Was macht eigentlich der ASD? (bei Kindeswohlgefährdung)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?
Advertisements

30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 1 Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfe Potential und notwendige Weichenstellungen: Wie intensiv.
Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )
Kindesschutz in der Jugendhilfe Ein grundsätzlicher Themenüberblick
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Jugend- und Sozialamt Angebote für Familien.
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Sylvia Dreist, Dipl. Psychologin
„Erwartungen des Jugendamtes“
Kooperation im Kinderschutz
„Die Kinderschutzmappe“
Grenzen achten vor Missbrauch schützen.
Grenzen achten vor Missbrauch schützen.
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt Solingen
Grenzen achten vor Missbrauch schützen.
Hilfen des Amtes für Jugend und Familie
Kinderschutz als gesetzlicher Auftrag an Schule
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Kinder- und Jugendschutz Was kann ich tun?. Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen Sie machen sich Sorgen, weil ein Kind/Jugendlicher ihnen seltsam.
Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis.
Gemeindeschule Gamprin Leitbild. Gemeindeschule Gamprin Liebe Eltern Sie halten das Leitbild der Gemeindeschule Gamprin in Ihren Händen. Nach dem Bezug.
Prof. Dr. iur. Johannes Münder em. Universitätsprofessor TU Berlin Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht Subsidiarität – Relikt aus der Vergangenheit.
Amt / Dienststelle1 Informationsvorlage Jugendhilfeausschuss Kinder- und Jugendhilfe auf dem „inklusiven Weg“ Sachbericht Angebote der Kinder-
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Ballhausen1 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD Ballhausen SSDSchule Chancen und Grenzen Synergieeffekte zu erzielen,
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des § 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis.
Kinderschutz und Schule - Das Bundeskinderschutzgesetz als gesetzlicher Auftrag! (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG vom 22. Dezember 2011) in Kraft getreten.
Psychische Folgen von Gewalt und Vernachlässigung – Interventionen bei Kindeswohlgefährdung Lernsituation 8.9 Kindeswohlgefährdung FSP 15.
Was führt Jugendämter dazu, Jugendliche im Ausland unterzubringen? Friedhelm Haussels 02173/
Sonderpädagogische Bildungsangebote/ Inklusion
Verfahrensabläufe im Kinderschutz bei häuslicher Gewalt
Herzlich Willkommen.
Grundsätze der Prozessbegleitung für gewaltbetroffene
im Jugendhilfeausschuss
Vereinbarung nach dem Kinderschutzgesetz
Rechtliche Situation- Status Quo und Perspektive
Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW
7. Tag der freien Berufsbetreuer
Vernachlässigung, Mißhandlung, sexuelle Ausbeutung
Dienstbesprechung für die Berufsbereiche Ernährung und Hauswirtschaft
Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis
Abschlusstagung des Forschungsprojektes
Vernachlässigung, Mißhandlung, sexuelle Ausbeutung
Und bist Du nicht willig ...
Anzeichen einer Kindswohlgefährdung Umgang und Vorgehen
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
Netzwerk Frühe Hilfen des Landkreises Harz.
WPM 04 Termin: Mittwoch, den 12. April von 10 bis 12 Uhr
Die Familie im Blick- das Kind im Focus
Schulterschluss Eine Qualifizierungs- und Kooperationsoffensive
Schulinspektorate: Maikonferenzen 2018
Pastorale Rahmenkonzeption Kindergarten - Gemeinde erLeben
Pädagogische Ansätze der Elementarpädagogik
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe.
Elternvertreter – und nun?
Die 2 Seiten der Medaille vernetzender Arbeit
Entwicklungsbericht Hilfe zur Erziehung
Schulinterne Beratungsfachkräfte Vorstellung Schulpsychologie
Soziale Ressourcen im Stadtteil nutzen
Jugendhilfe im Strafverfahren
Integrationsmanagement im Landkreis Ludwigsburg
Wann wird die JGH tätig? Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Praxisleitfaden & Fallbeispiele
Die Arbeit der Gerichtshilfe im Kontext häuslicher Gewalt
Spannungsfeld Umgangsrecht und häusliche Gewalt – Kindeswohl aus Sicht der Frauenhauspraxis Julia Daldrop, Referentin der Koordinierungsstelle; Netzwerk.
 Präsentation transkript:

