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::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Stärkungspakt hilft den Kommunen.

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Präsentation zum Thema: "::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Stärkungspakt hilft den Kommunen."—  Präsentation transkript:

1 ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Stärkungspakt hilft den Kommunen Kabinett verabschiedet Stärkungspakt Stadtfinanzen – Überschuldete und von Überschuldung bedrohte Kommunen werden bei der Konsolidierung ihrer Haushalte aktiv unterstützt Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

2 Hintergrund: dramatische Finanzlage der Kommunen!
Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen ist alarmierend: mehr als 20 Milliarden Euro Kassenkredite nahezu sämtliche Städte und Gemeinden konnten in 2010 ihren Haushalt nicht ohne Eigenkapitalverzehr ausgleichen 34 Städte und Gemeinden sind akut oder drohend bis 2013 überschuldet Die neue Landesregierung hilft mit drei Bausteinen: 1. Präventive Politik und intelligentes Sparen ermöglichen (§76 GO) 2. Mehr Geld im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 3. Konsolidierungshilfe, wo Not am Größten ist (Stärkungspaktgesetz) Die Finanzlage der Kommunen im Lande ist alarmierend. 34 Städte und Gemeinden sind überschuldet oder sind bis 2013 von der Überschuldung bedroht. Die Situation ist dramatisch! Die NRW-Kommunen haben mehr als 20 Milliarden Euro Kassenkredite aufgenommen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind sie in 2010 nicht in der Lage, ihre Haushalte auszugleichen, ohne dabei ihr Eigenkapital zu verringern. Wir haben eingegriffen, um schnell zu helfen! Wir stellen uns der Herausforderung und handeln: Insgesamt haben die Kommunen unter der Überschrift „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ von der rot-grünen Landesregierung rund eine Milliarde Euro mehr erhalten als von der Vorgängerregierung. Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen werden wir jetzt gezielt die besonders belasteten Gemeinden unterstützen. Auch der Bund hat sich etwas bewegt: Er wird bis zum Jahre 2014 die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen. Dies bringt den Kommunen rund eine Milliarde Euro, allerdings erst im Jahr 2014, da die Übernahme ansteigend in drei Schritten von 2012 bis 2014 erfolgt. Das alles reicht aber nicht aus, um das kommunale Defizit zu schließen. Dieses beträgt nach den Berechnungen von Lenk und Junkernheinrich rund 2,5 Milliarden Euro jährlich inkl. Zinsen. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

3 1. BAUSTEIN: Sparen – aber intelligent!
Änderung des § 76 Absatz 2 der Gemeindeordnung. Haushaltssicherungskonzepte sind nun auch dann genehmigungsfähig, wenn der Haushaltsausgleich nach zehn Jahren erreicht wird – bisher waren es vier Jahre. Ziel: Den Kommunen zusätzliche Motivation zu geben, um neue Kräfte freizusetzen. Unser Ansatz heißt: Intelligent sparen. Das ist unser erster Baustein, mit dem wir notleidenden Kommunen helfen wollen, aus der Schuldenfalle zu entkommen und wieder handlungsfähig zu werden. Wir haben dafür die Gemeindeordnung geändert. Danach sind Haushaltssicherungskonzepte auch dann genehmigungsfähig, wenn der Haushaltsausgleich erst nach zehn Jahren erreicht wird. Bisher musste der Ausgleich nach vier Jahren umgesetzt sein. Damit können Gemeinden in präventive Aufgaben investieren, die ökonomisch sinnvoll sind. Wir sind davon überzeugt, dass dieser erweiterte zeitliche Rahmen den betroffenen Kommunen mehr Mut macht und sie motiviert zu sparen. Das Ziel steht damit allen klarer vor Augen: Die Konsolidierung der Haushalte ist realistisch, und sie ist möglich. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

