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Dienstgeber./. Dienstnehmer Dienstgeber werden weiter versuchen das Arbeitsrecht in der Gesundheits- und Sozialbranche zu diktieren Satzung der DWs.

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Präsentation zum Thema: "Dienstgeber./. Dienstnehmer Dienstgeber werden weiter versuchen das Arbeitsrecht in der Gesundheits- und Sozialbranche zu diktieren Satzung der DWs."—  Präsentation transkript:

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3 Dienstgeber./. Dienstnehmer Dienstgeber werden weiter versuchen das Arbeitsrecht in der Gesundheits- und Sozialbranche zu diktieren Satzung der DWs schafft ihnen Möglichkeiten Beispiel Bethel – Umstieg auf AVR DW EKD Dienstnehmer werden sich zunehmend und stärker gegen diese Bestrebungen zur Wehr setzen

4 Arbeitsrechtliche Kommission Beide Parteien scheinen überfordert Viele handwerkliche Fehler Kein gemeinsamer Beschluss möglich Zwangsschlichtung nach vielen Monaten am 22. Oktober Änderung und Ergänzung der beschlossenen Regelungen am 21. November Änderung der Änderung am 12. Dezember ? Notwendiges Know-How fehlt

5 Konsequenzen 3. Weg unter den jetzigen Bedingungen ist an seine Grenzen gest0ßen Ein echter Flächentarifvertrag in der gesamten Sozial- und Gesundheitsbranche bringt Sicherheit und Verlässlichkeit Für Beschäftigte Für Arbeitgeber Das gegenseitige Unterbieten der Tarife findet ein Ende

6 Forderungen Ein Flächentarif für die gesamte Branche Verfasste Kirche und Diakonie müssen mit ver.di (…) die sog. Kirchengespräche wieder aufnehmen Ziel: Kirchengemäße Tarifverträge Falls notwendig: Umweg über das Hammer- Modell Ein kirchengemäßer Tarifvertrag für NRW kann ein Signal für alle Landeskirchen werden.

7 Hammer-Modell Kombiniertes Kommissions- und Vertragsmodell : Das Verhandlungsergebnis wird von den Arbeitgebern und ver.di als Vertrag unterzeichnet. Die Verbindlichkeit für alle Einrichtungen des Diakonischen Werkes bzw. der Caritas oder der Gliedkirchen muss sichergestellt sein. Die Abstimmung in den Kommissionen erfolgt als Bankabstimmung der Arbeitnehmer bzw. es muss sichergestellt sein, dass ver.di nicht überstimmt werden kann. Es gibt keine Zwangsschlichtung. Die Zusammensetzung der Verhandlungskommission der Arbeitnehmer für ver.di wird von ver.di bestimmt. Keine Vorschrift, dass ver.di-Vertreter einer Kirche angehören müssen. Während der Verhandlungen muss es die Möglichkeit geben, Tarifkommissionen zu bilden und die Diskussion innerhalb der Gewerkschaftsmitglieder zu führen.


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