Was macht eigentlich der ASD? (bei Kindeswohlgefährdung) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Was macht eigentlich der ASD? (bei Kindeswohlgefährdung) Wie das Jugendamt Familien begleitet – ein staatlicher Auftrag Die vorliegende PPP dient zur Unterstützung der Außendarstellung unserer Arbeit. Ziel ist , die breite n Beratungs- und Unterstützungsmöglichkleiten des ASD darzustellen, unsere Arbeitsgrundlagen und unsere Vorgehensweise zu erklären. BITTE BEACHTEN: FOLIEN 9, 29, 31 und 33 müssen regional/individuell /zielgruppenspezifisch VOR einer Präsentation ergänzt werden In keinem Vortragsfall sollten alle 33 Folien genutzt werden Die PPP ist folgendermaßen gegliedert: 1. Rechtliche Grundlage und Rahmenbedingungen der Arbeit des ASD (Folie 4-6) 2. Aufgaben des ASD allgemein (Folie 7) 3. In welchem organisatorischen Rahmen ist der ASD verortet (Folien 8 u. 9): Organigramm des Jugendamtes Erreichbarkeit 4. Zwischen Kontrolle und Hilfe: die zentralen Möglichkeiten des ASD zu handeln (Folien 10-13) 5. Grundlegende Arbeitsprinzipien (Folie 14) 6. Alles zu HzE (Folien 15-27) Überblick über alle HzEs, Arbeitsablauf , Hilfeplanung 7. Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a (Folie 28 und 29) ACHTUNG: Hier bitte jeweils eine eigene Fallgeschichte parat haben 8. Sonstiges Hinweise und Tipps, die nicht den Wort-Vortrag betreffen sind KURSIV in den Notizen vermerkt Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

Umsetzung des Kinderschutzes im Kontext Schule Gesetzliche Grundlagen Definition zur Kindeswohlgefährdung Formen der Kindeswohlgefährdung Risikofaktoren Strategien im Umgang einer Gefährdung Verfahrensbeschreibung Welche Hilfen bietet das Jugendamt an?

Unsere gesetzliche Grundlage Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 1, Absatz 1 Dies sind die in unserer Gesellschaft akzeptierten, vereinbarten, allgemein gültigen ERZIEHUNGSZIELE. Werden sie in schwerwiegend relevanter Weise unterlaufen, wird „das Jugendamt“ tätig Denn … (s. nächste Folie) Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Rahmenbedingung Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 1, Absatz 2 Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich die zentralen Aufträge an das Jugendamt beziehungsweise das „ausführende Organ“ des Jugendamtes, den ASD (nächste Folie) Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

Das Spannungsfeld unserer Arbeit Beratung und Hilfe „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ § 8a SGB VIII Auch im Fall von § 8a ist Beratung und Hilfe angesagt! Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag) § 1666 BGB (Rechtsprechung des BGH) Gesetzliche Grundlagen Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII (Schutzauftrag) § 1666 BGB (Rechtsprechung des BGH) § 81 SGB VIII (Zusammenarbeit)

Rechtsgrundlagen § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen....

Kindeswohlgefährdung nach Rechtsgrundlagen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 1 BGB “eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersagen lässt. nach Rechtsprechung des BGH, aus; DJI-Handbuch Kindeswohlgefährdung, Meysen und Schmidt „Was ist unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen“.

Gesetzliche Grundlagen zur Zusammenarbeit § 81 SGB VIII Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung, Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes .. den Stellen der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern anderer Sozialleistungen, der Gewerbeaufsicht, den Polizei- und Ordnungsbehörden, den Justizvollzugsbehörden und Einrichtungen der Ausbildung für Fachkräfte...... im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.

Formen der Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung Seelische Misshandlung Körperliche Misshandlung Sexuelle Gewalt Unverschuldetes Versagen von Eltern

Wichtigste Risikofaktoren (Kindler 2007) Merkmale des Kindes Genetische Belastung Unerwünschtes Kind Niedrige Intelligenz Regulationsstörungen Schwieriges Temperament Behinderung des Kindes

Wichtigste Risikofaktoren (Kindler 2007) Merkmale der Eltern: Psychische Erkrankung und Sucht Sehr junge Elternschaft Misshandlung, Vernachlässigung, Beziehungsabbrüche in der eigenen Kindheit Fremdunterbringung in der Kindheit

Wichtigste Risikofaktoren (Kindler 2007) Merkmale der Familiensituation Soziale Isolation und fehlende Unterstützung Partnerschaftsgewalt Mehrfach soziale Belastung Armut, finanzielle Notlage Strittige Trennung und Scheidung

Gefährdungseinschätzung erfolgt unter vier Kernaspekten: Was tun die Bezugspersonen Schädliches bzw. unterlassen sie Notwendiges? Was braucht dieses Kind? Welche Beeinträchtigungen sind beim Kind zu erwarten, wenn die Situation anhält bzw. welche bestehen schon? Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur Abwendung der Gefahr, z.B. Bereitschaft zur Mitarbeit

