HESSENKASSE Programm zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen Staatsminister Dr. Thomas Schäfer.

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HESSENKASSE Programm zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Staatsminister Peter Beuth

Die HESSENKASSE im Überblick Kassenkredite sind der Dispo des Girokontos der Kommunen. Über 260 hessische Kommunen haben ihr Girokonto überzogen und zusammen Kassenkredite von rund 6 Mrd. Euro angehäuft. Die HESSENKASSE übernimmt diese Schulden zum 1. Juli 2018. Die umfassende Entschuldung für alle mit Kommunal-Dispo verschuldeten Kommunen ist bundesweit einmalig! Land organisiert Entschuldung über die HESSENKASSE und leistet Finanzierungsanteil. Tragbarer und planbarer Eigenbeitrag der kassenkreditverschuldeten Kommunen. Land gibt der HESSENKASSE außerdem 500. Mio Euro für ein Investitionsprogramm zugunsten finanz- oder strukturschwacher und zugleich sparsamer Kommunen, die keinen Kommunal-Dispo in Anspruch nehmen mussten. Die HESSENKASSE: Gegen Schulden. Für die Zukunft!

Land ist Partner der Kommunen Land ist wie beim KFA, dem Kommunalen Schutzschirm und den Kommunalinvestitionsprogrammen KIP und KIP macht Schule! im Dialog mit der Kommunalen Familie. Frage der Altschulden bereits auf Fachebene in Arbeitsgruppe gemeinsam erörtert. Finanz- und Innenminister haben Präsidenten und Direktoren der Kommunalen Spitzenverbände in der vergangenen Woche die HESSENKASSE vorgestellt. Weiteres Verfahren der HESSENKASSE wird eng in gemeinsamer Arbeitsgruppe begleitet. Finanz- und Innenminister bieten an, HESSENKASSE in Regionalkonferenzen in ganz Hessen vorzustellen.

Ausgangslage (1) Kommunale Kassenkredite auf beständig hohem Niveau Finanz- und Wirtschaftskrise Kassenkreditentschuldung Kommunaler Schutzschirm über 1,8 Mrd. Euro Quelle der Daten: 2005-2015: Hessisches Statistisches Landesamt; Jährliche Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31.Dezember; Letzte Aktualisierung: 16. November 2016 2016: Vorabauswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Schuldenstatistik; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31. Dezember 2016; Stand: 6. Juni 2017; eigene Darstellung

Ausgangslage (2) Anteil der hessischen Städte und Gemeinden (426) mit ausgeglichenem Haushalt Die Folie stellt die bisherige Entwicklung und die Prognose im Hinblick auf die Anzahl hessischer Kommunen dar, die den Haushaltsausgleich erreichen (werden). Bereits in diesem Haushaltsjahr 2016 verzeichnen 65 % der hessischen Kommunen den HH-Ausgleich. Das Jahr 2017 stellt einen Meilenstein dar: 91 % aller hessischen Kommunen werden ihren Haushalt ausgleichen. Dieser Wert hat sich gegenüber 2015 um 5 % von 86 % auf 91 % verbessert. Daran zeigt sich deutlich, dass die kommunalfinanzaufsichtlichen Maßnahmen und Erlasse Wirkung zeigen. Zudem besteht durch höhere Steuereinnahmen der Kommunen sowie eine nochmalige erhöhte Finanzausgleichsmasse im KFA 2017 ein sehr gutes finanzielles Umfeld für die hessischen Kommunen. Die Finanzplanungserlasse 2014 und 2015 haben alle Nicht-Schutzschirm-Kommunen dazu verpflichtet, im Jahr 2017 den Haushaltsausgleich zu erreichen. Nur den sog. Einvernehmenskommunen wurde zuerkannt, den Haushalt später auszugleichen: Von den derzeit 24 Einvernehmenskommunen sind 20 verpflichtet, im Jahr 2018 den Haushalts auszugleichen. 4 Kommunen müssen 2019 den Haushaltsausgleich erreichen. Im Jahr 2020 sollen alle Kommunen in Hessen einen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Quelle: 2008-2016: (vorläufige) Rechnungsergebnisse; 2017-2020: Planzahlen; eigene Erhebung und Darstellung HMdIS

