Herzlich willkommen zur Mitarbeiterversammlung

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zur Mitarbeiterversammlung 22.10.2014 Tagesordnung: - Begrüßung - Andacht - Referat „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ - Aktuelle Tarifinformationen - Verschiedenes

Andacht Propsteisekretärin Claudia Nawo

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Bericht aus der Personalabteilung des Ev.-luth. Propsteiverbandes SZ-WF-Bad Harzburg durch Personalsachbearbeiterin Silke Nitschke

Aktuelle Änderungen aus dem Tarifrecht Bericht aus der Personalabteilung des Ev.-luth. Propsteiverbandes SZ-WF-Bad Harzburg durch Personalsachbearbeiter und MA-Vertreter Björn Salzbrunn

Aktuelle Änderungen aus dem Tarifrecht – Themen - Dienst am 24.12. und 31.12. Jahressonderzahlung Eingruppierung Sekretärinnen Treueleistung Eingruppierungsüberprüfung KITA-Leitungen Laufzeit Tarifvertrag

Aktuelle Änderungen aus dem Tarifrecht – Dienst am 24/31.12. Der 24.12. und 31.12. sind für alle kirchlich Beschäftigten dienstfrei (§ 6 Abs. 3 TV-L)! Es braucht für diese Tage kein Urlaub genommen werden! Kann seitens des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen keine Freistellung erfolgen, ist ein entsprechender späterer Zeitausgleich zu gewähren!

Aktuelle Änderungen aus dem Tarifrecht –Jahressonderzahlung- Zeiträume aus einem unmittelbar vorhergehenden Beschäftigungsverhältnis werden ab 2014 auch angerechnet (§ 19 Abs. 2 DienstVO)! Beispiel: Ein Mitarbeiter war bis zum 30.09.2014 bei Kirchengemeinde A beschäftigt und fängt ab 01.10.2014 bei Kirchengemeinde B an. Der Anspruch besteht nun auf die volle Jahressonderzahlung (vorher hätte der Anspruch nur für drei Monate gegolten) Höhe der Jahressonderzahlung (Grundlage durchschnittliches Entgelt Juli-September) E 1 – E 8 83 % E 9 – E 11 68 % Kein Anspruch bei Renteneintritt vor dem 1.12.

Aktuelle Änderungen aus dem Tarifrecht – Eingruppierung Sekretärinnen - Änderung der Tätigkeitsmerkmale für Pfarramts-/Propsteisekretärinnen: Mit Wirkung vom 01.09.2014 wurden von der ADK die Tätigkeitsmerkmale der Sekretärinnen neu beschlossen! Eine höhere Eingruppierung ist insbesondere möglich, wenn bspw. die Tätigkeit gründliche oder vielseitige Fachkenntnisse erfordert oder z. B. eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens drei Jahren zu der entsprechenden Tätigkeit absolviert wurde. Es ist kein Antrag der Mitarbeiter erforderlich (Tarifautomatik)! Der Arbeitgeber steht in der Pflicht zu prüfen, ob aufgrund der Tätigkeit den Mitarbeitern eine höhere Entgeltgruppe zusteht.

Aktuelle Änderungen aus dem Tarifrecht – Eingruppierung Sekretärinnen - Bei Mitarbeitern von Kirchengemeinden, die mit der Personalverwaltung beim Propsteiverband angeschlossen sind, wird sich die Personalabteilung mit den betreffenden Mitarbeitern in Verbindung setzen. Herabgruppierungen bzw. ein niedrigeres Entgelt als bisher ist nicht möglich. Einnahmeverluste werden durch Besitzstandszulagen ausgeglichen bzw. bisher gewährte Zulage werden weitergezahlt!

Aktuelle Änderungen aus dem Tarifrecht – Treueleistung - Wenn ein Mitarbeiter vor Vollendung einer Treueleistung sein Arbeitsverhältnis beendet, hat er trotzdem noch Anspruch auf diese Treueleistung. (Urteil Bundesarbeitsgericht vom 09.04.2014) Beispiel: Ein Mitarbeiter hat am 01.10.2014 30 Jahre der Beschäftigungszeit vollendet und würde ab Oktober 6 zusätzliche Urlaubstage für das laufende Urlaubsjahr erhalten. Er beendet das Dienstverhältnis zum 31.08.2014. Er hat dann trotzdem noch Anspruch auf die Treueleistung, obwohl der Anspruch erst ab 01.10.2014 bestehen würde.

Aktuelle Änderungen aus dem Tarifrecht – KITA-Leitungen – Laufzeit Tarifvertrag Im April 2013 hatte die ADK beschlossen, dass Kita-Leitungen bei Unterschreitung der Durchschnittsbelegung der Belegungszahlen für ihre maßgebliche Eingruppierung (bis 5 %)nicht herabgruppiert werden. Diese Regelung war bisher befristet und wird nun dauerhaft angewandt. Der derzeit geltende Tarifvertrag gilt noch bis zum 31.12.2014. Die Verhandlungen über den neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des Landes (die Übernahme dieses Abschlusses erfolgt in der Regel für die kirchlich Beschäftigten) beginnen voraussichtlich im Dezember 2014.

Verschiedenes Forderung der Arbeitgebervertreter der Hannoverschen Landeskirche zur Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer zur Zusatzversorgung vorerst abgelehnt Gesetzlicher Rentenanspruch „Rente ab 63“ Schulung Burnout/Björn Salzbrunn

Verschiedenes Gottesdienste Reformationstag 2014 St. Markus 19:00 Uhr G m A Martin Luther 17:00 Uhr G m A Apostelgemeinde17:00 Uhr G Friedenskirche 18:00 Uhr G Woltwiesche 18:30 Uhr musikalischer G Reppner 19:30 Uhr musikalischer G Anträge aus der Mitarbeiterschaft ??

!!!! Feierabend  !!!! Herzlichen Dank für Teilnahme und Aufmerksamkeit Wir wünschen einen guten Heimweg und gemütlichen Feierabend….