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Unterstützung der Erwachsenenbildung. Erasmus+ gibt der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, sich an Mobilitätsmaßnahmen und Partnerschaften zu beteiligen.

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Präsentation zum Thema: "Unterstützung der Erwachsenenbildung. Erasmus+ gibt der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, sich an Mobilitätsmaßnahmen und Partnerschaften zu beteiligen."—  Präsentation transkript:

1 Unterstützung der Erwachsenenbildung

2 Erasmus+ gibt der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, sich an Mobilitätsmaßnahmen und Partnerschaften zu beteiligen und so zur Weiterentwicklung des Bildungsraums in der DG und in Europa beizutragen.

3 Europäischer Entwicklungsplan Welche bildungspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen kommen 2014-2020 auf die Erwachsenenbildung zu? Definition des Status Quo und des zukünftigen Bedarfs (Personal und Einrichtung). Blick von der DG auf Europa und von Europa auf die DG: Was können wir voneinander lernen? In welchen Bereichen kann die EB mit einer internationalen Kooperation gefördert werden? Wie können die mit Erasmus+ erworbenen Kompetenzen in die Einrichtung und ihre strategischen Pläne integriert werden?

4 Lernmobilität von Einzelpersonen Aufbau strategischer Partnerschaften Unterstützung politischer Reformen Leitlinie 1 Leitlinie 2 Leitlinie 3 Erasmus+

5 Lernmobilität von Einzelpersonen Für das Bildungs- und Planungspersonal (Haupt-, neben- und freiberufliche Beschäftigte) organisierte Lehraufträge und Fortbildungsmaßnahmen. Job Shadowings. Im europäischen Ausland. 2 Tage – 2 Monate (ohne Reisetage) Was wird gefördert?

6 Laufzeit des Projektes: 1-2 Jahre frei wählbar. Möglichkeit, in einem Antrag mehrere Mobilitätsmaßnahmen zu beantragen.

7 Erweiterung der personellen, sozialen und fachlichen Kompetenzen. Erweiterung beruflicher Handlungsoptionen. Erweiterte Fremdsprachenkompetenzen. Steigerung der Chancen für die berufliche Karriere und Entwicklung. Besseres Verständnis der Bildungssysteme in Europa. Sensibilisierung für Diversität und besondere Bildungsbedarfe. Steigerung von Motivation und Arbeitszufriedenheit. Erwartete Wirkungen auf das Bildungspersonal

8 Internationale Öffnung der Bildungseinrichtung. Erweiterung der Qualifikation der Lehrkräfte. Innovativere Betreuung der Zielgruppen. Qualitätssteigerung im Weiterbildungsangebot. Förderung der Organisationsentwicklung und des Managements. Erwartete Wirkungen auf die Einrichtung

9 Fahrtkosten: Pauschale pro Person nach Entfernung zwischen Wohn- und Lernort (ab 100 km). Aufenthalt: Pauschale pro Person nach Zielland und Dauer. Organisation der Mobilität: Pauschale pro Person für die Einrichtung zur Unterstützung der Qualität der Durchführung. (350 EUR/Teilnehmer) Kurskosten.(70 EUR/Tag, max. 700 EUR) Sonderkosten: für Personen mit einer Behinderung. (tatsächliche Kosten) Was wird bezuschusst?

10 Relevanz des Projektes. (30 Punkte) Qualität der Inhalte und Durchführung der Aktivitäten. (40 Punkte) Ergebnisse des Projektes und deren Verbreitung. (30 Punkte) Förderkriterien

11 Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit einem juristischen Status. Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die Bildungsangebote auf dem Arbeitsmarkt für Erwachsene bereitstellen. Einzelpersonen können keinen Antrag auf Förderung stellen. Der Antrag wird bei der Nationalagentur des Landes, in dem die entsendende Einrichtung angesiedelt ist, eingereicht. Wer kann einen Antrag stellen?

12 Die Einrichtung registriert sich einmalig in einer Datenbank (URF) und erhält einen PIC (Personal Identification Code). Registrierung erfolgt über ECS – European Commission Authentication Service. Online Antragsformular und elektronische Übermittlung. (Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist versendet werden, können nicht akzeptiert werden.) Antragsfrist: 17. März 2014 (12:00 MEZ) Der Antragsteller braucht bei Antragstellung noch keinen Partner im Ausland anzugeben. Jede Einrichtung kann nur einen Antrag/Leitlinie einreichen. Antragsverfahren

13 Vor jeder Mobilität unterzeichnen Entsende- und Aufnahmeorganisation eine Vereinbarung (Mobility agreement) = Qualitätsverpflichtung (Definition der erwünschten Lernziele, der Anerkennungsmaßnahmen, Rechte und Pflichten aller Beteiligten). Durchführung

14 Eingabe des Schlussberichtes in das Mobility Tool: o Projektkoordinator: inhaltlicher und finanzieller Bericht. o Teilnehmer-in: Beschreibung der Auslandserfahrung. Bericht

15 Strategische Partnerschaften Projekte, die sich mit Prioritäten der Strategie Europa 2020 befassen (Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum). Projekte, die positive und langfristige Auswirkungen zwischen Einrichtungen aus dem Bildungsbereich ermöglichen. Entwicklung, Erprobung, Anpassung und Anwendung innovativer Verfahren. Was wird gefördert?

16 Aufbau von strategischen Kooperationen mit Institutionen aus anderen Bildungsfeldern, dem öffentlichen Sektor, der Arbeitswelt und der Zivilgesellschaft. Projektdauer 2-3 Jahre Drei Einrichtungen aus mind. drei verschiedenen Programm- ländern (inkl. antragstellendes Land) Einreichfrist: 30.04.2014 (12:00 Uhr MEZ)

17 Managementkosten : Koordinator 500 EUR, Partner 250 EUR pro Monat (max. 10 Partner) Transnationale Projekttreffen : Anzahl Treffen x Anzahl TN (575 EUR für TN ab Distanz 100 km, ab 2000 km 760 EUR). Intellektuelle Outputs : Anzahl Tage x Pauschale je nach Art der Arbeit Veranstaltungen für Multiplikatoren : Anzahl nat. TN 100 EUR, Anzahl intern. TN 200 EUR Außergewöhnliche Kosten (Unterverträge): 75 % der annehmbaren Kosten Sonderkosten für Personen mit einer Behinderung: 100 % der annehmbaren Kosten Transnationale Lehr-/Lernaktivitäten: Pauschale Was wird bezuschusst?

18 2014: Projektmittel für die DG Mobilität von Einzelpersonen: ± 5.000 EUR Strategische Partnerschaften: ± 30.000 EUR

19 Ihre Nationalagentur in der DG Jugendbüro 087 / 56 09 79 erasmusplus@jugendbuero.be www.jugendbuero.be erasmusplus@jugendbuero.be


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