4 2. BAUSTEIN : Mehr und gerechter!
Verbundmasse steigt im GFG 2012 um mindestens 300 Millionen Euro auf über 8,2 Milliarden Euro Das wird die höchste Summe sein, die jemals vom Land an die Kommunen gezahlt wurde. Kriterien für die Verteilung der Gelder werden an aktuelle Entwicklungen angepasst Wir wollen mehr Geld an die Kommunen geben, und wir wollen dieses Geld gerechter verteilen. Unser zweiter Baustein im Aktionsplan Kommunalfinanzen heißt daher: Mehr und gerechter. Konkret bedeutet dies: Wir werden den Kommunen 2012 über 8,2 Milliarden Euro Landesmittel zur Verfügung stellen. Die Verbundmasse im GFG 2012 steigt dafür um mindestens 300 Millionen Euro. 8,2 Milliarden Euro Landesmittel – das wird die höchste Summe sein, die jemals von uns an die Kommunen gezahlt wurde. Und wir passen die Verteilung an die Wirklichkeit an. Aktuelle Daten und Vorschläge der ifo-Kommission führen zu einem fairen Ausgleich Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

5 Das neue GFG: Mehr Landesmittel gerechter verteilt.
Wir haben die Befrachtung des GFG abgeschafft und die Kommunen wieder an der Hier können Sie noch einmal den Anstieg des GFG um rund 300 Millionen Euro durch die Soforthilfe im Rahmen des Aktionsplans Kommunalfinanzen sehen. Zusammen mit der positiven Steuerentwicklung liegt die Prognose für den Umfang der Finanzausgleichsmasse bei 8,2 Milliarden Euro. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

6 3. BAUSTEIN: Konsolidierungshilfe mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen.
2011 bis 2020 jährlich 350 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt ab 2012 zusätzlich von den Gemeinden refinanzierte Mittel (Komplementärmittel) 2012: Millionen Euro 2013: 115 Millionen Euro 2014 bis 2020 jährlich 310 Millionen Euro Gesamtvolumen ab jährlich 660 Millionen Euro  Gesamtumfang der Konsolidierungshilfe bis 2020: 5,85 Milliarden Euro Konsolidierungshilfe mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen So lautet unser dritte Baustein. Das Land stellt ab 2011 bis 2020 jährlich 350 Millionen Euro als Konsolidierungshilfe zur Verfügung. Ab 2012 kommen Mittel hinzu, die von den Kommunen refinanziert werden (Komplementärmittel). Im Jahr 2012 sind dies 65 Millionen Euro. Im Jahr 2013 werden 115 Millionen Euro bereit gestellt. In den Jahren 2014 bis 2020 stehen jeweils 310 Millionen Euro als Komplementärmittel zur Verfügung. Damit beläuft sich das Gesamtvolumen ab 2014 bis zum Ende des Konsolidierungsprogramms auf 660 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt werden bis 2020 Mittel in Höhe von 5,85 Milliarden Euro aufgewandt. Die jährlich 350 Millionen Euro Hilfen aus dem Landeshaushalt müssen zielgenau eingesetzt werden. Würden sie breit gestreut, würde der Effekt sofort verpuffen. Wir haben uns deshalb auf die in den nächsten Jahren überschuldeten und drohend überschuldeten Gemeinden konzentriert. Es gibt deutliche Hinweise, dass es für überschuldete Gemeinden immer schwieriger wird, Kredite von den Banken zu bekommen. Die Abwärtsbewegung bei diesen Gemeinden muss gestoppt werden. Das gelingt nur, wenn sie den Haushaltsausgleich erreichen. Deshalb ist die Überschuldung der richtige Anknüpfungspunkt für die Auswahl der Hilfeempfänger und der Haushaltsausgleich das notwendige Ziel. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

7 Stärkungspakt Stadtfinanzen: gezielte Hilfe.
Hier wird deutlich, wie sich die Landesmittel bis 2020 auf 3,5 Milliarden Euro summieren. Zusammen mit den kommunalen Mitteln ergibt sich ein Gesamtvolumen in Höhe von 5,85 Milliarden Euro. Das Land geht damit bis an die äußerste Grenze seiner Möglichkeiten, um die Kommunen besser auszustatten und in die Lage zu versetzen, ihre Haushalte zu konsolidieren. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

