Direktversicherung für deutsche Grenzgänger

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 Präsentation transkript:

Direktversicherung für deutsche Grenzgänger Arbeitgeberpräsentation Helvetia Leben, Stand 2017

Drohende Altersarmut Durchschnittsverdienern droht der soziale Abstieg 01.07.2015 Durchschnittsverdienern droht der soziale Abstieg Das Arbeitseinkommen und Renten entwickeln sich immer weiter auseinander. Seit dem Jahr 2000 ist die Kaufkraft der Rentner deutlich gesunken. Noch schlechter sieht es für die aus, die erst in Rente gehen werden. Das Risiko der Armut im Alter steigt damit weiter an. 20.01.2016 Rentenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Ende 2014 erhielten mehr als 17,8 Millionen Bürger in Deutschland eine Altersrente. Im Durchschnitt betrug die Rentenhöhe je Bezieher 805 Euro monatlich. Frauen hatten im Durchschnitt sogar noch weniger. Bild: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de

Steuerfreie DV auch für Grenzgänger Schweiz Erlass der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe Deutsche Grenzgänger in der Schweiz dürfen steuerfreie Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG nutzen Voraussetzung: Abschluss deutsche Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG Steuerersparnis erhält Arbeitnehmer über Einkommenssteuererklärung

Optimale Förderung Betriebsrente schlägt Vorsorge über dritte Schicht „Betriebliche Altersversorgung (bAV) kommt meist deutlich günstiger als die private Vorsorge in der dritten Schicht“ hat Prof. Dr. Dommermuth (Hauptberuf Steuerberater und Professor an der FH Amberg-Weiden) anhand von eigenen Berechnungen nachgewiesen. Je nach Einkommenshöhe und Steuersatz im Alter schneidet sie oftmals 30% günstiger ab als eine private Rentenversicherung. 02.06.2015 Bild: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de

Der Steuervorteil der Grenzgänger-Direktversicherung Steuerfreie Beträge bis 4.848 € im Jahr (2017) bzw. 404 € monatlich 175 € Steuerersparnis mit ca. 229 EUR Eigenaufwand fließen 404 EUR in die Direktversicherung 229 € 229 € Nettoaufwand Arbeitnehmer Eigenbeitrag Sparbeitrag Beispiel: 50.000 € zu versteuerndes Einkommen , Steuerersparnis zzgl. Kirchensteuer und Soli Von den 4.848 € sind 1.800 € nur dann steuerfrei, wenn keine alte Direktversicherung nach 40b EStG besteht.

Einrichtung und Abwicklung einfach gemacht Abschluss Direktversicherung Helvetia WorkLife Direct Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer Arbeitgeber überweist Arbeitnehmer den unveränderten Lohn (inklusive der Beiträge) Zusatzerklärung stellt Zweckbindung des Beitragsanteils sicher Arbeitnehmer überweist den Beitrag direkt an die Versicherung Bei Ausscheiden nimmt der Arbeitnehmer den Vertrag automatisch mit

Die Grenzgängerversorgung auf einen Blick Arbeitgeber Arbeitnehmer Zweckbindungserklärung Versicherungsnehmer Beitragszahler Leistung Rechtsanspruch

Verwaltungsarm für den Arbeitgeber Der Arbeitgeber überweist das Gehalt wie bisher Der Arbeitgeber hat keine Verpflichtung zur Beitragszahlung – der Arbeitnehmer überweist den Beitrag direkt an die Versicherung Die arbeitsrechtlichen Regeln nach dem deutschen Betriebsrentengesetz zählen für den Schweizer Arbeitgeber nicht Bei Ausscheiden gibt der Arbeitgeber den Vertrag einfach mit Damit endet der Vorgang für den Arbeitgeber

Die Helvetia Gruppe – ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition und Expertise aus über 150 Jahren Anlagevermögen 48 Mrd. CHF Solvabilitätsquote 205 % S&P A-Rating Kennzahlen Helvetia Gruppe Stand 31.12.2015

Helvetia – Ihr starker Partner bei der Grenzgänger bAV Auf zum Gipfel Helvetia – Ihr starker Partner bei der Grenzgänger bAV

Allgemeine Hinweise zur Präsentation Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlage- empfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuer- gesetzgebung und Rechtsprechung. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen – jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden.