1.0 Räumliches Leitbild - Entwurf

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 Präsentation transkript:

1.0 Räumliches Leitbild - Entwurf 25.04.11 Informationsveranstaltung + Diskussion 08. November 2016, WKO 1.0 Räumliches Leitbild - Entwurf DI Bernhard Inninger, Abteilungsleiter Stadt Graz | Stadtplanung

Stufenbau der Rechtsordnung Landesgesetze Stmk. Raumordnungsgesetz Stmk. Baugesetz Aufbauend auf Stmk. Raumordnungsgesetz: Verordnungen der Stadt Graz Flächenwidmungsplan Stadtentwicklungskonzept Sachprogramme zum Stadtentwicklungskonzept (zb: Räumliches Leitbild) Bebauungspläne Aufbauend auf Stmk. Baugesetz und Verordnungen der Stadt: Baubescheide  

Was ist ein Räumliches Leitbild eine Verordnung der Stadt ein Sachprogramm zum Stadtentwicklungskonzept Was regelt das Räumliche Leitbild die Stadtgestalt liefert Aussagen zu Höhe, Bebauungsweise und Struktur der Bebauung gibt den abstrakten Festlegungen aus dem Entwicklungsplan eine Form und die 3. Dimension Was hat das Räumliche Leitbild für eine rechtliche Relevanz Als Bestandteil des 4.0 Stadtentwicklungskonzept darf kein Baubescheid dem Räumlichen Leitbild widersprechen 

Planungschronologie Bestehendes Räumliches Leitbild der Stadt Graz Seit ca. 10 Jahren, nicht verordnet   Ausarbeitung des 1.0 Räumlichen Leitbildes mit externer Unterstützung Überarbeitung der Stadtmorphologie (ARGE Battyan/Körndl) Ausarbeitung einer Grundlagenstudie (ARGE Battyan/Freiland) Interdisziplinäre Begleitung durch einen ExpertInnenbeirat Arch. DI Christian Andexer - Architektur Univ.‐Prof. DI Lilli Licka - Landschaftsplanung Mag. Rainer Rossegger - Soziologie DI Dr. Reinhard Seiss – Raumplanung Ausarbeitung der Verordnung durch Stadtplanung (in Abstimmung mit anderen betroffenen Abteilungen wie beispielsweise Stadtbaudirektion und Bau- und Anlagenbehörde und in Abstimmung mit dem Land Steiermark FA13B)

Verfahren zum 1.0 Räumlichen Leitbild Im Stmk. Raumordnungsgesetz geregelt Auflagebeschluss durch den Gemeinderat mit 2/3 Mehrheit (16.06.2016) Öffentliche Auflage über 10 Wochen (23.06.2016 – 02.09.2016) öffentliche Vorstellung insgesamt 4 öffentliche BürgerInneninformationsveranstaltungen durchgeführt Einwendungsmöglichkeit innerhalb der Auflagefrist Formloses Schreiben Schriftlich und begründet an die Stadtplanung Endbeschluss durch Gemeinderat mit 2/3 Mehrheit

Bestandteile des 1.0 RLB Verordnungswortlaut Graphische Darstellung – Bereichstypenplan (M1:10.000) Deckplan 1 – Teilraumabgrenzungen (M1:15.000) Erläuterungsbericht Karte 1 – Stadtmorphologie (M 1:15.000) Geltungsbereich des 1.0 Räumlichen Leitbildes der Landeshauptstadt Graz Gesamtstadt Graz innerhalb der Siedlungsgrenzen gemäß 4.0 STEK i.d.g.F ausgenommen jener Gebiete, in welchen rechtswirksame Bebauungspläne zum Zeitpunkt des Auflagebeschlusses bestehen  

Räumliche Zielvorstellungen der Zielplanung RLB Landschaftsräumlich Mur + Schloßberg + umlaufende Hügelkette + Nebengewässer Verbesserung der freiraumplanerischen Gestaltqualität im gesamten Stadtgebiet Stadträumlich Altstadt im Zentrum umgeben von Gürtel der Blockrandbebauung Attraktive Einfahrtsstraßen und alte Ortszentren Struktureller Erhalt und Weiterentwicklung von Villenviertel und dörflichen Strukturen Weiterbauen von Wohngebieten in infrastrukturell guter Lage Verbesserung der baulichen und freiraumplanerischen Gestaltqualität von Betriebsgebieten Definition von Entwicklungsgebieten

Was ist ein Bereichstyp definiert die Gebietsstruktur, liefert Angaben zur Höhe von Gebäuden, zur Lage im Straßenraum sowie zu Freiraumqualitäten Beispielhafte Bereichstypen: Blockrandbebauung, kleinteilig strukturierte Gebiete Was ist ein Teilraum Zusammenhängende Stadtteile, Abgrenzung erfolgt nach visuell wahrnehmbaren Grenzen (Straßen, Gewässer, etc) Gliederung in Teilräume ermöglicht Differenzierung der stadtweiten Festlegungen Gliederung in Teilräume ermöglicht eine genauere Betrachtung der Stadtteile in Bestand und Ziel