8 Komplementärmittel – keine Kommune verliert gegenüber dem Status quo.
ab 2012: Abschöpfung von 65 Millionen Euro, orientiert an Entlastung der Kommunen durch Reduktion der Sobez-Mittel, also der „Sonderbedarfsergänzungszuweisungen – Ost“ ab 2013: zusätzliche Abschöpfung von 50 Millionen Euro, orientiert an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 2014: zusätzlich Solidaritätsumlage von 195 Millionen Euro bei den abundanten Kommunen. Dafür werden die Mittel aus der Übernahme der Grundsicherung durch den Bund umverteilt. Komplementärmittel werden umverteilt – dennoch verliert keine Kommune gegenüber dem Status quo. Die Komplementärmittel werden durch die kommunale Familie solidarisch refinanziert. Hierbei verschlechtert sich keine Kommune gegenüber dem Status quo! Ab 2012 werden jährlich 65 Millionen Euro umverteilt, die mehr „im kommunalen Topf“ sind, weil sich die Sobez-Mittel reduzieren. (Sobez = Sonderbedarfsergänzungszuweisungen-Ost) Ab 2013 werden zusätzlich 50 Millionen Euro umverteilt, die sich durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer ergeben. Ab 2014 werden dann weitere 195 Millionen Euro durch eine Solidaritätsumlage aufgebracht. Diese Solidaritätsumlage kommt von den sogenannten abundanten Kommunen, also von jenen, die aufgrund ihrer Finanzstärke keine Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich erhalten. Diese Solidaritätsumlage orientiert sich an der voraussichtlichen Entlastung der finanzstarken Kommunen durch die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund ab 2014. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

9 Nur schrittweise Entlastung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
2012 übernimmt der Bund 45% 2013 übernimmt der Bund 75% ab 2014 übernimmt der Bund 100% Im Jahr 2010 haben die Ausgaben der Kommunen in NRW in diesem Bereich 1,074 Milliarden Euro betragen. Die Tendenz ist steigend. Übernahme der Grundsicherung durch den Bund. Der Bund übernimmt die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten. 2012 übernimmt er 45%, % und ab %. Im Jahr 2010 haben die Ausgaben der Kommunen in NRW in diesem Bereich 1,074 Milliarden Euro betragen. Die Tendenz ist steigend. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

10 Teilnehmer und Höhe der Konsolidierungshilfe.
Stufe 1: 34 Gemeinden, die bereits im Jahr 2010 überschuldet waren oder denen die Überschuldung bis 2013 droht. Stufe 2: Gemeinden, denen die Überschuldung bis 2016 droht, können eine Teilnahme beantragen. Für sie stehen die Komplementärmittel zur Verfügung (ab 2014: 310 Millionen Euro)  Aufteilung der Mittel nach der Höhe der Defizite in den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 Teilnehmer und Höhe der Konsolidierungshilfe. Am Stärkungspakt Kommunalfinanzen müssen in einer ersten Stufe die Gemeinden teilnehmen, die bereits im Jahr 2010 überschuldet waren oder denen die Überschuldung bis 2013 droht. Für diese Gruppe stehen die 350 Millionen Euro als Hilfe zur Verfügung. In einer zweiten Stufe können Gemeinden die Teilnahme an der Konsolidierungshilfe beantragen, denen die Überschuldung bis 2016 droht. Für diese Gemeinden sind die 310 Millionen Euro Komplementärmittel vorgesehen. Über die Teilnahme entschieden wird auf der Grundlage von Haushaltsdaten des Jahres 2010. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

