Kurz MAV genannt Rechtsgrundlage: Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-K)

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 Präsentation transkript:

kurz MAV genannt Rechtsgrundlage: Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-K)

in Personalangelegenheiten Einstellungen Eingruppierungen Höhergruppierungen Ordentliche Kündigungen

in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschl. der Pausen Einführung und Anwendung von Maßnahmen oder technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen (EDV und Datenschutz) Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Verhütung von sonstigen Gesundheitsfragen

Sicherheits- beauftragter Betriebsarzt Einrichtungsleitung Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheits- beauftragter Mitarbeiter- vertretung

in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten Erstellung von Grundsätzen für - die Aufstellung von Dienstplänen, die Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft - die Anordnung von Überstunden - die Urlaubsplanung - die Fortbildungsplanung - die Arbeitsplatzgestaltung

bei außerordentlichen Kündigungen bei Kündigungen während der Probezeit bei organisatorischen Angelegenheiten (Bemessung des Personalbedarfs, Aufstellung von Stellenplänen etc.) bei wesentlichen Änderungen in der Organisation der Dienststelle

bei Fragen zum Arbeitsvertrag sowie bei allen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen Merkblätter und Infoheft Online - über die website des DWO mav.dw-ol.de

Regelmäßige Sitzungen/Gespräche z.B. im Bereich Wirtschaftsfragen und EDV Verhandeln von Dienstvereinbarungen –Vertrag zwischen AG und mav zur Regelung kollektiver arbeitsrechtlicher Angelegenheiten z.B. DV zum betrieb. Eingliederungsmanagement DV zur Regelung der Arbeitszeit DV zum Umgang mit EDV/Datenschutz DV über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Die Struktur der Holding sollte sich in der mav widerspiegeln, 2 denkbare Modelle: - einzelne MAVen - gemeinsame MAV

Das derzeitige mav-Team besteht aus 15 Mitgliedern, die sich folgendermaßen auf Verein und gGmbHs verteilen: Diak. Werk OL e.V. (2 mav-Mitglieder) Diakonie Service-Zentrum GmbH (1) Suchthilfe gGmbHen (3) Jugendhilfe gGmbH (2) Förderung und Therapie gGmbH (3) Ev. Seniorenzentrum Blexen gGmbH (1) Elisabethstift u. Friedas Frieden Stift BetriebsgGmbH (2) Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens gGmbH (1) Stephanusstift Delmenhorst gGmbH Büsingstift gGmbH Seniorenzentrum Haarentor gGmbH Kinder u. Jugendhilfe Lindenhof Hude gGmbH

im Mitarbeitervertretungsbüro mittwochs, donnerstags – Uhr, freitags – Uhr oder nach Vereinbarung! Sprechstunde mit der mav ist Arbeitszeit! mav-Arbeitsgruppen tagen am ersten Donnerstag im Monat in den Einrichtungen und bieten Sprechstunden an! Tel

agmavNiedersachsen agmav Niedersachsen Zusammenschluss aller Mitarbeitervertretungen der diakonischen Unternehmen in Niedersachsen (Arbeitnehmerverband der Diakonie in Nds.) wichtigsten Aufgaben: Beratung, Unterstützung und Fortbildung der maven Entsendung der AN-Beisitzer in die Schiedsstelle

Schiedsstelle der Konföderation Ev. Luth. Kirchen in Niedersachsen Kammer: Diakonisches Werk Oldenburg Vorsitzender: Herr Trapp, Arbeitsrichter darf nicht haupt- und nebenberuflich im Kirchlichen Dienst tätig sein, muss die Befähigung zum Richteramt haben Beisitzer Arbeitnehmerseite: Dirk Brandes, Ev. Krankenhaus OL Stephan Jentsch, Heilpäd. Hilfe Osnabrück Jens Reinders, CVJM Sozialwerk Weser- marsch Thomas Schwalm, DSO GmbH Beisitzer Arbeitgeberseite: Petra Komendzinski, DSO GmbH Petra Meyer-Machtemes, Diak. Werk Wilhelmshaven Axel Stellmann, Diak. Werk Oldenburg Jörg Peters, Diak. Werk Varel Claudia Scholz, Gem. Werkstätten Oldb. Manfred Segebrecht, CVJM Sozialwerk Wesermarsch Rita Szaszi, Friedas Frieden Stift Thomas Zellner, Ev. Kinderdorf Johannesstift Vechta

Wie kann Arbeitsrecht gesetzt werden? 1. Weg: Arbeitgeber trifft einseitige Regelungen zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten 2. Weg: Arbeitsrechtliche Regelungen durch Tarifverträge (Verhandlung durch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften )

Artikel 140 GG, Artikel 137 WRV Die Kirchen haben das Recht, „ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten“ Die Regelung der Arbeitsverhältnisse gehört zu diesen eigenen Angelegenheiten Eigene Gerichtsbarkeit

Tarifkommission ver.di 24 gewählte Gewerkschaftsmitglieder bilden 9 köpfige Verhandlungsdelegation ARK Niedersachsen Benennung durch DDN Benennung durch agmav 9Mitglieder9Mitglieder 9Stellvertreter9Stellvertreter 2 Mitglieder in der ARK 2 Vertreter in der ARK 5 Mitglieder in der ARK 5 Vertreter in der ARK 2 Mitglieder in der ARK 2 Vertreter in der ARK DW Oldenburg DW Hannover DW Braunschweig

Aktuelles Die nächsten Mitarbeiterversammlungen finden am Donnerstag, 17. November 2016 vor- und nachmittags im Haus der Diakonie, Kastanienallee 9-11, Oldenburg statt.