Verfahrens- und Sozialberatung Referent: Rahel Köpf, Karlsruhe Refugees still welcome? Einblicke in die Verfahrens- und Sozialberatung für Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe
Gliederung Asylverfahren in Deutschland (stark vereinfacht) Akteure in der Erstaufnahme Rechte und Pflichten der Asylsuchenden in der Erstaufnahme Verfahrens- und Sozialberatung Gruppenarbeit Fragerunde
2. Asylverfahren in Deutschland stark vereinfacht Asylgesuch Erstaufnahmeeinrichtung Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Feststellung der Identität / Reisewegbefragung (Dublin) / Rechtsbelehrung Erhalt einer Aufenthaltsgestattung Anhörung
1.1 Asylgesuch Asylgesuch nach Grenzübertritt Polizeidienststelle Ausländerbehörde Direkt in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Registrierung (Erfassung im EASY System) „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BÜMA) Inzwischen Ankunftsnachweis (6 Monate gültig)
1.2 Erstverteilung und Unterbringung Verteilung nach Königsteiner Schlüssel Baden-Württemberg nahm nach diesem Schlüssel im Jahr 2016 rund 13% der Asylsuchenden auf Erstaufnahmeeinrichtungen LEA Karlsruhe ZRZ Heidelberg LEA Mannheim LEA Ellwangen in Planung: LEA Freiburg u. Schwäbisch Hall
Bild (Quelle): http://www. bamf
1.3 Asylantrag Wird bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt: Identität feststellen (wird in Eurodac gespeichert) Reisewegbefragung (Dublin-Verfahren) Rechtsbelehrung Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird ausgestellt
1.4 Erstverteilung und Unterbringung Vorläufige Unterbringung 44 Stadt- und Landkreise Anschlussunterbringung
1.5 Prüfung des Asylantrag Anwesenheit bei Anhörung erforderlich: Anhörer/-in Asylbewerber/-in Dolmetscher/-in Anwesenheit bei Anhörung möglich: Anwalt/Anwältin Beistand (Sozialarbeiter etc.) Anhörungsprotokoll
1.6 Prüfung des Asylantrag „Entscheider“ des BAMF prüft Asylantrag Prüfung potenzieller Schutzstatus Anerkennung als Asylberechtigter? Anerkennung als Flüchtling? Zuerkennung von „Subsidiärem Schutz“? Vorliegen „Nationaler Abschiebungsverbote“?
Abschiebungs- androhung 2.7 Entscheidung des BAMF Anerkannter Flüchtling Asylberech-tigung Subsidiärer Schutz Abschiebungs- verbot Ablehnung/ nicht zuständig Abschiebungs- androhung § 3 AsylG Art. 16a GG § 4 AsylG § 60 AufenthG § 34 AsylG Wird gegeben, wenn eine politische Verfolgung festgestellt ist. Furcht vor Verfolgung aufgrund von Ethnie, Religion oder Nationalität geflohen ist. Gleiche Vorraussetzung wie Flüchtlingseigenschaft, aber Bedingung der legalen Einreise Wenn Person beweisen kann, dass ihm in seinen Land ein ernsthafter Schaden droht Andere Gefährdungs- gründe des Schutzsuchen-den (z.B. Gesundheit) Nicht zuständig Dublin III, (offensichtlich) unbegründet Klage beim Verwaltungs-gericht freiwillige Rückreise, Abschiebung,
2. Akteure in den Erstaufnahmeeinrichtungen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Durlacher Allee 100) Hauptzentrale befindet sich in Nürnberg. Zuständig für - Asylantragstellung - Anhörung Sicherheitsdienst Gesundheitsamt (DA100) Gesundheitsuntersuchung, Röntgen, Impfung Jugendamt (DA100) - unbegleitet minderjährige Ausländer (UMA) Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8 (Felsstraße 2 und DA100) ist zuständig für: Unterbringung der Flüchtlinge Registrierung Gesundheit Verteilung Abschiebung Freiwillige Rückreise Hausbetreiber (EHC/DRK in FS und Sophienstraße) Polizei Ehrenamtsprojekte Verfahrens- und Sozialberatung
3. Rechte und Plichten der Asylsuchenden in der Erstaufnahme Aufenthalt Erstaufnahme (bis zu sechs Monate): Stadtgebiet Karlsruhe Taschengeld Auszahlung einmal im Monat in der LEA Für persönliche Bedürfnisse im Alltag Voraussetzung: Med. Check+Röntgen; Registrierung vor Stichtag Krankenversorgung nur in akuten Fällen Behandlung durch niedergelassene Ärzte nur mit Krankenschein Krankenschein wird von Krankenstation/Pflegedienst in LEA/Außenstellen ausgestellt
4. Verfahrens- und Sozialberatung Wir beraten die ankommenden Personen in der Erstaufnahme und somit in der Anfangsphase ihres Asylverfahrens. Themen sind mitunter: Informieren über Rechte und Pflichten als Asylbewerber Anhörungsvorbereitung Unterstützung bei Behördenkommunikation Informieren über weitere Beratungs- und Freizeitangebote Nationale Familienzusammenführung Suche nach Familienmitgliedern Rückkehrberatung
4.1 Standorte Unterschiedliche Schwerpunkte an den unterschiedlichen LEA Standorten LEA Felsstraße (KA-West): RP >>> Registrierung, Verteilung, Taschengeldprobleme LEA Durlacher Allee (KA-Ost): BAMF, Transport >>> Asylverfahren, Transfer, Altersbestimmung Außenstellen Sophienstraße ´>>> besonders Schutzbedürftige Asylbewerber*innen Seubertstraße >>> kleine Unterkunft für Familien
4.2 Aktuelle Belegung (Januar 2017)
4.3 Laufende Projekte zur Freizeitgestaltung Kleiderkammer Fußball für Jugendliche und Erwachsene Nähstube / Teestube Kino ohne Grenzen Fahrradkurs für Frauen in Kooperation mit „bikes without borders“ Frauentreff Bewegungs- und Spielangebot für Kinder in Kooperation mit KIT-Flüchtlingshilfe Sportangebot für Erwachsene
5. Gruppenarbeit: Fallbesprechung Was sind die Probleme, die vorgetragen werden? Wie könnte man versuchen, sie zu lösen? Was kann kurzfristig gemacht werden, was braucht länger? Worauf sollte man bei diesem Fall achten, was kann man ihnen sonst noch an Hilfe anbieten?
Gerne Fragen!