11 Pflicht zum Haushaltsausgleich und Haushaltssanierungsplan.
Gemeinden der Stufe 1: Haushaltsausgleich bis 2016 Gemeinden der Stufe 2: Haushaltsausgleich bis 2017 Pflicht zum Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfen spätestens bis 2021 für alle teilnehmenden Gemeinden. Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen in einem genehmigungspflichtigen Haushaltssanierungsplan Unterstützung bei Aufstellung und Umsetzung des Haushaltssanierungsplans durch Beratungsteams der Gemeindeprüfungsanstalt Pflicht zum Haushaltsausgleich und Haushaltssanierungsplan. Alle teilnehmenden Gemeinden müssen den Haushaltsausgleich erreichen, die Gemeinden der Stufe 1 bis 2016 und die der Stufe 2 bis Der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe muss bei allen Gemeinden spätestens 2021 erreicht sein. Mit welchen Konsolidierungsmaßnahmen und in welchen jährlichen Schritten der Haushaltsausgleich erreicht wird, müssen die Gemeinden in einem genehmigungspflichtigen Haushaltssanierungsplan darstellen. Die Gemeinden können sich bei Aufstellung und Umsetzung des Haushaltssanierungsplans von Beratungsteams der Gemeindeprüfungsanstalt unterstützen lassen. Es gibt Gemeinden, die schon jetzt beklagen, dass sie die erforderlichen Konsolidierungsschritte nicht durchführen könnten. Hierzu ist zu sagen: die Stärkungspakt-Kommunen bekommen zehn Jahre Zeit bis zum vollständigen Ausgleich ihres Haushalts ohne Konsolidierungsmittel – in dem gleichen Zeitraum müssen auch Gemeinden, die nicht vom Stärkungspakt profitieren, ihren Haushaltsausgleich nach der Neufassung des § 76 GO herbeiführen. Dieser Umstand ist durch die besonders dramatische Situation in den überschuldeten und drohend überschuldeten Kommunen gerechtfertigt. Ein noch längerer Konsolidierungszeitraum wäre den nicht teilnehmenden Kommunen nicht vermittelbar. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

12 Controlling. Die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans wird durch die Bezirksregierungen kontrolliert – auch für kreisangehörige Gemeinden. Bei Abweichungen vom Sanierungsplan setzt die Bezirksregierung der Gemeinde eine Frist, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Konsolidierungshilfe wird nur gezahlt, wenn der Haushaltssanierungsplan eingehalten wird. Controlling. Die Bezirksregierungen überwachen als Aufsichtsbehörden die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans für alle Gemeinden. Weicht eine Gemeinde von ihrem Sanierungsplan ab, setzt die Bezirksregierung der Gemeinde eine Frist für die notwendigen Maßnahmen. Die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans ist Zahlungsvoraussetzung für die jährliche Konsolidierungshilfe. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

13 Evaluation. bis Ende 2013 für Gemeinden der Stufe 1 (Pflichtteilnahme)
bis Ende 2014 für Gemeinden der Stufe 2 (Teilnahme auf Antrag) Prüfung auch: Kann es eine Stufe 3 geben? (Gemeinden, denen eine Überschuldung bis 2020 droht) Evaluation. Das Konsolidierungsprogramm wird evaluiert: bis Ende 2013 für Gemeinden der Stufe 1, also die pflichtig teilnehmenden Kommunen und bis Ende 2014 für die Gemeinden der Stufe 2, also die auf Antrag teilnehmenden Gemeinden evaluiert. Geprüft wird dann auch die Frage, ob es eine dritte Stufe für Gemeinden geben kann, denen die Überschuldung bis 2020 droht. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011

14 ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Weitergehende Informationen? Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstraße 5, Düsseldorf Telefon +49 (0)211 / 871 – 2300, Fazit. Die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und damit die finanzielle Lage der Kommunen ist für diese Landesregierung ein Kernthema. Darin unterscheidet sie sich von der Vorgängerregierung. Die bereits bewegte eine Milliarde Euro zugunsten der Kommunen sind ein Kraftakt für das Land. Aber jeder muss seiner Verantwortung jetzt gerecht werden. Das gilt auch für den Bund: Er muss die Kommunen bei den Soziallasten stärker unterstützen. Dies hat auch der nordrhein-westfälische Landtag mit seinem einstimmigen Beschluss vom Oktober 2010 gefordert. Und schließlich muss sich auch die kommunale Familie solidarisch zeigen und alle Kräfte mobilisieren, um das gesetzte Ziel zu erreichen. Stärkungspaktgesetz Düsseldorf, 20. September 2011


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