Fördermodalitäten bei der Antragstellung 2017

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 Präsentation transkript:

Fördermodalitäten bei der Antragstellung 2017 Erasmus+ Schulbildung Strategische Partnerschaften im schulischen Bereich Fördermodalitäten bei der Antragstellung 2017 Stand: 1. März 2017

Zur Orientierung Die verschiedenen Präsentationen des PAD zur Leitaktion 2 / Strategische Partnerschaften im Bereich Schulbildung sind modular aufgebaut: Erasmus+ Schulbildung: Überblick über Leitaktion 1 und 2 mit Basisinformationen zu beiden Leitaktionen formale und inhaltliche Hinweise für die Antragstellung Hinweise zur Beantragung von EU-Zuschüssen (= diese Präsentation)

EU-Zuschüsse für Strategische Partnerschaften Allgemeines Prinzip: "Baukastensystem" der Förderung für verschiedene Arten von Aktivitäten bzw. Mobilitäten Genereller Ansatz: Kosteneinheiten  i.d.R. vordefinierte "Bausteingrößen" je nach Bedarf Nicht jede "Bausteinart" kommt für jedes Projekt in Frage! Maximaler Zuschuss pro Projekt: 12.500 € pro Monat (= 450.000 € für eine 3-jährige Partnerschaft) Manche der EU-Sätze erscheinen u.U gering / decken nicht alle tatsächlichen Kosten ab – Hintergrund: Der "Eigenbeitrag" der Projekte ist schon automatisch eingerechnet (außer in der Kategorie "Außergewöhnliche Kosten") Es sind immer die weiblichen Formen mitgemeint, auch wenn diese aus Platzgründen auf den einzelnen Folien nicht durchgehend explizit aufgeführt werden

Zuschusskategorien / "Bausteine" Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten müssen substantiell zur Erreichung der Projektziele beitragen Für pädagogisches Personal + Schüler/innen Kurzzeit- oder Langzeitmaßnahmen Special Needs falls Extrakosten für behinderte Teilnehmer/innen Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort Geistige Leistungen* Entwicklung qualitativ hochwertiger Produkte Länderübergreifende Projekttreffen Außergewöhnliche Kosten z.B. Untervertragskosten, spezielle Anschaffungen (restriktive Handhabung) Multiplikatoren-veranstaltungen* nationale o. internationale Konferenzen etc. * Nur bei Partnerschaften zur Förderung von Innovation

Projektmanagement und Durchführung 500 € / Monat für Koordinator Kosten der Projektdurchführung wie z.B. Kommunikation, lokale Aktivitäten, Website, Dissemination etc. Kosten der Projektdurchführung wie z.B. Kommunikation, lokale Aktivitäten, Website, Dissemination etc. auch für Materialien zur Herstellung von Produkten / Materialien, kleinere Anschaffungen etc. nutzbar Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung, Aktivitäten vor Ort, Materialien, Produkte, Dissemination 250 € /Monat pro Partner 500 € / Monat für Koordinator Personalkosten (insbesondere Kosten für Management und Verwaltung) Der Zuschuss ist auf maximal 10 Einrichtungen begrenzt Maximum: 2.750 € / Monat für die gesamte Partnerschaft (= 500€ für Koordinator + 9 x 250 € für die Partner) Bei mehr als 10 Einrichtungen wird der Zuschussanteil für die Partner entsprechend kleiner

Länderübergreifende Projekttreffen Diese gehören zur regulären Projektarbeit und müssen nur hinsichtlich ihrer Anzahl / Teilnehmerzahl begründet werden keine Mindest- oder Höchstdauer Veranstaltungsort: eine der am Projekt beteiligten Einrichtungen bzw. am Sitzort einer EU-Institution Bei zwei Einrichtungen aus demselben Staat ist ein Projekttreffen dann förderfähig, wenn die Entfernung zwischen den beiden Partnern mindestens 100 km beträgt und ausländische Partner ebenfalls an dem Treffen teilnehmen Schülerinnen und Schüler können an Projekttreffen teilnehmen (in erster Linie für Schulpartnerschaften relevant)

} Länderübergreifende Projekttreffen für (organisatorische) Projekttreffen an einer der Partnereinrichtungen Entfernung unter 100 km  kein Zuschuss Entfernung 100 km – 1.999 km: 575 € pro Teilnehmer Länderübergreifende Projekttreffen Fester Zuschuss pro Person und Entfernung } Unabhängig von der Dauer des Treffens Entfernung ab 2.000 km: 760 € pro Teilnehmer Grundlage der Entfernungsberechnung: einfache Strecke entsendende – aufnehmende Einrichtung Entfernungsrechner der EU im Antragsformular http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_en.htm

Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Diese Arten von Mobilitäten können zusätzlich beantragt werden, müssen aber besonders begründet werden und zur Erreichung der Projektziele beitragen Bei "Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren" (einschließlich Schulpartnerschaften): Beschränkung auf 100 dieser Mobilitäten pro Projekt Verschiedene Typen: Kurzzeit- und Langzeitmobilitäten alle Angaben zur Mindestdauer: ohne Reisetage! Reisetage können für den Aufenthaltszuschuss angesetzt werden, zählen aber zur Erreichung der Mindestdauer nicht mit Mindestdauer für Lehrkräfte / Personal: 3 Tage Für Schüler: 5 Tage (wie bisher) Ort: in einem der am Projekt beteiligten Staaten (bzw. am Sitzort einer EU-Institution) Bei Mobilitäten aus / in definierte/n überseeische/n Gebiete/n und Gebiete/n in äußerster Randlage der EU (s. Seite 27 Programmleitfaden) können ggf. höhere Fahrtkosten geltend machen (s. S. 149 Programmleitfaden). neu 2017

Bei Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren: maximal 100 AULs pro Projekt Aktivitäten in den Gesamtkontext des Projekts stellen und begründen von bzw. in Partnerstaaten: nur Kurzzeit-Aktivitäten von Personal möglich Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten (AULs) Müssen substantiell zur Erreichung der Projektziele beitragen und begründet werden Für pädagogisches Personal: Kurzzeit: 3 Tage – 60 Tage Langzeit: 61 Tage - 12 Monate Für Schüler/innen: Kurzzeit: 5 Tage – 60 Tage Kosteneinheiten für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten und ggf. sprachliche Vorbereitung Zeitangaben Mindestdauer gelten immer ohne An-/ Abreise NAs können ggf. Aktivitäten streichen, die im Gesamtkontext nicht überzeugend sind Aufenthaltskosten für Reisetage dürfen aber angesetzt werden Fahrtkosten + Unterschiedliche Aufenthaltssätze: Personal - Schüler Langzeit - Kurzzeit sprachliche Vorbereitung bei Langzeit- Aufenthalten (150 € /Person)

AULs: Fahrtkosten pro Teilnehmer 10 – 99 km 20 € 100 – 499 km 180 € neu 2017 AULs: Fahrtkosten pro Teilnehmer 10 – 99 km 20 € 100 – 499 km 180 € 500 – 1.999 km 275 € 2.000 – 2.999 km 360 € 3.000 – 3.999 km 530 € 4.000 – 7.999 km 820 € ab 8.000 km 1.300 € In / aus Gebiete/n in äußerster Randlage der EU: mögliche Erhöhung bei Fahrtkosten, wenn die Kosteneinheit nachweisbar nicht mindestens 70% der realen Fahrtkosten abdeckt ( zu beantragen unter "Außergewöhnliche Kosten")

AULs: Aufenthaltskosten pro Teilnehmer Lehrkräfte / Personal Schüler/innen Kurzzeit: Bis zum 14. Tag 100 € 55 € 15.- 60. Tag 70 € 40 € Langzeit: 61 Tage – 12 Monate Sätze pro Tag nach Zielstaaten (gestaffelt nach Dauer) s. Leitfaden Tabelle B1.5 - B1.7 Sätze pro Monat nach Zielstaaten s. Leitfaden Tabelle B 1.8. z.B.: Zielstaat Italien 53 € / Tag (ab dem 61. Tag) 115 € / Monat

Geistige Leistungen / Intellectual Output Innovative Ergebnisse / Produkte von substantieller Qualität, deren Erstellung besonderen Aufwand erfordert Potentieller Nutzen und Verwendbarkeit für Dritte erforderlich Bei zusätzlicher Arbeitszeit, die nicht im Rahmen der regulären Projektarbeit geleistet werden kann => EU-Zuschüsse möglich (n.b.: Dieser Zuschuss dient nicht der Stellenfinanzierung und kann maximal ein Beitrag zu Personalkosten sein) Nur für "Innovationspartnerschaften" n.b.: Auch Projekte vom Typ "Austausch guter Praxis" können hochwertige Ergebnisse und Produkte hervorbringen! (Aber es können dafür keine Zuschüsse in der Kategorie "Geistige Leistungen" beantragt werden.)

Geistige Leistungen / Intellectual Outputs z.B. Lehrpläne, freie Lehr- und Lernmaterialien, IT-Instrumente, Studien anspruchsvolle Ergebnisse und Produkte mit Potential für weitreichende Nutzung, für die Extra-Arbeitszeit erforderlich ist Geistige Leistungen / Intellectual Outputs Entwicklung hochwertiger + übertragbarer Ergebnisse Personalkosten / Tag (4 Kategorien, staatenbezogene Zuschuss-Liste) nur bei Innovations-Partnerschaften ansetzbar "normale" Personalkosten zur Projektdurchführung können hier nicht angesetzt werden!!! Dokumentation durch Time-Sheets Kosten für Führungskräfte und Verwaltungspersonal sollten i.d.R. durch die Management-Pauschale abgedeckt sein Sätze/ Tag DE Führungskräfte: 280 € Lehrkräfte / Forscher: 214 € Techniker: 162 € Verwaltungspersonal: 131 € andere Staaten: s. Leitfaden, Tabelle A

