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Rechtsdurchsetzung, Überwachung, Umsetzung

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Präsentation zum Thema: "Rechtsdurchsetzung, Überwachung, Umsetzung"—  Präsentation transkript:

1 Rechtsdurchsetzung, Überwachung, Umsetzung

2 Rechtsdurchsetzung BRK = geltendes Recht keine UN-Klagemöglichkeit
Beschwerde vor Ausschuss, wenn Rechtsweg in D. ausgeschöpft Verfahren im Zusatzprotokoll geregelt © ISL e.V.

3 Überwachung Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 34) 18 Mitglieder seit 2011 mit Theresia Degener prüft Staaten- und Parallel-berichte © ISL e.V.

4 Berichte 1. deutscher Staatenbericht war im März 2011 fällig, wurde im August 2011 im Kabinett verabschiedet dann alle 4 Jahre Zivilgesellschaft verfasst z. Zt. in der BRK-Allianz mit 78 Verbänden einen koordinier-ten Parallelbericht (= Schatten-, = Alterna-tivbericht), s. © ISL e.V.

5 Umsetzung und Perspektiven
Handlungsbedarfe Aktivitäten der Bundesregierung und anderer Perspektiven © ISL e.V.

6 Handlungsbedarf in Deutsch-land (Forderungen 2009)
„Nichts über uns ohne uns!“ realisieren Aktionspläne auf Bundes- und Länderebene erstellen Bundes- und Landesgesetz-gebung überprüfen themenspezifische Aktionspläne erstellen (z.B. Frauen, inklusive Bildung, berufliche Teilhabe, Barrierefreiheit) (Foto: © Ralf Ternes) © ISL e.V.

7 weiterer Handlungsbedarf
Gesetze mit Sanktionsmöglichkeiten versehen (z.B. SGB IX) Schulgesetze (der Länder) ändern einkom.- + verm.unabhängiges Gesetz zur Sozialen Teilhabe schaffen (Entwurf durch FbJJ seit 4. Mai 2011) jede Förderung an die Bedingung der Barrierefreiheit knüpfen © ISL e.V.

8 Was bisher geschehen ist ...
Focal Point beim BMAS Monitoring-Stelle beim Dt. Institut für Menschenrechte Koordinierungsmechanismus beim Beauftrag-ten der BR für die Belange beh. Menschen Kampagne „alle inklusive!“ 1-3/2009 mit 8 Konferenzen und konkreten Forderungen Weiterentwicklung der Forderungen durch den DBR (2010) © ISL e.V.

9 ... was noch geschehen ist Gremien und Konferenzen beim BMAS
Verbände werden in 2 Ausschüssen am Prozess zur Aktionsplanerstellung beteiligt (Arbeitsausschuss, Inklusionsbeirat) in Rheinland-Pfalz ist erster Aktionsplan im März 2010 verabschiedet worden Aktionsplan ist vom Kabinett Juni 2011 verabschiedet worden, hat aber wenig mit den Vorgaben der BRK zu tun, s. © ISL e.V.

10 Perspektiven für die Betroffenen und ihre Verbände
von alleine geschieht meist wenig - also aktiv bleiben und die Umsetzung der BRK einfordern die BRK ist ein gutes Werkzeug, das es zu nutzen gilt (Foto: © DieausAngeln/Klaassen) © ISL e.V.

11 Denkbare Aktivitäten Aktionspläne einfordern, Eckpunkte dazu erarbeiten Konkrete kurz- und mittelfristige Forderungen formulieren Parallel-/Schattenberichte verfassen „Campaign of shame“ © ISL e.V.

12 Interesse an der Arbeit des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
Newsletter von Theresia Degener abonnieren mail an Betreff: „Subskription Newsletter“ bitte Namen und Position/Institution angeben © ISL e.V.

13 Danke und viel Erfolg! (Foto: © Stephanie Hofschlaeger) © ISL e.V.


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