Zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes – Probleme eines neuen psychosozialen Berufes in der Medizin Univ. Prof. (em.) Dr. med. Michael Geyer mgeyer@t-online.de.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die Versorgung bei psychischen Erkrankungen aus Sicht der Ersatzkassen
Advertisements

Klinischer Arbeitsmarkt in Bewegung
Die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie Tipps, Anregungen, eigene Erfahrungen Referentin: Dipl.Psych. Anja Breining Psychologische Psychotherapeutin.
109. Deutscher Ärztetag, Magdeburg
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kontrollfragen zu Kapitel 1
Überlegungen zu einer am Versorgungsbedarf orientierten Psychotherapeutenausbildung Prof. Dr. Rainer Richter DGVT Tagung zur Zukunft der Psychotherapieausbildung.
Naturheilverfahren und Homöopathie Zug
Cluster 2 – Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt
Das menschliche Gehirn - eine Einführung in die Neuropsychologie
Ambulante Psychotherapie und weitere psychotherapeutische Ansätze
Ministerialrat Jürgen Hommel Referatsleiter
Einheitlicher Medikationsplan
Berufsbild, Kompetenzprofil und Mindestanforderungen an eine Reform der Ausbildung Andrea Mrazek, M.A., M.S. Fachtagung: Reform der Psychotherapieausbildung.
Heike Bergmeyer-Szuba
Klassische Werke empirisch-theoretischer Soziologie
Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie
Informationen zur aktuellen Psychotherapie-Ausbildung Mainz,
5. Berufspolitisches Seminar Möglichkeiten der Einflußnahme der PFM-Institute auf berufspolitische Entscheidungen Dr. Jürgen Thorwart.
Dipl.-Psych. Michaela Demandt. 1. Tätigkeitsfelder.
Masterplan Medizinstudium 2020 Informationen zum Aktionstag.
Klaus M. Peters Orthopädie und Osteologie, Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik, Nümbrecht Klinisches Schwerpunktzentrum DVO Abschlussveranstaltung, ,
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Veränderungen der Arzt-Patientenbeziehung mit der Einführung der Telemedizin Dr. Stefan Neumann Universität Lüneburg - M.B.A.-Kurs 3 Modul 7a Medizinische.
Die Kassenärztliche Vereinigung und ihre Bedeutung für die Arbeit der Ausbildungsinstitute, der angestellten und niedergelassenen ärztlichen PsychotherapeutInnen,
Andrey Christine, Silva Susana Warum haben Schweizerpaare später als geplant, weniger als gewünscht oder überhaupt keine Kinder? Kinderwunsch bei Schweizerpaaren.
Ausbildungsreform- Zur Zukunft der Psychotherapie Dr. Manfred Thielen.
Rheuma & Forschung Ergebnisse einer Mitgliederbefragung im Jahr 2015 Klinik und Poliklinik für Orthopädie 1 "Versorgung von Menschen mit rheumatischen.
1 Ausbildungsreform aus der Perspektive der institutionellen Psychotherapie Dr. Ulrike Worringen Mitglied im Ausschuss, Leitende Psychologin in der Zusammenarbeit.
Ausbildungsreform aus der Perspektive der Hochschulen Von der bunten Vielfalt der Ausbildungsinstitute zurück an die Universitäten PD. Dr. Michelle Brehm,
Ausbildungsreform aus Sicht der PiA Anja Hildebrand.
Untersuchung zur Haltung der Mitarbeiter
Die Ausbildung zum/r Psychotherapeuten/- in
Wie und was lernen Jugendliche an unserer Schule
Pflege im Spannungsverhältnis zwischen Angehörigen und Beschäftigung
forREHA forREHA Perspektiven der Rehabilitationsforschung Hinweise
Gesundheit für alle - ein realistisches Projekt
Situation von Adoptivfamilien in Deutschland – Informationsaustausch, Kontakt und Kommunikation über die Adoption Ina Bovenschen & Fabienne Dietzsch.
Darstellung der Abläufe bei Unterbringung nach NPsychKG / BGB im AMEOS Klinikum Hildesheim Prof. Dr. med. Detlef E. Dietrich Dr. med. Christian Tettenborn.
Zur Situation angestellter Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Gebiet der OPK Ergebnisse der Befragung.
Störungen und Schmerzen am Haltungs- und Bewegungsapparat der Wirbelsäule.
Der Arzt im Geflecht der Korruption
Die Qualität von Schuldfähigkeitsgutachten bei im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten - Ergebnisse einer empirischen Studie Respekt-Kritik-Entwicklung.
KrankenVersicherungen in Zahlen
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Operationen, deren Vor- und Nachbereitung pflegerische Maßnahmen
Kehl,
Strategie-Workshop eLearning einfach nutzen
Weil das Leben immer wieder andere Fragen stellt.
Begutachtung der Humanistischen Psychotherapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie Dr. Dietrich Munz Psychotherapeutenkammer Berlin|
Brigitte Kemper-Bürger (GF), Karin Jeschke (Wissenschaftl. Referentin)
Verhaltenstherapie in der neurologischen Rehabilitation
Stellungnahme der GwG Aberkennung der Wissenschaftlichkeit der Gesprächspsychotherapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie.
Die psychosomatische Reha-Nachsorge
Was Bibel lesen auslöst 1/2
Mitgliederversammlung SKliPs 15. September 2012 in Würzburg
Mitgliederversammlung SKliPs 15. September 2012
Prof. Dr. Jürgen Kriz 1.
Befugniserweiterungen und der Stellenwert zusätzlicher Qualifikationen für Psychotherapeuten Tag der Angestellten
Gesundheitsrisiko Männlichkeit
Die 2 Seiten der Medaille vernetzender Arbeit
Zufriedenheitsmessung und -analyse bei Teilnehmern und teilnehmenden Unternehmen in einem Pilotprojekt zum Thema Telemedizin in der arbeitsmedizinischen.
Titel des wissenschaftlichen Projekts
107. Deutscher Ärztetag TOP III Novellierung einzelner Vorschriften
Pflegestärkungsgesetz
Prof. Dr. med. P. Feyer, Dr. med. K. Zappel
Prof. Dr. med. Hans G. Schlack, Bonn
15. Januar 2018 | Fachhochschule Kiel, KoFW
Prof. Dr. Norbert Frieters-Reermann KatHO NRW - Aachen
 Präsentation transkript:

Zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes – Probleme eines neuen psychosozialen Berufes in der Medizin Univ. Prof. (em.) Dr. med. Michael Geyer mgeyer@t-online.de www.psychotherapie-geyer.de www.bsaq.de

Legaldefinition Psychotherapie im Psychotherapeutengesetz von 1998 (PsychThG §1) „Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert […] Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden…“. Patientenschutz durch einheitlichen Qualitätsstandard in der Medizin: „Fachkunde“ Schutz der einheitlichen Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ für Ärzte und Psychologen

Ergebnisse des Forschungsgutachtens: hohe Qualität der Ausbildung 2007 - 2009 Forschungsgutachten zur Ausbildung im Auftrag der Bundesregierung (Strauß et al. 2009) Ergebnisse des Forschungsgutachtens: hohe Qualität der Ausbildung Ausbildung als weltweit vorbildliches Erfolgsmodell eingeschätzt große Zufriedenheit in der Bevölkerung mit psychotherapeutischer Behandlung in allen repräsentativen Studien Keine Kosten für die Gesellschaft (Komplette Gegenfinanzierung der Ausbildung gesetzlich geregelt)

Empfehlungen des Forschungs-gutachtens „Kleine Lösung“ Bei Erhalt des derzeitigen Ausbildungsmodells Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung (Master anstelle Diplom) Die Veränderung der 1 ½ jährigen Praktika während der Ausbildung (sogen. Praktische Tätigkeit)

Konzept des BMG Einheitliches Psychotherapiestudium: Master „Psychotherapie“ sowohl für Erwachsenen- als auch Kinder- /Jugendlichenpsychotherapie mit Approbation zum „Psychotherapeuten ohne Fachkunde“ Einführung einer fakultativen 5-jährigen Weiterbildung auf („arztgleich“) bezahlten Weiterbildungsstellen (derzeitig 12.500 Ausbildungsteilnehmer, von denen besitzen ca. 3500 solche Stellen; etwa 9.000 neue Stellen, vorwiegend stationär würden gebraucht)

Das 1. Grundproblem der angestrebten Novellierung Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten eines Direktstudiums im Masterformat (4 Semester), psychotherapeutische Kompetenzen auszubilden, und den Anforderungen des Patientenschutzes an eine berufsrechtlich volle Berufserlaubnis als Psychotherapeut (daran ändert auch eine noch so ambitionierte Approbationsordnung nichts!!!)

