-MDK- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

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 Präsentation transkript:

-MDK- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen (QM)

Das Logo

Inhaltsverzeichnis Was ist der Medizinische Dienst ? Tätigkeitsgebiete Träger und Organisation MDK –Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen Aufbau und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK Noten als Bewertungsmaßstab Schlusswort Diskussionsfrage

Was ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Beratungs und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in allen Bundesländern Wirkt an der Seite mit sozialmedizinischen Kompetenzen in der Gestaltung des Gesundheitswesens in der entsprechenden Region Mittelpunkt: Know-How für die Kranken- und Pflegekassen Qualizierte Beratung zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten

Was ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung MDK berät Kranken- und Pflegekassen ind sozialmed. Grundsatzfragen Führen für diese Einzelbegutachtungen durch, die ein Bezug auf die Versorgung einzelner Versicherten beziehen medizinisch fachliche Bewertungen des MDK sind per Gesetz unabhängig Gutachter nur ihrem Gewissen unterworfen ( Wahrnehmung der Aufgaben)

Tätigkeitsgebiete - > Entscheidung über die Pflegestufe sozialmedizinische Beratungsstelle für Leistungsentscheidungen der K.-und P.V. Prüfungen zur Angemessenheit der Krankenhausbehandlung, Von Arbeitsunfähigkeit, Begutachtung von Behandlungsfehlern, zahnmed. Versorgung, Versorgung von Hilfsmittel, Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen Hauptaufgabe -> Prüfung der Pflegebedürftigkeit für die Pflegekassen - > Entscheidung über die Pflegestufe - > Qualitätskontrolle der professionellen Versorgung (Pflegeheime, amubulante Pflegesienste) Zweck ist nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet

Träger und Organisation Arbeitsgemeinschaft der in den Bundesländern vertretenen KK UND KK- Verbände Rechtsgrunglage verankert in § 278 SGB V (gestzl. KV) MDK Berlin (z. B.) ist ein eingetragener/ rechtsfähiger Verein mit Sitz in Potsdam Rechtsaufsicht vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Land Brandenburg)

Träger und Organisation MDK-Mitglieder: Landesverbände der Orts-, Betriebs-, Innungskk, landwirtschaftliche KK und Ersatzkassen (§ 278 Abs.2 SGBV) Mitglieder wirken in den Erfüllungen der Aufgaben mit Organe des MDK: Mitgliederversammlung ( Verwaltungsrat),Vorstand Vorstand bestehend aus Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

Träger und Organisation MDK –Mitarbeiter: 602 Gutachter: Ärzte,Pflegefachkräfte, Kodierassistenten, Assistenzpersonal bei Erstellung von Gutachten Finanzierung nach § 275 SGB V eine Umlage von den KK und der Hälfte der Umlage von den Pflegekassen

Organisationseinheiten MDK

MDK –Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen Dr.med. Axel Meeßen Geschäftsführer des MDK Sitz in Potsdam

MDK –Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen Pflegeweiterentwicklungsgesetz PfWG 2008 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz PQsG 2001 Beginn MDK Qualitätsprüfungen 1996 Pflegeversicherungsgesetz 1995

MDK –Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen seit Hebrst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und Qualität veröffentlicht nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz §115Abs.1 Grundlage bilden die Qualitätsprüfungsrichtlinien und die dazugehörigen Erhebungsbögen Die Tranzparenzvereinbarung zwischen den Beteiligten und den Vertragspartnern sichert Tranzparenz und Einblick in die Prüfungen (Teilaspekt der MDK-Prüfkriterien) MDK prüft im Auftrag der Kassen einmal jährlich die Pflegeeinrichtungen ambulant/stationär nach ihrer Qulität Prüfungen werden unangemeldet durchgeführt

MDK –Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen MDK Prüfbericht wird an die Landesverbände der Pflegekassen weitergeleitet Bei Q.Mängel erteilt Landesverband der Pflegekassen eine Frist zur Behebung es erfolgt eine Nachprüfung des MDK´s Es gibt somit drei Prüfarten des MDK´s : Regelprüfung ( regelmäßiger Rhythmusdefinierten , Mindestprüfinhalte. Darin enthalten sind die für die Veröffentlichung vereinbarten Kriterien (Transparenzkriterien). Anlassprüfung ( Bei einer Beschwerde, geg. Beschwerdeführer einbezogen) Wiederholungsprüfung ( Mängelnachkontrolle)