Wie nehmen wir den Schutzauftrag wahr - § 8a Kindeswohlgefährdung Mitteilung/Hinweis Kollegiale Beratung und Beteiligung der Regionalleitung Erstabklärung Wir sehen das Kind Erstellen eines Schutzkonzeptes oder Inobhutnahme Ziel Erste Prüfung Keine dringende Gefahr (mehr) vorhanden Was wir vom Melder wissen wollen: ( vgl. Meldebogen) Name Erreichbarkeit des Melders /der Melderin Name der betroffenen Familie/des Kindes Was wurde beobachtet / wahrgenommen? Wann und wie wurde es beobachtet / wahrgenommen (einmalig, über einen längeren Zeitraum)? Wer war beteiligt? Wo wurde es beobachtet / wahrgenommen?  Was veranlasste die mitteilende Person gerade jetzt das Jugendamt einzuschalten?  Seit wann besteht diese Situation?  Wie akut schätzt die mitteilende Person die Gefährdung ein und wie schnell muss aus Sicht der mitteilenden Person gehandelt werden? Wie wird die Gewalt durch die meldende Person kategorisiert? (körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, unzureichende Förderung, seelische Gewalt, unzureichende Grundversorgung, ...)  Welche Erwartungen hat die mitteilende Person an den ASD?  Kooperation mit der mitteilenden Person Welche Unterstützung kann die mitteilende Person anbieten? (z. B. Zugang zur Familie, Schutz des Kindes)  Ist die mitteilende Person einverstanden, dass sie bei der Familie genannt wird?  Ist die mitteilende Person bereit, bei der Polizei oder vor Gericht auszusagen?  Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit mit der mitteilenden Person; ggf. Rückmeldung   Zweite Prüfung Prüfung vor Ort Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

Beobachten und Wahrnehmen Wann wurde es beobachtet Wo wurde es beobachtet Wer hat es beobachtet Veränderte Leistungen Sozial- verhalten Kontakt-verhalten

Ausreichende Ernährung über Risikoanalysebögen   Ja Nein Entwicklungsstand Ausreichende Ernährung Angemessene Kleidung Schlafmöglichkeiten? Ausreichende Körperpflege, Medizinische Versorgung Aufsicht gewährleistet Gewalt gegen das Kind Einsperren des Kindes Verletzungen des Kindes

Ergebnis der Abklärung: Kindeswohlgefährdung akute Gefährdung es fehlen wichtige Informationen zur Einschätzung chronische/latente Gefährdung keine Gefährdung erzieherischer Bedarf Weitere Verfahrensschritte: Ja Nein noch zu klären ggf. erledigt von/am ... Antrag bei FamG Ärztliche Untersuchung Fallbesprechung im Team Intervention nach § 42 SGB VIII Entwicklung eines Schutzkonzeptes Einleitung Hilfeplanverfahren Rückmeldung an Mitteilende und/oder beteiligte Fachkräfte

Hilfen des Allgemeinen Sozialdienstes (nicht nur, aber auch im Kontext Kindeswohlgefährdung) Beratungsangebote und Unterstützungsangebote Weitervermittlung bei Bedarf Hilfen zur Erziehung Inobhutnahme

ION Deutschland / Nürnberg 2005 - 25 664 2009 – 33 710 2011 – 38 456 Nürnberg 2012 - 470 Kinder und Jugendliche 2013 – 413 Kinder und Jugendliche Ausgaben für erzieherische Hilfen, ION, Mutter- Kind- Einrichtungen, amb. Therapien – rund 60 Mio.

Arbeitshilfe für die Schulen im Internet unter www.kinderschutz.nuernberg.de

Zuständigkeit? Mitteilungen/Hinweise? Bei Fragen zur Zuständigkeit oder bei Mitteilungen zu Kindeswohlgefährdung gibt Ihnen der ASD gerne Auskunft bzw. bearbeitet Ihre Anfrage unter folgender zentraler Telefonnummer: 0911/231 2686 Mo – Do 8-16 Uhr und Fr 8-14 Uhr !! HIER *Jour-dienst-Nummer der Region /Regionskennziffer eintragen, ggf. Tel. Zentrale – 26 86 Hinweis zu der E-Mail-Adresse: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten den ASD anzumailen. Es ist hier die aus meiner Sicht „einfachste“ Schreibweise gewählt. Alternativen sind u.a. J-ASD-Region*@stadt.nuernberg.de J_ASD-Region*@stadt.nuernberg.de Erreichbarkeit der Mitarbeitenden: persönlich/telefonisch Mo.-Fr. 08:30 Uhr – 10:00 Uhr E-Mail: asd-region*@stadt.nuernberg.de Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse Jetzt ist Zeit für Fragen … Jugendamt/ASD Aufgaben und Arbeitsweise des ASD/Öffentlichkeitsarbeit