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Und bist Du nicht willig ...

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Präsentation zum Thema: "Und bist Du nicht willig ..."—  Präsentation transkript:

1 Und bist Du nicht willig ...
Zwang, Bestrafung und eigene Grenzen Abteilung: Landesjugendamt

2 Zwang steht für: die nachdrückliche Beeinflussung der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit durch verschiedene Einflüsse im Staatsrecht im Rahmen des Gewaltmonopols des Staates als Repressionsmittel, um Tun oder Unterlassen einer Person zu bewirken Abteilung: Landesjugendamt

3 => Zwang und Strafe als tendenziell grenzüberschreitende Handlungen
Die Strafe ist ein aggressiver Akt gegenüber dem zu Strafenden. Er wird als Folge eines normenverletzenden Verhaltens des zu Strafenden vollzogen. Im Unterschied zu anderen Formen von Aggression wird Strafe daher als legitim angesehen. => Zwang und Strafe als tendenziell grenzüberschreitende Handlungen Abteilung: Landesjugendamt

4 Kinderrechte (u.a.) Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
Schutz vor Ausbeutung Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen Recht auf Fürsorge Recht auf Ernährung Recht auf Partizipation Recht auf Meinungsäußerung Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit Recht auf Eigentum Recht auf Freiheit Abteilung: Landesjugendamt

5 „Grenzen“ der Person machen mich zur Person grenzen mich als Person ab
dienen dem Schutz meiner Identität dienen dem Schutz der psychischen Integrität ermöglichen in angemessener Form Begegnung zwischen Ich und Du können übergangen werden von mir selbst von anderen ermöglichen Beziehungsregulation, damit auch Konflikte können auch zu “dicht” oder zu offen sein Abteilung: Landesjugendamt

6 Psychische Aspekte, die Grenzen begründen
Verinnerlichte Regeln des sozialen Miteinander Eigene Werte, Normen, Ideale, Prinzipien Eigene Vorstellungen über den erwünschten Umgang mit sich und anderen Eigene Haltung zu aggressivem Verhalten Eigene Verhaltensmaßstäbe Eigene Möglichkeiten des Handelns Eigene Geschichte mit aggressivem Verhalten Eigene Empfindungen Eigener Umgang mit aggressiven Impulsen (Verdrängung, Sublimierung, acting-out) d.h. die eigene Identität Abteilung: Landesjugendamt

7 Konflikte konstruktiv umwandeln
Personal: Konfrontationstechniken: Werkzeuge für eine Unterbrechung eines Verhaltensmusters, um in die Kommunikation zu gelangen Klarheit an der Grenze (für Mitarbeiter, wie für die Zielgruppe), ein klarer Umgang mit Grenzen ist die beste Prävention und die wichtigste Grundhaltung für eine Deeskalation Konstruktive Kommunikation - So kommunizieren, dass ein Konflikt geklärt wird und nicht vermieden wird Abteilung: Landesjugendamt

8 Konflikte konstruktiv umwandeln
Strukturell: Klären von Rollen und Funktionen in der Gruppe/ Einrichtung Veränderung von Räumen, oder Schaffen von Konfliktaustragungsorten Einführung von Konfliktbearbeitungsstrukturen (Peermediation, Mediation, Schlichtung, Klärungshilfe, Training zur Selbsthilfe durch Konfrontation und Kommunikation) Klären von Regeln und Sanktionen (Kohärenz) Abteilung: Landesjugendamt

9 Konflikte konstruktiv umwandeln
Kulturell: Einstellungsveränderung zu: Aggression, Grenze, Konflikt Konflikte öffentlich machen Gelungene Konfliktbearbeitung dokumentieren Für konstruktive Konfliktbearbeitungsformen werben Abteilung: Landesjugendamt

10 ABC Regeln (I) Achtsamkeit
Auf sich selbst, die eigenen Bedürfnisse, Grenzen und Ressourcen achten “Eine Hand für den Mann und eine Hand für das Boot” Es ist wichtig, sich selbst gut zu kennen, und zu verstehen Selbsterfahrung, Therapie Abteilung: Landesjugendamt

11 ABC Regeln (II) Balance Gleichgewicht zwischen Arbeit, Freizeit, Ruhe
Balance zwischen Aktivitäten im beruflichen und im persönlichen Leben Abteilung: Landesjugendamt

12 ABC Regeln (III) Connection (Verbindung)
In der sozialen Arbeit ist es wichtig, mit sich selbst und anderen Menschen, der Natur, dem Leben auch auf einer spirituellen Ebene in Verbindung zu bleiben Gegenstück zu den vielfältigen Belastungen und Einschränkungen im Privatleben Verbindung zum eigenen Selbst ermöglicht die Wahrnehmung und Umsetzung persönlicher Bedürfnisse Abteilung: Landesjugendamt


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