Multiplikatorenveranstaltungen dienen zur Verbreitung und Weitergabe der Projektergebnisse an Außenstehende / Multiplikatoren (nicht an die eigenen Projektpartner) z.B. Konferenzen, Seminare, Fachtagungen (von einem der Projektpartner organisiert) national oder international nur möglich bei Innovationspartnerschaften nur bei Bewilligung der entsprechenden Ergebnisse in der Kategorie Geistige Leistungen (Intellectual Outputs)

Multiplikatoren-veranstaltungen nur bei Innovations-Partnerschaften ansetzbar n.B.: der Zuschuss ist für die Organisationskosten gedacht, nicht zur Finanzierung der Teilnehmer nur möglich, wenn die Kategorie "Geistige Leistung" vorgesehen ist (besondere Ergebnisse / Produkte) Multiplikatoren-veranstaltungen Ausrichtung von nationalen o. internationalen Konferenzen, Seminaren etc. 100 € / 200 € pro Teilnehmer (aus Inland bzw. Ausland, keine Projektpartner) Nicht als Projektpartner-Konferenz gedacht, sondern zur weiteren Verbreitung nach außen Die Teilnehmerzahl ist nur eine Maßeinheit zur Berechnung des Zuschusses Nur in den Staaten der Projektpartner möglich bzw. am Sitzort einer EU-Institution Teilnahme von Projektpartnern: ggf. aus "transnationalen Projekttreffen", AUL oder Projektpauschale zu finanzieren Maximum: 30.000 € / Projekt ggf. im Staat eines assoziierten Partners

Außergewöhnliche Kosten restriktive Handhabung, vor allem bei Anschaffungen z.B. Übersetzungsarbeiten, Aufträge an externe Experten, spezielles Equipment Außergewöhnliche Kosten z.B. Untervertragskosten, spezielle Anschaffungen "No more laptops, no more beamers" "No more laptops, no more beamers" keine Kosteneinheiten, sondern Abrechnung nach tatsächlichen Kosten Unterverträge können nicht an Projektbeteiligte vergeben werden!!! EU-Zuschuss: 75% der anrechnungsfähigen Kosten (= 25% Eigenbeitrag) Im Antragsformular den beantragten Zuschuss (75%) angeben, nicht den vollen Preis Maximum: 50.000 € / Projekt

Special Needs tatsächliche Kosten Zur Deckung ggf. höherer Kosten für Personen mit Behinderung gilt für alle Aktivitäten, nicht nur Mobilitäten EU-Förderung: 100% der anrechnungsfähigen Kosten Special Needs tatsächliche Kosten Muss begründet werden Keine Kosteneinheiten => Einzelbelege erforderlich auch nachträglich ansetzbar durch Verschiebung bewilligter Mittel s. Leitfaden S. 152, Fußnote 108: Erhöhte Kosten auch bei AULs ansetzbar, sofern dafür nicht nicht die regulären Fahrt- und Aufenthaltseinheiten beantragt werden => Kommentar: Es kann aber auch vorteilhaft sein, nur die regulären Kosteneinheiten anzusetzen (weil dann die Vorlage von Einzelbelegen nicht erforderlich ist)

Alle benötigten Kostenkategorien sind im Antragsformular anzugeben Beantragung der Zuschüsse 1/2 Alle benötigten Kostenkategorien sind im Antragsformular anzugeben Außer den Grundkosten für Projektmanagement und -durchführung sind alle anderen beantragten Zuschüsse zu begründen Die jeweilige Zuschusshöhe (z.B. Kombination von Entfernung und Dauer) wird vom Antragsformular automatisch berechnet Höhe der jeweiligen Zuschuss-Sätze: s. Programmleitfaden Bei der Beantragung von Kosten(kategorien) bitte die damit verbundene Aktivitäten klar benennen und erläutern! Projekttreffen und AULs nicht verwechseln Bitte beachten: Vorfinanzierung erforderlich (1. Rate: 80% bis 40% je nach Projektdauer, 2. Rate bei Projekten über 24 Monate, Restzahlung erst nach Projektende)

Realistische Budgetplanung Beantragung der Zuschüsse 2/2 - Kosteneffizienz ist auch ein inhaltliches Kriterium! Realistische Budgetplanung Nicht "vorsorglich" zu großzügig beantragen (ggf. Punkteabzug bei nicht nachvollziehbaren / übermäßig hohen Kosten!) Besonderes Augenmerk auf "Intellectual Output" Diese Kostenkategorie dient nicht zur Stellenfinanzierung Dort nur Arbeitszeit angeben, die über die reguläre Projektarbeit hinaus geht und für die Erstellung hochwertiger Produkte nötig und nachweisbar ist Streichungen durch die externe Experten / NA sind möglich Falls bestimmte Kategorien (z.B. Aufenthaltskosten) bewusst nicht beantragt werden, kurze Erläuterung dazu im Text ( Pluspunkt Kosteneffizienz) Hinweise und Fragen zu dieser Präsentation bitte an sabine.lioy@kmk.org