die Nichtigkeitsfolge des Art. 101 Abs. 2 AEUV und die VO 1/2003
Handeln der Unternehmen auf eigene Gefahr („Selbstbeurteilung“); keine behördliche Entscheidung über die Vereinbarkeit einer Vereinbarung mit Art. 101 AEUV b) Keine schwebende Unwirksamkeit von Vereinbarungen bis zu einer Entscheidung über ihre Freistellbarkeit Art. 101 Abs. 2 AEUV und die Gruppenfreistellungsverordnungen 5. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen §§ 1, 19 GWB nach deutschem Recht

4 II. Schadensersatz 1. Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen des Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Wettbewerbsregeln: EuGH , Rs. C-453/99, Slg. 2001, I-6314 „Courage/Crehan“, EuGH , verb.Rs. C-295 – C-298/04, Slg I, 6641 „Manfredi“ 2. Die EU-Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU vom im Überblick Regelungszweck der Richtlinie Effektivitäts- und Äquivalenzgrundsatz Offenlegung von Beweismitteln und ihre Grenzen Verjährung von Schadensersatzansprüchen Gesamtschuldnerische Haftung Passing-On-Defense Umsetzung der Richtlinie durch die 9. GWB-Novelle 2017

5 Insbesondere: Der Anspruch auf Schadensersatz (§§ 33a-h GWB)
Anspruchsvoraussetzungen (§ 33a GWB) Verstoß gegen Artt. 101, 102 AEUV/1, 19 GWB Kausalität zwischen Verstoß und Schaden Verschulden b) Schaden aa) Schadensberechnung: Ermittlung des wettbewerbsanalogen Preises Grundsatz: Schadensschätzung nach § 287 ZPO Vergleichsmarktanalyse Kosten-Plus-Ansatz Marktsimulation Berücksichtigung des Verletzergewinns Schadensvermutung bei Kartellen (§ 33a II GWB)

6 bb) Schadensabwälzung: § 33c GWB: Passing-On-Defense (§ 33c GWB)
c) Schadenshaftung aa) Gesamtschuldnerische Haftung der Beteiligten, insbesondere in Kartellfällen (§ 33d GWB) bb) Haftungsprivileg des Kronzeugen (§ § 33e GWB) cc) Haftungsbeschränkung für kleine und mittlere Unternehmen (§ 33d III-V GWB) d) Verjährung (§ 33h GWB) e) Prozessuales aa) Bindung des Gerichts an vorgängige Entscheidung der Wettbewerbsbehörde (§ 33b GWB): Follow-On und Stand-Alone-Klagen

7 bb) Beweismittelherausgabe und Auskunftsansprüche (§ 33g GWB)


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