Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung -

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Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung - Fachforum der Liga Hessen HessKiföG im Blick der Evaluation am 14.02.2017 Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung - 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Hessen Wo sind wir gestartet, wo stehen wir? …. Forderungen der Liga 2008 / 2013 für die Weiterentwicklung von MiVo und HessKiföG Ziele des Gesetzgebers Konkrete Praxis diverse nationale und internationale Studien zur Kita-Qualität Ergebnisse der Evaluation 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter 2008 Liga - Forderungen im Rahmen der MiVo-Debatte Kleine Gruppen (max. 20 Kinder 3-6-Jahre, max. 8-10 U-3 Kinder) Verbesserte Kind-Fachkraft-Relation (mind. 2 Fachkräfte pro Gruppe) Ressourcen für Leitung Mittelbare pädagogische Arbeit (+20% der vorgesehenen FK-Stunden) Ausfallzeiten (+ 20% der vorgesehenen FK-Stunden) Fachberatung Erhöhung der Landesfinanzierung 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

2013 Liga - Forderungen in der KiföG Auseinandersetzung KiföG – So Nicht! Qualität im Sinkflug Liga - Forderungen in der KiföG Auseinandersetzung - Mehr Qualität für alle Kinder - Kleine Gruppen Verbesserte Kind-Fachkraft-Relation und Fachkräftegebot Ressourcen für Leitung Mittelbare pädagogische Arbeit, Ausfallzeiten Kinder mit Behinderung und Hortkinderbetreuung (6-14 Jahre) Fachberatung Erhöhung der Landesfinanzierung Einheitliches Fördergesetz 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Ziele des HessKiföG laut Gesetzesbegründung * - Fördersystematiken: einheitlich, überschaubar, nutzerfreundlich - Beitrag zur Sicherung der Qualität - Landesweite Verankerung des Bildungs- und Erziehungsplans - Qualitätssicherung durch Fachberatung - Gestaltungsfreiheit der Träger stärken - Rahmenbedingungen flexibel und bedarfsgerecht ausgestalten Qualitätsniveau der Mindestverordnung aufrecht erhalten *Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP vom 04.12.2012 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter Zur Erinnerung: „Die Landesregierung hat dem Hessischen Landtag bis 31.Dezember 2016 einen Bericht über die Durchführung der Regelungen in Art. 1 dieses Gesetzes vorzulegen.“ (HessKiföG Art. 5a) 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

