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Veröffentlicht von:Georg Neifert Geändert vor über 10 Jahren
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Zusammenschluss der agmav en 1
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Bisheriger Zuschnitt
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Status quo Es gibt drei agmav en –Braunschweig –Hannover –Oldenburg Die 3 Vorstände tagen getrennt und behandeln zu einem sehr hohen Prozentsatz dieselben Themen Teilweise beraten Spezialisten auch MAVen außerhalb der eigenen agmav
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Status Quo Jede agmav verfügt über eine Finanzierung des zuständigen DW incl. (Teil)freistellungen Finanzierung und Freistellungen sind nicht über DW-Grenzen hinweg verteilbar
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Ziele des Zusammenschlusses Bündelung der Kompentenz Vermeidung von unnötiger Doppelarbeit Effektiverer Einsatz der Ressourcen Angleichung der Beratungsqualität auf gutem Niveau Schnellere Entscheidungswege für niedersachsenweite Angelegenheiten
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Geplante agmav-Nds. Die 3 agmav en schließen sich zusammen Es gibt nur noch einen Vorstand Finanzierung und Freistellungen bleiben der Höhe nach auf dem jetzigen Stand, können aber frei verteilt werden Es werden 3 Regionen gebildet –Sie haben etwa gleiche Anzahl von MAVen –Sie nehmen Rücksicht auf gewachsene (Beratungs)strukturen
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Geplanter Zuschnitt
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Aufgaben der Regionen Die Regionalversammlungen ersetzen die Versammlungen der früheren agmav en Die Regionalversammlung dient dem Erfahrungsaustausch und der Willensbildung der agmav in der jeweiligen Region Die Regionalversammlung wählt aus ihrer Mitte sechs Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand der agmav-Nds.
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Die Vollversammlung Die Vollversammlung ersetzt die bisherige gemeinsame Mitgliederversammlung Sie hat dieselben Aufgaben wie die bisherige gemeinsame Mitglieder- versammlung Sie wählt auch die Mitglieder für die ARK- Nds. Sie wählt den Vorstand
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Vorstandswahlen Der Vorstand besteht aus 18 Mitgliedern Er wird in der Vollversammlung aus den Vorschlägen der Regionen (jeweils 6) gewählt Schlägt eine Region weniger als 6 Vorstandsmitglieder vor, so können alle MAVen und der agmav-Vorstand weitere KandidatInnen vorschlagen
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Vorstandswahlen Die von den Regionalversammlungen Vorgeschlagenen sind gewählt, wenn sie die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten Müssen weitere KandidatInnen vorgeschlagen werden, ist der/die Kandidat/in, gewählt, der/die die meisten Stimmen erhalten hat
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Zeitpunkt der Vorstandswahl Zur Zeit gibt es zwei Wahlzeiträume – DW Hannover –Alle anderen (DW Braunschweig und Oldenburg und alle verfassten Kirchen) Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Neuwahl der Mitarbeitervertretungen beim Diakonischen Werk Hannovers, sind die Regionalversammlungen zu den Wahlen einzuberufen. Danach dann Vorstandswahl in der Vollversammlung
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Übergangsmandat Die jetzigen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur turnusmäßigen Neuwahl (2008/9) im Amt
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Weitere Änderungen Stimmrecht: Mitglieder mit bis zu drei Mitarbeitervertretern eine Stimme, fünf Mitarbeitervertretern zwei Stimmen, sieben bis fünfzehn Mitarbeitervertretern drei Stimmen, mehr als fünfzehn Mitarbeitervertretern fünf Stimmen
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Weiteres Vorgehen Diskussion der Satzung in den MAVen Rückmeldung von Änderungswünschen an den Vorstand bis Ende August Wenn erforderlich, Einrichtung einer Arbeitsgruppe, zur Einarbeitung der Änderungswünsche in den Satzungsentwurf, zu der Personen aus den Maven eingeladen werden, die Änderungswünsche machen Beschluss über die Satzung am 20.09.06
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