Ausgangslage (3) Kassenkredite sind vielerorts faktisch zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument für laufende Ausgaben geworden. Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Vorabauswertung zur Schuldenstatistik 2016; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31. Dezember 2016; Stand: 6. Juni 2017; Einwohner zum 31.12.2015; eigene Berechnung

Ausgangslage (4) Erforderlichkeit des Abbaus von Altfehlbeträgen Durchschnitt der Kassenkredite der Kommunen in ausgewählten Flächenländern in 2015 in Euro je Einwohner (ohne Stadtstaaten) Quelle: Statistisches Bundesamt; Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände; eigene Berechnung und Darstellung HMdIS

Ausgangslage (5) Entwicklung des Konsolidierungsumfeldes – Positiver Finanzierungssaldo in 2016 von durchschnittlich rund 50 Euro je Einwohner Finanzierungssalden der hessischen Kommunen in Mio. Euro Erstmals seit 2008 erzielten die hessischen Kommunen 2016 wieder einen positiven Finanzierungssaldo. Der Überschuss von 305 Mio. € entspricht im Durchschnitt 50 € pro Einwohner. Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; 2010-2015: Rechnungsergebnisse; 2016: vierteljährliche Kassenergebnisse; ohne Landeswohlfahrtsverband; eigene Darstellung

Ausgangslage (5a) Entwicklung des Konsolidierungsumfeldes Durchschnittlicher jährlicher Anstieg der Einnahmen 2010 – 2015 in € je Einwohner Gesamt: 136 € Gesamt: 72 € Gesamt: 47 € Die Folie belegt das durchschnittliche Konsolidierungspotenzial der Jahre von 2010-2015. Die statistischen Zahlen des Jahres 2016 liegen noch nicht vollständig vor. Mit der Änderung des KFA ab 2016 und der Verbreiterung der Kreisumlagegrundlagen ist das Konsolidierungspotenzial der Kreise seitdem noch deutlich gestiegen.

Ausgangslage (6) Zinsänderungsrisiko virulent – EONIA*-Sätze seit Einführung des Euro * Euro Over Night Index Average: Ein weltweit anerkannter Zinsindex für kurzfristige unbesicherte Geldmarktkredite im Euroraum. Quelle: Deutsche Bundesbank; eigene Darstellung

Ausgangslage (7) Zinsänderungsrisiko bei ausgewählten Kommunen in Euro Kommunen mit einem hohen Kassenkreditbestand unterliegen dem marktbedingten Zinsänderungsrisiko mit der Folge eines u. U. drohenden steigenden Zinsaufwandes. Dieser erhöhte Zinsaufwand muss dann aber durch Haushaltsmaßnahmen erwirtschaftet oder mit noch höheren Kassenkrediten finanziert werden (Schuldenspirale). Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Vorabauswertung zur Schuldenstatistik 2016; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31. Dezember 2016; Stand: 6. Juni 2017; Einwohner zum 31.12.2015; eigene Berechnung

Lösung: HESSENKASSE Paradigmenwechsel erforderlich und möglich Zinsänderungsrisiken für die Kommunen ausschließen. Geregelten Abbau der Kassenkreditbestände einleiten. Im Gegenzug: Verhinderung erneuter Verschuldung über Kassenkredite durch Änderung des Gemeindehaushaltsrechtes (Zurückführung der Kassenkredite auf ihren ursprünglichen Verwendungszweck - kurzfristige Liquiditätssicherung - ) Zeitpunkt aufgrund der Konsolidierungsfortschritte der Kommunen und der Niedrigzinsphase günstig. Für die Kommunen freiwillige Umschuldung aller kommunalen Kassenkredite in einer Größenordnung von über 6 Mrd. Euro auf den 1.7.2018 Programm der WIBank Laufzeit je nach individueller Verschuldung bis zu 30 Jahre Flankiert ebenfalls ab dem 1.7.2018 durch ein Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro für sparsame und finanzschwache Kommunen ohne Kassenkredite

Idee der HESSENKASSE Freiwilliges Hilfsangebot Ziel: Über einen vertretbaren Zeitraum alle der zum Abbau von Altfehlbeträgen (in Form von Kassenkrediten) verpflichteten Kommunen zu realistischen und zumutbaren Bedingungen bei ihren Eigenanstrengungen zum Kassenkreditabbau zu unterstützen. Dazu soll ein Hilfsprogramm aufgelegt werden, für das sich die Kommunen bewerben können. Finanzierung der Entschuldung: Zu Zweidritteln über den Landeshaushalt = voraussichtlich rund 200 Mio. Euro p.a. über 30 Jahre (Einsatz von Landesmitteln, von Mitteln, die im Landesausgleichs-stock entbehrlich werden, und von Bundesentlastungen für Kommunen) Zu einem Drittel durch einen Eigenbeitrag der Teilnehmer = voraussichtlich im Durchschnitt rund 100 Mio. Euro p.a. über 30 Jahre Finanzierung des flankierenden Investitionsprogramms: Aus dem Landeshaushalt = 500 Mio. Euro

Finanzierung der HESSENKASSE Gesamtfinanzierung Das Programm wird flankiert durch ein im Wesentlichen aus Landesmitteln (allg. Rücklagen) finanziertes Investitionsprogramm für sparsame, finanzschwache Kommunen ohne Kassenkreditverschuldung (500 Mio. Euro). *) In 2018 betragen die Bundesmittel rd. 56,5 Mio. Euro. Diese sollen das flankierende Investitionsprogramm mitfinanzieren.

Eigenbeitrag der Teilnehmer Im Durchschnitt rund 100 Mio. Euro p.a. über 30 Jahre = 25 Euro pro Einwohner und Jahr Einerseits werden alle teilnehmenden Kommunen bzgl. ihres jährlichen Beitrags gleich behandelt. Er beträgt einheitlich 25 Euro je Einwohner und Jahr. Andererseits werden die teilnehmenden Kommunen mit Blick auf ihre individuelle Kassenkreditverschuldung unterschiedlich behandelt. Kommunen mit hoher Kassenkreditverschuldung zahlen ihren Beitrag an die HESSENKASSE entsprechend länger als solche mit niedrigeren abgelösten Kassenkreditbeständen. Jede teilnehmende Kommune erhält eine Unterstützung durch die HESSENKASSE in mindestens derselben Höhe wie ihr Eigenbeitrag. Für besonders hoch mit Kassenkrediten verschuldete Kommunen übernimmt die HESSENKASSE die darüber hinausgehenden Beträge, damit auch sie in längstens 30 Jahren von sämtlichen Lasten aus der ehemaligen Kassenkreditverschuldung befreit sind. Mit der 30. Jahresrate endet der Beitrag dieser Kommunen zur HESSENKASSE.

Entwicklung der voraussichtlichen Anzahl der beitragspflichtigen Kommunen Anzahl der Kommunen Jahr Quelle: eigene Berechnung HMdF

Eigenbeitrag der Teilnehmer und Unterstützung durch die HESSENKASSE Beispiel: kassenkreditverschuldete Kommune A-Dorf 10.000 Einwohner Kassenkredit 8 Mio. € WIBank Löst Kassenkredite bei den Banken ab. 1 8 Mio. € A-Dorf Kassenkredit 0 € Hessenkasse Teilnahme 16 Jahre WIBank 0 Mio. € 2 25€/EW 50€/EW +Zins 2,6 Mio. €* A-Dorf Kassenkredit 0 € Hessenkasse nach 16 Jahren WIBank 0 Mio. € 3 Beitrag A-Dorf: 25 € je Einwohner p.a. = 250.000 € p.a. = insgesamt 4 Mio. € Unterstützung durch die Hessenkasse: insgesamt 6,6 Mio. €* Quelle: eigene Berechnung HMdF; *Zinssatz von 2% und Endfälligkeit der Refinanzierung unterstellt

Eigenbeitrag der Teilnehmer und Unterstützung durch die HESSENKASSE Beispiel: besonders hoch kassenkreditverschuldete Kommune B-Stadt 100.000 Einwohner Kassenkredit 500 Mio. € WIBank Löst Kassenkredite bei den Banken ab. 1 500 Mio. € B-Stadt Kassenkredit 0 € Hessenkasse Teilnahme 30 Jahre WIBank 350 Mio. € 2 25€/EW 50€/EW +Zins 300 Mio. €* B-Stadt Kassenkredit 0 € Hessenkasse nach 30 Jahren WIBank 0 Mio. € 3 350 Mio. € Beitrag S-Stadt: 25 € je Einwohner p.a. = 2,5 Mio. € p.a. = insgesamt 75 Mio. € Unterstützung durch die Hessenkasse: insgesamt 725 Mio. €* Quelle: eigene Berechnung HMdF; *Zinssatz von 2% und Endfälligkeit der Refinanzierung unterstellt