BERICHT DER LANDESREGIERUNG an den Hessischen Landtag Dezember 2016 Das Gesetz ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist MiVo - HessKiföG) endete zum 1. September 2015. 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung 1. Die Liga Hessen zum Evaluationszeitpunkt Der Zeitpunkt der Durchführung der Evaluation war zu früh angelegt. Diese Kritik soll die Ergebnisse der Studie nicht in Frage stellen, muss aber bei der Bewertung berücksichtigt werden. Grundsätzlich lassen sich deutliche Tendenzen für eine Novellierung des Gesetzes erkennen. Aussagen zur Qualitätsverbesserung und zur Kosten-Nutzen-Relation des Gesetzes sowie Aussagen zur Wirkung auf die Betreuungsqualität (Was bringt das Gesetz für die Kinder?) sind bedauerlicherweise nicht möglich. 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung 2. Die Liga Hessen zu Betreuungszeiten, tatsächlichen Öffnungszeiten und Betreuungsmittelwert   Die Anpassung der Betreuungszeiten erfolgte nicht aufgrund von Elternbedarfen oder pädagogischen Zielsetzungen, sondern als Anpassungsleistung an die Fördersystematik (Betreuungsmittelwerte und Personalbemessung). (S. 163) Die Anpassung folgte damit ausschließlich strukturellen Aspekten und nicht qualitativen Anforderungen an eine gute Betreuungsqualität. Im Zusammenhang der Änderungen sind auch Fragen zur Gebührenerhöhung und zur Umsetzung der Qualitätspauschalen zu berücksichtigen.   14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung 3. Die Liga Hessen zur Personalberechnung Das Gesetz verknüpft die Personalberechnung (Fachkraftfaktor) und den Betreuungsmittelwert mit der Landesförderung, was zur Folge hat, dass die Komplexität und der Aufwand der Berechnung und Steuerung angestiegen sind. Durch die unspezifische gesetzliche Regelung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit und Leitungstätigkeit bei gleichzeitiger Anpassung an die Betreuungsmittelwerte ist zwar der Gestaltungsspielraum bei den Trägern gestiegen, aber eine allgemeine Verbesserung der Personalausstattung gegenüber der Mindestverordnung (MVO) ist nicht festzustellen. Je nach Umsetzung des Gesetzes müssen auch geringere Personalstandards in Kauf genommen werden. In diesem Zusammenhang muss auch auf den Verwaltungsaufwand, der im gesamten Bericht als erhöht und umfangreich bewertet wird, hingewiesen werden. 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung 4. Die Liga Hessen zur Leitungsfreistellung Der Evaluationsbericht zeigt in den unterschiedlichen Bereichen eine deutliche Zunahme von Leitungs- und Verwaltungsaufgaben an. Diese sind sowohl auf die Umstellung auf das HessKiföG als auch auf die Vergrößerung der Leitungsaufgaben im Bereich des Personal-, Betreuungs-, Belegungs- und Vertragsmanagements zu sehen. Die Liga Hessen fordert aus diesem Grund, die gesetzliche Festlegung von verbindlichen Leitungsanteilen und die Aufnahme von Leitungspauschalen in das HessKiföG. 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung 5. Die Liga Hessen zu mittelbarer pädagogischer Arbeit Die Bedeutung und Notwendigkeit für eine Ressourcenausstattung für mittelbare pädagogische Arbeit wurde durch die Einführung in § 25a HKJGB anerkannt. Die gesetzliche Regelung für mittelbare pädagogische Arbeit ist jedoch unbestimmt und daher unzureichend. Die Novellierung des HessKiföG sollte deshalb eine klare zeitliche Vorgabe vorsehen. Die Liga Hessen fordert hierzu 20 % der Fachkraftstunden für mittelbare pädagogische Arbeit einzuführen. 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung 6. Die Liga Hessen zu den Förderpauschalen Der Einsatz der Qualitätspauschalen muss in der Novellierung des HessKiföG konkreter geregelt werden, z. B. in Fortbildungen, Supervision, Zusatzpersonal. Dies ist für eine Qualitätssteigerung der Betreuung-, Bildungs- und Erziehungsleistungen notwendig. 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung 7. Die Liga Hessen zu den Qualitätsaspekten - Kind im Blick Die Liga Hessen fordert, stärker auf die qualitative Wirkung der Prozesse zu achten, um zukünftig die Zufriedenheit der Eltern mit den Bildungsangeboten zu steigern und die Beziehungs- und Bildungsqualität für die Kinder zu erhöhen. Zentrale Anliegen hierbei sind verbindliche Regelungen für folgende Qualitätsaspekte: Kleinere Gruppen, Personalausstattung, mittelbare pädagogische Arbeit, Leitungszeit, Integration von Kindern mit Behinderung, Hinreichend bestimmte gesetzliche Regelungen bei der Differenzierung der Grund- und Qualitätspauschalen, Wiederaufnahme der Förderung der Hortbetreuung. 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Evaluation des HessKiföG - Eine erste Bewertung 8. Die Liga Hessen zur Integration von Kindern mit Behinderung   Die Ergebnisse der Studie bekräftigen die Notwendigkeit einer stärkeren inklusiven Ausrichtung des HessKiföG und damit die erforderlichen Regelungen für Kinder mit Behinderung in das Gesetz aufzunehmen. Dies ist unter den rechtliche Voraussetzungen und Erfordernissen der VN-Behindertenrechtskonvention und einer Inklusionsdebatte unumgänglich. 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Liga - Forderungen in der weiteren KiföG – Debatte Kleine Gruppen (max. 20 Kinder 3-6-Jahre, max. 8-10 U-3 Kinder) Verbesserte Kind-Fachkraft-Relation (mind. 2 Fachkräfte pro Gruppe) Klare Ressourcen für Leitung und mittelbare pädagogische Arbeit (+20% der vorgesehenen FK-Stunden) Anhebung Ausfallzeiten (+ 20% der vorgesehenen FK-Stunden) Verwendung der Qualitätspauschalen Integration der Kinder mit Behinderung auch im Gesetz Hortkinderbetreuung 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement! Jürgen Hartmann-Lichter 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter

Liga – Forderungen aus der Perspektive des Evaluationsberichts Liga - Forderungen in der weiteren KiföG – Diskussion  Kleinere Gruppen Verbesserte Kind-Fachkraft-Relation Integration der Kinder mit Behinderung +/- Ressourcen für Leitung +/ - Mittelbare pädagogische Arbeit - Ausfallzeit +/- Qualitätspauschalen  Berücksichtigung der Hortkinder Es gibt noch (sehr) viel zu tun! 14.2.2017, Jürgen Hartmann-Lichter