Bereichstypen Insgesamt 13 Bereichstypen (tlw. Überlagerungen) Festlegungen zu folgenden Parametern: Geschoßzahl Bebauungsweise Lage zur Straße Funktionsdurchmischung Begrünung zulässige Formen der Parkierung Sonstige Festlegungen Festlegungen geben Rahmen vor tlw. Konkretisierung im Teilraum Angrenzung in enger Abstimmung mit 4.0 Flächenwidmungsplan - Entwurf

Bereichstypen Altstadt und Vorstadt Blockrandbebauung 1) Bsp. Altstadt Altstadt und Vorstadt Blockrandbebauung Vororte mit Zentrumsfunktion Straßenrandbebauung Geschoßbau Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb des Grüngürtels Baugebiete im Grüngürtel Betriebsgebiete Öffentliche Einrichtungen Entwicklungsgebiete Dorfgebiete   8) Bsp. Murfeld

Wie finde ich die Festlegungen für ein konkretes Grundstück

Beispiel Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Charakteristik: mehrgeschossige punktuelle Bebauung in offener Bebauungsweise mit annähernd quadratischen bis leicht rechteckigen (max. 2:3) Proportionen, stark durchgrünte Freiräume, häufig Funktionsdurchmischt  

Konkretisierung der stadtweiten Festlegungen im Teilraum

Ausnahmebestimmungen Für den festgelegten Parameter unter Einhaltung der jeweils definierten Kriterien BEISPIELE Ausnahmen hinsichtlich Geschoßanzahl: Lage im Bereich eines festgelegten Hochhausstandortes Setzung eines kleinräumigen städtebaulichen Akzentes im Sinne des Ortsbildes (zb: Überhöhung der Ecke im Bereich von Blockrandbebauungen) Ausbildung eines kleinräumigen Übergangs zu erhaltenswerten Beständen Wenn unter Einhaltung der Bestimmung ein rechtswidriger Zustand gemäß Stmk. Baugesetz entstünde Ausnahmen hinsichtlich der Lage zur Straße Setzung eines kleinräumigen Akzentes im Sinne des Ortsbildes (zb: punktuelle Aufweitung oder Verengung des Straßenraums) Im Zuge des Umgangs mit bestehenden Feuermauern bzw. bestehenden Baufluchten  

Hochhausstandorte und kleinräumig einheitliche Gebiete

Hochhausstandorte - Analyse - Hochhaus lt. RLB= 32m Fußbodenoberkante - Definition von Ausschlusskriterien - Definition von Eignungskriterien Evaluierung der pot. Eignungszonen Silhouettenwirkung, Blickbeziehungen / Sichtachsen, Auswirkungen auf die Umgebung, Stadtklima, Ausstattungsgrad Infrastruktur Ausstattungsgrad öffentlicher Frei‐ und Grünraume der Umgebung, Flächenpotenzial für infrastrukturelle Maßnahmen im Umfeld

Hochhausstandorte - Ergebnis Auflagen für Hochhausstandorte Öffentlicher Frei- und Grünraum Infrastruktur Mehrwert für das Umfeld Stadtklimatologie Verkehr Soziale Verträglichkeit … Deckelung gesamt= Niveau Uhrturm Platz Ansonsten Beschränkung pro Standort untersuchen und festlegen.

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete In der Regel im Zuge der 1. Auflage zum 4.0 FWP Bebauungsplanpflichtige Gebiete; nunmehr Entfall aufgrund der Bestimmungen des RLB Fortführung des einheitlichen Gestaltungsprinzips Beibehaltung der vorherrschenden Bebauungsweise allenfalls Erhalt bestehender freiraumplanerischer Qualitäten(beispielsweise Fortführung einer begrünten Vorgartenzone, struktureller Erhalt einer zusammenhängenden bauplatzübergreifenden Grünfläche im Inneren der Siedlung u.ä.)

Ausblick – nächste Schritte Zurzeit Erprobungsphase Insgesamt rund 250 Einwendungen innerhalb der Frist eingegangen Sichtung der Einwendungen und fachliche Prüfung läuft Bei grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Auflageentwurf: 2. Auflage erforderlich

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weitere Informationen / Kontakt:   DI Bernhard Inninger Stadtplanung – Stadt Graz Europaplatz 20 | 8011 GRAZ Tel.: +43 316 872-4700 Fax: +43 316 872-4709 Bernhard.inninger@stadt.graz.at www.graz.at