Wirkungsweise der HESSENKASSE Ablösung kommunaler Kassenkredite Quelle der Daten: 2005-2015: Hessisches Statistisches Landesamt; Jährliche Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31.Dezember; Letzte Aktualisierung: 16. November 2016 2016: Vorabauswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Schuldenstatistik; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31. Dezember 2016; Stand: 6. Juni 2017 2017-2020: Fiktive Werte; Annahmen HMdF

Abteilungen der HESSENKASSE Gegen Schulden und für Zukunftsinvestitionen Abteilung I „Eingangstor“ zur HESSENKASSE Prüfung aller von den kassenkreditverschuldeten Kommunen an die WIBank gemeldeten Darlehen auf ihre „Kassenkrediteigenschaft“ Gegenüberstellung mit der vorhandenen Liquidität und mit Kapitalanlagen Abteilung II Übernahme der „echten“ Kassenkredite aus Abt. I und Ablösung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Gläubigerinstituten der Kommunen Derzeit gehen HMdF und HMdIS von einem Ablösungsvolumen von rund 6 Mrd. Euro aus. Kommunen mit Kassenkrediten in geringem Umfang (unter 100 € je Einwohner; betrifft derzeit 17 Kommunen; darüber derzeit 265 Kommunen) sollen grundsätzlich nicht in Abt. II berücksichtigt werden Abteilung III Flankierendes Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro für finanz- oder strukturschwache Kommunen ohne Kassenkredite

Vorteile der HESSENKASSE Was leistet die HESSENKASSE? Das Land kümmert sich und organisiert die Kassenkreditentschuldung der Kommunen. Das Land bietet ein Paket mit berechenbaren Konditionen, das jede Kommune tragen kann. Das Land beteiligt sich finanziell an der Tilgung der kommunalen Schulden. Nicht nur die kassenkreditverschuldeten Kommunen profitieren, sondern auch die struktur- oder finanzschwachen Kommunen ohne „Kommunal-Dispo“ über das flankierende Investitionsprogramm.

Wirkungsweise der HESSENKASSE (1) Strikte Einhaltung der Hessischen Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung Die Erfolge in der Haushaltskonsolidierung sind fortzusetzen und die Haushalte auszugleichen. Die Summe des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit soll mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können.

Wirkungsweise der Hessenkasse (2) Veränderung des Haushaltsrechts der Kommunen Unterbinden eines neuerlichen Kassenkreditanstiegs; Kassenkredit auf Funktion als kurzfristiger Liquiditätskredit zurückführen: Vorgabe genauerer Liquiditätsplanung Einsatz aller verfügbaren bzw. kurzfristig auflösbaren Zahlungsmittelbestände vorrangig zur Liquiditätssicherung Genehmigung eines nach Entschuldung stark reduzierten Höchstbetrags; Inanspruchnahme der Kreditermächtigung nur auf Einzelantrag bei Überschreitung eines Limits (=Anteil des Höchstbetragsvolumens) Grundsätzlich Verpflichtung zur umgehenden Rückführung von Kassenkrediten Anforderungen an den Haushaltsausgleich ausweiten: Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn der Ergebnis- und der Finanzhaushalt ausgeglichen sind Erzielung von Einzahlungsüberschüssen zum Ausgleich kurzfristiger Liquiditätsengpässe.

KFA 2016 KIP I+II Hessen – Partner der Kommunen Sanierung der HESSEN- KASSE www.partnerderkommunen.de KIP I+II KFA 2016 Schutz-schirm Sanierung der Kommunalfinanzen www.kfa2016.de www.schutzschirm.hessen.de

Ausblick Was geschieht als Nächstes? Einladung des HMdF an die KSpV zu einer ersten Arbeitsgruppensitzung in den nächsten Tagen Aufnahme der HESSENKASSE in die Planungen des Landes zum Doppelhaushalt 2018/2019 Abfrage der Kassenkreditverträge bei den Kommunen Tätigung eines Zinssicherungsgeschäfts Angebot, die HESSENKASSE auf Regionalkonferenzen in ganz Hessen vorzustellen Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich notwendiger Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung sowie erlassrechtlicher Begleitung Beginn des Antragsverfahrens