Übergeordnete Ausbildungsziele des 4-semestrigen Approbationsstudiums (BPtK): Berufsrechtliche Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie Ziel der Ausbildung sind wissenschaftlich und praktisch qualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die zu eigenverantwortlicher und selbständiger psychotherapeutischer Tätigkeit […] befähigt sind. Die Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung (Anmerkung Geyer: vom Kindes- bis zum Erwachsenalter) erforderlich sind.

Konsequenzen Berufsbild wird völlig verändert – „Spezialist ohne Expertise“ Psychotherapie wird alleinige Sache der Psychologie Potenzierung der Versorgungsprobleme für Kinder und Jugendliche!

Das 2. Grundproblem der angestrebten Novellierung Fehlen von Weiterbildungsstellen = Reduktion der Anzahl der Weiterbildungsteilnehmer auf einen Bruchteil (ca. 30 %) der jetzigen Zahl der Ausbildungskandidaten Nadelöhr Weiterbildung = Der neue „Approbierte Psychotherapeut ohne Fachkunde“ wird die Medizin bevölkern

Umgang der Bundesregierung mit dem eigenen Forschungsgutachten 2009 - 2014 Einflussnahme auf die Gutachter 5-jährige Phase der Ignorieren der Ergebnisse des Gutachtens (2009 – 2014) und Missachtung des Votums des Psychotherapeutentages 2010 (Beibehaltung der postgradualen Ausbildung) Nachgeben der Profession: Beschlüsse des 25. DPT 2014 - Beginn des Novellierungsprozesses

Womit wurde die Profession geködert? Der Psychologische Psychotherapeut komme „Auf Augenhöhe mit dem Arzt“ Bezahlte „Weiterbildungsstellen“ wie bei Ärzten in Facharztweiterbildung Erschließung neuer wirtschaftlicher Ressourcen durch Besetzung aller psychosozialen Aufgabenfelder in der Medizin Erhalt zusätzlicher ärztlicher Befugnisse (Au-Schreibung, Medik.-Verordn.) Das alles bei gleicher bzw. besserer Qualität der Ausbildung und Versorgung!

Geburtsfehler der Novellierungspläne des BMG Völlig ohne Not und ohne wissenschaftliche Begründung wird ein umfassender Paradigmenwechsel angezielt: Das Berufsbild, das Ausbildungsziel sowie die Ausbildungsstruktur wird ohne die bisher grundlegenden wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren definiert

Geburtsfehler der Novellierungspläne des BMG Wissenschaftliche Begründung ? gesicherte Erkenntnisse durch belastbare wissenschaftliche Untersuchungen bzw. Gutachten? Forschungsgutachten hatte eindeutig festgestellt: Es gibt keine wissenschaftlich fundierte Begründung eines solchen Paradigmenwechsels!

Das 3. Grundproblem: Die ordnungspolitische Revolution der Medizin Ordnungspolitische Begründung des BMG: gleiche Struktur der Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Nichtärzten Das tatsächliche ordnungspolitische Problem: Arzt bekommt Approbation als einziger Heilkundiger nicht für ein Spezialgebiet, sondern als Generalist der gesamten Heilkunde (er erhält eine ärztliche und kein fachärztliche Approbation) Psychotherapeut bekommt Approbation als Spezialist wie der andere Spezialist in der Medizin, der Zahnarzt. Unterhalb der Fachkunde gibt es keinen Spezialisten! Ein approbierter Nichtspezialist ist ein neuer Generalist

Ein neuer Beruf - ein „Generalist für das Psychosoziale“ Novellierung des Psychotherapeutengesetzes = Schaffung eines neuen Berufes Ein neuer Beruf - ein „Generalist für das Psychosoziale“ Der gering qualifizierte (billigere) Approbierte Psychotherapeut ohne Fachkunde wird dem Beruf ein neues Gesicht geben

Die Legitimierung des neuen Berufes Die neue Legaldefinition für Psychotherapie Psychotherapie darf definitorisch nicht mehr das Merkmal der Fachkunde, also der wissenschaftlichen Behandlungsqualifikation besitzen Für Psychotherapeuten ohne Fachkunde würde gegenwärtig der Straftatbestand des § 132a des StGB greifen

