Die UN-Konvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Was ist eine Menschenrechtskonvention? „Eine Menschenrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, in dem steht, was Menschenrechte sind und wie sie im Alltag umgesetzt werden müssen.“ Prof. Dr. Theresia Degener
Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention 1987 innerhalb der Gremien der UN wurde erstmals über eine UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung diskutiert 1987 Italienischer Entwurf (erfolglos) 1989 Schwedischer Entwurf (erfolglos)
Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention 1990 Wirtschafts- und Sozialrat ermächtigte mit Resolution, Kommission für soziale Entwicklung „Rahmenbestimmungen“ auszuarbeiten 1993 Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte 1994 UNESCO-Salamanca-Erklärung
Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention 2000 Peking-Deklaration fünf großer NROs der Behindertenbewegung: Forderung einer verbindlichen Menschenrechtskonvention 2000 Irland brachte Peking-Deklaration in Sitzung über Menschenrechtskommissionen ein, jedoch kein Konsens (aber Beauftragung von Mary Robinson zu einer Studie) 2002 Studie über die gegenwärtige Anwendung und das zukünftige Potential der UN-Menschenrechtsverträgen im Kontext von Behinderung
Entstehung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ 2001 Ad-hoc-Ausschuss 25. August 2006 Fertigstellung des Entwurfs 13.Dezember 2006 Verabschiedung der Konvention Ab 30. März 2007 Unterzeichnungen
Inhalt der Konvention Präambel Artikel 1-5 Allgemeines Artikel 6 & 7 Frauen und Kinder Artikel 8-30 Garantien im Einzelnen Artikel 31-50 Regelungen der Verwaltung
Inhalt der Konvention Präambel Menschenwürde → menschenrechtliche Gleichheit Bezug zu anderen Menschenrechtskonventionen Definition von Behinderung → gesellschaftliche Konstruktion, die an Beeinträchtigungen anknüpft Beitrag zur positiven Entwicklung und inneren Vielfalt der Gesellschaft
Inhalt der Konvention Artikel 1-5 Artikel 1:Zweck/Ziel Artikel 2: Begriffsbestimmungen Artikel 3: Allgemeine Grundsätze Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Inhalt der Konvention Artikel 6 und 7 Artikel 6: Frauen mit Behinderung 2004 internationale Frauenkampagne Artikel 7: Kinder mit Behinderung
Artikel 8: Bewusstseinsbildung Artikel 9: Barrierefreiheit Artikel 10: Recht auf Leben Artikel 11: Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen Artikel 12: Gleichberechtigte Anerkennung als rechtsfähige Person Artikel 13: Zugang zur Justiz Artikel 14: Persönliche Freiheit und Sicherheit Artikel 15: Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Artikel 16: Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person Artikel 18: Freizügige und Staatsangehörigkeit
Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft Artikel 20: Persönliche Mobilität Artikel 21: Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Information Artikel 22: Achtung der Privatsphäre Artikel 23: Achtung vor Heim und Familie Artikel 24: Bildung Artikel 25: Gesundheit Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz Artikel 29: Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben Artikel 30: Teilnahme am kulturellen Leben sowieso an Erholung, Freizeit und Sport
Inhalt der Konvention Artikel 8-30 Die Garantien im einzelnen Charakteristisch: Bezugnahme auf den Begriff der Menschenwürde Soziale Inklusion und diskriminierungsfreie Partizipation
Inhalt der Konvention Artikel 31-50 Regelungen, die die technischen und verwaltungsmäßigen Grundlagen der Konvention festlegen
Artikel 31: Statistik und Datensammlung Artikel 32: Internationale Zusammenarbeit Artikel 33: Nationale Durchführung und Überwachung Artikel 34: Ausschuss für dir Rechte der Menschen Artikel 35: Berichte der Vertragsstaaten Artikel 36: Prüfung der Berichte Artikel 37: Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss Artikel 38: Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen Artikel 39: Bericht des Ausschusses Artikel 40: Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41: Verwahrer Artikel 42: Unterzeichnung Artikel 43: Zustimmung, gebunden zu sein Artikel 44: Organisationen der regionalen Integration Artikel 45: Inkrafttreten Artikel 46: Vorbehalte Artikel 47: Änderungen Artikel 48: Kündigung Artikel 49: Zugängliches Format Artikel 50: Verbindliche Wortlaut
Vertragsstaaten Weltkarte
Ausblick Endlich eigene Konvention Ergänzung der internationalen Menschenrechtsschutzes -Menschenrechtsverletzungen können besser erkannt werden und Strukturen, die zu diesen führen können besser verändert werden Weiterentwicklung des Menschenrechtsdiskurses Humanisierung der Gesellschaft aber: Umsetzung bisheriger Konventionen fragwürdig Überhaupt umsetzbar?
Quellen http://www.bpb.de/publikationen/0HQ9M2,1,0,Eine_UNMenschenrechtskonvention_f%FCr_Behinderte_als_Beitrag_zur_ethischen_Globalisierung.html http://www.humanrights.ch http://www.netzwerk-artikel-3.de http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/mrm/Behinderte.pdf http://www.bundesinitiative-daheim-statt-heim.de/files/FF_array_innovpot_UNbehkonv.pdf http://www.behindertemenschen.de/PDF/falldoku-behi-wg/uno-konvebtion-teil-1.pdf http://www.behindertemenschen.de/PDF/falldoku-behi-wg/uno-konvebtion-teil-2.pdf