3. Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmenplan Erfurt, 23. November 2016

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 Präsentation transkript:

3. Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmenplan Erfurt, 23. November 2016 Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Ergebnisse der Evaluation 3. Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmenplan Erfurt, 23. November 2016

Überblick Unsere Perspektive Einführung Gegenstand, Auftrag, Referenzrahmen, Methodik Wesentliche Ergebnisse der Evaluation Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen Fazit Mittwoch, 23. November 2016

Unsere Perspektive

Die Monitoring-Stelle UN-BRK Seit 2009 angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte Politisch unabhängig Mandat: Rechte von Menschen mit Behinderungen fördern und schützen; Umsetzung in Deutschland überwachen Aufgaben: Beobachtung, Klärung, Politikberatung, Intervention Mittwoch, 23. November 2016

Einführung

Die UN-Behindertenrechtskonvention Keine Spezialkonvention, sondern Konkretisierung der bereits anerkannten Menschenrechte Zweck: Voller und gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten Anerkennung von Behinderung als Bereicherung und als Bestandteil menschlicher Vielfalt (Paradigmenwechsel) Verbindlich geltendes Völkerrecht in Deutschland (einfaches Bundesgesetz) Mittwoch, 23. November 2016

Aktionspläne Instrument zur Umsetzung der UN-BRK Ausdruck politischer Priorität Besonderer Rahmen Mittwoch, 23. November 2016

Gegenstand, Auftrag, Referenzrahmen, Methodik

Grundverständnis des Auftrags Die Evaluation ist zukunftsgerichtet Bei der Fortschreibung sollten Stärken wiederholt, Schwächen und Fehler vermieden werden sowie noch nicht in Angriff genommene Verpflichtungen aufgegriffen werden Konkrete Hilfestellung, zum Beispiel durch Zielformulierungen Lernprozess Mittwoch, 23. November 2016

Gegenstand und Auftrag Gegenstand: „Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom 24. April 2012 Auftrag: Rückbindung an die UN-BRK; Implementierung der Abschließenden Bemerkungen; Prüfung des bestehenden Steuerungsansatzes; Prüfung des bestehenden Partizipationsmodells -> Was muss die Landesregierung bei der Fortschreibung beachten? Nicht Bestandteil des Auftrags: Geeignetheit, Wirkung oder Umsetzung der einzelnen Maßnahmen Mittwoch, 23. November 2016

Referenzrahmen UN-Behindertenrechtskonvention (inkl. der Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses) Ziele Struktur, Prozess, Ergebnis Handreichungen der Vereinten Nationen Mittwoch, 23. November 2016

Methodik Durchführung und Transkription von 12 leitfadengestützten Interviews mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft im Mai und Juni 2016 Hintergrundgespräche Vergleichende Analyse mit anderen Landes-Aktionsplänen Auswertung von Dokumenten, Desktop Study Normenscreening Themenblöcke der Interviews: Inhalte des MAP und Abschließende Bemerkungen, Strukturen, Partizipation Hintergrundgespräche mit an der Erstellung beteiligten Personen Vergleichende Analyse: Werkvertrag Aktionspläne, Retreat Evaluationen Mittwoch, 23. November 2016

Wesentliche Ergebnisse Zwischenergebnisse noch nicht aussagekräftig

Inhaltliche Rückbindung an die UN-BRK Prioritätensetzung besser begründen Inhalte (Ziele und Maßnahmen) müssen in jedem Fall UN-BRK-konform sein (im alten Maßnahmenplan nicht immer gegeben, so zum Beispiel beim Thema „Werkstätten“) Unterstützung von Gruppen in besonders schwierigen Situationen (zum Beispiel Obdachlose mit Behinderungen) nicht systematisch gelungen Ältere Menschen mit Behinderungen und Flüchtlinge/ Migrant*innen mit Behinderungen stärker aufnehmen Frauen mit Behinderungen und Kinder mit Behinderungen auch als Querschnittsthema integrieren Berücksichtigte Artikel: Artikel 26 UN-BRK explizit nicht erwähnt Prioritäten: Im MAP 1.0 keine Begründung der Prioritätensetzung (S. 11: Bildung und Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung sowie Barrierefreiheit im weitesten Sinne) Kinder mit Behinderungen: Bisher nur im Bereich „Bildung“ Mittwoch, 23. November 2016

Datenlage / Bestandsaufnahme Maßnahmenplan enthält teilweise gute Bestandsaufnahmen, teilweise keine Quellenangaben Neuer Plan: Auf valide und aussagekräftige menschenrechtsbezogene Daten zurückgreifen Mittwoch, 23. November 2016

Strukturen Internes Controlling stärken, ggf. Personalausstattung prüfen Arbeitsgruppen: AG-Leitung paritätisch besetzen; fortlaufende Begleitung IMAG: Diskussion von Querschnittsthemen, Informationsfluss in Ministerien und AGs Einbindung des Landesbehindertenbeirats (zum Beispiel durch Stellungnahmen) Wer entscheidet, welche Maßnahmen wann wie umgesetzt worden sind? -> AGs oder LBB mit einbeziehen Informationen in Leichter Sprache kommen sowohl Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen als auch Gehörlosen sowie Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zugute Umsetzungsbegleitung: Diskutieren über den Stand der Maßnahmen; Aufnehmen aktueller Entwicklungen in den MAP Mittwoch, 23. November 2016

Prozess Öffnungsklausel: Offenheit, neue Vorhaben in den Plan während seiner Laufzeit mit aufzunehmen Prüfen, ob eine „Verfahrensordnung“ zielführend ist Mittwoch, 23. November 2016

Transparenz Berichterstattung zum Umsetzungsstand (zum Beispiel an das Kabinett oder StS und den LBB) Veröffentlichung des Umsetzungsstandes (zum Beispiel auf der Homepage des TMASGFF), ständige Aktualisierung Erklärung gegenüber den AG-Teilnehmenden bzw. der Öffentlichkeit, warum Maßnahmen-Vorschläge aus den AGs nicht übernommen worden sind Mittwoch, 23. November 2016

Partizipation Einbindung von Menschen mit Behinderungen in ihrer Vielfalt bzw. Vorkehrungen treffen, dass diese Perspektiven in den Prozessen wenigstens mitgedacht werden (wichtige Rolle des LfB) Stand der politischen Zusagen über ein Schreiben der Ministerin: breiter Partizipationsprozess angestoßen zusätzlich barrierefrei auf Homepage veröffentlicht Zusicherung einer barrierefreien Teilnahme Aber: nicht nur Dolmetschende & Assistenzen, sondern zum Beispiel auch Leichte Sprache Bereitstellung Gebärdendolmetschende bei Entwicklung des MAP 1.0 wurde kritisiert Mittwoch, 23. November 2016

Aufbau und Darstellung des MAP Verhältnis vom alten und neuen Plan bestimmen; Vorschlag: Im neuen Plan jeweils die Fortschritte des alten Plans benennen und einordnen Ziele als Zustandsbeschreibungen formulieren, die binnen Laufzeit erreichbar sind Maßnahmen möglichst konkret (bzw. „messbar“) Federführende Zuständigkeiten klar benennen Barrierefreie Versionen, auch Internetveröffentlichung, die aktuell gehalten wird Unkonkretheit der Ziele und Maßnahmen: „Diskussionen anstoßen“, „Leitbilder entwickeln“, „Erörterung von Möglichkeiten der Sensibilisierung“, „Verbesserung der Unterstützung“, „Ausbau ambulanter Angebote“ Nicht-Messbarkeit der Maßnahmen: „Schaffung entsprechender Maßnahmen“ Ggf. Unter- oder Subziele einführen SMART: Spezifisch, Messbar, Akzeptiert, Realistisch, Terminiert Mittwoch, 23. November 2016

Wichtige Aufgaben Stärkung der Inklusion in den Strukturen Bewusstseinsbildung / Schulungen für Berufsgruppen, auch aus der Verwaltung Normenscreening und Umsetzung in Gesetzgebung; insbesondere: Novellierung ThürGIG (Stellung des Landesbehindertenbeauftragten und der kommunalen Beauftragten stärken) Ausweitung Barrierefreiheit / Zugänglichkeit Inklusive Schulsystem Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes Förderung der kommunalen Teilhabeplanung Mittwoch, 23. November 2016

Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen

Abschließende Bemerkungen Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechtlich nicht verbindlich, aber hoher Rechtfertigungsdruck bei mangelnder Umsetzung Wichtige Impulse für die weitere Umsetzung der UN-BRK Mittwoch, 23. November 2016

Abschließende Bemerkungen Sind in Thüringen kaum bekannt und besitzen praktisch keine Relevanz für die tägliche Arbeit Dies zu ändern wichtige Aufgabe; die AGs können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten Aufnahme aller Abschließenden Bemerkungen (die in die Landes-Zuständigkeit fallen) In jedem Handlungsfeld aufzeigen, welche Abschließenden Bemerkungen wie aufgenommen sind (vgl. NAP 2.0) Mittwoch, 23. November 2016

Alle AGs Partizipation von Menschen mit Behinderungen Normenprüfung Sammeln von Daten Schnittstellen (Kommune, Bund, EU) Schutz vor Diskriminierung Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen Mittwoch, 23. November 2016

Vorschläge für Zielformulierungen Mittwoch, 23. November 2016

AG 1: Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderungen Der Gesamtplan für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystem ist im Lichte der Abschließenden Bemerkungen geprüft und weiterentwickelt Das Recht auf Zugang zum inklusiven Bildungsangebot in der Regelschule ist immer sichergestellt und das Recht auf angemessene Vorkehrungen gesetzlich gesichert und wirksam einklagbar Der Rückbau des segregierenden Schulwesens ist eingeleitet, insbesondere die Anzahl segregierender Strukturen zugunsten inklusiver Struktur verringert Mittwoch, 23. November 2016