Der neue Beruf eines „Hilfspsychotherapeuten“ Bisher: „Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert…“. = Bindung an die Fachkunde Die neue Legaldefinition für Psychotherapie: „Die Ausübung des Berufs des/der Psychotherapeuten/in ist die Ausübung von psychotherapeutischer Heilkunde unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“. Wer die Berufsbezeichnung ‚Psychotherapeutin‘ oder ‚Psychotherapeut‘ führen will, bedarf der Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.“ Das heißt: Alles, was der „Approbierte Psychotherapeut ohne Fachkunde“ macht, ist Psychotherapie!

Die Aufkündigung der Einheit der Psychotherapie in der Medizin: Drei verschiedene Arten von Psychotherapeuten Der neue niedrigere qualifikatorische Maßstab für Psychotherapie in der Medizin gilt nur für neue Approbierte Psychotherapeuten ohne Weiterbildung! Für ärztliche Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeuten nach bisherigem Recht gilt weiterhin der bisherige Qualitätsmaßstab. Zukünftig weiß kein Patient mehr, ob der „Psychotherapeut“, der vor ihm sitzt, tatsächlich ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren beherrscht oder nicht!

Auswirkungen auf den Beruf des Arztes Genuin ärztliche oder psychologische oder sozialpädagogische Kompetenzen, die bislang nie einen Heilberuf im Kern definiert haben, werden zur zentralen Kompetenz eines neuen Heilberufes, der damit – wie der Arzt - für die gesamte Medizin zuständig wäre Die integrative Funktion eines psycho-sozialen Herangehens an den Patienten - bislang Bestandteil jeden ärztlichen Handelns – wird zum zentralen Bestandteil des Berufsbildes eines neuen „Mediziners für das Psychische“. Weiterer Schritt in Richtung zunehmender Entlassung des Arztes aus seinen psychosozialen Funktionen

Auf dem Weg zu industriellen Versorgungsstrukturen Der eigentliche Spezialist soll reduziert werden. Aus einer Spezialdisziplin der Medizin wird ein größeres basales „generalistisches“ und ein kleineres „spezialistisches“ Fachgebiet Die Medizin wird zweigeteilt: Die meisten psychosozialen Aufgaben des Arztes werden aus ökonomischen Gründen an den neuen Generalisten übergehen.

Mögliche Arbeitsfelder eines zukünftigen „Approbierten Psychotherapeuten ohne Fachkunde“ außerhalb SGB V Ausschnitt aus der Grafik „Differenziert patientenbezogenes Entwicklungsmodell…“ (Autor: Präsident der Berliner Psychotherapeutenkammer Michael Krenz )

Gesellschaftspolitische Hintergründe und Motive Gesundheitspolitisches Ziel - Industrialisierung der Medizin/Psychotherapie „Outsourcing“ ärztlicher psychosozialer Aufgaben in allen Bereichen der Medizin (der Approbierte Psychotherapeut ohne Fachkunde als idealer Angestellter in MVZ und Arztpraxen) Entleerung des Arztberufes - Wegfall (noch) vorhandener integrativer ärztlicher Aufgaben (Arbeitsteilung an der falschen Stelle! Integration muss im Arztberuf selbst geleistet werden!) Verbilligung von Psychotherapie (vordergründige Kostensenkung) Wer verdient mit, wenn auch noch Psychotherapeuten, die gar keine Psychotherapeuten sind, Medikamente verschreiben?

Auf dem Weg zu industriellen Versorgungsstrukturen Der neue psychosoziale Generalist wird die psychosozialen Aufgaben in der Medizin übernehmen (anstellbar in allen stationären, ambulanten und rehabilitativen Bereichen der Medizin) Es stehen sich gegenüber der Arzt für das Körperliche und der „Psychotherapeut“ für das Psychosoziale

Berufspolitische Ziele der Ärzteschaft Bewahrung des Patientenschutzes: Aufrechterhaltung des hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards von Psychotherapie Erhalt der psychosozialen Kompetenz des Arztes – also seiner integrativen Kompetenz „Psychotherapeut“ muss fachkundig bleiben (Bewahrung der Einheitlichkeit der Psychotherapie in der Medizin) Konsequenz: Widerstand gegen die geplante Verwässerung der gegenwärtigen Legaldefinition