MDK –Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen MDK sendet innerhalb 3 Wochen Ergebnisse der Tranzparenzkriterien / Berechnungsergebnisse mit Bewertungssystematiken (Prüfbericht) an die Landesverbände, die das verfahren prüfen und in einheitlicher Form an die Pflegeeinrichtung zurückleiten Prüfbericht enthält Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtung und ggf. Verbesserungsmaßnahmen Streitigkeiten seitens der Pflegeeinrichtung müssen in 28 tagen behoben werden Nach Fristablauf Veröffentlichung der Ergebnisse vom Landesverband im Internet als Notenform

Aufbau und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK Geprüft wird nach den Prüfungsrichtlinien bundesweit und erst durch Erteilung des Auftrages der Landesverbände der Pflegekassen Prüfdauer: 1-2 Tage (je nach Einrichtungsgröße) Prüfteam: zweiköpfiges MDK-Prüfteam bestehend aus erfahrenen Pflegefachkräften mit umfassender pflegefachlicher Kompetenz und Kenntnissen in der Qualitätssicherung durch (bei Bedarf auch Ärzte). mind. ein Mitglied des Prüfteams verfügt über eine Auditorenqualifikation gemeinsame Prüfung mit der Heimaufsicht und weiteren Prüfinstitutionen (z.B. dem Gesundheitsamt) möglich

Aufbau und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK Prüfablauf am Beispiel eines Pflegeheimes Einführungsgespräch mit Heim- und Pflegedienstleitung Qualitätsbeauftragtem und ggf. weiteren Führungskräften ggf. Vertreter des Trägers/der Trägervereinigung der Einrichtung ggf. weitere beteiligte Prüfinstitutionen. Im Gespräch werden Ablauf und Inhalte der Prüfung erläutert

Aufbau und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK 2. Prüfung einrichtungsbezogener Kriterien Aufbau- und Ablauforganisation der Pflegeeinrichtung (z.B. Verantwortlichkeiten, Einsatz der Mitarbeiter) Qualitätsmanagement (z.B. Beschwerdemanagement, systematische Qualitätsentwicklung, Berücksichtigung von Expertenstandards, Fortbildung der Mitarbeiter) Hygiene soziale Betreuung (z.B. Angebotspalette, Ausrichtung auf die Bewohner, Einbeziehung immobiler Bewohner oder von Bewohnern mit Demenz) sowie 3 hauswirtschaftliche Versorgung (Flexibilität der Speisenversorgung, bedarfsgerechte Speisenversorgung, besondere Angebote z.B. bei Demenz oder Schluckstörungen).

Aufbau und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK 3. Prüfung personenbezogener Kriterien Zentraler Prüffokus ist die Pflege- und Ergebnisqualität, die bei den Bewohnern ankommt. Zufallsstichprobe: Geprüft wird die Qualität bei 10 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner (Zufallsauswahl von mindestens 5, maximal15 Personen) , nur durch Zustimmung möglich > entsprechend der Pflegestufenverteilung in der Pflegeeinrichtung wird die Anzahl der Personen festgelegt Abschlussgespräch

Noten als Bewertungsmaßstab

Noten als Bewertungsmaßstab Pflegebedürftige können sich mit Hilfe von Noten über Qualitätsmaßstäbe der Pflegeheime informieren (verbraucherfreundlich, verbessernd) Erste Orientierung als Gesamtnote (zusammengesetzt aus mehreren Bereichen) Einzelne Noten jedes Qualitätskriteriums im Transparentbericht einsehbar Notenzusammenstellung anhand einer Notenskala

Noten als Bewertungsmaßstab Note für die Befragung der Bewohner erfolgt anhand von Stichproben und Zufallsbefragungen Ergebnisse der MDK- Qualitätsprüfungen werden veröffentlicht Notenvergabe nach den Prüfungen einmal jährlich (stat, amb.)

Schlussfolgerung Pflegeheime sollen durch eine Beurteilung transparenter werden für Patienten Qualitätsmängel erkennen und beheben durch Widerholungsprüfung Kontrolle der angebotenen Leistungen und deren Zufriedenheit Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der vielen Konkurrenz im Hinblick Qualität

Diskussionsfrage Wie beurteilen Sie diese Institution im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität der amb. Und stat. Pflegeeinrichtungen ? Wie sinnvoll findet ihr das?

Quellenverzeichnis Fachtag „Pflege bedürftig?“ AWO Chemnitz Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 www.gkv-spitzenverband.de/ http://www.mdk-pruefung.com/ http://www.mdk-saarland.de/qualitaetpflege.html Satzung des MDK Berlin Brandenburg e.V. in der Fassung vom 23.04.2012

Danke für Ihre Aufmerksamkeit !