AG 2: Arbeit und Beschäftigung Menschen mit Behinderungen sind anteilsmäßig im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt wie nichtbehinderte Menschen Es liegt eine Strategie vor, wie Menschen mit Behinderungen in dem ersten Arbeitsmarkt erfolgreich und nachhaltig beschäftigt werden und in diesem Zuge die Werkstätten von Menschen mit Behinderungen abgebaut werden können Die Datenlage in Bezug auf die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt ist systematisch verbessert Mittwoch, 23. November 2016

AG 3: Bauen, Wohnen, Mobilität Die Barrierefreiheit, auch in den von Privaten kontrollierten öffentlichen Bereichen, ist – von einem strategischen Plan unterlegt – verbessert Eine Strategie zur Herstellung und zur Förderung des Wohnens in der Gemeinschaft und nachfolgend der Deinstitutionalisierung ist in Kraft gesetzt Die Angebote gemeindenaher Unterstützungsangebote sind systematisch ausgebaut Mittwoch, 23. November 2016

AG 4: Kultur, Freizeit und Sport Der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Informationen, insbesondere von blinden Menschen und Menschen mit Sehbeeinträchtigung, ist verbessert Mittwoch, 23. November 2016

AG 5: Gesundheit und Pflege Die Zugänglichkeit von Gesundheitsdiensten und Einrichtungen ist auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und versehen mit einem Stufenplan im Blick auf die Wohnortnähe verbessert Die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen auf der Basis einer freien und informierten Zustimmung ist gesichert Eine unabhängige Untersuchung der psychiatrischen Angebote und Dienste mit Blick auf die derzeitige Praxis der Zwangsanwendung und in Hinblick auf Zwangsvermeidung ist durchgeführt und öffentlich im Rahmen einer Fachtagung diskutiert worden Mittwoch, 23. November 2016

AG 6: Kommunikation und Information Die Datenlage von Menschen mit Behinderungen im Freistaat ist systematisch verbessert Das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist positiv gewachsen und der Abbau von Vorurteilen und Stigmatisierungen fortgeschritten Vorkehrungen zur hinreichenden Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in lokalen und individuellen Notfällen sowie im Falle regionaler Notfälle sind getroffen Mittwoch, 23. November 2016

AG 7: Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte Das Recht von intergeschlechtlichen Kindern ist dahingehend praktisch gesichert, dass Geschlechtsanpassungen ohne die höchstpersönliche Einwilligung der Person vor dem Zustand persönlicher Reife nicht vorgenommen werden Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in rechtlichen Angelegenheiten ist immer geachtet und durch den Zugang zu einem System der Unterstützung und unterstützten Entscheidungsfindung immer ermöglicht Die Zugänglichkeit des Justizwesens ist unter Berücksichtigung der Vielfalt von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich gesichert

AG 7: Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte Eine nach dem Gesetz zulässige Unterbringung von Menschen erfolgt, ohne dass Menschen auf Grund einer Beeinträchtigung benachteiligt werden Eine Untersuchung von freiheitseinschränkenden Praktiken in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Altenpflege, insbesondere zur Verabreichung von so genannter Beruhigungsmedizin, ist abgeschlossen und auf einer Fachveranstaltung öffentlich diskutiert Ein breit angelegtes Programm fördert und etabliert Alternativen zur Zwangsbehandlung flächendeckend in der gesundheitlichen Versorgung Mittwoch, 23. November 2016

AG 8: Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben Eine evidenz-gestützte Kampagne zur Verringerung von negativen Vorurteilen, Stereotypen und Stigma gegenüber Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit intellektueller Beeinträchtigung und psychosozialer Beeinträchtigung, ist konzipiert und durchgeführt Schulungen und andere wirksame Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Bereich angemessener Vorkehrungen sind durchgeführt Die Wahlrechtsausschlüsse sind abgeschafft Mittwoch, 23. November 2016

AG 9: Frauen mit Behinderungen Ein Förderprogramm mit dem Ziel, Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen, insbesondere mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung, zu verringern, ist durchgeführt worden Das System der Erhebung von relevanten behinderungsbezogenen Daten von Frauen mit Behinderungen ist strukturell geschaffen und die Datenlage ist systematisch verbessert Mittwoch, 23. November 2016

Fazit

Veröffentlichung des Berichtes Der Bericht kann auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte heruntergeladen werden: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/laenderprojekte/thueringen/ Mittwoch, 23. November 2016

Vielen Dank

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Dr. Valentin Aichele Leiter Peter Litschke Wissenschaftlicher Mitarbeiter Telefon: 030 259 359-457 litschke@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de Twitter: @DIMR_Berlin