Inklusive Schulbündnisse

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 Präsentation transkript:

Inklusive Schulbündnisse Studienseminar GHRF Gießen Mentorenforum am 27.09.2016

Darüber sprechen wir heute… Was sind inklusive Schulbündnisse? Gründe für die Entstehung der Schulbündnisse Die Aufgaben der inklusiven Schulbündnisse Wem nützen die inklusiven Schulbündnisse? Support Ressourcen Fahrplan der Implementierung

Inklusive Schulbündnisse ↔ Staatliches Schulamt Berufliche Schulen Grundschulen ↔ Schulträger Gymnasien Hauptschulen ↔ Überregionale BFZ Inklusive Schulbündnisse Integrierte Gesamtschulen Förderschulen ↔ Jugend- und Sozialhilfe Kooperative Gesamtschulen regionale Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) Realschulen ↔ Außerschulische Partner

Was sind inklusive Schulbündnisse? Netzwerke Verbindliche Strukturen Alle Schulen einer Region sind einem rBFZ zugeordnet Kooperation mit Schulamt, Schulträgern und außerschulischen Partnern Umsetzung der schulischen Inklusion mit allen Beteiligten Aufbau auf bereits bestehenden Strukturen der BFZ Erweitern von Gestaltungsspielräumen durch geregelte Kommunikation Konferenzen mit allen Beteiligten Vertraglich festgelegte Vereinbarungen Bestehende Zusammenarbeit von BFZ mit zugeordneten Schulen wird weiterentwickelt: ein rBFZ pro Region mit Zuordnung aller Schulen Gestaltungsspielräume: Bessere Abstimmung über optimale Förderorte; effektive Nutzuzng der Ressourcen; kreative Lösungen für komplexe Problemlagen; Abstimmung von Qualifizierungsangeboten, schulübergreifenden Förderprogrammen.. Konferenzen: 2 x pro Jahr; Vorbereitung der Konferenzen durch ausgewählte Vertreter_innen der Schulformen unter Leitung des Staatlichen Schulamtes

Hintergrund Behindertenrechtskonvention Verankerung der Inklusion im Hessischen Schulgesetz Inklusive Bildung liegt in der Verantwortung aller Schulen Verlässliche Unterstützung der allgemeinen Schulen Ressourcensteuerung 1.Versuch: Modellregionen (z.B. Wetterau und Hochtaunuskreis)

Aufgaben der inklusiven Schulbündnisse Festlegen der Standorte für inklusiven Unterricht in den Förderschwerpunkten Verteilen der Sonderpädagogischen Ressource (Verteilungsplan) Entscheidung über den Einsatz der BFZ-Kräfte vor Ort (Schulprogramm) Aufgabenverteilung innerhalb des Bündnisses Gemeinsame Verantwortung für alle Schüler_innen der Region Verlässliche Gestaltung von Übergängen Unterstützungsleistungen und Bildungsangebote flächendeckend sicherstellen Gemeinsames Entwickeln, Reflektieren und Anpassen von Grundüberzeugungen

Die inklusiven Schulbündnisse nützen… Transparente Ressourcenverteilung Abwägen von Eigeninteressen einzelner Schulen mit der Gesamtverantwortung Vertretungskonzept Optimaler Lernort für jedes Kind Elternwunsch wird möglichst wohnortnah erfüllt Verlässliche Gestaltung der Übergänge Unterstützung der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen durch BFZ Förderschullehrkräfte sind möglichst an nur einer allgemeinen Schule eingesetzt Anbindung an das rBFZ gewährleistet sonderpädagogische Professionalität Die inklusiven Schulbündnisse nützen… …den Schulen ... Eltern und Kindern … den Lehrkräften

Unterstützung für das inklusive Schulbündnis Mitwirkung des zuständigen Dezernenten im Staatlichen Schulamt (SSA) bei der Implementierung Mitwirkung der Beteiligungsgremien bei der Schulgesetzänderung und Ausgestaltung des Konzeptes Unterstützung der Schulleitungen und Fortbildungsplanung durch SSA Kultusministerium… … begleitet die Vorkonferenzen … stellt Materialien zur Verfügung … stellt jährlich Daten zur Entwicklung der Förderschulbesuchsquote zur Verfügung

Ressourcen Förderschullehrerressource errechnet sich aufgrund der Anzahl der Schüler_innen des inklusiven Schulbündnisses im Hessenvergleich 210 zusätzliche Stellen in 3 Tranchen (für Unterricht und organisatorische Aufgaben) Zeitlich befristete, projektbezogene Mittel von den SSA Gemeinsamer Projektfonds aus den Mitteln aller Schulen im inklusiven Schulbündnis L-E-S – Ressource an Förderschulen und allgemeinen Schulen wird zusammen- geführt (Stellengarantie auf dem Stand von Oktober 2015)→ Flexibilisierung Ressourcenzuweisung für die Förderschwerpunkte GE, Hören, Sehen, Blinde, körperliche und motorische Entwicklung weiterhin schülerbezogen und kann auf die inklusive Beschulung übertragen werden.

Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 + 40 Stellen Implementierungsphase der ersten 8 Schulamtsbezirke (1.Tranche) →Zusammenkunft der Vorbereitungsgruppe → Wahl der Moderator_innen für 2 Jahre →Sommer- / Winterkonferenz Schuljahr 2017/2018 + 80 Stellen Beginn der Umsetzungsphase der 1. Tranche Implementierungsphase der nächsten Schulamtsbezirke (2. Tranche) → Ablauf wie vorher Schuljahr 2018/2019 + 90 Stellen Beginn der Umsetzungsphase der 2. Tranche Implementierungsphase der letzten Schulamtsbezirke (3. Tranche) → Ablauf wie vorher Fortsetzung des gesamten Prozesses

Offene Fragen: Fragwürdiges…